oder nicht. Ich muß gestehen, die Entschädigungsfrage ist dreier von mancher Seite berührt worden. Ich fasse das bisher (gesagte einigermaßen zusammen und kann es nicht leugnen, daß ich mich mit aller jenen Reimern einverstanden erkläre, welche tiefe Fragen ihrer principiellen Fassung bezahlen.
Es ist hier ganz richtig gesagt worden: vergessen wir nicht darauf, ob auf das Recht, welches bis her die Berechtigten zum Bezüge solcher Naturalmoder Geldabgaben gehabt hatten, ich sage, ob auf dieses Recht der Begriff Eigenthum passt oder nicht, und ich kann keinen Augenblick anstehen zu sagen: er passt daraus, er passt vollkommen darauf, er muß daraus passen; denn wenn wir diesen Begriff einmal aufgeben, wenn wie nicht daran mit aller Gewalt festhalten, so beschworen wir eben dort, wo wir beruhigend, wo wir beglückend einwirken füllen, ein Heer von Geistern, von üblen Geistern, die Niemand bewältigen kann, die Niemand bewältigen wird, als vielleicht die Gewalt. Und ob wir die Verhältnisse so weit bringen wollen, ob wir es in unserm Gewissen einmal würden vor der Welt entschuldigen Tonnen, daß wir Dinge geschaffen haben, die endlich zur Geroalt führen, ich glaube, das ist eine Frage, über deren Losung wir bald einig sein werden. Sehen wir nun auf diese bäuerlichen Lasten oder die Lasten, wie sie in Schutzsatten in einem ähnlichen Verhältnisse stattfinden, sehen wir, wohin wir wollen, wir finden wenigstens, daß das mittelalterliche Verhältniß ein Verhältniß, welches wir nie billigen, wenigstens in seinen Formen, eine Sanction bekommen hat, die wir bisher als die rechtliche angesehen haben Sehen wir alle diese Verhältnisse durch, sehen wir auf die Periode, die wir alle so gerne preisen, der wir so gerne und so innig gedenken, die Periode der Josephinischen Zeit, und wir werden finden, daß mehr oder weniger he bäuerlichen Verhältnisse damals geregelt wurden, und zwar durch den Vertrag. Freilich wird man mir sagen, und hat am Ende als den wichtigsten Einwurf immer bisher vorgebracht, wie es denn komme, daß man etwas, was in seinem Entstehungsgrunde etwas Ungerechtes, etwas Hartes, eine Last war, wie es denn komme, das man diese Last plötzlich zu einem Recht machen will, sein in der Mantel der Rechtmassigkeit hüllen, und endlich weitere Folgerungen daraus deduzieren will Verrücken wir nicht den Standpunct, nämlich den rechtlichen, und halten wir uns daran, daß einesteils als Recht das angesehen werden muß, was das Bewußtsein der Zeit als ein Recht ansieht, andererseits das, was das Überkomniß einer frühern Zeit, welches unsere Vater als ein rechtmäßiges befunden haben, auch wir achten müssen, achten des halb, weil, wenn wir das Entgegengesetzte aussprechen, wir in die traurigsten Widersprüche kommen Ich will nur eines solchen Widerspruches gedenken Es haben zu bestimmten Zeitperioden, in Folge der Ereignisse Güterconfiscationen stattgefunden (in meinem Vaterlande weil man sehr viel davon zu erzählen), und in Folge dieser Güterconfiscationen wurden die confiscirten Güter an verdiente Leute, an nach damaligen Begriffen verdiente Leute ausgetheilt. — Meine Herren wer will noch heute eine Güterconfiscation rechtfertigen, wer will eine Güterconfiscation ans politischen Gründen rechtfertigen, wer will mir sagen, daß eine Güterconfiscation etwas ist, was überhaupt Jemand rechtfertigen will? und ich glaube, ich wette nicht einen einigen Vertreter der politischen Güterconfiscation treffen. Nun! wie war dieser Act, der vor zweihundert Jahren vorgenommen würbe, rechtlich oder nicht rechtlich? Wir werden consequent sagen müssen, er war auch nicht rechtlich. Nun gut so machen wir Cohnsequenzen, so konnten wir daraus weiter kein Recht ableiten, und die jetzigen Besitzet müssen fort. Das Geringste, was man sagen könnte, wäre, es müsse den jetzigen Besitzern ihr Hab und Gut confiscirt werden, und wenigstens zum Staats schätze hergegeben werben (ja wir konnten es vielleicht recht gut brauchen bei unseren Finanzverhältnissen). Wird Jemand in diese Consequenz eingeben? Er wird nicht eingehen, weil jene Überhalt der frühern Zeit gesühnt würde durch das spätere Bewusststen, welches sich mit jener so weit ausgesöhnt hat, als der Begriff Eigenthum in der spätern Folge auch bei diesen Gütern seine vollste Geltung gefunden hat Ich sage also das Überkomniß einer früheren Zeit ist geachtet, das Überkomniß ist dem Bewußtsein einer späteren Zeit nicht entgegen, jenes Überkomniß ist als Eigenthum im Bewußt in der Gegenwart festgehalten Wenn wir diesen Gedanken festhalten, so gelangen mir endlich zu jener Ansicht, zu jenen Worten, die ein Redner schon heute gesagt hatte, zu jenen Worten, die auch ich sagen will: "Heilig ist daß) Eigenthum." Wenn wir consequent weiter gehen, wenn wir das Eigenthum als heilig, als unverläßlich ansehen, wir können nicht anders als die Entschädigungsfrage bejahend beantworten. Meine Herren! unterscheiden wie hier genau, unterscheiden wir, wie die Entschädigungsfrage in ihrem Principe, Unterscheiben wir, was wir als wirkliche Entschädigung uns denken, und wie groß diese Entschädigung ausfallen solle, und wenn wir bann in die einzelnen Fragen eingehen, so missen wir auch an das Bewußtsein, an die Rechtlichkeit der Gegenwart halten Ich berühre hier nur beispielsweise die Robot. Was die Robot ist, was man unter Robot versteht, und wie sie geübt würde, wie viel diese Arbeit werth ist, das haben wir so mannigfach gesehen, und ich weiß nicht, ob trotzdem nicht die Robot doch noch mehr werth sei, als die Arbeit in den Französischen National Werdstätten. Bei der Erhebung es Weihes dieser Arbeit im Vergleiche zur wirklichen Arbeitsfähigkeit zeigt sich das Verhältnis von 10 gegen 1, oder von 1 gegen 10, und ein solches Verhältniß wird auch bei der Feststellung des Wertes der Robotarbeit festgestellt und die Entschädigung darnach bestimmt werden. Diese Entschädigung wird sich auch anreihen müssen dem Bewußtsein der Zeit, und da werden wir uns dahin einigen, daß diese Entschädigung eine billige sei für den, der sie nun zu leisten hat, für den, der steuerpflichtig ist, nämlich für den Unterthan eine erschwingliche, die Verhältnisse ausgleichende. Wollen wir dieses Grundprincip nicht anerkennen? Ich muß gestehen, ich habe dann noch eine Besorgnis für die Zukunft. Diese Besorgniß ist die: wir wissen, es gibt ein Proletariat bei uns, wir können es leider nicht leugnen; wenn wir dieses Proletariat einigermaßen und gründlich aufheben wollen, werden wir dahin kommen müssen, zuerst Einzelnen, dann Mehreren und endlich Vielen einen geringen Grundbesitz zu verschaffen, daß er auf einem meinen Acker sich das Allernothdünstigste erschwinge. Wie wird das geschehen? Dieses wird geschehen durch Parcellirungen großer Ackerstrecken. In wessen Besitze sind diese großen Ackerstrecken? sind sie im Besitze des jetzigen Unterthanen? Nein, denn an vielen Orten ist bisher diese Parcelirung so weit gegangen, daß wir nicht wünschen, sie soll noch weiter gehen. Diese Parcellirungen werden also stattfinden auf jenen Grundstrecken, welche jetzt das Eigenthum der sogenannten Obrigkeiten find, Werden sie nun parcellirt, so müssen wir uns noch eine Modalität denken, unter welcher wir dem Einzelnen diesen Besitz verschaffen wollen. Ein directes Eigenthumsverhältniß, ein Verhältniß, was durch Kauf und Verkauf geschlossen ist, kann es nicht sein, weil der Einzelne ein Capital nicht hat, und auf diese Weise das vollständige Eigenthum von Grund und Boden an sich zu ziehen nicht vermag. Wenn wir es in einer Form des Nutzungseigenthums zur Geltung bringen, so wird dieses Nutzungeigenthum ganz natürlich in seine Gefolge haben, daß jeder Besitzende einen jährlichen Canon, Pachtzins, unter welchem Namen er immer vorkommen mag, ich sage, daß wir eine Obliegenheit, eine Verpflichtung des Nutzungseigentümers an den Herrn des Grundes und Bodens ausbedingen müssen. Meine Herren! Wenn wir heutzutage hier aussprechen: es gibt keine Entschädigung, es gibt keine Entschädigung für bäuerliche Lasten, es gibt keine Entschädigung für die gleichen Lasten auf Grund und Boden überhaupt, so glaube ich mit Bestimmtheit sagen zu können, daß Niemand, selbst nicht ein gemüthlicher Mensch, auf jene Form der Theilung des Grundeigenthumes wird eingehen wollen. Wenn wir heute sagen, die Obrigkeit bekommt keine Entschädigung für alle diese Lasten, so wird man argumentiren: Vor fünfzig oder sechzig Jahren hat man durch Stockurbarien, Rectificationen, Vertrage ac. die bäuerlichen Lasten in Ordnung gebracht; damals haben wir uns gesichert geachtet, durch die Heiligkeit der Privatverträge; die Zeit ist eine andere geworden, man hat diese Privatverträge nicht mehr geachtet, sondern man hat im Grunde der öffentlichen Wohlfahrt gesagt: Solche Verträge sind null und nichtig. Der Bauer bleibt beschützt in seinem freien Besitze an Grund und Boden und alle bisherigen Ansprüche haben aufzuhören. Wer wird dann eine solche Eventualität für sich und seine Nachkommen, die in seinen Besitz treten, hervorrufen wollen? Wer wird jetzt sein gesichertes unverkümmertes Eigenthum in eine Form umändern trollen, bei der man nach fünfzig Jahren vielleicht sagen könnte, wenn die Begriffe der Zeit einen andern Umschwung genommen haben: Diese Zinsungen, die vor fünfzig Jahren waren, sind drückend, entsprechen nicht mehr den Ansichten, die wir von dem Entlasten des Grünt es haben, diese Zinsungen, dieser Canon, oder wie man die Abgabe sonst nennen will, sind eine Last, eine Last, die den Besitzenden drückt, wir wollen sie aufheben. Wenn wir aber dieß thun, so müssen wir die Eventualität voraussetzen, daß der Eigenthümer des Grundes keine solchen Vorträge eingeht. Was machen wir dadurch unmöglich? Glauben Sie, wir werden eine solche Parcellirung des Grundes und Bodens erzwingen können? Nein! Glauben Sie, daß sich, der Einzelne, wenn er etwas schärfer blickt, sich zwingen lassen werde! Nein! und so fort: nein! Und was werden wir dadurch unmöglich machen? Eine Form, nach welcher wir Alle seufzen, welche die Theorie und Praxis anerkennt, als vielleicht die einige Dauerhilfe für die Zukunft, um denjenigen, der nichts hat als seine Hände und seine Arbeit, vor Augenblicken zu sichern, wo er der Verzweiflung nahe ist, und dieser Augenblick kann für das Proletariat kommen, leugnen wir es nur nicht, wenn es auch nicht im Lichte des Tages vor aller Blicken steht, sondern gehen wir hin in die Fabrikbezirke und sehen wir, ob wir den gegenwärtigen Zustand wünschenswerth finden oder nicht. Ich sage: nein! wir müssen daher trachten, daß auch das Proletariat der Segnungen des Grundbesitzes teilhaftig werde. Ich will nicht weiter das recapituliren, was so viele Redner vor mir so richtig, so wahr und so gerecht ausgesprochen haben, nämlich welche Gefahren für Unschuldige dadurch entstehen, wenn die Sicherheit der Sparcassen, der Witwen und Waisengelder durch das Aussprechen des Princips, daß alle lasten ohne Entschädigung aufzuhören haben, in Frage gestellt werden. Bedenken wir, daß in letzter Instanz nur die Armuth dieß entgelten müßte. Bedenken wir aber auch noch die Art der Besteuerung. Bisher wurden die Bezüge der Obrigkeit ganz abgesondert besteuert, die Obrigkeit hat den Ausfall der im Steueranschlage zwischen belasteten und unbelasteten Gründen sich ergeben bat, getragen, als der Berechtigte, welcher ein Einkommen genossen hat. Sprechen wir eine principielle Entschädigung nicht aus, ich weiß nicht, wie wir in diesem Augenblicke diese Quote der Steuern tragen könnten; daß sie wie bisher der Berechtigte bezahle, entfällt ganz, indem er kein Einkommen hat; und das ist das Einzige, warum er eine Steuer zahlen sollte. Wenn aber vielleicht statt den bisher Berechtigten der Unterthan den Ausfall decken soll, wenn nach dem nächsten Voranschläge der Steuern die Gründsteuern der bisherigen Unterthanen erhöht werden sollen, meine Herren da muß ich gestehen, daß ich mich ängstige vor einer solchen Erhöhung der Gründsteuer, da, ich mich ängstige vor den Folgen, die es nach sich ziehen würde, daß ich mich ängstige vor dem Gedanken, welches Vertrauen der Bauer zu uns hegen wird, wenn der erste Act unserer legislativen Wirksamkeit eine erhöhte Grundbesteuerung decretiren würde. Sprechen wir das Princip der Entschädigung aus, dann möchte sich die Frage einigermaßen anders stellen. Ich muß noch weiter gehen und auf einige Fälle deuten, die hier bereits in mehreren Amendements ausgesprochen wurden. Es ist hier in einem Amendement ausgesprochen worden: die Verpflichtungen, welche die bisherigen Unterthanen gegen die Obrigkeit haben, sollen fortdauern, nach einem ändern Amendement sollen auch alle Lasten, welche die Obrigkeit zu tragen hat, aufhören u. s. w. Es scheint mir, meine Herren, daß diese Verpflichtungen, diese Lasten, wie wir sie immer nennen wollen, von Seite der Obrigkeit als ein wenigstens analoges Äquivalent für Robot und Zehent und ähnliche Leistungen nicht so unbedeutend sind, ja ich muß gestehen, von dem praktischen Gesichtspuncte aus sind sie höchst wichtig, so nur Eines: das Holzungsrecht, und das ist in einigen Provinzen, in ändern ist das Recht der Mitweide u. s. w. Das Holzungsrecht ist nicht so unbedeutend, wenigstens für Einzelne, das Holzungsrecht war in den meisten Provinzen zum Vortheile der Geringsten, der Alterärmsten eingeführt. Das Recht war für sie das, wovon sie zum Theile ihren Lebensbedarf bestritten, das Recht, daß sie im Winter, um zu heizen, sich aus den obrigkeitlichen Waldungen holz geholt haben. Wollen wir den Bestand dieses Rechtes sichern, so wird das am Ende mit der Entschädigungsfrage im Zusammenhange stehen. Ich maß gestern, daß ich für die allernächste Zeit die Aufhebung dieses Rechtes für bedenklich halten muß, und ich spreche wieder und wieder der Armuth das Wort, die Armuth ist es, ich wiederhole es, welche einen Theil ihres Lebens von diesem Rechte fristet. Nicht bloß in meinem Lande, auch in vielen ändern Ländern ist es der Fall, daß wenn der Arme von diesem Rechte nicht Gebrauch machen dürfte, er jetzt buchstäblich nicht hat, wovon im Winter sich zu heizen und wovon Speise zu kochen. Es ist buchstäblich wahr, und wirb für ihn dieses Recht plötzlich auf gehoben, so bleibt ihm nichts Anders übrig als — zu stehlen. Man wende mir nicht ein: dieses Recht ist ja ein geringfügiges, nach der Überzeugung, nach der gesetzlichen Feststellung bezieht es sich hin und wieder auf dürres Holz, auf Kleinigkeiten; was sollte man wohl damit thun, soll man es verfaulen lassen? Die Obrigkeiten werden schon so menschenfreundlich und zuvorkommend sein, dieses Holz den armen Leuten zurück zu lassen. Wenn sich alle jene scharfen Worte, welche freilich unter der Firma Aristokratie gefallen sind, und am Ende alle Grundbesitzer getroffen, auch solche Grundbesitzer, die so gut bürgerlich von Geburt aus gesinnt sind, wie nur irgend Einer sein kann, wenn wir diese Worte weiter verbreiten, ich wüßte nicht, ob man uns die Antwort darauf geben würde: Ja, wir wollen menschenfreundlich, gut sein, ja wir wollen der Armuth etwas von dem, was unser ist, zu Theil werden lassen. Ich besorge, und vielleicht mit einiger Gewißheit, man wird es nicht thun, und wir haben vielleicht nur nach einzelnen Richtungen hin, aber nach Richtungen, die wir nicht übergehen dürfen, traurige Folgen heraufbeschworen, für die uns das Volk nicht danken wird; und so wie mit diesen, so wäre es mit anderen Dienstbarkeiten, wie z. B. mit der Getreideschüttung von Galizien u. s. w. Ich will also nicht in Einzelheiten hier übergehen, ich will nur noch sagen, daß wir hier mit der Berührung aller dieser einzelnen, sich gegenseitig bedingenden Rechte und Verpflichtungen Gegenstände berühren, die sich weder augenblicklich abtun noch subsumiren, allgemein zusammenfassen und untergewisse Kategorien und Schematisierungen aufzeichnen lassen. Wir können es nicht umgehen, wir müssen uns alle diese einzelnen Verhältnisse vors Auge führen, mir müssen es klarer als es in einer öffentlichen Volksberathung möglich ist, ins Gedächtniß führen, wie weit, wie verzweigt, wie verschiedene Folgen nach sich ziehend alle diese einzelnen Verhältnisse sind. Wenn wir auf die Entschädigung selbst eingehen, wenn wir das Princip festsetzen, so dürfen wir nicht übersehen, was in dieser Sache bereits geleistet würde. Man hat uns, und ich glaube nicht mit Unrecht, theilweise verwiesen, daß diese Angelegenheit vor den Provinziallandtag entweder schon gehört habe, oder auf solchen Provinziallandtagen entschieden wird. Wenn diese Provinziallandtage wirklich in der Form wären, daß sich die Herren Stände. die Prälaten des Landes zum grünen Tisch setzen und nur ein Paar Bauern beiziehen, damit diese in aller Unterthänigkeit anhören dürfen, was die Herren unter einander beschließen und wie sie über das Schicksal der Bauern richten wollen: ich mußte gestehen, ich würde gegen solche Provinziallandtage ein sehr gerechtes Bedenken haben, ich würde mich auf gar keine Weise mit diesen alten Rudimenten einer verblichenen Zeit einverstehend, Die eben nur Rudimente aus der Vergangenheu sind, an der die Gegenwart vorbeisausest, ohne sie irgend zu berühren, während sie gerade mit ihrem Fettige in diese hineinbohren und sie umstürzen soll. Ich muß aber gestehen, daß wenn der Bauer gleich dem Herrn, gleich dem Prälaten, gleich dem Ritter mitspricht, oder vielleicht noch weiter gehen darf, wenn er noch weiter berechtigt ist, und auf einer, wenn auch approximativen Basts der allgemeinen Volksvertretung sich bewegt, ein so zusammengesetzter Landtag sehr viel für sich hat, ein solcher Landtag, wo der Bauer das Wort energisch mitgeführt hat und mitführen wird, und wo die provinzielle Verschiedenheit beachtet wird. Ich kann es nicht leugnen, diese ist groß, sie hat sich bei den Anträgen und Amendements scharf ausgeprägt, und diese Forderungen sind gerecht, weil die Verhältnisse einmal so sind. Ich sage, wenn der Bauer weiß, was ihm Noth thut, wie verschiedene Bauern von Galizien, Böhmen, Mahren und Österreich, wenn er weiß, wo ihn der Schuhberückt, wenn in diesem Begriffe der Neuzeit und Freiheit ein neu geschaffener Provinziallandtag sich kund gibt, und wenn er dort die Form, nicht das Princip, sondern die Art der Durchführung dieses Principes mithört, sieht und einführt, wie und auf weiche Weise er das Ganze sich regeln will; meine Herren, ich sehe darin weder ein Attentat gegen die Freiheit überhaupt, noch gegen unsere Freiheit, noch gegen jene Grenzen, die wir uns festsetzen wollen. Warum? es ist ein Verhältniß, das mir nicht ignoriren können, es ist eine Sache, die sich von selbst versteht, ei ist etwas Natürliches. Sprechen wir das Princip aus: wie wir es geltend machen wollen, ob nun durch eine einzelne Kommission oder auf den späteren Provinzialland tagen, die wir eben beschließen wollen oder nicht (denn ich weiß nicht, wie die Majorität beim Verfassungsentwurf ausfällt, darüber können wir noch später klar werben), aber Provinzialunterschieben können wir in dieser Sacht nicht leugnen. Gehen wir noch einen Schritt weiter, meine Heeren! Man hat uns richtig gesagt, auf dem Provinziallandtage in Mähren, da ist der Bauer mitgesessen, so gut wie Einer, und hat mitgesprochen, so gut wie Einer, und da hat der Bauer sein Recht gewahrt und endlich darüber mitgestimmt, und in der Majorität darüber mitgestimmt, daß die Verhältnisse so geregelt werden. Ein Votum der Entschädigung, wie es bisher dort ausgefallen ist, ein sehr billiges, mäßiges, sollen wir nun das ignoriren? Sollen wir allen Beschlüssen des mährischen Landtages gegenüber geradezu sagen: Nein, es gibt keine Entschädigung, oder wie wir sie decretiren. Ich frage: wie wollen wir das rechtfertigen, daß die Beschlüsse, die gefaßt worden, mit den Vertretern des Volkes, mit den freigewählten, oder doch größtentheils freigewählten Vertretern eines Volkes, vernichtet werden, wie können wir das rechtfertigen, wenn wir Alles das mit einem Federstrich geradezu aufheben? Ich verstoße da vielleicht gegen viele Ansichten, aber ich kann mich ein für allemal nicht mit dieser Anschauungsweise einverstanden erklären. Es ist noch ein einziger Punct: Die Gerichtsbarkeit. Leiter ist die Zeit so weit vorgeschritten, daß ich über diesen einzelnen Punct nicht so ausführlich sein kann, und mich lediglich auf das beziehe, was früher gesagt wurde. Wir sind darüber einig: die Patrimonialgerichtebarkeit muß aufhören; wir sind darüber einig: es wird ein geordnetes Verhältniß eintreten; wir sind darüber einig: es kann das Verhältniß im Augenblicke nicht aufgegeben werden, wie es nun einmal hier besteht. Ich muß nur noch auf einen Punct deuten, es sind Gemeindeverhältnisse. Nennen Sie es nicht zu hart, meine Herren, daß ich die Gesetzgebung, wie sie nun einmal vorliegt, woran selbst mit dem besten Willen Einzelne oder Mehrere nichts ändern konnten, weil der personificirte Starrsinn ewig und immer ihre Besserung unmöglich gemacht hat, nennen Sie es nicht zu hart, meine Herren, wenn ich mich wirklich vor dieser Gesetzgebung entsetze. Ich zweifle, daß Irland in der Monarchie ist, der im Allgemeinen und im Einzelnen vollkommenen Bescheid in diesen Gesetzesbestimmungen zu geben weiß. Ich sage, diese Gesetzgebung hat Unterthansverhältnisse mit nationalökonomischen Begriffen und Gesetzen über Gemeinde und Steuerwesen alles untereinander zusammengemischt, und wenn ja ein edler Mann sich übet diese Verhältnisse erbarmt, und ein menschenfreundliches Hofdecret zu Tage gefördert hat, als ein Pflaster auf einen Theil der Wunde, die Wunde selbst wurde aber immer nicht geheilt. Ich sage, momentlicht tritt das so starr hervor, rücksichtlich der Gemeinde Verhältnisse. Aus den Gemeindeverhältnissen im Zusammenhange mit den Unterthansverhältnissen, mit den Rechten und Pflichten der Obrigkeiten ergeben sich so viele, so bedeutende Concurenzabgaben, wie sie der Abgeordnete für Feldbach in Steiermark richtig hervorgehoben hat. Diese Concurrenzabgaben, meine Herren, basten sich zum Theil auf das ursprüngliche Verhältniß zwischen Unterthan und Obrigkeit, und endlich auf die dritte Potenz, auf den Patron, daß die Concurrenzbeitrage zwischen Herren und Unterthan einen natürlichen innern Grund nur daraus haben, daß der Herr die Concurrenzleistung auch wirklich leistet zum Wohle der Unterthanen, respective Gemeindeglieder, weil der aus diesen Gemeinde und ähnlichen Verhältnissen irgend einen Vortheil hat. Der Abgeordnete für Feldbach hat ganz richtig bemerkt: Nehmen wir dem Herrn alle seine Rechte, dann soll man ihm auch alle seine Pflichten wegnehmen; und wenn wir dieses ohne einer geregelten Gemeindeerfassung thun wollen, so ist der nächste Winter in Winter des Bedauerns, der Unordnung, der Anarchie, aus der uns Niemand, ich sage es noch einmal, als die Gewalt herausreißen kann. Meine Herren! unsern Brüdern, unserm vortrefflichen Volke ollen wir nicht mit Gewalt entgegentreten. Ich bedaure, daß ich aus diesen so wichtigen Punct die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung nicht weitet lenken kann, ich glaube gerade aus diesen Verhältnissen würde sich etwas für meinen Wunsch ergeben, nämlich daß man bei dem Entschädigungsprinzipe bleibe, es würde sich daraus die Möglichkeit ergeben, daß man allmälig durch ein billiges Provisorium jetzt gleich helfe, bis zu dem Augenblicke unserer Entscheidung, und die Existenz der von uns Vertretenen ruhig fortstießen lassen, bis wir hier auf dem Reichstage alle jene festen, dauernden Bedingungen schaffen, die wenn sie einmal vorhanden sind, uns auch zu dem Wunsche berechtigen: der Bauer fei frei. Eben dieses alte Haus mit allen seinen verwitterten Grundlagen, mit allen seinen verwitterten Ausläufen soll sinken, muß sinken, denn wir haben ein neues Haus gebaut. Aber, meine Herren, wir haben häufig gehört: wir sind auf revolutionärem Boden. Meine Herren, in diesen revolutionären Boden, wenn wir Ordnung schassen wollen, müssen wir feste Steine legen, damit wir ein großes, starkes Gebäude darauf bauen können. Wenn wir aber anders vorgehen, wenn wir energisch nivellierend weiter schreiten, dann bauen wir Luftgebäude, und es bedarf nur eines Sturmhauches von Osten, Westen, Süden, oder Norden (ich weiß nicht, woher er kommen wird), und das Gebäude ist zusammengestürzt. Meine Herren! Erlauben Sie mir nur noch wenige Worte. Ich werde die Ehre haben sogleich zu schließen. Es find in Wenigem hier die Umstände von mir berührt worden, die ich angeben wollte. Es stellt sich zusammenfassend heraus, daß wir uns über einige Principe einigen müssen; es stellt sich heraus, daß gewisse Gesetze und Anordnungen sogleich ins Leben treten müssen; es stellt sich weiter, sage ich, ein provisorischer Zustand als nöthig heraus, um zu dem Ersten zu gelangen, zur definitiven Feststellung aller dieser Verhältnisse. Man hat uns hier oft genug gewarnt vor der Trägheit und Langsamkeit in unsern Verhandlungen; man hat uns darauf hingewiesen, daß unsere Gedanken erlahmen, daß ihnen der Schwung abgeht, daß sie alt werden und endlich nicht weiter kommen, daß wir oft nicht einmal das erreichen werden, was unsere Pflicht ist. Wenn es sich um die Begeisterung handelt, wenn es sich um das handelt, was die Begeisterung schaffen kann und soll, so wird hier nicht ein Einziger sein, der nicht in Begeisterung ausbräche. Aber mit der Begeisterung ist hier nicht genug gethan. Es ist nicht genüg gethan mit dem Aufstammen der Leidenschaft im Herzen, es handelt sich hier um Freiheit für Alle, um Gleichheit für Alle; diese wird angestrebt zwar nicht mit weniger Energie und Festigkeit, aber auch nicht mit weniger Überlegung und mit weniger Reife. Man hat uns gesagt, in Ungarn hat man begeisterte Thaten für das Volk gethan. Meine Herren! Wenn ich nur mit weniger Aufmerksamkeit einen Blick auf die Politik, die man heute in Ungarn beobachtet, werde, so muß ich gestehen, daß diese Politik in Ungarn nichts Gutes schafft, und daß Ungarn abermals in einen noch bedauerungswürdigern Zustand kommen wird, als in welchen es jetzt leider gekommen ist. Ja die Aristokratie hat in Ungarn die Robot geschenkt, ja diese Aristokratie hat dieses Beispiel als eine glänzende Leuchte vorausstellen wollen, und diese Aristokratie ist es nun, die, wo es sich um die Consequenz der Freiheit und Gleichheit für Alle handelt, die jetzt elend für die Zukunft zittert, und darum der Freiheit Prügel vor die Füße wirft, jene ungarische Aristokratie, welche alles Mögliche thut, um ihre Existenz für die Folge zu erreichen, jene Aristokratie, der kein Mittel heilig ist, das sie wegen sich und nur für sich unternehme, die das Recht der Jahrhunderte mit Füßen trat, Wollen wir solche Beispiele haben, ich zittere vor dem bloßen Gedanken, daß wir der ungarischen Politik folgen sollten, und wenn wir dieses nicht thun, wenn wir zwar mit weniger Begeisterung als früher, aber mit dem heutigen Ernste für Wahrheit, mit dem heiligen Gefühle für Freiheit und Gleichheit für Alle fortschreiten werden, dann, meine Herren, werten Augenblicke kommen, von denen der erste Redner, der Abgeordnete für Behnisch gesprochen hat: das Volk wird Gesetze bekommen, welche es lieben lernt, das Volk wird sich überzeugt haben, daß seine Vertreter das Vertrauen, das heilige, gerechtfertigt haben, welches es wirklich in seine Vertreter gesetzt hat; es wird mit diesem Vertrauen eine Zeit beginnen, die, weiß Gott, für uns eine höchst er sehnte ist. Wir sind darüber einig, was wir wollen, oder wir werden uns darüber einigen, wir werden uns brüderlich einigen über eine Zukunft, die einen festern Bestand haben soll, als jede Basis der Vergangenheit. Es wird der Augenblick kommen, wo der Wurm, der jetzt an unserer politischen Existenz nagt, das Mißtrauen getötet wird, und wo ein alle Theile beglückendes Vertrauen begonnen hat.
Meine Herren! Wenn wir dieses Vertrauen schassen können, wenn wir dieß Vertrauen gegenseitig mit der Welt und namentlich mit Jenen, die uns gesendet haben, erreichen können — und wir können es erreichen durch weise, gerechte Mäßigung — dann haben wir Alles erreicht, was wir erreichen wollten.
(Vielseitiger Beifall.)
Vicepräs. Ich erlaube mir zur Bestimmung der Tagesordnung für Montag zu schreiten. Es dürfte wahrscheinlich eine neue Auflage der heutigen zu veranlassen sein. Obwohl ich besorgen muß, daß vielleicht die Frequenz der Kammer am Montage nicht so sein wird, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert. Ich besorge nämlich, daß der Sonntag und Dienstag manches Mitglied der Kammer uns entfernen konnte, und ich frage daher, ob die Debatte über den Kudlich'schen Antrag am Montag fortgesetzt, oder auf Mittwoch verschoben werden soll?
Abg. Borrosch. Ich hoffe, daß genug Mitglieder erscheinen werden.
Vicepräs. Daher trage ich dieselbe Tagesordnung an.
Was das Weitere anbelangt, glaube ich noch einmal zu wiederholen, daß wir um 3 Uhr zusammen kommen, und uns in corpore von hier in die Stepphanskirche begeben, und von dort aus in den Wagen nach Schönbrunn fahren. Montag ist die Sitzung um 10 Uhr wie gewöhnlich.
Abg. Trojan. Der Kudlich'sche Antrag wird also am Montag debattirt.
Vicepräs. Dann gehört in die Tagesordnung, daß Montag die Petitionen zu erledigen sein werden.
Abg. Podlewski. Meine Herren! Um 3 Uhr werden die stenographischen Berichte ausgetheilt werden.
Vicepräs. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 1 Uhr.)