Sobota 5. srpna 1848

Ausgaben die Nothwendigkeit dar, einen Anspruch geltend zu machheil gegen diejenigen Theile der großen Monarchie, welche gegenwärtig keinen oder einen nicht verhältnismäßigen Beitrag leisten. (Beifall.)

Das Ministerium wird es sich zur besonderen Pflicht machen, diese Ansprüche, soweit es an ihm ist, geltend zu machen, und den Rechten der Volks, deren Vertreter ich in Tunen, meine Herren, Geltung zu verschaffen. (Beifall.)

Eine zweite sehr bedeutende Ausgabe ist die zur Erhaltung des Militärs. Diese Rubrik ist diejenige, welche sich nach den inneren und äußeren Verhältnissen des Staates richtet.

Wird der Krieg in Julien glücklich beendet, und der Ruhe und Friedensstaub gegenüber dem Auslande erhalten, so wird es die besondere Sorge des Ministeriums sein, diesen Aufwand möglichst zu vermindern. Alle Übrigen Ausgabezweige dürften auch eine Verminderung zulassen, und es wird vom Ministerium nichts geschehet werden, was eine Verminderung der Ausgaben herbeiführen kann. Doch darf die Bemerkung nicht unterdrückt werden, daß eine solche Aufgabe, welche nicht die weniger Tage oder Monate sein dürfte, wesentlich darauf beruhe, die Geschäftsführung zu vereinfachen, denn nur dadurch wird es möglich werden, in vielen Zweigen eine Verminderung zu erzielen. Die Verfassung, welche der Berathung der hohen Versammlung unterliegt, wird noch andere wichtige Mittel an die Hand geben, es wird durch die Ausbildung der Gemeinderund Munizipalverfassung ein Mittel gefunden werden, nicht nur die Ausgaben an sich zu vermindern, als auch diese auf eine zweckmäßigere Weise stattfinden zu lassen.

Die Einnahme zerfällt, wie ich bereits erwähnt habe, in drei Artheilungen: Die directen Steuern, an deren Spitze die Grundsteuer steht.

Österreich kann stolz sein auf sein Grundsteuerfestem, denn es durfte keinen Staat geben, der ein solches Kataster, wenn es beendet sein wird, aufzuweisen in der Lage ist. Die Wohltaten eines solchen Katasters haben sich vorzüglich in der Lombardien gezeigt, lind werden auch gewiß in den übrigen Provinzen nicht ausbleiben.

Es kommt unter den directen Steuern eine Steuer vor, welche, um mich milde auszudrücken, zu den Schattenseiten unserer Besteuerung gehört, es ist dieß die Judensteuer. (Beifall.)

Es wird in Kurzem vom Ministerium der hohen Versammlung ein Antrag in dieser Beziehung vorgelegt werden, und Sie, meine Herren, werden zu entscheiden haben, ob auch für die Zukunft sich diese Steuer mit dem jetzigen Geiste und der Constitution verträgt, und ob sie auch für die Zukunft auszuschreiben und einzuheben sei.

Unter den directen Steuern ist eine nicht begriffen, welche nach meiner Aufsicht wird hingeführt werden müssen, und welche wirklich die vox populi fordert, es ist dieß die Einkommensteuer. (Beifall.)

Die Einkommensteuer wird den großen Vortheil haben, der in der jetzigen directen Besteuerung nicht gelegen ist, daß sie, so viel als möglich, alle Arten des Einkommens zu treffen haben wird.

Es sind zwar unter den jetzigen Abgaben auch solche, welche einzelne Einkommen treffen, aber doch noch mehrere, die der Steuer nicht unterzogen werden können, weil man ein solches System bisher noch nicht angenommen hatte.

Weiter ins Detail einzugehen, wäre jetzt voreilig.

Die indirecten Abgaben sind diejenigen, welche bisher sehr bedeutend benützt worden sind. Ich muß bemerken, daß während des langen Zeitraumes vom Jahre 1831 bis 1847 ganz vorzüglich es die indirecten Abgaben waren, welche die Zunahme der Einnahmen herbeiführten. Rücksichtlich der indirecten Abgaben werden mehrere entweder ganz in Frage gestellt, oder sie unterliegen dennoch namhaften Anfechtungen, Ich glaube daher, was das Steuersystem betrifft, und also auch directe und indirecte Abgaben, da jetzt eine freisinnige volksthümliche Verfassung das ganze Staatsgebäude durchdringen muß, vorzüglich aber das Steuersystem selbst, so ist es unsere Aufgabe, ein solches Abgabensystem zu erzielen, bei welchem jeder nach Maßgabe dessen, was er besitzt, und des Vorheiles, den er vom Staatsverbande genießt, zur Besteuerung beigezogen werde. (Beifall.)

Diesen Zweck hält die Einkommensteuer vor Augen. Bei den indirecten Abgaben werden wir auch denselben Zweck im Auge behalten müssen, nämlich daß der Atme weniger, der Verbmögliche mehr, und der Reiche viel leiste. (Beifall )

Diese Umgestaltung der Abgaben wird sich zunächst bei der Verzehrungssteuer aufbringen.

Es gibt einige Artikel, welche die gemeinsten Bedürfnisse sind, oder wenigstens den gemeinsten Bedürfnissen nähe stehen: da werden Erleichterungen gefordert. (Beifall.)

Ich reihe das Salz unmittelbar denselben an. Bei dem Salz ist schon seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit darauf gerichtet worden, wo möglich Ermäßigungen im Preise eintreten zu lassen. Zugleich bin ich in Verhandlung begriffen, um besonders für das Vieh eine besondere Salzgattung um einen mäßigen Preis verkaufen zu lassen. (Beifall.) Was die Zölle betrifft, ist unser jetziges System nichts weniger als fehlerfrei, es hat eine Menge Einfuhrverbote; ich glaube nicht, daß unter den jetzigen Umstanden es möglich wäre, die Einfuhrverbote noch länger aufrecht zu erhalten. Ich will aber damit durchaus nicht sagen, daß der Industrie nicht voller Schutz zukommen soll; im Gegentheile ich glaube, daß das System wesentlich darauf gerichtet sein muß, den Gewerbsfleiß zu schützen. Das aber Einfuhrverbote gegenwärtig nicht mehr gehandhabt werden können, dürfte vorzüglich auch denjenigen einleuchten, welche einen innigen Anschluss an Deutschland wünschen; denn wie wäre ein inniger Anschluss an Deutschland möglich, wenn Einfuhrverbote die Einführe der deutschen Produkte in die österreichischen Staaten unmöglich machen oder bedeutend erschweren würden. Es scheint mir also, daß diese bemerkte Richtung auch hier einzuhalten sein dürfte, ohne den Schutz der Industrie nur im Geringsten zu schmälern, um ein solches Zollsystem anzunehmen, bei welchem ein inniger Anschluss an Deutschland und eine Annäherung an die deutschen Zollverhältnisse möglich gemacht wird.

Tabak ist ein Monopol, gegen das sehr viel eingewendet werden kann, das aber sich selbst dadurch vertheidigt, daß es sehr viel einträgt, daß diese Einnahme fortwährend im Steigen ist, und daß diese Einnahme doch eigentlich nur von einem Genusse genommen wird. Indessen glaube ich, daß es doch ein Gegenstand der reifsten Erwägung sein werbe, ob nicht auch in dieser Beziehung Änderungen stattzufinden hätten.

Ich komme auf eine andere Abgabe, nämlich Stempel und Taren. Diese Abgabe ist diejenige, welche, seitdem das neue Gesetz besteht, unter allen wohl am meisten angefochten ist.

Ich glaube, daß das Tat und Stempelgesetz umgestaltet werden muß (Beifall), nach dem Grundgesetz umgestaltet werden muß, daß der Verkehr der Verhandlungen bei den Behörden erleichtert, und minder Verbmögliche minder in Anspruch genommen werden müssen (Beifall); das ist der Zielpunct, auf welchen das Tax und Stempelgesetz kommen muß, An die indirecten Abgaben ist auch das Lottogefällt angereiht. Ob dieß eine Abgabe sei, will ich nicht behaupten, es ist ein Spiel, und ich muß sehr wünschen, bald in die Lage gesetzt zu werden, dieses Spieles den Staat zu entledigen. (Anhaltender Beifall.) Ob dieses möglich sei, wird eine hohe Versammlung beurtheilen bei der Vorlage des Voranschlages.

Die Post wird auch hier unter den indirecten Abgaben angeführt. Nach meinem Erachten ist dieß nur beiläufig wahr, in der Wirklichkeit ist die Post eine wichtige Staatsanstalt, welche nur nebenhin einen Ertrag abzuwerfen hat. Der Hauptzweck ist kein finanzieller (Beifall), es soll dadurch der Verkehr erleichtert sein, darauf zielt unser Bestreben, was ich an den Tag gelegt habe, indem das Briefporto herabgesetzt worden ist. Die Wegmeute find eine Last, und es ist gewiß zu wünschen, sie hinwegzuräumen; doch tritt auch hier der Umstand ein, daß es nicht so leicht sein dürfte, den Betrag auf anderen Wegen aufzubringen, doch auch darüber wirb nur bei dem Voransehlage eine bestimmte Meinung sich herausstellen. Die sonstigen Einnahmen sind nicht bedeutend.

Dies ist der Weg, den das Ministerium zu gehen entschlossen ist, wenigstens ich für meine Person halte diesen Weg für denjenigen, den zu gehen ich verpflichtet bin. Insofern die hohe Versammlung die Ansichten, die ich darzustellen die Ehre hatte, für die richtigen halt, so dürfte es nicht unbescheiden sein, wenn ich bitte, einen kleinen Theil des Vertrauens, das Sie, meine Herren, dem ganzen Ministerium schenken, auch auf meine Person zu übertragen (Anhaltender Beifall). Mir liegt noch ob, andere wichtige Gegenstände vorzutragen, und zwar zuerst über die Ausschreibungen der Abgaben für das Jahr 1849 selbst, da die Zeit drängt und man rücksichtlich der Einhebungen Vorbereitungen treffen muß, und einen Vorschlag rücksichtlich der Bestimmung der Annahme der Banknoten im Geldumlaufe, über die Einschränkung der Verwechslung bei der Nationalbank und über das Münzausfuhrverbot. Über diese Gegenstände hoffe ich in wenigen Tagen der hohen Versammlung vorschlage vorlegen zu können. (Anhaltender Beifall.)

Vicepräs. Ich will nur die Mittheilung machen, daß der Herr Minister der Finanzen mir einen Antrag übergeben hat, und zwar über die vorläufigen, bis zur Feststellung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1849 erforderlichen Finanzmaßregeln, Ich werde den Antrag sogleich dem Druck übergeben, und sobald der Drück besorgt ist, dürfte der §. 53 der Geschäftsordnung, b. i. jener Paragraph, welcher die Creirung einer Kommission über Gesetzvorschläge vorschreibt, in Anwendung kommen. Jedenfalls wird der Antrag in den Sectionen zu besprechen, und über die erfolgte Besprechung werden die Ausschußmitglieder der Finanzkommission zu bilden sein. Ich glaube nur diese vorläufige Bemerkung über den mir übergebenen Antrag der hohen Kammer eröffnen zu müssen. Nun dürfte der dritte Gegenstand der Tagesordnung zur Sprache kommen.

Abg. Herzig. Aus der Darstellung des Herrn Finanzministers haben wir die Hoffnung gewonnen, daß in spätern Zeiten wohl schwerlich solches Fälle eintreten dürften. Es ist sogar die Erleichterung in Hoffnung gestellt worden, daß manche Steuern, die jetzt auf dem Allgemeinen losten, hinweggeräumt werden allein ich möchte eine hohe Versammlung darauf aufmerksam machen, daß in diese Beziehung die jetzigen Notstände wohl nicht hinreichend ergreifend geschildert worden sind, und daß hier kräftige Mittel ergriffen werden müssen. Es kann wohl Keinem entgehen, daß durch Herbeischaffung der fehlenden Mittel für die letzten drei Monate auf dem Kreditswege nicht geholfen werden kann, da dir Schuldenlast durch die Zinsen stets nur vermehrt wird. Die Hebung des Vertrauens ist, wie der Herr Finanzminister gesagt hat, die erste Grundbedingung; das Vertrauen fehlt allgemein, und dieses ist durch Fehler, die allerdings geschehen und nicht mehr zu bessern sind, vermehrt worden, besonders durch das Goldrund Silberausfuhrvertont, was uns das Vertrauen des Auslandes hauptsächlich entzogen hat, und dem wir es zu verdanken haben, daß in allen unseren Industriezweigen die größte Noth herrscht. Wir sind nicht einmal im Stande, für unsere Fabrikate mit einem Verluste von 15 bis 20 Percent, uns die Rohprodukte und Halbfabrikate zu verschaffen. Ras wird erfolgen? Schon sehen wir einen großen Theil der industriellen Etablissement.! geschlossen, es ist kaum mehr der vierte Theil; überall sehen wir die Noth, auch unsere Hauptstadt ist nicht davon befreit, wo die Vorstädte nach Arbeit schmachten, die man ihnen nicht gewähren kann, weil die Industrie das Vertrauen verloren hat. Es ist nicht der Mangel an Begehr, sondern der Mangel an Vertrauen allein. Auf welchem Wege sollen eben diese der Regierung fehlenden Mittel geschafft werden? Auf dem Weise des Credits? Wo sollen wir den Kredit hernehmen? Sollen wir die Bank neuerdings in Anspruch nehmen? Sollen wir von der Bank Summen fordern, nachdem ihr, wie wir wissen, eine Summe von wenigstens 150 Millionen entnommen ist? Während die Bank 180 Millionen in Umlauf hat, sind 150 Millionen davon von dem Staate benützt worden, so daß die Banknoten jetzt mehr Staatspapiere als Banknoten sind.

Gehen wir so weiser, so müssen wir dem Ruine durchaus entgegen gehen. Ich kenne, meine Herren, nur Ein Mittel, was uns retten kann, nämlich wenn wir selbst der Regierung die nöthigen Mittel geben, die sie braucht. Mit dem Anlehen wird uns nicht geholfen. Ich will nur auf einen Vorschlag hindeuten, und es Ihrem hohen Ermessen anheim stellen, ob sie ihn für passend finden. Nach ziemlich genauen Erkundigungen betragen die directen Steuern von den hier vertretenen Provinzen, welche sie alljährlich an den Staat bei zahlen, etwas mehr als 26 Millionen Gulden; um diese 26 Millionen durch Verkauf von 5 Perc. Staats papieren aufzubringen, würden wir wenigstens eine Summe von 37 Millionen 5 Perc. Metalliques in Verkauf bringen müssen. Ich brauche aber kaum zu bemerken, daß eine solche Summe auf den Stand des Courfies nachtheilig einwirken würde. Diese 37 Millionen würden aber eine Zinnenlast von 1,850.000 fl. auf den Staat wälzen, und wer ist der Staat? "Die Steuerpflichtigen!" Eine solche Last würde also auf uns alle fallen: Nehmen wir an, daß dafür gesorgt werden muß, daß das nächste Budget darauf Rücksicht nehmen muß, um diese Zinsen zu decken, so finden wir, daß, wenn wir diese Zinsen verwenden, wir dieses gleichsam als Darlehen gebrachte Opfer der nochmaligen einjährigen Steuern, in 14 Jahren ruhig zurückbezahlen und diese Schuldenlast von 35 Millionen Gulden, deren Zinsen fortwährend auf dem Staate lasten, ersparen können. Ich will nicht sagen, daß es eigentlich als ein Geschenk auf den Altar des Vaterlandes gebracht werden soll, ich würde nur vorschlagen, es als ein unverzinsliches Darlehen in 15 Jahren zurückzahlbares Darlehen zu gewahren. Ich leugne nicht, daß es einen großen Theil von Staatsbürgern gibt, denen gegenwärtig die Mittel fehlen, eine solche Last zu tragen, allein, meine Herren, dieser Theil der Staatsbürger ist auch derjenige, der die kleinsten Summen zu bezahlen hat. Hier, meine, Herren würde der Patriotismus einiger Männer der Sache wohl aufhelfen können, da diejenigen, die bedeutende Steuern zahlen, auch versmöglich sind, und bedeutendere Geschäfte betreiben, denen gerade an der Aufrechthaltung des Credites mehr gelegen sein muß, als denen, die kleine Summen zahlen. Diese können sich entschließen, dem Staate 3, 4, 5mal ihre Steuern, oder so viel sie wollen, als Darlehen zu bringen. Andernteils ist ein großer Theil der Staatsbürger, der mit directen Steuern nicht belastet ist: auch die könnten ein solches Opfer auf den Altar des Vaterlandes legen. Dadurch würden wir den Credit des Auslandes wieder erlangen, wenn wir zeigen, daß wir Alle noch die Kraft, den Willen und die Macht besitzen, den Credit unseres Staates aufrecht zu erhalten. Ich werde den Antrag stellen, ob die hohe Reichsversammlung nicht eine solche Billigung ertheilen wolle.

V i c e  p r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß dieser Antrag, falls er ein Verliessehrungsantrag ist, erst dann zur Sprache kommen dürfte, bis die Commission den Bericht über den Antrag des Finanzministeriums erstattet haben wirb. Ist es dagegen ein selbstständiger Antrag, dann bitte ich, sich an die Bestimmung des §. 48 der Geschäftsordnung zu binden, wo es heißt... Ich glaube dieser Gegenstand dürfte vor der Hand auf sich beruhend bleiben.

(Ja, ja.)

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter der Geschäftsordnung zum Vortrage schreiten zu wollen.

Berichterst. Mayer. In Folge gestern gefasster Beschlüsse sind alle zum §. 83 neu eingebrachten Amendements dem Ausschüsse, welcher mit Verfassung der Geschäftsordnung beauftragt war, zugestellt worden, um dießfalls einen Vorschlag des §. 83 zu bringen. Diese Pflicht erfüllend, erlaubt sich der Ausschuß den §. 83 neu in folgender Fassung in Vorschlag zubringen; "Der Commissions und jeder Gesetzentwurf 2c."

Abg. Fischhof. Ich erlaube mir den Antrag, daß der so amendiäte Paragraph gedruckt und erst am Montag zur Berathung gebracht, und inzwischen zur Berathung der nächstfolgenden Paragraphe geschritten werde.

Vicepräs. Wird dieser Antrag unterstützt?

(Der Antrag wird unterstützt.)

Falls sich die Herren Abgeordneten für den Antrag des Abg. Fischhof auszusprechen wünschen, daß dieser Paragraph gedruckt werbe und erst am Montag die Berathung zu pflegen sei, so wolle es durch Aufstehen geschehen. (Dieser Antrag wird angenommen.)

Die Amendements werden für die Berathenna am Montag vorbehalten.

Berichterstatter (liest):

"XII. Interpellationen und Proteste. "Paragraph 83, nunmehr §. 84" bis zu dem Worte: "verlangen;" der Schlußsatz ist zur Weglassung beantragt.

V i c e  p r ä s. Es liegt hier ein Abänderungsantrag des Abg. Schuster vor; er lautet: "Jedem Abgeordneten steht das Recht zu, durch "Fragen an den Präsidenten der Reichsversammlung, an die Vorstände der Abtheilungen und der "Ausschüsse auch einen Gegenstand zur Sprache zu "bringen, der nicht an der Tagesordnung fleht. "Interpellationen an die Minister müssen jedoch bestimmt formuliert dem Präsidenten schriftlich übergeben und durch die Tagesordnung zur Kenntniß "der Versammlung gebracht werden. Die Vorlage "der ältlichen Urkunden ist durch die Zustimmung "der Versammlung bedingt."

Abg. Schuster. Ich nehme ihn zurück, Herr Präsident, nachdem er schon in dem beantragten Paragraphe enthalten ist.

V i c e  p r ä s. Ein weiterer Antrag liegt, wenigstens schriftlich, nicht vor.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Violand. Gegen die Aufschrift dieses Capitels habe ich gar nichts einzuwenden Ich wünsche auch einen Paragraph aufgenommen in der Geschäftsordnung zur Berathung; ich bin aber durchaus nicht einverstanden mit dem Verbesserungsantrage, welcher gestern vom Berichterstatter vorgelegt würde, und würde den §. 83, so wie er gelautet hat, stehen lassen. Ich glaube diese Bemerkung nicht auf den §. 84 zu verschieben, weil dieß gegenwärtig schon zu besprechen ist. Es heißt hier im §. 84: "Jede Interpellation:c." Der ganze Paragraph hat zur Absicht, daß es nicht Jedem frei steht, in der Versammlung ohne eine frühere Anmeldung eine Interpellation an die Minister zu stellen, sondern daß er 24 Stunden früher schriftlich seinen Antrag formulirt dem Präsidenten überreichen müsse, daß derselbe an dem Tage, wo der Minister interpellirt werden soll, früher abgelesen werden muß, und daß er nur dann interpellieren darf, wenn der Antrag von 10 Mitgliedern unterstützt worden ist. Es steht hier: derjenige, welcher interpellieren will, darf nicht einmal vor der Versammlung motivieren, warum er diese Interpellation an dm Minister stellen will. Das finde ich sehr gefährlich, und wenn es nicht auf den ersten Augenblick klar erscheint, aus welchem Grunde diese Anfrage an das Ministerium gestellt werden soll, so wird sie nicht unterstützt werden, und es wird ihm demnach hier das Recht entzogen, seinen Antrag zu motivieren. Ich bin aber gegen diesen ganzen Antrag, denn das Interpellationsrecht halt ich für ein außerordentlich heiliges; es wird auch in der Regel nur dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn sich ein Deputirter unterrichten will über eine Angelegenheit oder über eine Thatsache. Er will sich davon unterrichten, aus dem Grunde, um dann später einen Antrag zu stellen. Man hat, meine Herren, oft einen Plan bei Interpellationen, ja es sind fünf, sechs Deputierte, welche jedes Mal bei einer ändern Gelegenheit eine Interpellation an das Ministerium stellen, um dann nach einem gewissen Plane vorzugehen, und Antrage vorzubringen. Interpellationen aus Neugierde werden wohl auch vorkommen, aber doch sehr selten, und wenn die Interpellationen muthwillig sind, so wird der Interpellant durch die würdevolle Zurückweisung des Präsidenten und durch das Mißfallen und den Tadel von Seite der Kammer sich dieses ein anderes Mal zur Warnung dienen lassen und dieses nicht mehr vorkommen. Es ist wahr, Interpellationen werden bei uns sehr viele stattfinden, aber das bedauere ich nicht. Wir können die Antecedentifn, welche wir haben, noch gar nicht kennen; wir müssen uns darüber informieren, daher wer. den Interpellationen in unserer Kammer häufiger, als in ändern stattfinden. Dies wird aber den guten Erfolg haben, daß unsere Anträge begründet sein werden, während wir sonst mit einer Fluth von Antragen überschwemmt werben würden. Es ist richtig, daß ein ähnlicher Paragraph, wie er hier gestern beantragt wurde, ebenfalls in Frankfurt angenommen worden ist, aber das Frankfurter Parlament kennt keine Antezedentin. — Zur Unterstützung des Antrages des Herrn Berichterstatters dürften höchstens zwei Gründe sprechen: 1. um Zeit zu ersparen, und 2. um das Ministerium keiner Verlegenheit auszusetzen. Was den ersten Zweck beirisst, so halte ich ihn für illusorisch, denn da müßte der Interpellant zweimal sprechen, nämlich einmal, um die Unterstützung zu erhalten, und das zweite, mal an den Minister: und wenn die Unterstützung nicht eine Unnützzuthat werden soll, so müßte die Begründung vorausgehen. Der Antrag des Berichterstatters würde uns eine ungeheure Zeit rauben. Was aber den Umstand betrifft, daß das Ministerium in Verlegenheit gesetzt werben könnte, so glaube ich, daß dieses gar nicht möglich ist, kenn das Ministerium hat das Recht, entweder gleich zu antworten, oder die Antwort zu verschieben auf eine längere Zeit, oder unter Angabe von Gründen die Beantwortung für diese Zeit ganz abzulehnen; und wenn außer diesem Falle eine Frage das Ministerium in eine unbehagliche Stimmung versetzen winde, wenn es in Verlegenheit käme, bann wäre es kein Ministerium der Offenheit, dann wäre es nach meiner Ansicht ein Ministerium der Winkelzüge, welches das öffentliche Vertrauen nicht mehr genießen würde. Wir haben dieser Tage gesehen, daß eine Menge von Interpellationen an das Ministerium gestellt worden find; das Ministerium ist nicht in die mindeste Verlegenheit gerathen, sondern gerade durch sein schnelles Antworten durch sein bündiges Sprechen hat es sich gewiß nicht nur das Vertrauen der Kammer, sondern auch des ganzen gutgesinnten Publikum? erworben. (Beifall.)

Berichmst. Mayer. Nachdem mir hier per sehnliche Grunde unterschoben worden sind, so muß ich auch das Recht haben, persönlich darauf zu werten. Wenn es einem Minister frei steht, zu antworten, so ist es ein materielles Verhältnis; wenn er sagt: Ich kann heute nicht antworten und erst später durch einen gewählten Ausweg antwortet, wenn eine Interpellation schon 24 Stunden vorher angemeldet wird, und dadurch der Minister gezwungen wird, in diese 24 Stunden einzugehen, so möge die hohe Versammlung entscheiden, ob dadurch Zeit gewonnen werde, oder nicht. Der zweite unterschobene Grund hat freilich einen wichtigen Gegenstand beleuchtet, indem er zeigt, daß das Ministerium leicht in Verlegenheit komme könne, wo es ihm dann freistehet, entweder später, oder gar nicht zu antworten. Wenn also dieses der Fall ist, so weiß ich nicht, wo ich meinen Antrag hergenommen habe, woher ich den Grund genommen haben fällte. Aber wahr ist es, was noch gesagt worden ist, daß die Commission beauftragt ist, mit der Geschäftsordnung einmal ins Klare zu kommen. Dieses habe ich noch zu bemerken, daß die Frankfurter Versammlung wenigstens in Beziehung auf die Art der Zusammensetzung und die Zeit der Dauer sehr viel mit uns gemein hat, und ich glaube, daß diese angeführten Bestimmungen des Frankfurter Parlamentes nicht darum angeführt werden, weil sie als Band anzusehen sind, sondern vielmehr, weil sie auf unsere Verhältnisse Anwendung finden. Ich protestire feierlich gegen ad. persönlichen Gründe.

Abg. Violand. Ich erlaube mir zu bemerken, daß dieser Grund kein persönlicher ist, welchen der Herr Berichterstatter hier anführt, indem ich früher mit ihm gar nicht darüber gesprochen habe. Es ist mir sehr leid, wenn der Herr Berichterstatter dieses als eine persönliche Anspielung auf sich bezogen hätte.

Vicepräs. Die Frage geht also dahin, ob der neue Paragraph gar nicht motivirt zu werden braucht.

Abg. Violand. Mein Antrag geht dahin, daß über den §. 84 gar nicht debattirt werden sollte, sondern bloß über den §. 83 oder 84 der Zusatz hinsichtlich des Protestes jedenfalls einer Motivirung bedürfe.

V i c e  P r ä s. Dieses ist eventuell und ich stimme dafür, daß die Motivirung dieses Antrages zugelassen werbe. Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme des Antrages des Abg. Violand auszusprechen wünschen, wollen aufstehen.

Abg. Brestel. Meine Herren, ich muß mich entschieden für den Antrag der Cordmission, so wie er vorgelegt worden ist, aussprechen, und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, aus dem Grunde der Erfahrung, indem uns diese bis jetzt hinlänglich gezeigt hat, daß die Form des Entwurfes der Geschäftsordnung wie sie ursprünglich bestanden, durchaus nicht zum allgemeinen Besten beiträgt, sondern möglicher Weise die hohe Versammlung um eine bedeutende Zeit bringt. Ich erlaube mir, die Herren auf die Vorgänge der letzten Tage aufmerksam zu machen, und ich muß mich entschieden gegen jene stattgefundenen Missbräuche aussprechen. Damals schon als über den unbedeutenden Auflauf in der Altervorstadt die Rede war, habe ich meine Meinung in der hohen Versammlung ausgesprochen, und diese Meinung muß ich jetzt wiederholen. Ich muß also dasjenige, was schon einige Redner vor mir bemerkt haben, abermals wiederholen, nämlich, ich finde, daß in dem Kommissionsentwurfe überhaupt gar nicht die Rede davon ist, ob die Vorlesung einer Interpellation ohne weitere Motivirung stattfinden könne. Ich verstehe unter Interpellation nichts weiter, als eine bloße einfache reine Frage, und begreife daher nicht, wie bei einer Frage von einer weiteren Motivirung die Rede sein könne. Ich glaube, es gibt hier gar seine Motivirung, was in unserer Geschäftsordnung nicht ausgesprochen ist. Freilich hat sich die Sache anders herausgestellt, denn nach der Geschäftsordnung haben wir keine bloße Frage, sondern eine ausführliche Discussion über den Gegenstand dieser Frage beobachtet. Ich muß aber bemerken, daß es zweierlei Wege bei Interpellationen gebe: entweder derjenige, der in unserer Geschäftsordnung aufgenommen wurde, wo die hohe Versammlung eine Interpellation als eine bloße Frage betrachtet, oder man kann, wie dieses in der französischen Kammer üblich ist, über eine Interpellation eine förmliche Discussion eröffnen. In dem letzteren Falle kann es dem Interpellanten frei gestellt werten, seine Interpellation weitläufig zu motivieren. Eben darum, weil es dem Interpellanten frei steht auf die Motivirung einzugehen, so muß aus demselben Gründe auch einem jeden ändern Mitgliede zustehen, die darin angegebenen Gründe zu widerlegen. Man muß die Sache daher in Einklang setzen, weil sonst keine Motivirung möglich ist. Denn will man einem Interpellanten eine Motivirung zugestehen, dann muß einem Interpellanten eine Discussion gestattet werden; dann, meine Herren, ist es unsere Pflicht, daß wir eine Discussion eröffnen, wenn wir eine Motivirung zugeben. Dieses beruht auf Thatsachen, und wenn ihm das Recht zusteht, auf eine Thatsache einzugehen, so spricht (r hier eine Meinung aus, und es muß alsdann einem jeden Andern frei stehen, diese zu widerlegen, wie dieses auch in der französischen Kammer der Fall ist, ich glaube teilweise mit Recht, weil sie das Recht der Interpellation nicht so sehr beschranken will. Ich will Sie, meine Herren, auch auf den Vorgang in der französischen Kammer aufmerksam machen, wo es eingeführt ist, daß, wenn Jemand interpellieren will, er dieses nicht bloß früher anzeigen, sondern auch die hohe Kammer um Bewilligung der Interpellation angehen muß, welche erst einen bestimmten Tag festsetzen muß, an welchem die Interpellation stattfinde. Die Interpellanten stellen ihren Antrag, es wird darüber eine Diskussion eröffnet, die Antwort der Minister wird gegeben, und dann in der Siegel zur Tagesordnung übergegangen. In eine solche Interpellation können wir, wenn sie auch für einzelne Fälle passend ist, doch darum nicht eingehen, weil wir dieses Recht der Interpellation nicht so sehr beschränken wollen, welches nicht von jeder beliebigen Anzahl grundlos hervorgerufen werden kann. Es muß also bei diesem Siecht der Interpellation, wie es unsere Geschäftsordnung aufgestellt hat, bleiben, nämlich, bei einer einfachen Frage und dann fällt jede Motivirung ohnehin weg. Daher halte ich diese für ganz überflüssig, und ich glaube auf den ändern Grund überzugehen, warum man sie 24 Stunden früher anzukündigen, und sie dem Herrn Minister zu melden habe. Meine Herren, dadurch wird das Recht der Interpellation nicht geschmälert, ob ich heute oder morgen interpelliere. In den meisten Fällen weiß ich den Tag vorhinein schon, ob ich gesonnen sei, zu interpellieren oder nicht. Es wird also dadurch das Recht der Interpellation nicht geschmälert, welches ich vollkommen für heilig erachte, so wie die Heiligkeit der Zeit, damit wir auch zu ändern Werken schreiten können. Nun möge die hohe Versammlung erwägen, daß dadurch das Recht der Interpellation keineswegs geschmälert würde, wenn ich heute oder morgen interpelliere. Ich glaube, daß es nöthig sei, daß für Interpellationen eine Norm ertheilt werde. Übrigens glaub; ich, daß für diesen speciellen, sehr seltenen Fall in der Geschäftsordnung ausdrücklich vorgesehen worden ist.— 

Ich muß Sie, meine Herren, noch auf einen ändern Grund aufmerksam machen, nämlich auf die Unterstützungsfrage. Die Unterstützungsfrage muß, so wie bei den Amendements, nur dazu dienen, um die hohe Versammlung nicht zwecklos um ihre Zeit zu bringen. Wir haben gesehen, daß von den sehr vielen Amendements, welche gestellt worden sind, sehr wenigen Unterstützung gefehlt hat. Es ist dieses im Allgemeinen keine große Beschränkung, es findet aber bei Interpellationen keine Beschränkung Statt, außer es würde sich um eine mutwillige zeitraubende Frage handeln. Jeder von uns, der wegen wichtiger Fragen an das Ministerium interpellieren will, wird, wie ich glaube, seine politischen Freunde finden, welchen er vor der Sitzung seine Fragen mittheilen kann, und die ihm sehr gerne beistehen werden; dadurch bin ich fest überzeugt, daß nur wichtige Interpellationen geschehen werden, und dadurch wird keine wichtigere Interpellation gehindert.

Ich glaube daher, daß wir gut thun werben, wenn wir den Paragraph so annehmen, wie er von der Commission neuerdings vorgelegt wurde; es kann das auf den Punct beschränkt werden, daß das Ministerium in 24 Stunden antworte.

Ja, meine Herren, der neue Entwurf über die Interpellation ist günstiger als der alte; der alte gibt uns nur das, daß das Ministerium sagen kann: ich kann heute nicht antworten, ich werde später antworten, nach Belieben in 24, 96 Stunden n. s. w. Der neue Entwurf nöthigt das Ministerium, binnen 24 Stunden zu antworten, er ist also den Interpellanten weit günstiger. Dann muß ich gegen das Argument streiten, daß ein aufrichtiges Ministerium Jederzeit Rede und Antwort geben muß. Im Allgemeinen wohl, wenn von den innern Angelegenheiten die Rede ist. Wenn wir aber, meint Herren, auch über andere Gegenstände interpellieren müssen, auch über Gegenstände der äußeren Angelegenheit, da ist es von der größten Wichtigkeit nicht nur fürs Ministerium, sondern auch für unseren eigenen Staat, für das Interesse unserer Völker, daß eine jede solche Antwort wohl erwogen werde; denn eine solche Antwort kommt aus dem Hause hinaus zur Kenntnis der fremdem Gesandten; es ist daher in unserer Angelegenheit nothwendig, daß in jeder Beziehung jedes vom Minister gesprochene Wort wohl erwogen werde. Durch dieses könnte ein noch so offenes Ministerium in die Lage kommen, nicht augenblicklich Rede stehen zu können. (Beifall.)

Abg. Thiemann. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Violand. Nach meiner Ansicht ist die Interpellationsfrage doch nicht identisch mit einer Frage; es ist eine Art von Frage, die insbesondere den Begriff des Vorbereitet seins ausschließt; eine Frage mit einer Vorbereitung ist keine Interpellation. Ich sehe auch nicht ein, warum wir den Begriff einer Interpellation erweitern auf den Begriff einer Frage, ich sehe nicht ein, warum wir die Wirkung auf eine unvorbereitete Antwort, warum wir uns die außerordentliche Wirkung, wie wir dieß in allen Kammern gesehen haben, einer Wirkung, die sowohl in der Frage, als in der Antwort liegen kann, warum wir uns dieser Wirkung begeben sollen. Unzeit zu ersparen? Das kann mir am wenigsten einleuchten, weil durch die bloße Unterstützungsfrage in den meisten Fällen mehr Zeit verschwendet wird, als durch die Interpellation an sich. Um den Minister nicht in Verlegenheit zu fetzen — das ist gar kein Grund; wir haben gesehen, daß die hohe Kammer mit einer aufschiebenden Antwort sich auch zufrieden stellen mußte.

Wenn dem Interpellanten daran gelegen ist, daß seine Interpellation kein Aufschieben erleibet, so kann er sich entweder mit dem betreffenden Minister


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