Ich bin der Meinung, daß, wenn wir bestimmte Acten entbehren, wir auch ohne diese Acten urtheilen können, ob diese Wahl als gültig anzusehen sei oder nicht, denn sonst kommen wir in Widerspruch.
Ein Abg. Es ist gestern der Act des Titus Dzieduszycki und nicht des Alexander Dzieduszycki vorgelesen worden, ich bitte also die im gestrigen Protokolle zu berichtigen.
Schriftführer. Das Protokoll ist noch nicht aus dem Drucke gekommen, sonst würde ich es noch mall vorlesen.
Abg. Demel. Ich trage darauf an, daß diese Wahl von der hohen Reichsversammlung als gültig anerkannt werde, und begründe dieß einfach durch den §. 7, wo es heißt:
"Wahlanfechtungen, welche das Wahlfahren und die Eigenschaften der Wähler betreffen, werden nur dann berücksichtiget, wenn sie gleichzeitig genügend bescheinigt, innerhalb vier Wochen nach erfolgter Anerkennung der Wahl beim Reichstage eingegeben werden. Wahlanfechtungen, welche einen Mangel der gesetzlichen Eigenschaften des Gewählten betreffen, sind auch später noch zulässig, wenn sie gleichzeitig genügend bescheinigt sind."
Nun gehört zu diesen erforderlichen Eigenschaften, daß jemand gewählt werde, auch die, daß die Möglichkeit vorhanden sei, daß er gewählt werden könne. Sollte in der ersten oder zweiten Wahl schon jemand gewählt werten sein, so ist für die dritte Wahl die Unmöglichkeit vorhanden, einen andern zu wählen. Es mangelt ihm eine Eigenschaft und diese kann durch vier Wochen hin, nach erfolgter Anerkennung der Wahl beanständet, und vor die hohe Versammlung gebracht werden. Daher trage ich darauf an, daß die Wahl als gültig zu erkennen, und wenn binnen vier Wochen kein Protest einläuft, sie auch für zukünftig bestehen zu lassen sei.
Vicepräs. Ich bitte, findet der Antrag Unterstützung? (Wird unterstützt.)
Abg. Klaudi. Ich erkläre mich für die Gültigkeit der Wahl, wenn ich auch den vorhandenen Fall von dem vorhergehenden unterscheiden muß.
Bei der vorhergehenden Wahl hat sich der Anstand darauf beschränkt, daß von einem Proteste bloß eine Abschrift vorliegt, während gegenwärtig der Anstand sich aus dem Wahlprotokolle ergibt, indem darin nicht ersichtlich ist, wer bei den ersten beiden Wahlen gewählt wurde.
Berichterst. Hawlicek. Das Protokoll liegt nur von der dritten Wahl bei, über die erste und zweite Wahl liegt nur der Bericht des Kreisamtes vor.
Abg. Klaudi. Ich frage also den Herrn Berichterstatter, ob aus dem Berichte des Kreisamtes ersichtlich ist, daß die ersten beiden Wahlen ungültig waren, oder nicht gehörig vorgenommen wurden, oder ob eine Person gewählt wurde, die auch bereits in einem anderen Bezirke gewählt war.
Berichterst. Hawlicek. Es ist nur ersichtlich, daß die ersten beiden Wahlen unbillig waren, wer aber dabei überhaupt Stimme bekommen und warum sie ungültig waren, ist nicht ersichtlich. Es ist nur angeführt, daß bei der dritten Wahl 80 Wahlmänner zusammen kamen, und daß davon Dzieduszycki 50 Stimmen bekam.
Abg. Klaudi. Der Bericht des Kreisamtes ist eine glaubenswürdige Urkunde, und zeigt vollkommen, daß die beiden ersten Wahlen ungültig waren. Es mußte daher eine dritte Wahl vorgenommen werden, und wir haben nur den dritten Wahlact zu prüfen.
Daher ist auch nur auf das Protokoll der dritten Wahl Acht zu geben. Ich stimme mit Herrn Abg. Demel, daß die Wahl, wenn das Protokoll der dritten Wahl richtig ist, als gültig anerkannt werde.
Ein Abg. Ich muß aufmerksam machen, daß vor ein paar Tagen eine Wahl aus Galizien für gültig erklärt wurde, die von den Behörden als ungültig erklärt worden ist. Es gilt von dieser das Nämliche; es könnte von den frühern zwei Wahlen, deren Protokoll wir nicht vor Augen haben, eine Wahl gültig sein, und es ist mithin diese dritte Wahl weder für gültig, noch für ungültig, noch für beanstande; zu erklären, so lang wir nicht das Protokoll der zwei ersten Wahlen hier haben, sonst würden wie inkonsequent handeln, wo wir bei dem früheren Fall eine zweite Wahl mit Übergehung dem dritten als gültig anerkannt haben. Und bezüglich der Bemerkung des Abg. Löhner, daß wir in diesem Fall den Grundsatz festhalten müssen: qaod non est actis, non est in mudo muß ich bemerken, daß es sich hier nicht um einen Protest, sondern um die Wahlacten selbst handelt, und diese sind inmundo. Nun liegen sie uns aber nicht vor, und wir können auch nicht früher urtheilen, so lang wir sie nicht haben.
Abg. Hein. Ich mache nur aufmerksam, daß die Versammlung beschlossen hat, daß die Behörden nicht berechtigt sind, Wahlacte für ungültig zu erklären, sondern daß alle Wahlacte von den Behörden dein Reichstage vorzulegen seien, welcher darüber zu urtheilen habe. Ich mache auf die Inkonsequenz aufmerksam, die der Reichstag begehen würbe, wenn er diesen Wahlact unbedingt für gültig anerkennt.
Abg. Umlauft. Ich habe im Grunde dasselbe sagen wollen; wir haben uns ausdrücklich das Recht vorbehalten, über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl zu entscheiden. Es ist außerdem mehrere Male der Fall vorgekommen, daß Deputirte, und namentlich aus Galizien, sich schon hier eingefunden haben, für deren Wahlbezirk vom Kreisamte wieder eine neue Wahl ausgeschrieben wurde. Es ist ausdrücklich der Grundsatz ausgesprochen worden, daß bei solchen Wahlen auch die Wahlacten der früheren Wahlen vorgefordert werden sollen. Hier scheint Derselbe Fall obzuwalten. Das Gubernium hat eine erste und zweite Wahl für ungültig erklärt, wir wissen nicht warum. Wie können dem Gubernium das Recht nicht zugestehen, sondern müssen die Acten vorlegen lassen, und erst dann wird der Reichstag darüber einen Beschluß gefaßt haben, ob die erste oder zweite Wahl ungültig war. Erst dann kann der Reichstag erklären, ob die dritte Wahl ungültig war und gültig sei. So lang aber die Acten nicht vorliegen, kann auch kein Beschluß gefaßt werden.
Abg. Demel. Gegen die vorgebrachte Begründung des Herrn Redners vor mir, muß ich bemerken, daß selbst, wenn der Reichstag zehn Jahre beisammen sitzen würde, die Möglichkeit nicht behoben würde, eine Wahl für ungültig zu erklären. Ich glaube, diese Wahl wäre jetzt als gültig zu erklären, und erst dann ungültig, wenn derselbe, wie im §. 7 bemerkt, späterhin der Mangel der erforderlichen Eigenschaften beigelegt werden kann. Diese erforderliche Eigenschaft besteht darin, daß wenn Jemand in erster und zweiter Wahl gewählt wurde, eine dritte Wahl nicht vorgenommen werden konnte. Wenn wir daher auch die dritte Wahl jetzt als gültig anerkennen, so präjudiciren wir uns durchaus nicht, wenn wir sie späterhin. In ungültig erklären, nachdem sich der Mangel an erforderlichen Eigenschaften herausstellt, und ich glaube, wir sollten dieß schon darum thun, damit ein Bezirk nicht unvertreten bleibt.
Abg. Mayer. Gegen den Herrn Redner vor mir muß ich bemerken, daß er glaubt die Eigenschaft komme von außen her. Hier muß ich auf einen speziellen Fall hinweisen. Als Vorstand der achten Abteilung weise ich sie auf die Wahl des Abg. Sawka hin; da erhielten wir drei Wahlacten, und als sich bei der Prüfung ergab, daß der zweite Act gehörig war, so würbe er von der Versammlung beruf n hier zu erscheinen, und der dritte Wahlact als gar nicht geschehen betrachtet. Wir haben damals entschieden, daß der durch den zweiten Wahlact Gewählte einberufen, und der dritte ausgeschieden werde, obschon er hier war; dann, meine Herren, ist es auch consequent, daß wir die Arten der ersten und zweiten Wahl abfordern, dann werden wir wissen, wer die erforderlichen Eigenschaften hat, jetzt wissen wir es nicht. Wir haben, wie bereits gesagt wurde, uns für autonom erklärt, allein zu beurtheilen, wo eine zweite Wahl stattfinden kann, müssen wir alle Acten vor uns haben. Wir haben beschlossen, daß die Gubernien alle Acten einsenden sollen. Wir müssen aus dem speciellen Fall unsere Beschlüsse, mithin uns selbst respectiren, und über die Gültigkeit dieser Wahl erst dann entscheiden, wenn wir die ersten und zweiten Wahlacten vorliegen haben.
Berichterst. Deswegen ist ja der Antrag der Section, daß die Wahlacten vorgelegt werden.
Abg. Fischer. Wir brauchen nicht e st auf die Wahl des Sawka zurückzukommen, heute war schon ein ähnlicher Fall, nämlich in der zweiten Abtheilung beim Deputirten, wenn ich nicht irre, für den Bezirk Königgräte. Hier ist auch eine zweifache Wahl vorgenommen worden; bei der ersten Wahl wurde m Scrutinium nicht die absolute Stimmenmehrheit erzielt, und zu dem zweiten Scrutinium geschritten, wo der Abgeordnete die absolute Stimmenmehrheit erhielt, allein das Kreisamt hat die Wahl annullirt und eine zweite Wahl ausgeschrieben, bei welcher abermals derselbe Abgeordnete mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt wurde. Die Abtheilung hat aber nicht die zweite Wahl als Grundlage der Gültigkeit der Wahl angesehen, sondern aus dem Grunde der Gültigkeit des zweiten Scrutiniums hat die Abtheilung darauf angetragen, die Wahl für unbeanstandet zu erklären, indem das Kreisamt nicht berechtigt war, eine Wahl zu annullieren. Wir haben daher in der heutigen Sitzung diesen Grundsatz bereits anerkannt, wir können nicht bei dem gegenwärtigen Falle einen konträren Beschuss fasten, was der Fall sein würde, wenn wir uns mit den Acten der dritten Wahl begnügen möchten, ohne die ersten einzusehen, Abg. Rieger. Ich muß mir eine Bezichtigung der Meinung meines geehrten Herrn Vorsprechers erlauben, Die Wahl, von welcher er wahrscheinlich sprechen wollte, ist die für Liebenau; es ist die erste Wahl vorgenommen worden, bei welcher keine absolute Stimmenmehrheit zu Stande kam; die Stimmen waren so getheilt, daß der Wahlcommissär der irrigen Ansicht war, daß eine relative Stimmenmehrheit hinreiche, und hat die Wahl für eine gültige anerkannt. Darnach gerade hat das Gubernium erklärt, daß keine absolute Stimmenmehrheit vorhanden war, und die Wahlacte annullirt; und so viel mir bekannt ist, sind die Acten von der zweiten Wahl vorgelegt, und für anstandslos befunden worden.
(Ruf zur Abstimmung.)
Vicepräs. Es liegen zwei Verbesserungsanträge vor, und zwar des Abg. Demel, der bereits unterstützt wurde: daß der hier zum Vortrage gebrachte Wahlact für gültig erklärt werde.
Abg. Turco. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die vierte Abtheilung noch gar nicht in die Prüfung dieser dritten Wahl eingegangen ist, daß also diese Wahl für seinen Fall als gültig anerkannt werden kann, höchstens kann sie an die Abtheilung zurückgewiesen werden, mit der Weisung, daß nochmals die Prüfung vorgenommen werde, weßwegen diese Frage nicht zur Abstimmung gebracht werden kann.
Abg. Fischer. Ich erlaube mir bloß eine S3erichtigung auf die Angabe des Deputirten Rieger, daß nämlich die Wahlacten, von welchen man gesprochen hat, nicht den Deputirten aus Königratz, sondern den Deputirten Roszowski aus Sambor betrifft.
Abg. Demet. Ich ziehe meinen Antrag zurück, wenn die Wahl noch nicht geprüft ist.
Vicepräs. Der zweite Antrag des Abg. Cavalcabó geht dahin, daß die Wahlacten des Dzieduszycki als beanständet zu erklären, und dem Ausschusse zur Berichterstattung zurückzustellen seien. Vor Allem muß ich die Frage stellen, ob dieser Antrag unterstützt wird, bevor ich ihn zur Abstimmung bringe. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Nicht hinreichend unterstützt.)
Da dieser Antrag nicht hinreichend unterstützt wird, so kann ich ihn auch nicht zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme des Antrages der Section aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Ruf: Noch einmal vorlesen.)
Berichterst. Der Antrag geht dahin, daß man sich erst die Dokumente der ersten Wahlen vorlegen lasse, um sich dann über der Gültigkeit der Wahl aussprechen zu können. Ich glaube, es ist dieser Bericht so unrichtig abgefaßt, daß man nicht weiß, ob auch die Acten der zweiten Wahl eingesendet werden sollen.
Abg, Mayer. Ich erlaube mir das Amendement: "alle Wahlacte."
Abg. Klaudi. Es dürfte sehr gut sein, wenn der Bericht nochmals vorgelesen werden würde.
Berichterst. Der Bericht ist sehr lang, und geht in die Spezialitäten ein, welche auf die Urwahlen zurückgehen, aus welcher von seiner Richtigkeit abgesehen, nicht ersichtlich ist, ob bei der ersten Wahl eine Majorität zu Stande kam, und bei der zweiten Wahl überhaupt eine Abstimmung Statt fand.
Vicepräs. Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, daß sämmtliche Wahlacten abgefordert werden, wollen dieß durch Aufstehen kund geben, (Angenommen.)
(Der Berichterstatter der vierten Abtheilung bringt den Wahlact des Gregor Lewicki für den Wahlbezirk Zloczow in Galizien zum Vortrag, und trägt im Namen der Section auf die Biotätigung der zweiten am 19. Juni vorgenommenen Wahl an.)
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Es meldet sich Niemand.) — Falls die hohe Versammlung sich für den Antrag der Section auszusprechen wünscht, wolle es durch Aufstehen kund gegeben werden. (Angenommen.)
(Der Berichterstatter der vierten Abtheilung, bringt noch den Wahlact des Abg. Dr. Johann Kiemann für den Bezirk Winterberg in Böhmen zum Vortrage, und träft im Namen der Section auf deren Gültigkeitserklärung von Seite der hohen Reichsverrammlung an.)
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Meldet sich Niemand.) Falle sie hohe Versammlung die Ansicht der Abtheilung theilt.
bitte ich, es durch Aufstehen kund zu geben. (Majorität dafür.)
(Die 5. 6. 7. 8. und 9. Abtheilung bringt keinen Wahlact zum Vortrag; bei der 6. Abtheilung bemerkt Herr Abg. Trojan: die Abtheilung hat zwar einige Elaborate vorbereitet. aber es kam nicht die genügende Anzahl von Mitgliedern zusammen, um sie vorzutragen.)
Vicepräs. Ich muß aus Anlaß der Bemerkung des Herrn Abg. Trojan bitten, daß der Besuch der Section in einer Art stattfinde, daß die Beschlussfähigkeit bei jeder Zusammenkunft vorhanden ist, — Es erübrigt nun noch die Frage, ob die Commission zur Begutachtung der beanstandeten Wahlen irgend einen Wahlact zum Vortrage zu bringen hat.
(Der Berichterstatter dieser Kommission bringt den beanstandeten Wahlact des Vincenz Schrott für den Bezirk Gottfchee zum Vortrag. Die Ccmrnission war über eine Ministerial Note in Zweifel, daß zuerst untersucht werden müsse, ob die Wahl des Vincenz Schrott als Ersatzmann für den Johann Wiederwohl Statt gefunden hat, über die erfolgte Nichtannahme von Seite des letzteren, oder aber, ob die Wahl zugleich mit der des Johann Wiederwohl als erster Abgeordneter Statt gefunden habe, und trägt den Bericht des Ausschusses vor.)
Der Berichterstatter (fügt hinzu:) Es sieht sich der Ausschuß zur Prüfung beanstandeter Wahlen, und zwar mit Stimmeneinhelligkeit in die Nothwendigkeit versetzt, bei der hohen Reichsversammlung auf Unzulässigkeit der Wahl des Dr. Vincenz Schrott anzutragen. Es wäre somit durch das Reichstagspräsidium dem Minister des Innern in Beantwortung von dessen Note zu eröffnen, daß die Wahl dieses Ersatzmannes unzulässig sei, und daß daher eine neuerliche Wahl für den Wahlbezirk Gottsched eingeleitet werden möge.
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Meldet sich Niemand.) Falls sich die hohe Versammlung für die Annahme dieses Antrages auszusprechen wünscht, wolle es durch Aufstehen kund gegeben werden. (Angenommen.)
Abg. Paul. Ich erlaube mir an den Herrn Kriegsminister eine Interpellation zu stellen. Die Abendbeilage der gestrigen Wienerzeitung enthält eine herzergreifende Schilderung über das unglückliche Loos, welches so viele Krieger in Italien wegen Mangel an Ärzten und Instrumenten zu erleiben haben. Ich erlaube mir daher den Herrn Kriegsminister zu fragen, ob und welche Maßregeln zur Abhilfe dieses Übelstandes bereits getroffen worden sind.
Kriegsminister Latour. (unverständlich gesprochen.) Da ich nicht die Ehre hatte..... wie viel Ärzte und Instrumente vorhanden sind, seit.......Krieg geschickt haben. Aber ich habe nicht aufgehört, meine Sorge dahin zu richten, daß die Ärzte vermehrt werden, und eine große Anzahl von Instrumenten angeschafft werden..................bei dieser Gelegenheit werde ich die Ehre haben zu sagen, wie viel Ärzte und Instrumente...
Abg. Paul. Die erwähnte Schilderung spricht vorzüglich die Nothwendigkeit aus, daß die Ärzte so viel als möglich aus Nichtitalienern bestehen.
Kriegsminister Latour. Man darf dergleichen Schilderungen nicht immer vollen Glauben beimessen; ich habe andere Berichte, woraus hervor geht, daß die Spiraler mit Ärzten hinlänglich versehen sind.
Vicepräs. Der dritte Gegenstand, der an der Tagesordnung, ist die Fortsetzung und Beendigung der Berathung über die Geschäftsordnung, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter dieselbe in Vortrag zu bringen.
Finanzminister Arauß. Ich bitte um das Wort.
Vicepräs. Der Herr Minister der Finanzen wünscht eine Mittheilung an die hohe Kammer zu machen.
Finanzminister Krauß. Ich habe die Ehre, der hohen Kammer eine Mittheilung vorzulegen, welche eine theilweise Erfüllung einer Stelle der Thronrede ist, mit welcher die Reichstagssitzung eröffnet worden ist; es bezieht sich nämlich diese Stelle der Thronrede auf den gegenwärtigen Zustand der Finanzen. Es ist in dem jetzigen Augenblicke noch nicht möglich, eine vollständige Darstellung der Finanzen vorzulegen. Der Voranschlag ist in der Arbeit und wird in Kurzem beendet sein, In der Zwischenzeit drängen aber die bestehenden Schwierigkeiten so sehr, daß es nöthig ist, der hohen Versammlung den jetzigen Zustand schon darzulegen, und um diejenigen Ermächtigungen zu bitten, welche notwendig find, um unter den jetzigen Umständen zur Deckung des Erfordernisses eine Verfugung treffen zu können.
Ehe ich zur Darlegung der Sache selbst übergehe, muß ich bemerken, daß jene Stelle der Thronrede, von welcher hier die Rede ist, in zweifacher Beziehung mißverstanden worden zu sein scheint. Man hat gedacht, es liege darin ein mittelbarer Tadel auf frühere Finanzoperationen, weil es darin heißt, daß die Folgen früherer Finanzoperationen es erforderlich machen, außerordentliche Maßregeln zu ergreifen. Ein solcher Tadel lag aber nicht in der Absicht. Es wurde darin nur einfach ausgedrückt, daß bei den früheren Finanzoperationen große Verpflichtungen übernommen worden sind, die man einhalten muß. Das zweite Mißverständniß geht dahin, daß man glaubte, der Staat sei nicht mit hinreichenden Kräften versehen, um dem zu genügen, was zu leisten ist. Ich wundere mich nicht, daß eine solche Meinung entstehen konnte; die Gründe liegen darin, daß man den Stand der Finanzen in früherer Zeit nicht so offen dargelegt hat, wie es nun seit einigen Monaten der Fall ist. Hätte man von jeher den Stand der Finanzen veröffentlicht, so hätte man sich überzeugt, daß die Kräfte der Nation so groß find, daß den Verpflichtungen vollständig entsprochen werden kann. (Beifall.) Das war aber nicht der Fall. Man hat, ungeachtet die Ergebnisse nichts weniger als ungünstig waren, sie doch nicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Vor wenigen Monaten erst hat man angefangen, einzelne Kundmachungen in die Wiener Zeitung einzuschalten; sie gingen größtentheils unbeachtet vorüber. Später, schon seit der Zeit, als ich die Eh« habe, die Leitung des Finanzwesens zu besorgen, wurde eine Übersicht der Ergebnisse vom Jahre 183I bis 1847 in die Wiener Zeitung eingeschaltet.
Aus dieser Übersicht geht hervor, daß in dem größten Theile dieses Zeitraumes, d. i. in elf Jahren, die laufenden Einnahmen bedeutend größer waren, als die laufenden Auslagen. Der Staat war nicht nur im Stande, die laufenden Ausgaben zu decken, sondern er konnte auch auf Tilgung älterer Schulden, auf vollständige Abwicklung älterer Operationen, und auf den Bau der Eisenbahnen, so wie auf die Beseitigung bei Privateifenbahngesellschasten, große Summen verwenden. Diese Übersicht zeigt deutlich, daß, wenn es gelungen war, unter anderen Verhältnissen den übernommenen Verpftichtungkeit zu entsprechen, es jetzt, wo eine freie Verfassung die Völker von Österreich noch inniger umschlingen wird, noch vielmehr gelingen muß und wird, alles Dasjenige zu leisten, was die Bedürfnisse des Staates und ältere Verpflichtungen erheischen. Die freisinnige Verfassung, deren Berathung Gegenstand Der hohen Versammlung ist, wird nicht allein der Finanzverwaltung an sich, dadurch, daß sie die Grundlage des Kredits befestigt, eine größere Kraft verleihen, sondern sie wird auch, sowohl in den Einrichtungen der Einnahmen und Ausgaben, indem solche nach Berathung aller Derjenigen, die unmittelbar und mittelbar interessirt sind, und nach Erwägung aller Verhältnisse, die darauf einwirken, erfolgen, gewiß ein solches System begründen, bei welchem Einnahme und Ausgabe in das gehörige Gleichgewicht werden gestellt werden können. Ich bin für die Zukunft vollkommen beruhigt und glaube, daß wenn die hohe Versammlung diese Ziffern, die unbestechlich sind, zu prüfen die Güte haben wird, auch die Versammlung dießfalls dieselbe Überzeugung gewinnen wirb. Gegenwärtig sind aber Verhältnisse ganz außerordentlicher Art eingetreten. Bereits im Jahre 1846 haben verschiedene Störungen eine Vermehrung der Ausgaben erheischt; im Iah« 1847 haben sich die Verhältnisse in Italien noch mehr verwickelt, man mußte noch größere Ausgaben vornehmen. Endlich vom 1. November 1847 an, womit das Verwaltungsjahr 1848 beginnt, brachen über den Zweig bei Finanzverwaltung so große Schwierigkeiten herein, daß mit den gewöhnlichen Mitteln das Auslangen nicht gefunden werden konnte. E« brach ein Krieg im Süden der Monarchie aus, ein Theil der Monarchie hatte sich von dem Ganzen losgetrennt, ja es mußte die Gewalt der Waffen angewendet werden, um zu einer ehrenvollen Ausgleichung zu gelangen. Auf der anderen Seite haben die Länder der ungarischen Krone eine andere Stellung gegen die Verwaltungsbehörde der Gesamtmonarchie eingenommen: früher waren alle Länder unter einer gemeinschaftlichen Finanzverwaltung, dann aber wurde eine Trennung eingeführt, welche seit 10. April 1848 in Wirksamkeit ist. Die Zuflüsse, welche aus Italien, Ungarn und Siebenbürgen in den Mittelpunct der Monarchie kamen, und da zu den Contralauslagen der Staatsschuld verwendet wurden, blieben nun aus, die Auslagen aber stiegen in fortschreitend zunehmendem Maße, Es war nicht hinreichend, die Armee bloß wegen des Krieges in Italien zu vermehren, es mußte auch der Bundespflicht gegen Deutschland Genüge geleistet werden, und dazu die Vorbereitungen und großen Rüstungen vorgenommen werden, die auch gegenwärtig noch nicht beendet sind. Zu gleicher Zeit hat die große Umwälzung, welche im Herzen der Monarchie selbst erfolgte, die Verhältnisse wesentlich geändert, und das Vertrauen in den Fortbestand der Behörden, und überhaupt die Grundtagen, auf welchen die geregelte Verwaltung der directen und indirecten Abgaben einigermaßen beruht, erschüttert. Es ist eine bekannte Thatsache, daß nicht nur bei uns in Österreich, sondern im ganzen Westen von Europa der öffentliche Credit erschüttert ist, die Zukunft kam in Frage, und Jeder suchte nur seine Bedürfnisse zu decken, suchte so viel wie möglich von denjenigen Mitteln, die ihn für die Zukunft sichern könnten, aufzubewahren. Dieses wirkte ferner auch nachtheilig auf den Zustand der Nationalbank ein; namhafte Nachfrage nach Münze verursachte, daß die Münze größtentheils ans dem Umlaufe verschwand. Das hatte alles Rüdewirkungen auf den Gang der Verwaltung zur Folge.
So kam es nun, daß im Laufe dieses Verwaltungsjahres die Einnahmen sich sehr wesentlich verminderten. Ich bin jetzt im Stande, die Hauptziffern einer hohen Versammlung gegenwärtig mitzutheilen. Im November 1847 beliefen sich die directen Steuern noch auf 3,784.000 fl., im Juni 1848 auf 1,471.000 fl.; die indirecten Abgaben hatten im November 1847 8,469.000 fl., im Juni 1848 4,143.000 fl, die anderen Einnahmen im November 1847 1,783.000 fl., im Juni 307.000 fl, betragen. Die Ausgaben hingegen haben im November 1847 15,900.000 fl., im Dezember 13,900.000 fl.; im Jänner 1848 12,800.000 fl., im Mai 13,900.000 fl., im Juni 12,400.000 fl. betragen. Es zeigt sich also, daß nicht allein die Einnahmen abgenommen haben, sondern auch, daß ungeachtet das lombvenet. Königreich abgefallen und sich abgesondert von der Monarchie erklärt, wie auch Ungarn eine eigene Verwaltung erhalten hat, die Ausgaben dieselben geblieben sind. Noch deutlicher zeigt sich das ungünstige Ergebniß, wenn man bloß diejenigen Länger, welche durch die hohe Reichsversammlung hier vertreten sind, betrachtet. Es ist nämlich in diesen Ländern an den directen Steuern die Einnahme im November 1847 2,328.000 fl, gewesen. Seitdem hat sie sich beiläufig in diesem Stande bis zum März 1848 erhalten, im April jedoch auf 1,970.000 fl., im Mai auf 1,752.000 p. und im Juni auf 1,398.000 fl. belaufen. Die indirecten Einnahmen haben sich im November 1847 auf 5,783.000 ft., im Juni 1848 auf 4,100.000 fl., die übrigen Einnahmen sich im November auf 983.000 fl,, im Juni auf 342.000 fl. belaufen. Die sämmtlichen Einnahmen dieser Länder betrugen im November 1847 9,095.000 fl., dagegen im Juni 1848 nur 5,842.000 fl. Es zeigt sich also, daß eine Abnahme in den Einnahmen auch erfolgt ist, bloß wie es scheint in Folge dessen, daß der Verkehr gelitten hat, und daß die Industrie sich gegenwärtig in einem leidenden Zustande befindet, und daß auch die Eintreibung nicht mit jenem Nachdrucke in den Provinzen stattfindet, als unter andern Verhältnissen der Fall gewesen sein dürfte. Unter diesen Verhältnissen war es unerläßlich, außerordentliche Maßregeln zu ergreifen. Man hat sich aber enthalten, zu Zwangsmaßregeln zu schreiten, man hat den Credit zu benutzen gesucht; in dieser Beziehung war die Nationalbank den Finanzen von der größten Unterstützung. Durch Vermittlung der Nationalbank ist es gelungen, die Finanzen ohne Störung bis auf den jetzigen Zeitpunct herüber zu leiten. Man hat nämlich ein hypothetisches, zinstragendes Papier auf die Saline Gmunden ausgegeben, und die Nationalbank hat die Verbindlichkeit übernommen, hierauf Vorschüsse zu leisten. Zugleich hatte man die Überzeugung, daß es von großer Wichtigkeit ist, den Geldumlauf zu sichern, den Credit der Nationalbank aufrecht zu erhalten; und es wurde im Einverständnisse mit der Nationalbank eine Kommission abgesendet, um vom Auslande bares Geld für die Bank zu gewinnen. Die Ereignisse haben sich aber so gestaltet, daß der Versuch vorn Auslande Geld hereinzubringen nicht gelang, die Bedürfnisse aber waren immerfort im Steigen, es mußte also von dem Anerbieten der Nationalbank Gebrauch gemacht werden, Vorschüsse auf die hypothecirten Sasseanweisungen, die man ausgegeben hat, zu leisten. Diese Hypothekarscheine finden gegenwärtig Absatz, aber nicht in dein Maßt, in welchem dieses im Monate April vorausgefetzt wurde. Die Verhältnisse haben sich feit dein Monate April wesentlich geändert, der gegenwärtige Zustand ist ein solcher, daß noch in der nächsten Zukunft die Ausgaben größer sein werden, als die ordentlichen Einnahmen, die ich darzustellen die Ehre hatte; sie sind aber der Art, daß sie uns keineswegs beunruhigend erscheinen. In Rücksicht auf die Zukunft muß ich bemerken, daß es nach Abschluß des Staatsvoranschlages in Kurzem möglich sein wird, dieses näher auseinander zu setzen, und dann wird es der hohen Versammlung klar werden, in welchem Verhältnisse die Ausgaben zu den Einnahmen stehen. Wenn es einmal gelungen ist, den Frieden zu erzielen, dann werde ich auch eine nähere Auseinandersetzung geben können, wie es mit den Finanzen in Zukunft stehen wird. Der Staatsvoranschlag ist aber von so bedeutender Ausdehnung, daß ich gegenwärtig nicht im Stande bin, eine solche vollständige Darstellung vorzulegen. Zur Zeit müssen jedoch die Mittel ergriffen werden, um für den laufenden Bedarf zu sorgen, und diese Mittel können nirgends anders gesucht werden als im Credit. Das Ministerium ist in die Notwendigkeit versetzt, von der hohen Versammlung die Ermächtigung zu erbitten, bis in jenem Zeitpuncte, wo es möglich sein wird, über das künftige Finanzsystem einen Beschluß zu fassen, den Credit zu benützen.
In diesem Aufsatze, den ich die Ehre haben werde, dem Herrn Präsidenten zu übergeben, ist angegeben, welche Mittel zu diesem Behufe ergriffen werden dürften; ich beziehe mich auf diesen Aufsatz, welcher, wie ich glaube, wird gedruckt und einem jeden Mitgliede der hohen Versammlung verabfolgt werden. Wir sind aber von Seite des Ministeriums in die Notwendigkeit versetzt, uns ein Vertrauensvotum von der hohen Versammlung zu erbitten Es ist schon anderwärtig bemerkt worden, daß ein Ministerium ohne Vertrauen der hohen Versammlung nicht bestehen kann. Dieses muß insbesondere vom Ministerium der Finanzen gelten, weil es eine bekannte Sache ist, daß der Krieg Geld und abermals Geld und wieder Geld fordert; eben so um die Finanzen einer so großen Nation und eines so großen Völkervereines zu verwalten, Vertrauen wieder Vertrauen und abermals Behrtrauheu nothwentig ist, und zwar nicht nur Vertrauen in diejenigen, in deren Hände die Verwaltung gelegt ist, sondern auch Vertrauen, ich möchte sagen in die unermesslichen Kräfte der Nation selbst. Es ist dieses Vertrauen allein im Stande, jene Stärk dem Ministerium zu verleihen, um die jetzigen großen Schwierigkeiten zu überwinden. Ich begreife wohl daß die Geschäftsführung ton meiner Seite noch zu kurz ist, als daß ich auf vollkommenes Vertrauen Anspruch machen könnte, indessen wirb es mir doch erlaubt sein. Einiges anzuführen, was der hohen Versammlung einige Motive vielleicht an die Hand geben kann, sich über das finanzielle Wesen ins Klar zu setzen, und daraus schließen zu können, wag vom jetzigen Ministerium in dieser Beziehung zu erwarten sei.
Ich habe nämlich die Ehre, seit dem 10. April das Ministerium der Finanzen zu leiten, es war dieß eine sehr schwierige Epoche. Es ist natürlich, daß unter so schwierigen Umständen als diese waren, wohl nicht große Umstaltungen vorgenommen werden konnten. Das Haupthindernis aber war die Ehrfurcht vor dem Geiste der Verfassung, welche und gegeben werden wird, und welcher Geist schon früher alle Behörden beseelen mußte. Man konnte nämlich zu so durchgreifenden Maßregeln, welche die Zustimmung der hohen Versammlung erheischen, nicht schreiten, oder diesig meistens nur im höchsten Falle der Notwendigkeit thun. Indessen dürfte dasjenige, was geschehen ist, doch wenigstens auf den Geiß schließen lassen, in welchem insbesondere meine untergeordnete Person vorzugehen die Absicht hätte. Es sind nämlich, so schwierig die Umstände waren, mehrere Maßregeln ergriffen worden, um eine Erleichterung, wie es nur thunlich war, für Handel und Gewerbe eintreten zu lassen. So wurden die Maßregeln, welche in mancher Beziehung lästig waren, rücksichtlich der Controlirung der Baumitollwaaren im Innern des Landes abgestellt worden; es wurde eine Gebühr, die der Erzeugung der Leinen, Schafwolle und Seidenwahren einigermaßen lästig war, nämlich der Commerzialwaarenstämpel aufgehoben. Es wurde das Briefporto für kurze Distanzen herabgesetzt, welche die Zustellungsgebühr aufgehoben, der Salz preis in Dalmatien herabgesetzt; es wurde für Tirol eine längst gewünschte Erleichterung in Absicht auf die Warendurchfuhr zugestanden, nämlich die Aufhebung des Durchfuhrzolles gegen die See; es wurde auch eine Erleichterung in Absicht auf die Versendung der Zeitungen, deren Verkehr sehr wichtig ist in geistiger Beziehung, getroffen. Ich erkenne es vollkommen an, daß die hohe Versammlung das Recht hat, jetzt schon zu fragen: welche Richtung will das Ministerium in Absicht auf die Finanzen für die Zukunft einschlagen? Ich bin war nicht in der Lage, einen vollständigen Finanzplan gegenwärtig vorzulegen, weil ein Staatsmannschlag darin eingeschlossen sein muß.
Ich muß aber bereit.? gegenwärtig erklären, was das Ziel klarer setzen dürste, nach welchem ich mich zu streben bemühe. Ich werde so frei sein, die verschiedenen Zweige in Kürze durchzugehen, wobei die hohe Versammlung sehen wild, ob diejenige Richtung eingeschlagen worden ist, welche sie eingehalten zu sehen wünscht.
Die Ausgaben sind diejenigen, welche vor allem andern zur Sprache kommen müssen, da die Einnahmen nach den Ausgaben eingerichtet werden müssen. Unter diesen ist die Staatsschuld diejenige, welche einen großen Betrag in Anspruch nimmt; sie ist aber nach meiner Überzeugung unantastbar, und es scheint mir die erste Bedingung zu sein, daß die übernommenen früheren Verpflichtungen genau erfüllt werden.
In dieser Beziehung dürfte eine Verankerung auf direktem Wege nicht zu erzielen sein; wohl aber bietet sich bei dieser und bei einigen anderen