es dafür nur ein einziges Mittel, das ist: hier gerecht zu sein, und allen Theilen der Monarchie, welchen Nationalitäten sie immer gehören, dasselbe Recht bei der Bildung des Ausschusses zu geben, welches man ihnen gegeben hat, bei der Zusammensetzung dieses Reichstages. Dadurch allein wird heute schon eine Beruhigung auch in den Gegenden entstehen können, welche von diesem Reichstage Alles erwarten. Meine Herren, in dem Ausschusse selbst entscheidet die Stimmenmehrheit. Es sage Niemand, daß, wenn man Capacitäten hinein wählt, auch die Provinzen und deren Interessen gut vertreten sind, ob durch Eine Stimme oder durch Viele. Der Ausschuß wird auch stimmen müssen, oder wird er dessen enthoben? Stimmt er aber, dann, ich wiederhole es noch mal, ist es unser Recht, daß wir verlangen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall.)
Vicepräs. Es liegen noch 2 Verbesserungsanträge vor, die ich der hohen Versammlung mitzutheilen habe, und zwar jener des Herrn Jakubowski Er lautet dahin: "Dieser Ausschuß werde in der Art gebildet, daß hierzu die Abgeordneten der einzelnen 10 Gouvernements aus sich je 3 Mitglieder, also zusammen 30 Mitglieder wählen, diese Wahlen werden durch Verlosung in den Abtheilungen vorgenommen (Gelachter) Der letztere Satz lautet. (Der Antrag wird zurückgenommen). Ein weiterer Antrag liegt hier vor, und zwar jener des Herrn Abgeordneten Ign. Paul, welcher bezweckt, zum § 34 der Geschäftsordnung folgenden Zusatz: "jedoch mit Bedachtnahme auf die verschiedenen Nationalitäten und Provinzen, zu machen, mit vom Reichstage hierüber eigens zu erlassenden Bestimmungen "Ich glaube unmittelbar auf den 2. Satz des §. 34 (wird verlesen) "jedoch auf Nationalität und Provinzen" überzugehen.
Abg. Paul. Ich habe bei diesem Amendement das ungleiche Verhältniß der verschiedenen Nationalitäten vor Augen gestellt, und auch auf die Mehrheit der Provinzen in den einzelnen Gouvernements Rückficht genommen, um jede Provinz in die Möglichkeit zu setzen, Mitglieder aus sich in den Ausschuß gewählt zu sehen. Ich nehme als Beispiel die Provinz Galizien hinsichtlich ihres östlichen Theiles von Rußland, Polen und von westlicher Seite von Rumänen bewohnt das meiste, so weit mir bekannt ist, umfaßt Mähren und Schlesien; diesem gegenüber sind Steiermark, Kärnthen und Kram, welche letztere von Slawen bewohnt sind Diejenigen Nationalitäten oder Provinzen, welche beim Reichstage geringer vertreten sind, haben daher geringere Wahrscheinlichkeit für sich, in dem Ausschuß sich gehörig vertreten zu sehen. Ich habe jedoch die angenehme Kenntniß erlangt, die für die Gesinnungen der verschiedenen Nationalitäten und Provinzen sehr erfreulich ist, daß sich nämlich die letzteren selbst zu verständigen beabsichtigen. Wenn dieß der Fall ist, was ich wünsche, so will ich hier mit Genehmigung der hohen Versammlung meinen Antrag zurückzunehmen.
Abg. S e e l i n g e r. Das Volk von Österreich hat uns hier her gesendet, um das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes zu constituiren; es hat uns hierher gesendet, um die einzelnen Länder, aus denen wir hervorgingen, als wohlbegründete Theile in dem wohlbegründeten Ganzen zu vertreten Zu diesem Zwecke haben wir Alle ein gleiches Recht, eine gleiche Verpflichtung. Der Ausschuß hat dieses gleiche Recht anerkannt, indem er für eine jede einzelne Provinz eine gleiche Anzahl von Mitgliedern in dem Verfassungsausschusse bestimmt hat; es hat der Ausschuß weiteres 3 Mitglieder aus jeder Provinz zu diesem Zwecke vorgeschlagen, also mehr als für die Ausschüsse gewöhnlicher Art, und zwar aus keinem andern Grunde, als weil es sich hier um einen Gegenstand von der grüßten Wichtigkeit handelt, wozu die größten Geistesfahrigkeiten erforderlich sind. Der Gegenstand ist von größter Wichtigkeit, für Alle von Interesse, für Alle gleich groß Der Antrag des Abgeordneten Lubomirski soll eine materielle Grundlage für den Reichstag, eine materielle Grundlage für ein geistiges Bedürfnis höherer Art sein. Es handelt sich hier nicht um die Frage, wie viel die Abgeordneten einer jeden Provinz Bewohner repräsentiren. Die Frage ist vielmehr, gibt es unter den Abgeordneten der einzelnen Provinzen Männer, welche die zur Berathung eines so großen Verfassungswerkes erforderlichen Eigenschaften besitzen, welche allgemein und besonders nothwendig sind? Wir besitzen sie Alle: wir Alle sind gerecht, wir Alle find gewissenhaft, wir Alle sind wohlgesinnt, wir Alle haben Vaterlandsliebe, wir wollen aber auch Gerechtigkeit für Alle. Ist dieses aber auch mit den besonderen Eigenschaften der Fall? besitzen wir Alle den Umfang von stattlichen Kenntnissen, den Schatz von statistischen Notizen, welche zu einem solchen Werke erforderlich sind? Noch einmal, meine Herren, wir besitzen nicht Alle den tiefen staatsmännischen Blick, der da die Folge im Geiste voraussieht der die auf Tragweite aufgenommene Idee auf Grundsatze zu ermessen im Stande ist. Dieser tiefe staatsmännische Blick ist laut Geschichte nur die Eigenschaft von Wenigen gewesen. Wünschen wir uns Glück, wenn der Ausschuß aus den Abgeordneten einer jeden einzelnen Provinz nur 3 Männer heraushebt, welche diese Eigenschaft besitzen, und hüten wir uns, einen hohleren materiellen Maßstab anzunehmen, denn dadurch wurden wir in Gefahr kommen, unbillig und ungerecht zu werden. Denn der Bevölkerung geschieht Genüge. Bei der allgemeinen Abstimmung, bei einem Gegenstande dieser Art muß Bedacht genommen werden. Daher stimme ich ganz dem Antrage meines Herrn Vorgängers bei.
Vicepräs. Herr Löhner hat das Wort.
Abg Löhner. Ich muß mich für den Antrag des Herrn Lubomirski aussprechen Ich werde es nicht unternehmen, die lange Reihe aller einzelnen Puncte festhalten zu müssen, welche als Cardinalpuncte der Berathung über diesen Gegenstand gelten müssen, und diese fasse ich in Folgendem zusammen:
1. Heber das Verhältniß des Ausschusses zu einer beschließenden Versammlung.
2. Über das Verhältniß der Majorität, und über das Wesen der Majorität überhaupt, endlich.
3. Scheint mir ein Punct wichtig, nämlich das Verhältniß, in welchem die Provinzen zum Reichstage stehen. Was den Ausschuß betrifft, muß ich bemerken, daß ein solcher Ausschuß offenbar nur als Referent fungirt.
Wenn wir die Verhältnisse eines unserer wichtigsten Gouvernement betrachten, so sehen wir, daß eine solche nummerische Vertheilung in dieser Sache eine Suprematie der größeren über die kleineren Gouvernements herbeifuhren werde. Ich erlaube mir weiter zu bemerken, daß der Ausschuß so zusammen gesetzt werde, damit die Stellung der Provinzen gegeneinander und zum Ganzen so behandelt werde, als ob sie gleichberechtigte Persönlichkeiten wären, welche Rechte sie aus der Geschichte des Mittelalters her haben, denn das Mittelalter hat bei uns erst vor 3 Monaten aufgehört. (Heiterkeit ) Unsere Provinzen waren wirklich auch Persönlichkeiten, die freilich beinahe kein Recht, sondern bloß einen Schein von Rechten, und zwar nur gegenüber des allgemeinen Herrschers, hatten, gegeneinander aber hatten sie gar kein Recht. In der Versammlung der Provinzen mussen sie nur als gleichberechtigte Persönlichkeiten in diesem Ausschusse gleich vertreten sein, damit die Interessen der kleineren Gouvernements so gut, wie die der größeren in Betracht gezogen werden Meine Herren! Ich glaube es handelt sich hier um gründliche Berathung, weil aus derselben das organische Zusammenhalte n des neuen Staatsgebäudes hervorgehen soll, an dessen Schwelle die Provinzen das letzte Mal als Personen erschienen. Dieses Recht aus der vergangenen Zeit her soll man ihrer Persönlichkeit gönnen, es ist, mochte ich sagen, ein feierliches Abschiednehmen; sie legen ihre Persönlichkeiten auf den Altar des gemeinsamen Vaterlandes nieder. — Die Majorität soll in diesem Ausschusse nicht so sein, daß sie eben nur die Interessen der größeren Gouvernements ins Auge faßt, dazu wird es noch Zeit sein; hier ist die Majorität gesetzgebend, und ich erlaube mir es auszusprechen: Mir scheint, die Majorität ist kein Beweis für die Tiefe und Gründlichkeit der Ansichten, sondern ein Beweis des Willens der Mehrheit. — Die Majorität beweist den Willen, nicht aber die Gerechtigkeit; und von dieser Seite aus scheint es mir doch nur billig, daß man so verfahre, da ja Interessen der Bewohner hier vorgestellt werden.
Es wäre eine Verkürzung der Versammlung, in einem entscheidenden Augenblicke, wenn die Berathung nicht wenigstens in der Weise, wie in der Geschäftsordnung vorgeschlagen wird, gepflogen würde; denn nur dann dürfen wir hoffen, daß das Wohlwollen der Versammlung auch dem kleinen Theil diejenige Rechnung tragen werde, welche nöthig ist, damit der neue große Verband nicht bloß durch geographische Lage, sondern auch durch die gemeinsamen Interessen durchgeführt werde.
Vicepräs Ich bitte, es sind die Herren in der Ordnung vorgemerkt, wie sie sich gemeldet haben. Herr Trummer hat das Wort.
Abg. Trummer. Der Ausschuß, welcher den Entwurf der Constitution des Reiches zu berathen hat, kann, wenn man anders den von Herrn Abg. Lubomirski selbst angenommenen Grundsatz der Gleichheit und Gerechtigkeit aufrecht erhalten will, nur in der Art gebildet werden, daß hierzu die Abgeordneten der einzelnen 10 Gouvernements aus sich eine ganz gleiche Anzahl Mitglieder wählen.
Der Antrag des Abgeordneten Lubomirski, welcher dahin geht, daß jene Gouvernements, welche eine größere Anzahl Abgeordneten zum Reichstage schickten, als die übrigen Gouvernements, deshalb auch eine größere Anzahl Mitglieder zum Verfassungsausschüsse zu wählen hatten, verstoßt offenbar gegen den Grundsatz der Gleichheit und Gerechtigkeit und ist demnach ohne weiteres verwerflich. In dem Verfassungsausschüsse mussen die besonderen Verhältnisse aller Provinzen Osterreichs ganz gleichmäßig berücksichtigt, also gerecht vertreten werden.
Dieß ist aber nur dann möglich, wenn die Abgeordneten der einzelnen 10 Gouvernements aus sich eine ganz gleiche Anzahl Mitglieder zum Verfassungsausschüsse wählen. Oder glaubt man, die besonderen Verhältnisse einer großen Provinz müssen, um gerecht vertreten zu werben, im Verfassungsausschusse auch durch eine größere Anzahl der Abgeordneten dieser Provinz vertreten werden, als die besonderen Verhältnisse einer Meinen Provinz? Glaubt man also, weil z. B. Galizien dem Umfange nach viermal so groß ist als Steiermark, oder weil Steiermark nur den fünften Shell der Bevölkerung von Galizien hat, so verhalten sich die besonderen Verhältnisse Steiermarks zu den besonderen Verhältnissen Galiziens wie 1 zu 4 oder 1 zu 5? Es dürfen also die besonderen Verhältnisse Steiermarks im Verfassungsausschüsse auch nur einfach, dagegen aber die besonderen Verhältnisse Galiziens vier oder fünffach vertreten werden? Ich antworte: Nein Denn obgleich Galizien viermal so groß ist als Steiermark, und obgleich Steiermark nur den fünften Theil der Bevölkerung von Galizien hat, o verhalten sich doch die besonderen Verhältnisse Steiermarks zu jenen Galiziens nicht wie 1 zu 4 der 1 zu 9, sondern wie 1 zu 1, das heißt die besonderen Verhältnisse Steiermarks und jene Galiziens haben vor einander gar keinen Vorzug, sobald es sich fragt, ob und wie die besonderen Verhältnisse aller Provinzen Österreichs im Verfassungsausschüsse vertreten werden sollen. Nach dem Grundsatze der Gleichheit und Gerechtigkeit müssen im Verfassungsausschusse die besondere Verhältnisse der kleinsten Provinz Österreichs auf die ganz gleiche Art, wie die besonderen Verhältnisse der größten Provinz Österreichs berücksichtigt und vertreten werden. Eine solche ganz gleiche Berücksichtigung und Vertretung der besonderen Verhältnisse aller Provinzen Österreichs im Verfassungsausschüsse ist aber nur dann möglich, wenn die Abgeordneten der einzelnen 10 Gouvernements aus sich eine ganz gleiche Anzahl Mitglieder zum Verfassungsausschusse wählen. Darum weil durch den §. 34 der Geschäftsordnung eine solche ganz gleiche Berücksichtigung und Vertretung der besonderen Verhältnisse aller Provinzen Österreichs im Verfassungsausschusse wirklich bezielt wird, so stimme ich für diesen Paragraph und gegen den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Lubomirski.
(Allgemeiner Beifall.)
Abg. Gobbi. Die unparteiische Prüfung des eigentlichen Grundes, aus welchem das —
Vicepräs. (ihn unterbrechend.) Werden erlauben, daß ich auf die Ordnung aufmerksam machen muß. Das Wort hat Herr Szábel, dann folgen die Redner Löhner, Borrosch, auch Hr. Jonak, Herr Pollaczek.
Nach der Cedirung des Abg. Szábel bitte ich den Herrn Abg. Goldmark —
Abg. Goldmark. Ich will den rothen Faden der sich im Hintergründe der Verhandlung zieht, ein wenig in den Vordergrund stellen. Offenbar ist nach Angabe des Abg. Lubomirski die Frage in eine sogenannte Nationalitätsfrage zu stellen. Ich kenne wenige Worte, meine Herren, deren magischer Einfluß auf eine so große Versammlung ihre Wirkung noch nicht verfehlt hat, sie selbst haben diesen Einfluß, die Wirkung dieses Einflusses hier kundgegeben Diese wenigen Worte heißen: Gleichberechtigung aller Nationen. Ich frage Sie, meine Herren, wenn Sie in dem wichtigsten aller Werke, in dem Entwurfe der Verfassung der Constitution, diesen Grundsatz umstoßen, können sie noch da sprechen von einer Gleichberechtigung aller Nationalitäten? wenn Sie nach der numerischen Anzahl der Vertreter gebildet wissen wollen, steht dieser Grundsatz noch auf recht? Es gibt eine zweifache Majorität, wenigstens in unserer Versammlung, es gibt eine Majorität für politische Fragen und eine zweite für nationeller Fragen. Ich beuge mein Haupt vor jeder Majorität im politischen Sinne, ich werde aber nie zugeben die Suprematie einer Nationalfrage. Wenn sie selbst mit dem Grundsatze der Gleichberechtigung überein stimmen, so können sie nie und nimmer fordern, da in dem Ausschüsse eine Nation prädominire, wenn sie von einer ändern dasselbe nicht wollen. Wenn der Grundsatz wahr ist, daß Institutionen nicht durch politische Kräfte ins Leben gerufen werden, so dürfen sie nicht wollen, wie der Herr Abg. Lubomirski richtig bemerkt hat, daß nicht bloß Zahlen, sondern Personen in der physischen Überzahl liegen. Sie selbst haben diesen Grundsatz aufgestellt, den ich anerkenne, so müssen sie auch die Consequenz dieses Grundsatzes wollen. Es wird dann der Grundsatz noch weniger aufrecht stehen, wenn wir weiter geben und die Wahl nicht aus den einzelnen Gouvernementbezirken hervorgehen lassen. Sie sagen, das Verfassungswerk soll im ersten Entstehen, im Momente der Geburt, die sorgfältigste Pflege erhalten. Ja wohl, ich concedire. Was ist das aber eine sorgfältige Pflege, wenn wir der einen Mutter mehr zugestehen als der ändern? Eine solche Verfassung kann nie und nimmer genügen. Das Erste und Wichtigste ist die tiefe und gähnende Kluftmauszufüllen, wobei wir wenigstens eine sichere und dauernde Brücke bauen sollen; ein sicheres Grundgesetz kann sonst nie zu Stande kommen. Wenn sie in einer solchen Lebensfrage die nummerische Zahlentscheiden lassen, für die Aufstellung des Ausschusses entscheidend wissen wollen, so üben sie nichtgleiche Berechtigung, ich muß es aussprechen, sondern Despotie der einen Nationalität über die andere. Sie selbst, meine Herren, haben die Gültigkeit des Grundsatzes anerkannt; haben Sie ein Grundgesetz anerkannt, so müssen Sie auch die Consequenz anerkennen. Die Consequenz ist nicht ganz erkannt, wenn sie die Fassung annehmen, wie sie der Ausschuß uns vorlegt.
Abg. Szábel. Wir haben allerdings eine Revolution gemacht, meine Herren, keine tote, sondern eine lebendige, lebenskräftige Revolution. (Beifall.)
Der erste Beweis dieser Revolution ist die Versammlung, eine der Früchte der Revolution, ihre Consequenz ist die Gleichheit. Unsere Aufgabe ist es, diese Consequenz zur Frucht zu bringen, und dazu die Grundlage in der Zusammenstellung des Verfassungsausschusses zu legen; ich gehe ab von dem Standpuncte der Nationalitäten, der Stände, das ist kein Standpunct für die Frage der Verfassung, für den Ausschuß, welcher die Staatsgrundgesetze für Österreich bilden soll. Der Ausschuß gibt Gesetze für alle Einwohner Österreichs, welchen Stammes sie auch immer sein mögen. Er bedingt die Freiheit der bürgerlichen Stellung überhaupt nur vom Staatsgrundgesetze. — Was die Einwendung der Begründung des Antrages des Herrn Abg. Lubomirski, bezüglich der Majorität und der dazu aufgestellten statistischen Notizen von Böhmen und Galizien betrifft, so erwidere ich in Berücksichtigung der gleichen Berechtigung der Provinzen, daß ich es für gut erachte, daß in dem Verfassungswerke die geltendmachjung einer solchen Majorität nicht eintrete. Die Majorität kann sich beim Verfassungswerke nicht noch Massen richten, Richtet sie sich nach Massen, so schließt sie die Intelligenz aus Damit aber die Intelligenz bei dem Verfassung«; werke so betheiligt werde, wie es ihr gebührt, so muß sie gleich vertreten werden aus allen Provinzen denn nur aus allen Provinzen kommen die Element zusammen, welche die Verhältnisse, die Stellungen aller Provinzen kennen, und die das gegenseitig Einverständnis möglich machen. Lassen Sie aber di Massen als die Majorität gelten und in diesem Grunde den Verfassungsausschluss zusammentreten, so fallen diese Lebensbedingungen des Ausschusses, die gleiche Kenntniß aller Verhältnisse der Monarchie weg Ich stelle daher und unterstütze den Antrag des Ausschusses, daß aus allen Provinzen, aus allen Gouvernements 3 Abgeordnete für den Verfassungsausschuss zu wählen feien; hierdurch ist die Majorität welche die Provinzen Galizien und Böhmen in nummerische Zahl in Anspruch nehmen, nicht gefährdet, denn wenn das Verfassungswerk in der Kammer selbst zur Berathung kommt, so sind die Rechte dieser Majorität geschützt; es ertheilt uns oder die Bürgschaft für die Gründlichkeit dieses Werkes selbst, indem wir durch die Zusammenstellung nach Gouvernements nur auf diesem einzigen Wege die Bedürfnisse des ganzen Staates ins Leben treten sehen.
Abg. K l a u d i. Ich würde vor Allem, weil ich anerkenne, daß eine geordnete Versammlungsgesetze haben muß, und daß, wenn einmal solche Gesetze vorhanden sind, man nach diesen Gesetzen vorgehen muß, mich für den Antrag aufsprechen, daß der Ausschuß der Abgeordneten aus zehn Gouvernements, und zwar dreißig zu wählen seien, die Wahl aber in den Abtheilungen durch Verlosung vorzunehmen fei (.Bewegung). Ich nehme diese Sache keineswegs von der spaßhaften Seite, sondern von einer sehr ernsten. Jeder Mann, um so mehr der freie Mann, muß Grundsätze haben und diese Grundsätze in seinem Handeln consequent durchführen. Die Versammlung freier Männer muß auch Grundsätze haben, und wenn sie diese Grundsätze hat, diese Grundsätze in ihrer Handlung, und zwar in jeder einzelnen Handlung consequent durchführen; die Beschlösse einer solchen Versammlung sind ihre Handlungen, daher muß ein von der Versammlung angenommener Grundsatz bei allen Beschlüssen consequent durchgeführt werden. Spricht diese Consequenz einmal schon für die Vornahme der Wahlen durch das Loos, so spricht sie noch mehr für die Durchführung der Consequenz in einer engern Beziehung Die Wahl ist ein und derselbe Act, sie möge durch das Loos, durch die Ballotierung, durch die Stimmzettel, durch Aufstehen oder Sitzen bleiben kundgegeben werden, immer bleibt und ist es eine Wahl und der Grundsatz dann nur der, wie die Wahl in der Versammlung nach ihrer Anerkenntnis am zweckmäßigsten, am besten vorgenommen werden kann. Beil ich aber einsehe, daß dieser Grundsass| consequent durchgeführt, uns zu dem consequenten Unglucke, zu den consequenten unglücklichen Folgen führen müßte, so will ich, so ungern übrigens ich es als freier Mann thue, eine Consequenz aufgeben, und damit einen Grundsatz, den ich mir aufstellen mußte, weil ich mich der Majorität der Versammlung gefügt habe, in dem Augenblicke vergessen. Wenn ich von dieser Konsequenz absehe, so muß ich mich für den Antrag des Abgeordneten Lnbomirski um so mehr außsprechen, selbst wenn es auch wahr ist, daß unter uns keine Capacitäten existiren: weil wir alle gleiche Vertrauensmänner find, und neben der Capacität jeder ein gleiches Geschick, ein gleiches Geschick für alle Fragen hat, wir daher auch ein gleiches Geschick für alle im Entwürfe der Verfassung vorkommenden Fragen haben müssen. Neben dieser Capacität und dem damit verbundenen Geschick ist es nöthig, daß Alle und jeder Einzelne von uns das gleiche Vertrauen bei allen unseren Committenten und als nöthige Folge das gleiche Vertrauen aller und jedes Einzelnen unter uns genieße, und wenn Einer unter uns (ich will es wohl nicht annehmen) nicht dasselbe Vertrauen genießt, so wird es nur zu bedauern sein, wenn er länger seinen Platz ausfüllt — wenn er nur darauf sich beschränken will, seine Stimme durch Aufstehen oder Sitzen bleiben kund zu geben. Wenn jeder das Vertrauen bei jedem Einzelnen der Versammlung oder wenigstens bei der Majorität der Versammlung nicht genießt, so kann er nach meiner Überzeugung in dieser Versammlung nichts Gutes mehr wirken, denn er entbehrt der wichtigsten Stütze (Rufs zur Sache). Wir haben keine Capacität, aber wenn wir eine Capacität haben, so ist es naturgemäß, daß nach Verhältniß der Volkszahl auch diese Capacitäten mehr oder minder unter einem Volke, das mehr oder weniger zahlreich ist, vorhanden sind. Es ist daher ganz consequent anzunehmen, daß gerade unter jenen Volksstämmen, die mehrfach hier repräsentirt sind, sich auch eine größere Anzahl der Capacitäten finden wird. Wenn wir auch consequent annehmen müssen, daß keine Nationalität vorzugsweise für sich ansprechen könne, daß sie vorzüglich Capacitäten besitze, so muß ich für den Antrag des Hrn. Abg. L u b o m i r s k i stimmen, und zwar aus dem Grundsätze der Gerechtigkeit. Denn nur dann kann von Gleichberechtigung gesprochen werden, wenn die Interessen eines jeden einzelnen Staatsbürgers im Reichstage gleich vertreten sind, wenn die Interessen eines jeden einzelnen Staatsbürgers in allen Abteilungen, sie tiefer Reichstag aus sich bildet, gleich vertreten sind. Meine Herren, nicht Provinzen, nicht Länder, nicht Städte, laben Revolutionen gemacht, sondern Völker haben Revolutionen gemacht; nicht Provinzen, nicht Gouvernements sind frei geworden, sondern Völker find frei geworden, und wir sitzen hier nicht als Vertreter der Provinzen und Gouvernements, sondern als Vertreter der Völker (Beifall).
Und Völker, meine Herren, lassen sich nicht in Provinzen einzwängen, so sehr man auch dahin arbeiten mag, verschiedene Nationalitäten, daher verschiedene Volkesstämme in einer Provinz zu einem Ganzen zusammen zu zwängen, Wenn wir aber hier als Repräsentanten der Volker sitzen, so müssen wir auch darauf Rücklicht nahmen: wer bildet diese Völker? Die Völker sind ein Gesamttheil, das Volk ist ein Gesamtname, es wird durch die einzelnen Personen gebildet, die einzelnen Personen lassen sich wieder nicht nach Regierungsbezirken, nach Provinzen eintheilen, und deshalb hat das Gesetz der Gerechtigkeit den Monarchen geleitet, all er die Art und Weise aussprach, wie die Wahlen zu allen Landtagen, wie die Wahlen zum Reichstage vorgenommen werden sollen, und derselbe Grundsatz muß uns auch bei der Frage leiten: wie ist vorzugehen, wenn der Ausschuß für die Ausarbeitung der Verfassungsfrage gebildet wirb. Dieser Ausschuß obwohl er nur ein Referent ist, wie ein Herr Abg. bemerkt hat, hat eine viel wichtigere Aufgabe als Referent, denn sonst brauchten wir keinen Ausschuß. Der Ausschuß wird darum aus der Kimmemehrheit gebildet, damit alle Interessen bei der Berathung des Entwurfes der Verfassung im Auge behalten werden. Die Provinzen haben keine Zustände, haben keine Interessen, Völker haben Zustände, Völker haben Interessen. Die Interessen der Provinzen vertreten, heißt das Volk nicht vertreten, die Zustände der Völker müssen berücksichtigt werden bei der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfes und wenn Völker sich nicht in Regierungsbezirke einzwängen lassen, wenn Völker sich nicht nach Provinzen abtheilen lassen, so lassen sich auch nicht die Zustande der Völker nach den Provinzeinthailungen beurtheilen, sondern wie müssen die Zustände der Völker, die wir bei dem Entwürfe der Verfassungsurkunde in Betrachtung ziehen sollen, nach den Aussagen der Abg. der einzelnen Völker zählen, die Theile der Völker hier repräsentiren und nach diesen Theilen, daher nach einem Percentualverhältniß müssen die Abg. für den Ausschuß zur Abfassung des Verfassungsentwurfes gewählt werben. Das ist das Grundprinzip der Gerechtigkeit; aber auch Vertrauen wollen wir Alle haben, Vertrauen müssen wir Alle haben, wenn unser Wirken segensreich sein soll, segensreich nicht für Einzelne, segensreich für das Ganze, segensreich für alle Völker und segensreich für jeden Einzelnen, der allen diesen Volkern angehört.
Wenn wir von einem großen, mächtigen Österreich sprechen, so haben wir allerdings Recht, wenn wir sagen: Es gibt nur ein großes österreichisch. Volk! Wir dürfen aber dabei nicht übersehen, daß dieses große österreichische Volk aus vielen Volksstämmen, aus vielen einzelnen Völkern, aus einem Aggregat einzelner Völkerschaften besteht und jede einzelne dieser Völkerschaften sieht her auf unser Wirken und jedes einzelne dieser Völker hofft seine Erlösung von dieser Versammlung. Wir müssen auch jedem Einzelnen die Versicherung geben, daß schon beim Entwürfe, bei den auszuarbeitenden Anhaltspunkten unserer künftigen Berathung, die Interessen jedes einzelnen einem Völker Angehörigen, beachtet werben Nur so können wir das Vertrauen, das bis jetzt unsere Versammlung gewiß in allen Theilen der Monarchie genießt, ungeschmälert erhalten; es muß jedem Einzelnett die Gewissheit gegeben sein, daß nicht nach Provinzen, nach Provinzialzuständen, sondern nach Volkszuständen und nach den Zustanden aller Einzelnen die Wahl vor sich gehe, bei der unseren Beschlüssen zu Grunde zu liegende Entwurf der Verfassung berathen, gearbeitet und beschlossen wird.
Vicepräs. Ich habe die Redner in der Ordnung vorgenommen, wie sie mir vorgekommen sind.
Ein Abg. Ich erlaube mir den Herrn Präsidenten auf den §. 57 und 58 aufmerksam zu machen wo der Eine für und der Andere gegen die Sache spricht.
Vicepräs. Für den Fall, wenn von der Grossäung die Rede ist, und das kann nur dann der Fall sein, wenn Abgeordnete sich früher melden.
Abg. Borrosch. Es sind eigentlich nur die Redner gemeint, welche von der Tribüne sprechen wollten.
Abg. Lanner. Ich stimme der Ansicht des Redners vor mir nicht bei, es ist durchaus nöthig, daß bei dem Verfassungsausschüsse jedes Gouvernement in einer gleichen Anzahl von Mitgliedern vertreten sei, damit sowohl die hohe Versammlung als auch die einzelnen Abtheilungen derselben, den Entwurf des Verfassungsgesetzes in einer solchen Ausführung erhalten, wie es den Wünschen der Mehrzahl der Provinzen analog ist, da die Vollberathungen der hohen Versammlungen ohnehin jenes Beschlußresultat herausstellen kann, welches der Volkszahl aller Länder entspricht, indem die Deputirtenzahl auf der Volkszahl beruht. Jedenfalls wird es von großem Vortheile für die Berathungen sein, wenn das nummerische Verhältniß des Verfassungsausschusses so gestellt würbe, daß sich die Wünsche der Provinzen bemerkbar machen können, damit die hohe Kammer sie kennen lerne und dieselben nach Umständen der Verhältnisse auch zu würdigen weiß. Es ist ein sehr wesentlicher Unterschied, ob die Wünsche der Mehrzahl der Provinzen zur Berathung kommen oder ob man in derselben nur jene von ein paar Provinzen kennen lerne. Ich will mir erlauben den Gegenstand durch ein Beispiel zu erläutern. Nach der Deputirtenzahl würden die beiden größten Gouvernements, nämlich Galizien und Böhmen im Verfassungsausschusse mehr Stimmen haben, als alle acht Gouvernements und dürfen letztere bei vielen Abtheilungen der Verfassung andere Wünsche haben, als jene.
Ein Abg. Meine Herren! für jede Art von Ungerechtigkeit läßt sich eine Entschuldigung oder ein Gemeinplatz aufbringen; hier handelt es sich nicht um solche, hier handelt es sich um eine gleiche Vertheilung aller Provinzen in den Ausschuß, hier handelt es sich um Gerechtigkeit und Billigkeit, und sehen Sie meine Herren, Diejenigen, welche uns bei einem Antrage eine geistige Censur vorwarfen, eben diese Herren sprechen sich jetzt so ausdrücklich für eine geistige Censur der Capacitäten unter den Capacitäten aus. Wir Galizianer können uns schon selbst vertreten, wir brauchen keine Vertreter, und was die Suprematie und Diplomatie der deutschen Nationalität anbelangt, haben wir nichts zu fürchten; aber wir Polen, Rusniaken, Ruthenen empfinden es tief, hier handelt es sich um Gerechtigkeit und Billigkeit; wir vertreten nicht einzelne Gouvernements, sondern wir vertreten ganze Provinzen, wir vertreten die ganze österreichische Volkszahl der freien Bürger. Wenn wir die Gouvernements vertreten sollen, so müssen von jedem Gouvernement eine gleiche Anzahl Deputirte hier gegenwärtig sein. Es ist also recht und billig, daß der Reichstag eine Bildung des Ausschusses veranstalte, damit der Ausschuß ein klares Bild des Reichstages selbst sei. Würde man diesen Grundsatz umstürzen, so müßte man die ganze Grundlage der Berufung des Reichstages selbst umstürzen; und was die Despotie der Nationalität anbelangt, so würde es auch unmöglich sein, daß ein Staat, welcher zwei oder drei Millionen Einwohner hat, sechs Männer in den Ausschuß schickt, während Galizien mit fünf Millionen nur drei Männer stellet. So, meine Herren, ohne auf die Gerechtigkeit und Billigkeit der Gouvernements zu berufen, nur auf die Grundlage, auf welcher wir hier zusammenberufen find, muß ich dieses gestehen.
Abg. Borrosch. Ich verspreche nur mäßig abzuschweifen und verhältnißimäßig kurz zu sein. Dieser Paragraph behandelt eine Lebensfrage für den österreichischen Kaiserstaat, denn wir haben nicht bloß eine Verfassung zu schaffen, d. h. die Form für die innere Lebenstätigkeit eines Staatsorganismus, sondern es liegt uns die weit schwierigere Aufgabe ob, die neuen Lebensbedingungen unseres Gesamtstaates zu ermöglichen. Vor dem 13. März war Österreich scheinbar noch eines der mächtigsten Gestirne am europäischen Staatenhimmel, aber leider keine selbstleuchtende Sonne, sondern gehüllt in nächtliches Dunkel und erkennbar nur durch die Finsternis, die es am westlichen Horizont verursachte. (Großer Beifall) Und als nun die Freiheit, das Wort des Schöpfers sprach: "Es werde Licht l" da wurde die Freiheit, die fönst den greisenhaften, dem Erlöschen nahen Staatsorganismus verjüngt und neu belebt, zu einem Trauerflore der politische Macht Österreichs, denn die lange unterdrückt gewesenen Nationalitäten sprengten plötzlich ihre.
Bande und der für so fest geachtete Staatenbau drohte in Trümmer zu zerfallen. In mehr oder minder gesonderten Gruppen stellen die Theile sich dar, die zu einem Ganzen sich neu gestalteten und einen gemeinschaftlichen Schwerpunkt suchen. Der Reichstag aber hat die Bestimmung ihn finden zu lassen, über die Weise dieser Neugestaltung: ob als Provinz oder als Völkerschaften oder in einer noch innigeren Gliederung, welches keineswegs dem Zerstückeln einer Provinzialgleiche, sondern vielmehr dem wohlthätigen Lösen Siamesischer Zwillinge vergleichbar ist. Mag Jeder von uns seine Wünsche wagen, keiner jedoch jetzt schon das Wie mit Gewissheit vorausbestimmen. Vorerst handelt es sich um die Aussendung des Schwerpunktes, ihr ist dieser Paragraph der Geschäftsordnung gewidmet, also einer Lebensfrage der Gegenwart und keiner Parteifrage der Zukunft. Wo aber das Ziel ein gemeinsames ist, sitzen wir nicht hier als Vertreter der Provinzen, sondern als Berather über das Ganze, nicht als Abgeordnete der Länder, sondern als Abgeordnete des Reiches, nicht führt uns der trennende Cantonligeist her, sondern ein verbrüderter reichseidgenössischer Sinn! (Großer Beifall).
Nicht ist dieser Reichstag eine buntscheckige Zusammensetzung von Landtagen, sondern ein Staatshaus, worin die Provinzen, nicht als materiell, sondern als geistiger Grund, folglich als individuell mit gleicher Stimmberechtigung auftreten.
Eine Berücksichtigung des Flächeninhalts wäre so, wie wenn man den Abgeordneten messen oder wägen und darnach sein Abstimmungsrecht bestimmen wollte (Beifall). Nehmen wir an, es wird der Flächeninhalt als Maßstab gelegt und Ungarn, der stolze Sohn des Gesamtvaterlandes, der sich von uns losgesagt, gerade als er das reichste Erbtheil empfangen hatte, wäre als Freund wieder bei uns im Bruderbunde, dann nähme er Theil in unserem Familiensitze im Verhältnisse wie 1 zu 3, statt wie l zu 11. Denken wir uns aber die Einwohnerzahl als Maßstab, so würde eine rein politische Frage in eine nationale, und zwar slawische Färbung gebracht, also das deutsche Brudervolk um sein gleicht Betätigung Bei vorkommenden Beschlüssen über Reichsinteressen gebracht und Provinzial und Sonderinteressen angeregt, die auf den Kantonallandtag verspart werden müssen. (Beifall).
Vicepräs. Der Abgeordnete Jonak hat das Wort.
Abg. Jonak. Ich verzichte darauf. (Ruf nach Abstimmung.)
Vicepräs. Ich muß eröffnen, daß hier noch einige Verbesserungsanträge vorliegen, die jedenfalls vorgetragen werden müssen, bevor zur Abstimmung geschritten wird.
Abg. Rieger. Man kann über jedes Amendement einzeln abstimmen lassen; ich will auch einen Bergbesserungsantrag stellen.