Ètvrtek 27. èervence 1848

und seht mich haben veranlaßt zu fragen, ob das Amendement sich auch auf die Abthetlung der Provinzen erstrebe, oder ob es sich, bloß auf hier beschrankt, durch das Loos die Mitglieder zu bestimmen.

Abg. Umlauft. So wenig, als ich im Allgemeinen gegen die vorgebrachten Grandsätze über die neue Constituirung, der Abheilungen etwas zu bemerken habe, so glaube ich doch die Aufmerksamkeit dahmleiten zu müssen, daß, wenn wir auch nach diesem Principe vorgehen, und wirklich jetzt, wo die Abtheilungen neu constituirt werden, ein solches Bild der Reichsversammlung im Kleinen in jeder Abtheilung zusammenbringen, dieses bald wieder zerstört werden wird, durch den Zutritt derjenigen, welche gegenwärtig noch abwesend find, und bei der Zusammensetzung der Abtheilungen abwesend sein werden.

Meines Wissen sind noch 40, vielleicht 50 abwesend. Das Eintreffen dieser Abgeordneten wird immer wieder eine neue Wahl erfordern. Nun frage   ich, wie soll diese Wahl stattfinden? Wohin soll jeder einzelne neu Angekommene zugetheilt werden? Das muß wieder dem Loos überlassen bleiben. Es tritt ein Abgeordneter von einer Provinz wieder ein, die Abgeordneten dieser Provinzen sollen die Prüfung der Wahl vornehmen.

Ich frage, in welche Abtheilung wird derjenige zu stellen sein? Das muß jedenfalls wieder dem Loos überlassen bleiben.

Ich glaubt, es war zweckmäßiger bei diesem Principe stehen zu bleiben und durchaus das Loos festzustellen, welches durchwegs zu gelten hat.

Abg. Rieger. Ich theile nicht die Ansicht des Herrn Sprechers vor mir; ich glaube setzen wir den Fall die Provinz Dalmatien ist bisher noch gar nicht vertreten; es treffen nun die Abgeordneten ein. Man wird sie durch die Wahl in die neuen Abtheilungen in der Art vertheilen, daß in jede Abtheilung je ein Abgeordneter kommt. Nun bleiben aber zwei übrig, weil die Provinz Dalmatien II Abgeordnete hat. Diese zwei müssen dann derjenigen Abtheilung zugetheilt werden, wo bis zu dem Augenblicke noch die wenigsten Abgeordneten sein werden, damit alle Abtheilungen eine möglichst gleiche Anzahl von Mitgliedern haben.

Dasselbe gilt von ändern Provinzen, deren Abgeordnete noch nicht eingetroffen sind, z. B. von Böhmen. Die Abgeordneten aus Böhmen, welche hier gegenwärtig find, werden sich gleichmäßig in die verschiedenen Abteilungen vertheilen. Eine absolute Gleichheit wird aber nicht herbeigeführt worden sein, sie war es nur dann, wenn die Zahl der anwesenden Abg. durch 9 heilbar war. Insoferne sie es nicht ist, wird in eine Abtheilung einer mehr oder weniger kommen. Das ist, glaube ich klar, und es ist aus dieser Rücksicht gegen den Antrag des Abg. Smolka nichts einzuwenden.

Abg. Umlauft. Dagegen habt ich Folgendes vorzubringen: Was Dalmatien betrifft, weiß ich nicht.

Was uns berechtigen sollte anzunehmen, daß alle Deputaten zugleich eintreffen werden. Ich setze voraus, daß sie so mit die übrigen Deputaten aalmehlig sich hier einladen werden. Wir müssen voraußzeren, daß diejenigen Deputieren, die einzeln erscheinen, vorläufig noch in keine Abtheilung zugeheilt werben. Würden aber die einzelnen Deputaten, nie sie eintreffen, doch der Abtheilung zugeführt werben soffen, so ist es wohl gar nicht möglich, weil wir wissen, daß kein Abgeordneter da ist.

Wohl aber wäre jene Abtheilung durch das Los möglich. Wenn zwei Abgeordnete zugleich eintreffen, wäre dieß ebenfalls nur illusorisch.

Ich wiederhole: wir müssen annehmen, daß die einzeln eintreffenden vorläufig zu gar keiner Abtheilung zugetheilt werden.

Was den zweiten Einwand betrifft, daß diese Zutheilung in jene Abtheilungen geschehen muß, wo die Anzahl der Mitglieder noch geringer ist, so glaube ich, daß gerade dadurch der Grundsatz umgestoßen wird, welcher als Beisatz dieses neuen Modus der Zusammensetzung festgestellt werden soll. Denn gerade dadurch, würde ja dann das Bild des Reichstags im Kleinen verrückt, weil dann möglicher Weise ein Deputirter, z. B. aus Böhmen, welcher jetzt eintrifft, in die Abtheilung 6 zugewiesen wird, und der Fall eintreten kann, daß, wenn der nächste Deputate aus Böhmen eintrifft, gerade wieder in der 6. Abg. eine Minderzahl sein kann, und er wieder hineinkommen müßte, welchem Hebel wir immer durch das Loos entgehen.

Abg. Rieger. Es sollen aber in jeder Abtheilung von jeder Provinz möglichst gleich viel sein, und der neu Angekommene ist in jene Abtheilung zu verweisen, wo noch aus dieser Provinz weniger sind.

Abg. Trojan. Ich glaube, es ist der vernünftigen Überlegung mehr, als dem blinden Zufall zu vertrauen. Wenn, wie der Herr Sprecher vor mit auf der Gegenseite bemerkt, bei der freien Wahl Übelstände eintreten, so find sie um so mehr bei der Verlosung zu befolgen.

Ich unterstütze das Amendement und glaube, daß bei freier Wahl nach reiflicher Überlegung sich mehrere Übelstände beseitigen lassen, als durch den bloßen Zufall.

Auch kann ich nur wünschen, daß eine gleichmäßige Verkeilung stattfinde, intensiv und extensiv, und dieses kann durch frei Wahl besser als durch das Loos erzielt werden.

Ein Abg. Ich muß noch besonders aufmerksam machen auf den besonders Umstand, der darin seinen Grund hat, daß die Abgeordneten eines Gouvernementbezirks am besten in der Lage sind die Fähigkeit ihrer Abgeordneten zu beurtheilen. Nicht jeder Mensch hat für Alles gleiche Fähigkeiten, einer ist gescheit in agrarischen Verhältnissen, ein anderes in dein Staate, ein anderer in der Justiz, andere wieder in der

Politik. Das sind die Rückfichten, die uns bei der Wahl der Deputaten leiten mußten, und es muß der Begriff, bevor noch die Zusammenstellung der Abtheilung vorgenommen worden ist, festgestellt, werden, daß wir uns nicht einem blinden Zufalle durchs Loos übergeben können, und wir sollen sie in diejenigen Fächer tintheilen, in welchen sie das meiste Geschick haben.

Berichterst. Mayer. Es scheint als würde der Begriff Ausschuß an die Stelle des Begriffes Abtheilung gesetzt.

Abg. Strobach, Ich glaube, daß der Antrag des Herrn Abg. Smolka in dem Geiste der ganzen Institution der Abtheilung gelegen ist. Ich glaube der Zweck der Creirung der Abtheilungen durfte nur darin liegen, daß alle Gesetzentwürfe und alle Nachwahlen, die der h. Versammlung zum Beschlüsse vorgelegt werden sollen, vorläufig in den Abtheilungen besprochen, und daß jeder Deputirte aber den Inhalt in jeder wichtigen Beziehung instruirt werden dürfte. Sollte diesem Zwecke entsprochen werden, so dürften alle speciellen individuellen Verhältnisse den Gouvernements zugewiesen werden. Diesem Zwecke wird nicht entsprochen, wenn man bloß eine gleiche Anzahl der Deputirten aus den verschiedenen Gouvernements zuweiset. So wie im Staatsleben nicht bloß nummerische, sondern dynamische Größen entscheiden müssen. Es ist den einzelnen die Gelegenheit geboten, ihre Capacitäten in allen Abteilungen unterzubringen, was durch das Loos nicht statt findet. Ich glaube dieß liegt im Geiste der Institutionen.

Abg. Zimmer. Man hat das Princip geltend gemacht, daß durch die Wahl die Capacitäten der Provinzen jeder Abtheilung gleichmäßig zugetheilt werden sollen.

Ich glaube dieses wird durch die Wahl nicht erreicht werden; denn sollten die Eintheilungen durch die Wahl erreicht werden, so müßten die Deputirten sich unter einander verständigen. Ich glaube nicht, daß die Deputaten von Böhmen und Galizien sich hatten verständigen können, wie alle Capacitäten hätten vertheilt werden sollen, wie man sie in den Abtheilungen braucht; ich bin dafür, daß es durch das Loos entschieden werde. (Beifall.)

Abg. Gobbi. Ich muß im Kürzen nur bemerken, daß wenn die Bildung der Sectionen durch das Leos vor sich geht, es zu befürchten fei, daß in eine Section lauter solche Deputirte hineinkommen, die des Lesens und Schreibens unkundig seien. Diesem ist nicht vorgesehen, im Falle als man sich auf das Lues verläßt, während dieß bei der Wahl nicht zu befürchten ist; denn, was die Verständigung anbelangt, so werden sich die Deputirten schon zu verständigen wissen, besser jedenfalls, als dieß durch das Loos geschieht.

Ein Abg. Ich unterstütze den Antrag des Abg. 3 immer; denn ich weiß nicht, wer die Capacitäten prüfen soll. (Es wird interpellirt: es ist ja bloß von Lesen und Schreiben die Rede!) Ich finde es überhaupt sonderbar, daß in der Kammer Capacitäten unterschieden werden. Wir sind alle gleich, und haben einen gleichen Zweck und werden uns bemühen, daß wir entsprechen. Das Loos hat gezeigt, daß die Abtheilungen gut vertheilt find, und wir können uns daher in dieser Beziehung noch immer dem Loos anvertrauen, und wir werden sehen, daß die sämmtlichen Capacitäten nicht in eine Abtheilung zusammen kommen werden.

Abg. Demel. Ich sehe mich genöthigt, das Amendement zu unterstützen, um so mehr, da es eine allgemein bekannte Thaisache ist, daß den einzelnen Abtheilungen nebst ihren gewöhnlichen Zuweisungen auch noch andere verschiedene Geschäfte zugewiesen werden. Es werden daher auch Leute erfordert, welche im Stande sind, diese zu bearbeiten! Dieß wird aber durch das Loos hinkangehalten, da, wie der verehrte Sprecher vor mir bemerkte, es durch das Loos bei einer einzelnen Abtheilung geschehen kann, daß ihr Leute zugewiesen werden, die nicht geeignet sind, dieß vorzustellen. Daraus entsteht die Abnormität, daß in einzelnen Abtheilungen bloß solche Individuen zugewiesen werden, die mehr als andere angestrengt sind; dadurch kann es geschehen, daß Einzelne sich der Arbeit entziehen wollen, oder wegen Unmöglichkeit entziehen müssen. Wenn die hohe Reichsversammlung ihren Zweck erreichen will, daß ihre Geschäfte im regelmäßigen Gange fortgeführt werden, so muß auch ein Mittel festgesetzt werden. Daß aber das Loos ein ungeeignetes Mittel sei, beweisen viele Thatsachen der Geschichte; ich glaube also den Antrag hinreichend unterstützt zu haben.

Berichterst. Ich muß dem Abgeordneten, der vor mir gesprochen hat, bemerken, daß er den Begriff "Ausschüsse" auf die Abtheilung übertragen hat.

Ein Abg. Ich habe diese Begriffe nicht verwechselt, sondern ich habe bemerkt: gewisse Geschäfte werden auch den Abtheilungen zugetheilt werben müssen, sonst braucht man keine Abtheilungen, und es möge also nur der Reichstag aus seiner Mitte Ausschüsse wählen.

Abg. Löhner. Ich muß bemerken, daß, so wie mir bekannt ist, das Amendement von Smolka nur für den §. 2 beantragt wurde; dieser lautet: (Liest ihn.) Hier sollten nach seinem Amendement die Abtheilungen durch die Wahl gebildet werden. Nun handelt es sich aber um eine zweite Wahl; daß aber auch diese zweite Bildung der Abtheilung durch die Wahl geschehen soll, ist von Smolka nicht beantragt worden, und dürfte auch bedeutende Schwierigkeiten haben. Es heißt weiter: "diese neuen Listen u. s. w," Die neuen Listen würden nicht durch das Loos, sondern durch die Wahl in die Abtheilungen verwiesen werden; man müßte aber den Grundsatz festhalten wollen, daß die Abgeordneten aller Gouvernements die Capacitäten ihres Gouvernements beurtheilen, und man müßte von haus aus sorgen.

Daß die Capacitäten in jeder Abtheilung gleich vertheilt find. Hier muß ich noch bemerken, daß diese Wahl in gewissen Provinzen zu sehr langer Verzögerung fuhren würde, da wo nicht eine Nationalität, sondern zwei in einem Gouvernement beisammen wohnen, wo eine solche Wahl auffallend lang sich verzögern würde, bis man sich über Dinge verständigen würde, über die man sich gar nicht verständigen kann. Ich halte dies für eine sehr weise Maßregel für unsere besonderen Verhältnisse, weil dadurch alle Nationalitätsfragen von vorne hinein abgeschnitten werden. Ich halte es für eine fegensreiche Maßregel, von der vielleicht der ganze Erfolg der Reichstagsdebatten abhängen dürfte (Beifall), daß allerdings die Verfasser der Geschäftsordnung, zu denen ich nicht die Ehre habe zu gehören, einen sehr weißen Unterschied gemacht haben zwischen Abtheilungen und Ausschüssen. Die Abtheilungen find das, was in Frankreich die Kammerbureaux genannt worden find, das ist: der Weg, auf welchem sich die ganze Kammer ohne Plenarsitzungen, in kleinen Abtheilungen über jeden Gegenstand verständigen kann, denn diese einzelnen Abtheilungen brauchen kein Referat, kein durch eine Majorität erzieltes Urtheil abzugeben, dazu sind die Ausschüsse da, welche die Franzosen Comité nennen. Ich bin der Meinung, daß die Wahl und Bildung von Comités beliebt werden möge, welche der Kammer ihre Beschlüsse vorzulegen haben. Diese sind wohl zu unterscheiden von den Abtheilungen, welche bloß den Zweck haben zu diskutiren und sich zu verständigen, und welche nur der Weg sind, um die Vorarbeiten zu machen. Ich bin daher dafür, daß wir das Loos fest halten möchten, indem sich dadurch sein Einsluß der Nationalitäten geltend machen kann, sondern die Mitglieder nur durch Zufall zusammengeführt werden.

Abg. Borrosch. Ich werde nichts wiederhollen, was die verehrten Redner vor mir bereits gesagt haben, ich erlaube mir bloß auf ein paar Puncte aufmerksam zu machen, indem ich auch unbedingt die Verlosung — wenn auch ich jederzeit eine vernunftmäßige Überlegung dem Loos vorziehen weide — doch das Loos als den Weg, um jeden leidenschaftlichen Einfluß zu vermeiden, voranstelle. (Beifall.) Wir werben ferner dadurch der Gefahr ausgesetzt, willkürlich erkünstelte Majoritäten in die Ausschüsse zu bringen und dadurch ihr Wirken sehr hinsichtlich des Erfolges in Frage zu stellen. Es könnten sich leicht auf diese Art nicht bloß nationale, sondern auch politische Parteifractionen außerhalb des Hauses heraus stellen, die dann schon ihre fertigen Vota gleichsam gegen ihr Wissen und Wollen, indem man.

Wenn man einmal sich festgebannt hat, nicht leicht mehr ein unbefangenes Ohr für die freie Discussion in der Plenarversammlung hat, mitbringen würden. Ich wurde mir auch ein Amendernent vorzuschlagen erlauben, um dem allerdings bedenklichen Gebrechen welches der Verlosung anklebt, in vorhinein zu begegnen, und das wäre: daß alle Jene, welche der deutschen Sprache nicht kundig find, einfach durch die Ziffer 9 in allen Abtheilungen vertheilt würden.

Abg. Fischhof. Auch ich muß mich für die Verlosung aussprechen. In den meisten Kammern werden die Abteilungen durch das Loos gebildet, und das geschieht nicht ohne Grund, es ist dieses eine Art Gerechtigkeit der Majorität gegen die Minorität. Ließe man die Bureaux wählen, so würde sich die Majorität auch in den Abtheilungen so gruppiren, daß die Ausschüsse nur aus ihrer Mitte gewählt würden, und die Commissionsanträge nichts Anderes, als ein Abklatsch der Majoritätsmeinung waren. Durch das Loos aber ist es möglich, daß auch die Minorität in manchen Abtheilungen zur Majorität werde, und so in die Ausschüsse eine, wenn auch geringere Anzahl ihrer Mitglieder bringe, welche ihre Meinung vertreten. Die Commission, die den Entwurf der Geschäftsordnung berathen hat, und deren Mitglied ich zu sein die Ehre habe, hat auch diesen Usus annehmen wollen; aber in Berücksichtigung der besonderen Verhaftnisse unseres Reichstages beschlossen, auf die einzelnen Gouvernements bei Bildung der Abtheilungen Rücksicht zu nehmen, zur Vermeidung der Parteilichkeit jedoch die Verlosung anzuordnen, damit die Majorität der einzelnen Gouvernements sich nicht so gruppirt, daß die Minorität nicht in die Ausschüsse hineinlange. Ich erkläre mich also unbedingt für die Verlosung.

Abg. Szábel. Auch ich unterstütze den Antrag der Commission, bezüglich der Verlosung, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil ich den zufälligen Übelstand der Verlosung der positiven Gefahr der Vertheilung vorziehe. (Beifall.) Ich glaube, daß hier der Übelstand in den einzelnen Abtheilungen, bezüglich derjenigen, die der Sprache nicht mächtig sind, bei weitem nicht so wichtig sei, als daß die einzelnen Abtheilungen durch schon im vorhinein organisirte Parteien in Beschlag genommen werden. Auf Den wesentlichen Einwand, bezüglich der Nothwendigkeit der Verständigung der Provinzen, und der gleichmäßigen Vertheilung der Capacitäten, erlaube ich mir zu bemerken: daß die Abgeordneten, welche aus den Provinzen zum Reichstag kommen, sich gegenseitig nicht so kennen, um ein Urtheil über die Capacitäten abzugeben; sie treten aus den verschiedensten Gegenden zusammen, und können doch bezüglich der Capacitäten ebenso wenig, als durch Verlosung eingereiht werden. Ich muß mich daher entschieden für die Verlosung aussprechen, und wiederhole, daß ich einen deßhalb zufälligen Übelstand der positiven Gefahr bei weitem vorziehe.

Lubomirski. Wenn ich die Anficht des Herrn Abg. Löhner theilen würde, daß nur der blinde Zufall des Looses im Stande sei. die Nationalitätenfrage unter uns zu schlichten, würde ich hier nicht sitzen; ich habe die Überzeugung, daß es noch andere Mittel gibt, diese Frage zu schlichten, und zwar durch Überlegung und Parteilosigkeit. (Beifall.)

Ich glaube, daß, indem ich den Vorschlag unter stütze: daß hier anstatt des Looses die Wahl die verschiedene Einteilung in die Abtheilungen bestimmt so glaube ich auch aus den Worten des Herrn Abg.

Umlauft einen Beweis dafür annehmen zu können er behauptet nämlich, daß diese Abtheilungen ein treues Bild der ganzen Versammlung darstellen sollen, welches in jedem Gouvernement, ja sogar in der Commission, welche diese Geschäftsordnung ausgearbeitet hat, sich auch wieder darstellen sollte, daß dieses treue Bild, durch das spätere Ankommen Abgeordneten, welche neu verlost werden maßtengestört würde. Dadurch hat er zugegeben, daß das Loos dieses Bild stören könne, nur würde es dann theilweise geschehen. Geschieht nun die Losung überhaupt, so wird dieses Bild auch im Ganzen gestört.

Ich glaube, wenn von Parteilichkeiten die Rede ist so kann, wie schon früher bemerkt wurde, nur von der Parteilichkeit der Majorität die Rede sein, von der Parteilichkeit der Kammer, die so bis zu der letzten Instanz durchdringen wird. Es handelt siel aber nicht darum, daß alle Abgeordneten eines Gouvernements, oder alte Abgeordneten einer Nationalität entweder überlegen oder minderzählig in einer Abtheilung seien, sondern darum, daß alle Interessen, wie auf dem Reichstag, eben so auch in den besonderen Abtheilungen möglichst repräsentirt werden. Ich glaube, daß es hier kein besseres Mittel gibt, als, indem ich sage, daß in jede Abtheilung wenigstens ein Mitglied von jeder Nationalität eines Gouvernements hinein komme. Es ist nicht, um dadurch die Majorität zu erlangen; denn es gibt kein Gouvernement, welches so viele Mitglieder hatte, daß es sich durch ihre Vertheilung die Majorität sichern könnte, aber es ist dazu, das mit die Auskunft jeder Nationalität in den Gouvernements, wo mehrere Nationalitäten sind, möglich sei, und ich glaube, daß dieß nur auf diese Weise möglich sei, wenn die Wahl, und nicht das Loos entscheide.

Abg. N e u w a l l. Auf die Bemerkung — (unterbrechen mit dem Ruf: G o l d m a r k hat das Wort.)

Abg. Dylewski. Ich bitte um Ordnung.

 Abg. Goldmark. Gegen das Amendement des Hrn. Abg. Smolka habe ich nur eine kurze Bemerkung zu machen. Vor Allem, glaube ich, berücksichtigen wir den factischen Zustand. Wir haben durch das Loos gewählt, die Abteilungen bestehen jetzt durch das Loos und kein einziger Übelstand hat sich herausgestellt. (Stimme: Sie haben auch noch nichts bis jetzt geleistet.) Zweitens kann ich mein Erstaunen nicht unterdrücken, daß diejenigen Herren, welche ich für entschieden liberal, für echt demokratisch gesinnt halte, ihre eine geistige Censur ausüben wollen (Beifall), und gerade auf ihre Landlleute (Beifall). Jeder sitzt mit demselben Rechte hier; es steht nicht einem Mitgliede das Recht zu, zu sagen: du bist weniger fähig, du hast dort und dort zu sitzen (Beifall). Die Abtheilungen werden nicht verbleiben, wie jetzt; die Abtheilungen werden von Monat zu Monat auf« gemischt werden müssen, damit man sich kennen lerne, damit man wechselt. Will man nun die Wahl von Monat zu Monat neuerdings vornehmen, und eine Censur einführen? dieß kann nie und nimmer geschehen! (Beifall.)

Abg. Lubomirski. Seit wann ist eine freie Wahl eine Censur? was hat uns hier her gebracht als die freie Wahl? (Beifall.)

Abg. G o l d m a r k. Die Bestimmung der geistigen Capacität ist jedenfalls eine geistige Censur. (Bewegung. Der Präsident läutet zur Ruhe.)

Abg. Dylewski. Mit Schmerz ergreife ich das Wort, weil ich sehe, daß jedes Wort, wenn es von der Gegenpartei kommt, von der ändern mit Argwohn aufgenommen wird. Wo ist das Vertrauen, mit dem wir zusammen berathen sollen? Das ist schmerzhaft, und ich muß Schmerz fühlen, daß besonders Herr Abg. Botrosch sich auf Siebenschuften berufen hat, die Gottlob nicht im Spiele sind. Ich werde dieß beweisen. Ich glaube, wenn wir 5as Princip beobachten, so beobachten wir dasselbe, welches zur Grundlage für die Bildung der Abtheilungen von der Commission zur Geschäftsordnung aufgenommen worden ist. Es ist das Princip, daß die Abtheilungen unter einander, besonders in ihrer Mitte, über die Anträge Berathmigen pflegen, und daß sie im Geiste eine dadurch gefaßte Anficht der Abgeordneten im Ausschüsse wählen. Hier glaube ich, ist eine große Wesenheit, daß die Abtheilungen sich so gestalten, daß sie eine Ansicht zu fassen und zu berathen im Stande feien. Wenn nun das Loos überall entscheidet, wie wird sich das erreichen lassen? Es sollen hier bloß die Listen für bei einzelnen Sektionen gouvernementsweise zusammengestellt werden, das Übrige entscheidet das Loos. Wo ist da die Gefahr, daß die Parteilichkeit durch bringen kann? Ist sie vielleicht darin, daß das Loos die Zuteilung der einzelnen Listen entscheide? Gerade darin sehe ich eine Garantie für den Abgang jeder Parteilichkeit; denn es werden von den einzelnen Provinzen die Listen so zusammengestellt werden müssen, daß in jeder Nationalität und Intelligenz gleichmäßig enthalten, und das Spiel es Looses vermieden werde. Wo ist hier die Möglichkeit, daß Parteien und die Leidenschaften vor Herrchen? — Was die Berufung auf andere Parlamente betrifft, so haben mir noch kein Beispiel, daß irgend eine Versammlung so zusammengesetzt wäre, wie die unserige. (Ruf: Ja, ja! — Abstimmung!)

Präs. Soll zur Abstimmung geschritten werben, so belieben die Herrn aufzustehen. (Einige Stimmen: Ja, aber Herr N e u w a l l ist vorgemerkt.)

Abg. Trojan. Auch ich bin vorgemerkt. Ich verzichte aber unter der Bedingung auf mein Recht, wenn auch die Andern darauf verzichten zu sprechen. (Mehrere Stimmen: Nein.)

Abg. Neuwall. Ich wollte bloß darauf aufmerksam machen, was der ehrenwerthe Herr Redner vor mir bemerkt hat für den Fall, daß Wahlen stattfinden würden, und ich erlaube mir zu bemerken, daß dem Loosen der Vorzug gebührt, weil hier allein das Glück entscheidet. Was aber die bei den Wahlen erforderliche Vernunft betrifft, so muß ich, meine Herren, erinnern, daß ich ihre volle Rücksicht zugestehe. Was endlich die Parteilichkeit betrifft, so muß ich bemerken, daß jeder Partei das Recht zusteht, ihre Zwecke zu verfolgen. — Ich muß Sie, meine Herren, darauf erinnern, was ein weiser Gesetzgeber des Alterthums, Namens Solon, gesagt hat: daß in jeder Verfassung, welche auf echt demokratischer Basts beruht, der Bürger, wenn er seine Pflicht erfüllen will, einer Partei angehören muß. Ich muß aber erinnern, daß hier ein Nachtheil besteht, dem wir nicht ausweichen können, und dieser Nachtheil heißt "Verdächtigung!" Meine Herren! wir sind hier an diesem Orte versammelt, um zu einem gemeinsamen Zwecke uns brüderlich die Hand zu reichen, und an einem erhabenen Werke zu arbeiten. Wir von jeder einzelnen. Partei müssen die Vorthelle, wenn dieselben auch noch so groß sind, fallen lassen, denn sie werden sich in der Folge wieder ausgleichen. Das erste, was wir in dieser hohen Versammlung erstreben müssen, ist die Vereinigung unserer verschiedenen Ansichten und Wünsche; denn lassen wir diese Vereinigung außer Acht so würden wir die kostbare Zeit unnütz mit kleinlichen Debatten versplittern.

Abg. Borrosch. Ich muß um Entschuldigung bitten. Ich bin früher mißverstanden worden; ich weiß recht gut, in jeder Versammlung müssen Leidenschaften vorhanden sein, ein jeder Mensch muß sie haben, sowohl in nationeller, als politischer Hinsicht.

Abg. Trojan. Gegen das, was der Herr Vorgänger bemerkt hat, habe ich gegen den Herrn Abg. Borrosch nur bewiesen, daß wir hier Parteien nicht zu scheuen haben, und auch dieselben nicht vermeiden können. Auch ich schließe mich dem Herrn Abg. Neuwall an: daß wir nur politische Partheien vermuthen sollen. Ich bedaure sehr, daß ein Landsmann, Deputirter aus Böhmen, wie ich, eine Gesinnung in nationeller Beziehung in Aussicht stellt, und dadurch die Verständigung in Zweifel zog. So weit er auch von mir sitzen möge, so reiche ich ihm doch brüderlich die Hand, und es liegt nur an ihm, sich zu verständigen. Meine Herren! So lange der österreichische Staat besteht, waren seine Völker noch nicht beisammen; wie wir sie hier in der ehrenmerthen hohen Versammlung beisammen finden; ich glaube, wir werden nicht umsonst zusammen gekommen sein. Wir müssen besonders dahin trachten, um gegründete Mißverständnisse zu beseitigen, und ich glaube, wie dieses mein Nachbar hier bemerkt hat, müssen wir einander gegenseitig als Vertrauensmänner ansehen und behandeln; wir müssen, was wir sei uns selbst suchen, dieses auch bei jedem Andern voraussetzen, und hierbei nach dem ersten Rechtsund Moralgrundsatze ausüben, und dieses muß ich bei meinen Herren Abgeordneten voraussetzen, und das, was ich bei mir selbst voraussetze, dieses auch bei dem neben mir sitzenden geehrten Vertrauensmann dasselbe bei ihm wahrnehmen. Ich glaube, wir alle unter uns müssen uns vom Grundsätze der Moral und Gerechtigkeit leiten lassen: "Was Du nicht willst, daß man dir thue, das thue auch einem Andern nicht." Was man übrigens als Beweis aus ändern Ländern so häufig vorbringt, so muß ich bemerken, daß die Erfahrung zwar allerdings eine gute Lehrerin sei, daß wir aber vorzugsweise auf unsere Zusammenstellung, die in ändern Ländern ihres Gleichen sucht, aber nicht findet, Rücksicht nehmen müssen, und daß wir nicht übersehen dürfen, daß dieses von so verschiedenartiger Natur ist, daß wir ihre Wahrung nicht dem Loose, und dem blinden Zufalle überlassen mögen, sondern mit reifer und mäßiger Überlegung die Prüfung vornehmen. Wenn übrigens auch auf die Erfahrung unter uns hingewiesen wird, daß auch nach der Verlosung Unzukömmlichkeiten sich herausgestellt haben, wollen wir, wenn dieses auch früher nicht der Fall gewesen ist, noch einmal dem blinden Zufall vertrauen. Es wurde schon einmal erwähnt: wie? wenn durch Zufall eine geringere Nationalität nur in eine oder zwei Sectionen unpassend vertheilt wird? (Mehrere Stimmen: Nein, das wird nicht geschehen können!) Ich glaube, daß wir dem blinden Zufalle nicht so viel vertrauen dürfen. Der Einwurf endlich, daß sich die Abgeordneten eines Gouvernements nicht kennen sollten, ist ebenfalls nicht stichhaltig; denn ich sehe nicht ein, warum der blinde Zufall dieses besser fügen sollte. Es ist also gar kein Grund vorhanden, an der Wahl zu verzweifeln, und daher die Wahl durch das Loos vorzunehmen. (Ruf nach Abstimmung. — Mehrere verlangen das Wort.)

Abg. Klaudi. Ich glaube dasselbe Recht, wie mein Herr Vorgänger Neuwall in Anspruch nehmen zu können. (Mehrere Stimmen: Nein.)

Ein Abg. Ich bitte die Regel festzustellen. Hat die Reichsversammlung das Recht, die Abstimmung zu verlangen, oder kann sie dieselbe versagen, wenn auch ein Abgeordneter schon vorgemerktist? Im §.63 steht es— (Mehrere Stimmen: Dann können die Sitzungen bis Mitternacht dauern.)

Präs. Ich glaube auf den §. 63 aufmerksam machen zu müssen (§. 63 wird vorgelesen), wodurch mir das Recht ertheilt wird, jederzeit eine Verhandlung abzubrechen.

Berichterst. Mayer. Da muß ich bitten, daß der Präsident darüber abstimmen lasse. (Eine Stirnme: Folglich sollte schon früher dem Abgeordneten Neuwall nicht das Wort gegeben werden. — Mehrere Stimmen: Freilich nicht!)

Abg. Borrosch. Übrigens ist dieß ein sehr tyrannischer Paragraph, den wir schon nachher besprechen werden.

Berichters Mayer. Meine Herren, mir liegt es ob, die Ansicht des Ausschusses, welcher mit der Abfassung der Geschäftsordnung betraut worden ist, hier darzulegen; ich muß aber offenbar gestehen, daß wir bei der Bestimmung der Geschäftsordnung nicht darauf dachten, solche Diskussionen über diesen Paragraph ins Leben zu rufen, indem bei dieser Angelegenheit immer das Loos das gewöhnliche Mittel ist, und ich glaube, daß wir uns nicht lange dabei aufhalten sollen, daß dieses Loos bei dieser Modulirung einen Anstand finden werde, und darüber trösteten wir uns um so mehr, als dieses Wort auch damals keinen Anstand fand, und daß über dieses Amendement: es möge an die Stelle des Wortes "Loos" das Wert, Wahl" kommen, schon bei der provisorischen Gesetzgebung in dem betreffenden Paragraph discutirt, und durch Stimmenmehrheit der Kammerbeschluß gefaßt worden ist. Es blieb bei dem Worte "Loos", es war daher unsere eifrigste Pflicht, uns in diesem Puncte an den Kammerbeschluß zu halten, und ich glaube, bei diesem Kammerbeschlusse, welcher auf bei breitesten demokratischen Basis ruhet, stehen zu bleiben; denn ich glaube dieses Princip nicht indem Sinne zu nehmen, wie ein französischer Redner sagt: es gibt zwei Aristokratien, die man nicht vernichten kann, nämlich die Aristokratie der rohen Fäuste und die der Intelligenz. Dadurch hätten wir das Princip der Wahlen angenommen; wir müßten uns in zwei Gruppen theilen, und ich glaube, wir sind berechtigt, uns in eine oder die andere zu theilen, so wie ich mir erlaube, meine Herren, darauf aufmerksam zu machen, daß in den Abtheilungen hauptsächlich darauf zu sehen sei, daß die extensive und intensive, die numerische und dynamische Partei einander entgegengesetzt werden. Meine Herren, es gibt verschiedene Capacitäten, über die wir aber nicht entscheiden können. Meine Herren, wir sitzen hier nicht, um uns in Unterschiede einzulassen, die vielleicht im ganzen Gouvernement nicht möglich sind. Meine Herren, es sitzen hier Deputirte aus andern Provinzen, wo dieser Unterschied ein unmöglicher ist. Wir find nicht im Stande, eine solche Eintheilung zu treffen, denn ich würde mich fürchten. Jemanden zu beschuldigen, daß er nicht auf derselben Stufe der Bildung fei, als ich; denn ich gehe von dem Grundsatze aus: was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig; legt man einen so großen Werth auf die Abtheilungen, sagt man: Du hast diesen Grad der Capacität und Du jenen, so würden wir die Abtheilungen nie zusammenbringen können. Ich glaube, man solle die Abtheilungen zur Arbeit anweisen, und zwar zu einer bestimmten Arbeit, denn die Abtheilungen sind ja dazu gebildet, die Kammer bei ihren Beschlüssen durch die Gründlichkeit ihrer Verhandlungen wesentlich zu unterstützen. Ich glaube, wir sollen trachten, den Abtheilungen dramatisches Interesse abzugewinnen, denn ein solches ist wesentlich, um einen Zeitgewinn zu erzielen; so ist es dann gleich, wie uns das Loos zusammenführt, sind wir aber ungleich an Capacität zusammen geführt, so sind wir nicht mehr berechtiget als das Volk, das uns hier her gesendet.

Präs. Es ist also abzustimmen über das Amendement des Abgeordneten Smolka, welches dahin lautet, daß zum §. 33 noch der Zusatz gemacht werde: "jedoch mit dem Unterschied, daß die neu zu bildende Abtheilung nicht durch das Loos, sondern durch eine von den Abgeordneten unter sich vorzunehmende Wahl zusammengestellt wird." Wenn die hohe Versammlung damit einverstanden ist, bitte ich aufzustehen. (Da das Ergebniß der Abstimmung zweifelhaft blieb, wurde die Zahlung vorgenommen. Während dem tritt der Kriegsminister in den Saal.)

Präs, Der Herr Kriegsminister hat so eben ciehtelegraphische Nachricht eines Sieges erhalten, die er der hohen Versammlung mittheilen wird. (Beifall.)

Kriegsminister Latour liest: "General Susan berichtet: Pabua, den 15. d. M. Unsere Armee "erfocht einen glänzenden Sieg, warf den Feind aus "seinen Verschanzungen und trieb ihn in wilder Flucht. "Rivoli, Somma Campagna, Castelnuovo und Valeggio sind in unseren Händen. General Mantou, "Adjutant des Königs Albert und viele Ofliciere war "den gefangen, 6 Kanonen, l Fahne und viele Munitionswägen erobert. Hauptmann Graf Latour folgt "als Courier. Durch die gegenwärtige Stellung ist die "österreichische Armee Mailand näher als die des Carl "Albert."

Abg. Borrofch. Die Abzählung wird undeutlich bleiben; es wäre am besten, wenn die Herren, welche für das Amendement abstimmen, sich in den Vorsaal begeben möchten, wo die Zählung von den Secretären leicht geschehen würde; die Herren, welche dagegen sind, bleiben sitzen.

Abg. Goldmark. Ich bitte um das Resultat der Zählung, und wenn sich keines ergeben hat, so bitte ich um die Gegenprobe.

Schriftf. Hauschild. Nach den mitgetheilten Resultaten wären aufgestanden 137, von den Sitzengebliebenen kann ich kein Resultat geben, weil sie nicht gezählt wurden. (Ruf nach Gegenprobe.)

Abg. Rieger. Die Gegenprobe wird wieder so unbestimmt ausfallen. Ich glaube, wenn 20 Mitglieder die Kugelung verlangen, muß sie geschehen.

Abg. Löhner. Da die Zahlung schon stattgefunden, hat Niemand das Recht,


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