Ètvrtek 27. èervence 1848

diesen begonnenen Act zu stören, und es muß die Gegenprobe gemacht werden. Die Kugelung jetzt zu verlangen, ist eine Willkürlichkeit und darf nicht gestattet werden.

Präs §. 77 der noch als provisorisch geltenden Geschäftsordnung lautet: (liest ihn vor.)

Abg. Mayer. Und ich erlaube mir zu bemerken, daß nach §. 78 der Geschäftsordnung die Kugelung nur dann stattfindet, wenn sie vor der Abstimmung verlangt wurde. Ob die Aufgestandenen die Majorität find, entscheidet das Bureau.

Mehrere Abg. Die Gegenprobe!

Präs. Diejenigen Herren, welche gegen das Amendement des Abg. Smolka find, wollen aufstehen. (Die Majorität wird nicht von Allen anerkannt.)

Abg. Umlauft. Das Bureau entscheidet.

Präs. Nach der Ansicht des Bureau ist die Mehrheit gegen das Amendement. (Großes Geräusch— der Präsident ruft die beiden Herren Vicepräsidenten zu sich, um sich mit ihnen zu berathen, ob die Mehrzahl der Herren Abgeordneten für die Wahl oder für das Loos sind. — Bewegung.)

Abg. Rieger. Jener Herr sagt, die galizischen Abgeordneten seien nur willenlose Maschinen; ich bitte, ihn zurecht zu weisen. (Rufe werden laut: Zur Ordnung! zur Ruhe!)

Secr. Die Secretäre haben ihre Schuldigkeit gethan, die für das Loos stimmenden Abgeordneten zu zählen; das gesammte Bureau hat sich dann aufzusprechen, ob es angenommen wird oder nicht. (Ein Herr Abg. spricht, wird aber zur Ruhe verwiesen.)

Präs. Der gesammte Vorstand ist dafür, daß Amendement angenommen sei. Es liegt noch das Amendement des Abg. Borrosch vor, so daß dadurch der §. 33 folgenden Beisatz erhalt: "Abgeordnete, welche der deutschen Sprache unkundig find, sollen eine eigene abgeänderte Verlosungsgruppe bilden, um dadurch in möglichst gleicher Zahl unter die neun Abtheilungen vertheilt zu werden." Diejenigen Herren, welche damit einverstanden find, mögen aufflehen.

Berichterst. Mayer. Ich muß mir erlauben, gegen diesen Antrag das Wort zu ergreifen. Nach der Geschäftsordnung hat auch die deutsche Sprache keinen Census; es wird für keine Abtheilung ein Unglück sein, wenn weniger oder mehr darunter find, welche der deutschen Sprache unkundig sind; es sind Andere da, welche sie verständigen können. Wird das Princip der Losung angenommen, so darf daran nicht gerüttelt werden, sonst begehen wir eine Ungerechtigkeit.

Abg. Goldmark. Ich frage, was mit dem Antrage des Abg. Borrosch geschieht?

Präs. Der Herr Berichterstatter Mayer hat um das Wort gebeten.

Abg. Borrosch. Ich nehme meinen Antrag zurück, den Gründen beipflichtend, die der Herr Berichterstatter vorgebracht hat. (Beifall.)

Präs. So eben erhalte ich vorn hiesigen Banqier Baren Esteles eine Zuschrift, welche einen Bericht aus Verona enthalt, und ich frage, ob ich denselben vorlesen soll. So viel ich ersehe, ist es eine um stündlichere und genauer Mittheilung des vom Herrn Kriegsminister früher mitgeteilten Vorganges. Da er jedoch in italienischer Sprache geschrieben ist, so würde ich einen Herrn, der dieser Sprache kundig ist, ersuchen, ihn vorzulesen. (Mehrere Stimmen: Gobbi, andere: Hagenauer.)

Vicepräs. Hagenauer betritt die Rednerbühne und liest den Bericht zuerst in italienischer Sprache, in welcher er lautet:

Battaglia presse a Verona.

Uoa lettera degna di feile giunta adesso da Verona reca quanto segne:

Verona 23. Luglio.

Questa niattina assai di bnon orae "rnentre ehe un turbine terribile si scari "cava sopra a Verona e i luoghi circostanti. sorti il Maresciallo con forze considere,,voH dalla nostra citta per attaccare l'iairnico nelle sue forli posizioni innanzi a "Verona.

"Ben presto, corne si poteva scorgere "dal forte S. FeIice, si sviluppo la bat"taglia lungo tutta la Iinea. U tuono del "cannone, ehe si faceva sernpre piu lontano, annunciavagiä alle ore del raattino I'avanzarsi vittorioso delle nostre Truppe.

"In questo punto (ore l e 35 rninnti "dopo il rnezzogiornoj ei reca an corriere.ja notizia della nostra piena vittoria. "L'undecirno battaglione di cacciatori (italiano) e il reggirnento d1 infanteria Arcinduca Ernesto (ungherese) si distinsero "nellapresad'assalto delle alture. Abbiarno "pur troppo a deplorare di nuovo la pe dita di rnolti officiaIi, i quali, corne sernpre, fnrono i prirni nell' attacco con maraviglioso disprezzo della morte.

"Ci mancano i deltaglidel fatto. Tostoc"che li avro ricevuti non raanchero ditosto recarli a di lei cognizione."

Battaglia presso a Verona.

Una lettera degna dì fede giunta adesso da Verona reca quanto segue:

Verona 23. Luglio, Questa mattina assai di buon ora, e. n. entre che un turbine terribile sì scaricava sopra a Verona e i luoghi circostanti sorti il Maresciallo con forze considere,,voH dalla nostra città per attaccare l'inì,,mico nelle sue forti posizioni innanzi a Verona.

,,Ben presto, come si poteva scorgere nda1 forte S, Felice, si sviluppò la bat,,taglia lungo tutta la linea. Il tuono del cannone, che si faceva sempre piiti lontano, annunciava già alle ore 9 del mattino l'avan,,zarsi vittorioso delle nostre Truppe.

,,In questo punto (ore 1 e 35 minuti.,dopo il mezzogiorno) ci reca un corriere.,la notizia della nostra piena vittoria.,,L'undecirno battaglione  cacciatori (italiano) e il reggimento d infanteria Arcinduca Ernesto (ungherese) si distinsero,,nella presa d'assalto delle alture. Abbiamo,,pur troppo a deplorare di nuovo la per,,dita di molti officiali, i quali, come serapre, furono i primi nell' attacco con mara,, viglio so disprezzo della morte.

Ci mancano i dettagli del fatto. Tostoc,,chè li avrò ricevuti non mancherò di,,tosto recarli a di lei cognizione."

,,LV altra lettera di Verona della stessa.,data ci conferma che il Maresciallo era,, sortito da Verona la mattina del 23 per attaccare SommaCampagna, in seguito a..felici fatti d armii avvenuti presso a Rivoli e Manto va. Sembra che l'attacco di Som,,ma Campagna andasse combinato con..quello di Cnrtatone e di Rivoli."

(Dieser Bericht wird, nachdem es auch in deutsche  Sprache vorgetragen wurde, mit allgemeinem Beifall aufgenommen.)

Berichterst. Mayer. Der §. 33 der Geschäftsordnung lautet also unamendirt: "Gleich nachdem der Reichstag. constituirt und feierlich eröffnet ist, werden die neun Abtheilungen derselben neu nach der im §. 2 und 3 festgesetzten Weise gebildet.

P r ä s. Ist die hohe Versammlung mit der Fassung des eben vorgelesenen Paragraphs einverstanden, so bitte ich dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird angenommen.)

(Der §.34 der Geschäftsordnung wird vom Berichterstatter vorgelesen und lautet wie folgt:) "Der constiturende Reichstag schreitet gleichzeitig zur Zusammensetzung eines Ausschusses, welcher den Entwurf der Berfassung des Reiches, der. Provinzen und Gemeinden zu bearbeiten hat. Dieser Ausschuß wird in der Art gebildet, daß hiezu die Abgeordneten der einzelnen zehn Gouvernements aus sich je drei Mitglieder, daher zusammen dreißig wählen."

Ein Abg. Ich ergreife diese Gelegenheit, das Amenbement, welches ich vor mehreren Tagen zurückgenommen habe, jetzt anzuführen. Es handelt sich um die Aufklärung, ob der nach §. 3 der Geschäftsordnung gewählte Schriftführer das Recht habe, nach vier Wochen zurücktreten; er ist amendirt mit §. 12. 

Abg. Mayer. Ich bitte dieses Arnenbement zu formuliren; es wäre dieß ein Anhang zu §.33, Das in der Wesenheit schon letzthin von der hohen Versammlung angenommene, aber wegen der Einreihung an dem betreffenden Ort bisher verschobene Amendement lautet: daß der Satz angehängt werde: "steht da! Recht zu, nach vierwöchentlicher Amtsführung seine Ersetzung zu verlangen."

Abg. Goldmark. Ich komme auf meine Argumentation zurück, welche dasselbe betrifft, aber dieses Amendement überflüssig macht. Ich stelle den Antrag, daß als Zusatz hinzugefügt werde: daß die Abtheilungen nach vier Wochen zur Erwerbung einer größeren Kenntniß der Personen neu verlost werden sollen.

Präs. Also der Abg. Goldmark beantragt zum §. 33 den Zusatz: ,,Je nach vier Wochen sind die Abtheilungen durch das Loos zu erneuern."

Berichterst. Da würde ich mir der Fassung wegen, falls dieses Amendement von der hohen Versammlung angenommen wird, die Einflechtung desselben in den §. 33 selbst vorzuschlagen erlauben, und zwar derart:,,.... festgesetzten Weise — auf du Dauer von je vier Wochen  gebildet."

Präs. Wer mit dem Amendement des Berichterstatters einverstanden ist, der beliebe es durch Aufstehen da erklären. (Die Abstimmung ist zweifelhaft, viele Stimmen: Noch mal die Frage! (Der Präsident wiederholt das Amendement.)

Abg. Borrosch. Ich weiß nicht, ob man es noch unterstützen darf, aber ich würde es unterstützen, weil es jedenfalls die früher so fest gehaltene, möglichste Unbefangenheit noch mehr wahrt; denn es kommen auf diese Weise immer Andere in die Abtheilung.

Abg. S z a b e l. So sehr ich es zwar anerkenne aus der Ursache, daß dadurch die möglichste Unbefangenheit erreicht wird, so muß ich doch aus viel wichtigeren Gründen mich demselben widersetzen. Es ist die Nothwendigkeit ausgesprochen worden, die Capacitäten des Reichstags kennen zu lernen. (Lubomirski unterbricht.) Nach Herrn Goldmarks Aussage ist es nicht möglich im Reichstage, sondern in den Abtheilungen, die durch das Loos zusammen geworfen worden, ist die beste Gelegenheit geboten, sich kennen zu lernen; binnen vier Wochen haben wir aber keine Gelegenheit dazu.

Abg. Zöpfl. Es ist schon abgestimmt worden. (Nein, nein!)

Abg. S z a b e l, Ich muß mich dahin aussprechen, daß die Abheilungen, wie sie für den Reichstag gebildet werden, auch während der ganzen Dauer des Reichstages verbleiben sollen.

Abg. Haimerl. Ich unterstütze diesen Antrag um so mehr, als aus den einzelnen Abtheilungen die Ausschüsse gewählt weiden, und mit diesen nicht gewechselt werden kann, bis sie nicht mit ihren Arbeiten fertig geworden sind, Abg. Fischhof. Dieser Grund ist nicht stichhaltig; die Ausschüsse referiren nicht an die Abtheilungen, sondern an die Kammer, und bleiben so lang beisammen, bis sie Bericht erstattet haben.

Bericht erst. Die Einwendung des Abg. Haimerl ist vollkommen richtig, jede Abteilung wählt Einen in den Ausschuß. Es könnte nun der Fall eintreten, daß wenn eine neue Verlosung der Abtheilungen vorgenommen wird, alle Ausschüsse in einer Abtheilung zusammen kommen, und daß alle andern acht Abtheilungen keinen Referenten im Ausschuß haben.

Abg. Goldmark. Ich stelle meinen Antrag schon deßhalb, weil das, was Gzabel beabsichtigt, daß man sich schneller kennen lerne, nur dadurch erreicht wird, daß man öfter Berührungspunkte bekömmt. Ich glaube deßhalb diesen Antrag machen zu müssen. Glauben Sie vielleicht acht Wochen statt vier Wochen zu bestimmen, jedenfalls aber sollen wir nicht so viel Zeit mit derlei Fragen verlieren, aber doch scheint mir der Antrag beachtenswerth.

Präs. Ich glaube wir gehen zur Abstimmung. Der Antrag des Abg. Goldmark geht dahin: je nach vier Wochen die Abtheilungen neu zu bilden.

Abg. Umlauft. Ich würde das Amendement stellen: nach acht Wochen.

P r ä s. Zuerst müssen wir über das Princip abstimmen, ob die Abheilungen erneuert werden sollen. Es möge daher die hohe Versammlung durch Aufstehen erklären, ob die Abtheilungen überhaupt periodisch erneuert werden sollen. (Majorität dafür.)

Der Abg. Umlauft beantragt: daß die periodische Erneuerung von acht zu acht Wochen stattfinde. Ist eine hohe Versammlung mit dieser Festsetzung ein verstanden, so möge sie dieses durch Aufstehen kund geben. (Wird angenommen.) Die Majorität ist für die Annahme von acht Wochen, und ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter, die Tertirung dieses Paragraphes mit dem Zusatze vorzunehmen.

Abg. Mayer. Mit Rückficht aus dieses Princip

erlaube ich mir an den Herrn Amendementsteller wegen des Wechsels der Secretäre die Frage zu stellen, ob es ihm nicht gefällig wäre, sein Amendement zurückzuziehen, da ei doch in der Wesenheit nun behoben ist.

Präs. Ich bitte den Paragraph vorzulesen.

Abg. Mayer. Der amendemirte §. 33 würde nun folgendermaßen lauten: "Gleich nachdem der der Reichstag für constituirt erklärt und feierlich eröffnet ist, werden die neun Abtheilungen desselben nach der in den §§. 2 und 3 festgefetzten Weise auf die Dauer von acht Wochen gebildet."

Präs. Wenn eine hohe Versammlung mit der Fassung des Paragraphes einverstanden ist, so bitte ich dieses durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird angenommen,) Ich glaube, daß nun eine hohe Versammlung durch die Annahme des §. 33 in der Lage fei, zur Bildung der Abtheilungen schreiten zu können, und stelle die Frage: ob sogleich zur Bildung der neun Abtheilungen geschritten werden soll? Wenn eine hohe Versammlung hiermit einverstanden ist, so möge sie dieses durch Auf« stehen zu erkennen geben. (Wird angenommen.) Ich ersuche die Herren Abgeordneten, sich in den einzelnen Gouvernementbezirken zusammenzustellen, um die Ausfertigung der Listen zur Losung vorzunehmen.

Abg. Szabel. Nach der Annahme des §. 33, wo eine neue Bildung der Abtheilungen von je acht Wochen ausgesprochen ist, muß ich um einen neuen Paragraph ersuchen. (Ruf: Gehört nicht hier her!) Es hat aber Bezug auf den Paragraph selbst. Es ist nämlich der Grundsatz angenommen, daß die Abtheilungen ein Bild des Reichstages sind, und von den Abtheilungen Ausschußmitglieder in den Ausschuß gewählt werden, welche in diesem Ausschusse fortwährend Berichterstatter ihrer Abteilungen sind, und gewissermaßen die aus den Abtheilungen erhaltene Meinung vertreten. Wenn nun nach acht Wochen diese Abtheilungen neu gebildet werden, so kann der Berichterstatter in die Lage kommen, in eine andere Abtheilung versetz zu werden. Ich bitte deßhalb in der Geschäftsordnung vorzusehen, ob der Berichterstatter der Abteilung, die für irgend eine Arbeit, deren Vollendung pressirt, bestimmt find, aus dem Ausschusse treten und die neugebildeten Abtheilungen neue Ausschußmitglieder zu wählen haben, denn sonst könnte es sich ereignen, daß beim Landtage (wird verbessert: Reichstage) einige Abteilungen bezüglich 

des Ausschusses gar nicht vertreten sind. Ich ersuche dießfalls einen neuen Paragraph aufzunehmen.

Abg. Fischhof. Ich bemerke nur, daß der Ausschuß nicht an die Ansicht der Abteilungen gebunden ist und ebenso wenig, als ein Reichstagmitglied seine Wähler fragen muß, eben so wenig ist ein Ausschußmitglied bemüßigt, sich bei der Abtheilung Raths zu erholen; das Ausschußmitglied ist nur der Kammer verantwortlich, der Berichterstatter hat die Meinung des Ausschusses, nicht die der Abtheilung zu erstatten.

Abg. Szabel. Das ist nicht meine Behauptung.

Abg. Fischhof. Wie finden diese Bestimmung im §. 35 oder ich wollte sagen 38 der Geschäftsordnung. (Liest den Paragraph.) "Jede Abtheilung hat vor Wahl des Ausschusses ihre Ansicht den Ausschußmitgliedern mitzutheilen, und es ist dann die Pflicht derselben die Meinung der Majorität und der Minorität zu berichten, aber er ist durchaus nicht durch ein Mandat gebunden."

Abg. Szabel, Ich schließe mich ganz dieser Ansicht an und bin überzeugt, daß durchaus nicht ein Mandat gegeben werben kann; allein nachdem er zwischen dem Ausschusse und der Abtheilung in einer Wechselwirkung steht, und eine neue Bildung des Ausschusses diese Wechselwirkung aufnehmen möchte, ja daß sogar gewisse Abtheilungen von dem Ausschusse gar nicht unterrichtet werden können; dießfalls glaube ich, müßte vorhergesehen werden.

Ein Abg. Ich glaube, sobald ein Ausschußmitglied gewählt ist, so hört dessen Verbindung mit der Section auf. Die Section bespricht einen Gegenstand unter sich mit Majorität und Minorität, und diese beiden Meinungen nimmt das Ausschußmitglied in den Ausschuß, trägt sie dort vor, dann beginnt der Ausschuß die Arbeit ganz unabhängig von der Section, und wenn er seine Arbeiten fertig hat, unterbreitet er sie dem Reichstage, und der Reichstag kann sie neuerdings den Sectionen zuweisen. Ich halte dafür, daß ein Mitglied in der Ausschusskommission keine Verbindung mit der Section mehr hat, sondern ganz unabhängig hat es bloß für den Reichstag zu wirken. Ich sehe gar nicht ein, welche Wechselwirkung hier eintritt.

Abg. Fischhof. Einen Beweis hiezu kann jene Commission bilden, welche niedergesetzt wurde, um einen Geschäftigentwurf zu bilden, und deren Mitglied zu sein ich die Ehre hatte; auch diese hat sich nie mit den Abteilungen verständigt.

Abg. Borrosch. Diese Unzukömmlichkeit ist nur eine scheinbare und leicht zu beseitigen; denn wer von den früheren Ausschußmitgliedern (verbessert sich: Abtheilungsmitgliedern) sich irgend ferner für eine Arbeit des Ausschusses interessirt, kann leicht in ein« Localität zusammenkommen oder auch berufen werden.

Abg. Mayer. Der Zutritt zum Ausschuß ist nach §. 46 selbst den Abgeordneten nicht gestattet, da sonst dort durch Unberufene nur Störung eintreten wurde.

Abg. Borrosch. Es scheint, daß ich mich nicht gehörig erklärt habe; ich setze nämlich den Fall, eine Abtheilung würde sich so zersplittern, daß sie unter alle neun Abtheilungen vertheilt würde; dieses wirb kein Hinderniß sein, daß die Herren, welche früher eine Abtheilung bildeten, und die nun da zu drei, zu lieben und neun find, sich für bestimmte Tage in irgend einem ändern Locale zur weiteren Besprechung vereinigen, und da glaube ich, ist es nicht nothwendig, in der Geschäftsordnung hierüber zu sprechen. Es wird sich von selber machen.

Berichterst. Mayer. Ich glaube, daß es noch einen einfacheren Weg gibt. Wenn nämlich die Abheilungen zusammen gewürfelt werden, so kann der Fall eintreten, daß von einem Ausschüsse in jeder Abtheilung ein oder mehrere Mitglieder zusammengewürfelt werden, so daß die eine Abtheilung mehrere Mitglieder im Ausschüsse habe, und der ändern diese ganz fehlen. Hier glaube ich, wäre es das Einfachste, wenn die Mitglieder einer Abteilung die andere Abtheilung, welche keinen Berichterstatter hat, in Kenntniß letzen. Hierzu ist keine besondere Annahme nothwendig, sondern es kann im Wege der gewöhnlichen Verständigung herbeigeführt werden. Darüber muß ich bemerken, daß man es nicht ein organisirtes nennen kann. Denn indem man eine restringirre perpetuirliche Abtheilung beantragt hat, findet ein Mangel statt; es ist dieses eben ein Mangel an Konsequenz; denn, würde man sich treu geblieben sein, so würde dieses bloß auf acht Wochen restringirt. Ich ersuche daher den Herrn Antragsteller, den Antrag zu formuliren und formulirt abgeben zu wollen.

Abg. Szäbel. Ich werde später den Antrag formuliren. (Unterbrochen.)

3. Mayer. Das heißt in der morgigen.

9. Szábel. Ja, in der morgigen 3. Mayer. Der §. 33 ist angenommen.

Präs. Ich ersuche daher diejenigen Herren, welche zu einem Gouvernementbezirke gehören, sich hier im Saale zu versammeln, um die Amendirung der Listen vornehmen zu können. (Eine Stimme: Warum nicht lieber in den Sektionszimmern?) Weil es hier näher ist. Der Ordnung wegen glaube ich, wäre es am besten, wenn die Verlosung in die Sectionen in den Abtheilungslocalen vorgenommen würde. Es wäre zu ermitteln, in welches Locale sie sich begeben wollen.

Ordner Scherzer. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Localitäten der Abtheilungen nicht groß genug find.

Abg. Borrosch. Der große Redoutensaal dürfte dazu geeignet sein.

Abg. Strobach. Aus Galizien sind die meisten Deputirten, die mögen hier im Saal bleiben; dann kommen die aus Böhmen, die können in den Vorfall gehen, und so fort.

Präs. Was die Localitäten betrifft, werden die Ordner die Einteilung treffen.

(Die Versammlung trennt sich nun sich halb 2 Uhr, um die neue Bildung der Abtheilungen vorzunehmen.)

Präs. Nach der nunmehr erfolgten Bildung der Abtheilungen stelle ich das Ersuchen an die hohe Versammlung, sich morgen um 6 Uhr Abends in den Abtheilungszimmern einzufinden, und zwar um nach §. 3 zur Wahl des Vorstandes zu schreiten. Ich glaube, es ist für morgen festgesetzt, weil ich die Herren Vorstände der bisher bestandenen Abtheilungen ersucht habe, sich morgen im Vorstandsbureau einzufinden, um ungehindert die Zuweisungen der Acten an die neuen Abtheilungen stattfinden zu lassen. Ich werde auch ersuchen wenn die Wahl des Vorsitzenden, der zwei Berichterstatter und Secretäre vorgenommen ist, dieß dem Vorstandsbureau anzuzeigen, damit die Übergabe der Acten stattfinden kann. — Es bleibt noch die Tagesordnung für morgen zu bestimmen. — Es haben noch die Herren Antragsteller für ihre morgen sind zu gebenden Anträge gebeten, ihre Begründung zu gestatten, dann haben sie sich aber entschlossen, daß Ihre Anträge für morgen wegbleiben und die Tagesordnung vorgenommen werbe. — Wegen der morgigen Feierlichkeit dürfte eine Verspätung für den Anfang der Sitzung eintreten. Es wird also morgen der Gegenstand der Tagesordnung bestehen: aus den Eingabenberichten und der Fortsetzung der Geschäftsordnung. Ich erlaube mir die Frage, ob die hohe Versammlung damit einverstanden ist? — (Einverstanden.) Die morgige Sitzung beginnt um 10 Uhr Vormittags. Da sich das Gerächt verbreitet hat, daß die morgige Feierlichkeit nicht stattfinden sollte, so habe ich mich an das Obercommando der Nationalgarde gewendet und die Auskunft erhalten, daß es dabei bleibe. Nach dem Wunsche mehrerer Herren Abgeordneten erlaube ich mir zu bemerken, daß es den einzelnen Herren Abgeordneten überlassen bleibt, ob sie tiefer Feierlichkeit in der Nationalgardeuniform oder in ihrer gewöhnlichen Kleidung anwohnen wollen; übrigens muß ich noch besonders bemerken, daß, wenn die Herren Abgeordneten in der Nationalgardeuniform erscheinen, sie am linken Arm einen Flor dem Gegenstände angemessen tragen wollen. Ich erlaube mir noch die Erklärung, daß die Herren morgen um 3/4 8 Uhr Früh hier sich zu versammeln, um von hier ans auf das Glacis, auf die dort bereitstehende Tribune sich zu begeben. Ich erkläre hiermit die Sitzung für aufgehoben.

(Schluß der Sitzung um 3 1/4 Uhr.)

(Aus der k. k. hof und Staatsdruckerei.)


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