Präs. Wird dieser Antrag unterstutzt? (Eine Stimme: und ob dieser Antrag an die einzelnen Abtheilungen zu verweisen sei)?
Ein Abg. Ich habe diesen Antrag noch nicht unterstützt, und wollte mir nur erlauben, eine Bemerkung zu machen.
Präs. (Fallt ihm ins Wort) Meine Herren es ist dieß keine Debatte; wenn also die hohe Versammlung den Wunsch äußert, daß dieser Antrag an die Abtheilungen zu verweisen sei, so bitte ich aufzustehen. (Einige Stimmen. Es soll dieses zur Vollberathung kommen)!
Präs. Also kann ich eine Vollberathung annehmen?
Abg. Pillersdorff. Ich muß mir nur ein Wort erlauben, welches der Antragsteller vielleicht früher unwillkürlich vergessen hat, daß nämlich, wenn der Antrag bloß die italienische Armee betrifft, ich dagegen bemerken muß, daß es bekannt sei, daß auch die Armee in Tirol, welche mit derselben Tapferkeit und Heldenmuth für die österreichische Sache kämpft, hiervon nicht ausgeschlossen weide; denn sollte diese ausbleiben, so könnte dieß nur zu einem Missverständnisse Anlaß geben Soll dieser Antrag daher angenommen werden, so müßte es in der größten Ausgedehntheit geschehen, um jeden Anlaß zu einer unangenehmen Krankung zu vermeiden.
Abg. Selinger. Es ist durchaus nicht meine Absicht gewesen, und ich bin der Meinung, daß, wenn von der italienischen Armee gesprochen wurde, dieses auch von der Armee in Tirol zu gelten habe, ich wenigstens muß bemerken, daß ich es im ganzen Umfang« verstanden habe.
Präs. Ich stelle an die hohe Versammlung die Anfrage, ob dieser Antrag zur Vollberathung zu ziehen sei. (Stimmen: Vollberathung Eine Stimme: Es soll heißen: die ganze Armee).
Abg. Goldmark. Ich muß mir bei dieser Gelegenheit die einzige Bemerkung erlauben, was meinem Antragsteller gegen die Presse zu bemerken gefallen hat, nämlich so viel mir bekannt ist, daß von der Presse nur gegen einzelne Personen überhaupt Beschuldigungen vorgefallen sind; da es aber durchaus nicht der Fall ist, wie ich dieß im Interesse der Presse bemerken muß, daß die ganze italienische Armee beschuldigt sein sollte, und daß dieses daher im Interesse der Presse zur Sprache zu bringen sei.
Abg. Selinger. Es ist nicht meine Absicht, wenn über die Presse etwas Unrechtes unmittelbar berichtet ist, dieselbe zu vertheidigen.
Präs. Ich erlaube mir die Herren Abgeordneten zur Ordnung zu verweisen; denn im § 49 heißt es: "In beiden Fällen darf die Vollberathung nicht vor Ablauf von drei Tagen nach Vertheilung des gedruckten Antrages oder Ausschußberichtes im Reichstage stattfinden", was jedoch nicht vor Ablauf von drei Tagen zu geschehen hat. Es wäre also der nächste Tag, wo dieser Gegenstand zur Sprache kommen, dürfte, der kommende Freitag, und ich erlaube mit daher den Antrag zu stellen, den kommenden Freitag zur Berathung dieses Gegenstandes zu bestimmen.
Abg. Brestel. Ich bitte ums Wort. Ich wollte nur den Antrag stellen, daß über diesen Antrag nicht früher berathen werde, bevor wir nicht die Geschäftsordnung beendet haben Ich bitte also, weil es unmöglich ist, den Tag zu bestimmen, wenn dieß geschehen soll und dieser Tag vielleicht Freitag sehn soll, wo aus jeden Fall schon die Geschäftsordnung zu berathen ist, den Tag für diesen Antrag erst auf den Tag nach der definitiven Annahme der Geschäftsordnung zu verlegen.
Präs. Ich stelle also die Anfrage an die hohe Versammlung, ob sie damit einverstanden sei, daß der Antrag des Abg. Selinger auf drei Tage verschoben wird. (Stimmen: Nein!) Also auf den Tag nach jenem Tage, an dem die Berathung über die Geschäftsordnung stattgefunden haben wird. Dielernten Herren, welche damit einverstanden sind, wollen aufstehen (Majorität) Es liegt noch ein Antrag des Herrn Abg. Fischer vor, wegen vollständiger Mitteilung der Tabellen über den Staatshaushalt von Seite des Finalministeriums. (Der Antrag wird vorgelesen). Dem Herrn Antragsteller steht das Recht einer kurzen Begründung seines Antrages zu.
Abg. Fischer Ich muß früher berichtigen, daß es in der zweiten Zeile des gedruckten Antrages, statt ihre "ihr" heißen soll. Es bezieht sich dieses Wort nämlich auf die Reichsversammlung Ich glaube übrigens meinen Antrag folgender Maßen zu begründen. Bei dem Ministerium der Finanzen liegen die Tabellen, von welchen ich in meinem Antrage Erwaltung gemacht habe. Diese Tabellen beschäftigen sich mit den Gesamteinnahmen Des Staates nach allen Richtungen, sowohl der direkten als indirekten Steuer, wie auch der Monopole, Regalien, Dominien und den übrigen Einnahmen, sie enthaltheil ferner alle Abgaben des Staates, sowohl der Regie überhaupt, als auch der Kosten der Administration und Justiz, der politischen Abtheilungen, der Finanzen, der Armee, der auswärtigen Angelegenheiten und des allerhöchsten Hofes; sie enthalten ferner eine genaue Darstellung der gemeinsamen Staatsschulden und der provinziellen Schulden. So enthalten sie alles Materiale, um sieh ein Bild von der finanziellen Lage unseres Staates zu machen Diese Tabellen waren nur wenigen Personen zugänglich, außer dem allerhöchsten Hofe meines Wissens, nur den höchsten Staatsbeamten Nachdem wir aber jetzt zu ernsteren Gegenständen übergehen, als bisher verhandelt wurden, so sind uns diese Tabellen in ihrer ganzen Vollständigkeit unentbehrlich. Was mich ganz besonders bewogen hat, meinen Antrag vorzubringen, sind zwei Stellen der Thronrede. Ich werde so frei sein, sie vorzulesen. Die erste Stelle heißt: "Der Krieg in Italien ist nicht gegen die Freiheitsbestrebungen des italienischen Volkes gerichtet; er hat den ernsten Zweck, unter der vollsten Anerkennung der Nationalitäten die Ehre der österreichischen Waffen gegenüber den italienischen Mächten zu behaupten und die wichtigsten Interessen des Staates zu wahren. Nachdem die wohlwollende Absicht das unglückliche Zerwürfnis friedlich beizulegen, ohne Er folg geblieben, so wird es die Aufgabe unserer tapferen Armee sein, einen ehrenvollen Frieden zu erkämpfen Es handelt sich also darum, daß ein ehrenvoller Friede angestrebt werde. Nun glaube ich, daß es eine Hauptaufgabe bei dieser Friedensunterhandlung sein werde, die Frage zu stellen: wie viel von unfern gemeinsamen Staatsschulden auf das lombardischvenetianische Königreich entfalle? Wir können aber diese Frage nicht beantworten, ohne daß wir das ganze Materiale besitzen, welches wir nöthig haben, um die finanzielle Lage unseres Staates zu ersehen. Nachdem diese auf keine andere Art möglich ist, als durch die Ein sicht dieser Tabellen, so sind sie uns von dieser Seite ganz unentbehrlich. Die zweite Stelle heißt: "Durch die Folgen früherer Finanzoperationen und durch das Zusammentreffen außerordentlicher Ereignisse sind die finanziellen Verhältnisse unseres Staates in einen Zustand versetzt worden, der außerordentliche Maßregeln erheischt, und schon in nächster Zukunft das Ministerium veranlassen wird, die erforderlichen Entwürfe lahmt allen Nachweisungen vorzulegen." Wir erfahren hier das erste Mal und auf ganz authentischem Wege, was wir leider schon lange wußten, unsere Finanznote, und daß außerordentliche Maß regeln getroffen werden müssen, um derselben abzuhelfen, endlich, daß diese Maßregeln von dem Ministerium nächstens werden vorgetragen werden. Darauf möge sich nun Jeder von uns vorbereiten. Nun ist aber keine Vorbereitung möglich, als abermals nur dadurch, daß wir diese Tabellen ganz vollständig erhalten. (Großer Beifall).
Minister K r a u s. Der Antrag als solcher erscheint mir unter den gegenwärtigen Umständen nicht nothwendig, aber in der Thronrede würde zugesichert, daß die Stechweisungen der verehrten Versammlung werden vorgelegt werden. Ich kann mir auch gar nicht denken, daß eine Nationalversammlung irgend einen Beschluß fassen könnte, ohne unterrichtet zu sein über die Daten, welche zur Grundlage eines Beschlusses dienen. Mir scheint, dieses versteht sich von selbst, und ich für meine Person bin bereit, alle Mittheilungen und Tabellen zu machen, welche erforderlich sein können. Das liegt auch in der Thronrede; es kommt darauf an, zu welcher Zeit die Mitteilungen geschehen werden. Ich habe die Hoffnung, daß in kürzester Zeit die Vorlage gemacht werden kann, damit Sie darüber absprechen können. Ich kann in das Weitere nicht eingehen, was von der hohen Versammlung beantragt wird. Es waren damals andere Formen, jetzt sind die Formen die constitutionellen, und diese müssen genau beobachtet werden. In dieser Beziehung werden auch alle Nachweisungen gegeben werden, nur wollen Sie ein paar Tage noch abwarten. Mir scheint, daß der Antrag nicht nothwendig ist, weil er sich von selbst beheben wird.
Abg. Fischer. Ich bin nicht in der Lage, von meinem Antrage abzugehen, aus dem einfachen Grunde, weil, wenn die Nachweisungen gegeben werden, uns gewiß nur ein Exemplar von den Tabellen mitgetheilt werden wird. Wir brauchen mehr Exemplare, denn wenn für die 383 Mitglieder nur ein Exemplar vorhanden ist, so ist dieß nicht genügend, weil dieselben nicht alle einsehen können.
Min. Kraus. Wir werden so viele Exemplare drucken lassen, als nothwendig sind.
Abg. Fischer. Ich glaube, es werden 9Exemplare nothwendig für die 9 Abtheilungen. (Mehrere Stimmen: Nein, es sind mehrere nothwendig!) Dieß hätte ich auch sehr gewünscht, aber mir war es nur um den großen Aufwand an Zeit dabei zu thun. So würde ich meinen Antrag dahin stellen, es sollen 383 Exemplare mitgetheilt werden; jedoch würde ich noch auf diesen Umstand aufmerksam machen, da diese Tabellen alle Jahre neu angelegt werden, daß nach den verschiedenen Ergebnissen in unserm Haushalte es kaum genügend sein wird, diese Tabellen von Einem Jahre zu haben, sondern es wird nothwendig sein, dieselben von mehreren Jahren zu besitzen. Dieß war der Grund, warum ich mich nicht getraute, für jeden Deputaten ein Exemplar zu begehren; denn wenn wir sie von den letzten zehn Jahren verlangen, so werden wir uns dadurch ungeheure Kosten und Zeitaufwand verursachen.
Min. K r a u ß. Ich verstehe diesen Antrag nicht und wünsche zu wissen, für welche Zeit die Nachweisungen vorgelegt werden sollen. Das Ministerium ist im Stande, die Vorlagen zu machen, und wird kurz darauf einen Voranschlag für das nächste Jahr in dieser Tabelle beifügen, welche ein vollständiges Detail aller Nachweisungen enthalten wird. Diese werden nach § 53 der Geschäftsordnung gedruckt werden, und jedes einzelne verehrte Mitglied wird ein Exemplar bekommen. Es scheint mir also nicht an der Zeit, rücksichtlich der Nachweisungen für die hohe Versammlung einen Beschluß zu fassen. Ist von dem Vergangenen die Rede, so ist kein Anstand vorhanden, wenn es gefordert wird, diese Nachweisungen zu liefern. Wir können aber Tabellen, die vor mehreren Jahren angelegt wurden, nicht in 300 und so vielen Exemplaren neu auflegen. Dieß ist nicht nothwendig, und es dürfte auch nicht in der Absicht des Herrn Antragstellers liegen.
Abg. Fischer. Ich möchte den Antrag dahin stellen, daß die Listen von drei Jahren vorzulegen sind. Sollten sie nicht genügend erscheinen, so können wir einen neuen Antrag stellen, weiter in die rührten Jahre hineinzugehen.
Präs. Wird dieser Antrag des Herrn Abg. Fischer unterstützt? (Wird unterstützt). Es wäre ebenfalls die Frage zu stellen, ob der Antrag an die Abtheilungen zu verweisen fei oder zur vollen Berathung zu bringen. Ich glaube, es dürfte keine Verweisung an die Abtheilung stattfinden.
Min. Kraul, Es hat keinen Anstand, die Listen von den drei Jahren drucken zu lassen.
Präs. Der Finanzminister erklärt, daß es keinen Anstand habe, die Listen von den letzten drei Jahren drucken zu lassen, welche für die ganze Anzahl der Herren Mitglieder nothwendig sind. Dadurch dürfte der Antrag des Herrn Abg. Fischer seine Erledigung finden; denn die Versammlung könnte nichts anders mehr bestimmen, als das Ministerium anzugehen, diese Listen vorzulegen; daher findet dadurch der Antrag seine volle Erledigung und der Herr Abgeordnete dürfte damit zufrieden sein.
Abg. Fischer. Ich bin damit vollkommen einverstanden, nur dürfte dabei nicht viele Zeit verloren gehen. Übrigens berufe ich mich auf den Vorbehalt, daß wenn diese uns nicht genügend erscheinen sollten, wir einen weitern Antrag stellen.
Präs. Hiermit wären sämtliche eingelaufene Eingaben erledigt. Ich erlaube mir die Vorsteher der neun Abtheilungen zu ersuchen, sich in Folge des gestrigen Beschlusses Abends um 6 Uhr zu versammeln, um ein Mitglied für jenen Ausschuß zu wählen, welcher sich mit der Berathung des Antrages von Straffer wegen der Conscription befassen soll. Ich ersuche alle Abteilungen, nach vorgenommener Wahl die Anzeige davon an das Vorstandsbureau zu machen, und die gewählten Mitglieder zu benennen, damit das Bureau sie verzeichne und die Stunde bestimme.
Ein Abg. Wer hat sich zu versammeln, die gewählten Kommissionsglieder oder die Vorstände der Abtheilungen?
Präs. Die Abtheilungen werden ersucht, das gewählte Mitglied zu benennen.
Erste Abtheilung: Jakubowski, Zweite " Stadion, Dritte,, Skoda, Vierte,, Neuwall, Fünfte " Schuster, Sechste " Straffer, Siebente " Kautschitsch, Achte " Maner, Neunte "
Abg. Füster. Die neunte Abtheilung hat nicht gewählt. Es war gestern eine zu geringe Anzahl von Mitgliedern anwesend, um eine Wahl vornehmen zu können. Ich bitte heute um 6 Uhr sich zu versammeln.
Präs. Ich ersuche den Vorstand der neunten Abtheilung, sogleich nach der Wahl die Anzeige an das Vorstandsbureau zu machen. Dann ersuche ich die gewählten Herren, sich heute um 5 Uhr in der vierten Abtheilung zu versammeln, um zu besprechen über die Art und Weise, wie die Prüfung unter den gewählten Commissionsmitgliedern vorzunehmen fei. Es sind von einigen Herren mehrere Interpellationen an das Ministerium angemeldet worden. Zuerst Herr Umlauft an das Gesamtministerium.
Abg. Umlauft. Ich richte an das hohe Ministerium die Frage, ob und welche Schritte es gethan habe, um Se. Majestät unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo die Abreise des Stellvertreters des Erzherzogs Johann nach Frankfurt, und wo die Verhandlungen des Reichstages die Gegenwart des Kaisers so dringend erfordern, zur schleunigen Rückkehr nach Wien zu vermögen, und welche Garantien dem österreichischen Volke in dieser Lebensfrage gebeten werden.
Min. Doblhoff. Das Ministerium hat also gleich, als es seine Functionen übernommen hatte, als seine erste Pflicht gehalten, eine ausführliche, mit allen jenen Gründen, welche die Rückkehr Sr. Majestät dringend vor Augen stellen, vollkommen begründete Vorstellung und Vortrag an Se, Majestät zu verfassen, und denselben mittelst eines eigenen Couriers nach Innsbruck zu befördern. Dieser Courier wird heute oder morgen zurückkommen, und wir werden dann im Stande sein, den Beschluß Sr. Majestät mittheilen zu können. Bis dahin bitte ich diese Frage vertagen zu wollen. (Beifall).
P r ä s. Eine weitere Interpellation ist vom Herrn Ordner Scherz er angemeldet.
Abg. Scherzer. Nachdem meine Interpellation denselben Gegenstand betrifft, wie die des abgeordnet umläuft, so ziehe ich sie zurück.
Abg. Machalski. Ich erlaube mir, die Frage an das Ministerium, wer in diesem Augenblicke Gouverneur in Galizien ist. Meine Frage wird dadurch veranlaßt, daß das verehrte Mitglied für Rawa in Galizien, Herr Franz Stadion, als er am 7. vor. Monats Galizien verließ, officiell erklärte, er überlasse die Führung der Geschäfte dem Commandirenden Baron Hammerstein und dem Präsidenten der Ländensstelle, Herrn G o l u c h o w s k i. Die ersten Erlasse waren von Herrn Hammerstein, später vom Präsidenten der Landesstelle gefertigt. Unlängst haben wir aus dem Munde des Herrn Stadion vernommen, daß er Chef der Provinz sei; wir haben also eigentlich drei Gouverneure, ein Triumvirat, und ich frage, ob es nicht möglich wäre, eine Aufklärung darüber zu erhalten?
Abg. Stadion. (Will das Wort ergreifen, wird aber daran verhindert durch den Ruf: Vom Ministerium ist die Aufklärung verlangt worden!)
Min. Doblhoff. Es ist dieses eine persönliche Aufklärung, die gefordert wird, und es wird am besten sein, wenn die betreffende Person sie selbst ertheilt, ich werde dann schon von meiner Seite das Nöthige hinzufügen.
Abg. Stadion. Ich habe nicht gesagt, daß ich Gouverneur bin, Ich habe vor drei Wochen meine Demission in die Hände des Ministeriums gelegt.
Min. Doblhoff. Von dieser Sache ist mir nicht bekannt, daß Baron Hammerstein die Functionen eines Gouverneurs ausübt, daher muß ich mich erst aus den Acten näher informieren und werde morgen vollkommene Auskunft darüber ertheilen.
Präs. Es liegt eine Interpellation des Abg. Klaudi vor.
Abg. Klaubi. Ich habe gestern die Ehre gehabt, die Residenz zu betreten, ganz Böhmen sieht mit Sehnsucht auf diesen Reichstag, auf diese Stütze seiner constitionellen Freiheit, die ihm auf eine unverantwortliche Weise durch den Belagerungszustand der Hauptstadt entzogen wird. Nicht nur in Prag, sondern auch in den Landstädten steht die Nationalgarde und die Legion entwaffnet da, und ungeachtet der Belagerungszustand aufgehoben sein soll, sind dennoch die Waffen der Nationalgarde und der Studentschaft nicht zurückgestellt, ja vielmehr die Privatwaffen, welche das Eigenthum einzelner Staatsbürger waren, werden in Verwahrung des Militärs gehalten, und bis heute oder vielmehr vorgestern Abends, als ich von Prag abreiste, noch nicht zurückgestellt. Es ist weiter factisch sichergestellt, daß die Criminalgerichte in der Provinz Böhmen den Auftrag haben, alle Erhebungen über die Pfingstereignisse nicht der competenten Behörde, nämlich der Civilbehörde zu übergeben, sondern dem in..Prag zusammengesetzten Militär und Civilgerichte oder wie es eigentlich genannt wird, dem Kriegsgerichte. Ich sehe mich um so mehr veranlaßt, diese Interpellation zu stellen, als die ganze Provinz auf den § 18 der Verfassungsurkunde hinweist, in welchem ausdrücklich ausgesprochen ist, daß nur die competente Behörde die Untersuchung leiten darf, und wenn sich auch die Hauptstadt im Belagerungszustande befindet, so kann dieses nicht auf die Provinzstädte Bezug haben, daher auch nicht auf die Competenz in Strafsachen der einzelnen Städte und Bezirke des Landes. — Ich frage weiter, wie es kommt, daß bei dem gegenwärtig bestehenden Gesetze, insbesondere bei dem Ministerialerlasse für die Residenzstadt Wien, nach welchem die Frequentationszeugnisse dieselbe Wirkung wie die Vorzugsclassen haben, und gerade die akademische Legion von dem Militärdienste befreit, wie bei dem bestehenden Ministerialdekrete und einem Präsidialdekrete des Grafen Thun, welches erklärt, daß auch er bewillige, daß die Frequentationszeugnisse hinsichtlich der Militärverpflichtung dieselbe Wirksamkeit haben, wie früher die Vorzugsclassen, daß gegenwärtig noch Studenten absentiert werden können. — Ich frage weiter, wie es möglich ist, daß von der Landesstelle an die Kreisämter Circulare erlassen werden, in welchen es wörtlich heißt: "Es wird den Kreisämtern in Folge eines Präsidialdekretes vom 1. Juli bedeutet, daß nur jene Studenten nicht auf den Absentplatz zu stellen sind, welche sich mit Zeugnissen über Vorzugsclassen aus dem verflossenen Schuljahr ausweisen können."
Min. Doblhoff. So weit es das Ministerium betrifft, ist mir nur bekannt, daß die Reorganisierung der Nationalgarde angeordnet und im vollen Zuge ist. In Bezug auf die Gleichstellung der Prager Studenten mit den übrigen von Wien und Bonn, so ist es auch auf die übrigen Städte ausgedehnt und ein Prinzip angenommen worden, wie sich der Herr Abgeordnete in seiner Interpellation selbst berufen hat. Ich habe davon keine Nachricht, daß es nicht in Vollzug gefetzt ist, und ich konnte nur von der Voraussetzung ausgehen, daß sie in Vollzug gesetzt worden ist. Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Nachricht und die Mittheilung, dass es nicht geschehen ist. In Bezug auf die Anordnung, daß die Frequentationszeugnisse nicht genügen, sondern daß Vorzugsclassen erforderlich sind, um von der Rekrutierung befreit zu sein, so ist dieses gleichfalls eine Unregelmäßigkeit, indem das Ministerialdekret ausdrücklich sagt, daß die Frequentationszeugnisse den Vorzugsclassen ganz gleich zu halten sind. Diese Interpellation habe ich in der Art angenommen, daß ich sie als eine Thatsache anerkenne, und sobald ich erfahren werde, daß es wahr ist, woran ich übrigens gar nicht zweifle, so werde ich die nöthigen Maßregeln ergreifen.
Abg. Klandi. Ich glaube dagegen bemerken zu können, daß in Bezug auf den ersten Punkt, nämlich die Reorganisirung der Nationalgarde, nicht zugleich mit angeordnet ist, daß die abgenommenen Waffen zurückgestellt werden, da das Land seine constitittionelle Freiheit im vorhinein vollkommen gewahrt wissen will, und deshalb mit der größten Sehnsucht auf den Reichstag sieht, und das hohe Ministerium möge anordnen, daß zunächst die Waffen, welche Privateigenthum sind, aus der Verwahrung des Militärs zurückgestellt werden.
Minister Doblhoff. Das wird gewiß geschehen. (Beifall).
Minister B a c h. Die beiden Fragen, welche in den Bereich des Justizministeriums einschlagen, erlaube ich mir zu beantworten. Es wird der Zustand der in Prag angekündigten Untersuchung und dann das Benehmen der Untersuchungsgerichte auf dem Lande in Frage gestellt. In Betreff der Ausnahmscommission, welche in Prag in Folge der Junivorfälle niedergesetzt wurde, hatte ich bereits gestern die Ehre, Aufschlüsse zu geben und die Grundsätze auseinander zu setzen, von welchen das neue Ministerium die Angelegenheit betrachtet. Ich habe sogleich bei der Übernahme meines Amtes es für die heiligste Pflicht erachtet, in dieser Sache vollkommen klar zu sehen. Aus dem Grunde habe ich nur mit dem Civilvorstande dieses Gerichtes unmittelbar zu verkehren, unverzüglich denselben telegraphisch herbeschieden, und von ihm einen mündlichen Bericht Über den Gang und die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungscommission entgegengenommen. Es war schon von dem gesamten Ministerium gleich beim Bekannt werden der Verfügung des Fürsten Windischgräte, welche, ungeachtet der Aufhebung des Belagerungszustandes, den Fortbestand der Ausnahmst Militärcommission ausspricht, der Beschluß gefaßt, diese Ausnahmemaßregel sofort aufzulassen. (Beifall,) Gestern ist der Civilvorstand dieser Commission mit einer dringenden Depesche nach Prag wieder zurück gesendet worden, welche den Auftrag an das Präsidium des dortigen Appellationsgerichtes ertheilt, den Vollzug dieser Maßregel, wenn es bis zur Stunde nicht geschehen sein sollte, unverzüglich einzuleiten. (Beifall). Ferner ist der Auftrag ans Präsidium des dortigen Appellationsgerichtes gegangen, speciell und zwar unverzüglich, unter Vorlage sämtlicher Acten, genauen Bericht über den Stand der Untersuchung gegen den zum Reichstagsabgeordneten gewählten Dr. Brauner ans Ministerium vorzulegen, und eben so den vollständigen Bericht über den dermaligen Stand und die bisherigen Ergebnisse der gesamten Untersuchung dem Ministerium zu übergeben. Das Ministerium wartet diese Berichte ab, und behält sich vor, nach deren Vorlage einen definitiven Beschluß in der Sache zu fassen; indem ist es jetzt schon in der Lage, der hohen Versammlung die Versicherung geben zu können, daß das Ministerium sich verpflichtet hält, die politische Seite dieses Processes wohl ins Auge zu fassen und ihr die gebührende Rechnung zu tragen. Das Ministerium versteht seine Mission in dieser Sache dahin, daß es sich nicht für berechtigt hält, monströse Tendenzprocesse, wie sie unter dem gefallenen Regierungssystem vorgekommen sind, zu unterstützen und durchführen zu lassen. (Großer Beifall). Das Ministerium will das bedauerliche Schauspiel, welches uns zwei große Provinzen, zwei Nationen entfremdet hat, hier nicht wiederholen, (Großer, anhaltender Beifall). Von diesem Grundsatze wird sich das Ministerium leiten lassen, wenn es daran geht, einen bestimmten Beschluß darüber zu fassen, in welchem Umfange die Untersuchung in Prag (deren Übergäbe an die ordentlichen Gerichte, wie gesagt bereits verfügt ist) fortgeführt werden soll, und jedenfalls dafür sorgen, daß in allen darauf bezüglichen Fällen öffentliches Verfahren mit Beziehung von Geschwornen stattfinde. (Beifall). Belangend den behaupteten Ausnahmezustand auf dem Lande, welcher hier als Thatsache angeregt wurde, so muß das Ministerium bemerken, daß über diese Thatsache bisher nicht das Geringste officiell bekannt wurde, daß es aber sofort darüber sich von den Behörden des Landes erschöpfende Berichte werde vorlegen lassen, um die etwa erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, und wenn es darüber ferner interpelliert würde, über die bezüglichen Beschlüsse selbst hier Rede zu stehen. (Beifall).
Abg. Claudi. Ich glaube, es ist meine Pflicht, die hohe Versammlung darauf aufmerksam zu machen, daß gewiß die ganze Nation diesen Umstand dankbar anerkennt; aber durch die Macht des Militärs und die Art und Weise, wie diese Macht von einer hochgestellten Person angewendet worden ist, durfte das hohe Ministerium zu sehr strengen Maßregeln veranlaßt werden, indem der Commandirende, Fürst Windischgräte, dem früher bestehenden hohen Ministerium gegenüber in Anwesenheit einer Hofkommission und einer Anzahl Deputirter, bestehend aus Bürgern und Studenten, unumwunden erklärt habe: das Ministerium habe ihm keine Ordre zu stellen, er sei nur von seinem Kaiser angestellt worden, darum habe er auch nur von ihm und nicht vom Ministerium den Auftrag anzunehmen (Zeichen des Mißfallens). Und ich glaube, daß dieß einem hohen Ministerium von mir auch deshalb angezeigt werden muß, damit daraus ersichtlich werde, wie das Gubernium in Prag vorgegangen fei, und in welcher Wirksamkeit die Militärbehörden gegenüber den Civilbehörden in Prag vorgehen.
Abg. Pillersdorff. In Betreff der Anzeige, welche dem gegenwärtigen Justizministerium zugegangen ist, muß ich dort auf einen Irrtum aufmerksam machen, in den der frühere Antragsteller unwillkürlich verfiel, indem seine Bemerkung dahin geht, daß der Commandirende in Böhmen sich gegen das Ministerium erklärt habe, daß er nicht auf Befehle des Ministeriums zu gehorchen habe. Eine solche Äußerung ist aber dem Ministerium nicht zugekommen; denn wäre dieß geschehen, so hätte entweder der Commandirende, Fürst Windischgrätz, oder das Ministerium selbst abtreten müssen. Ich stelle daher den Antrag, daß das hohe Ministerium dieses zu seiner eigenen Ehre nicht dulden solle, daß eine solche Antwort in einer so wichtigen Angelegenheit und von einem Commandirenden angenommen werde.
Abg. Claudi. Meine Interpellation ist von meinem geehrten Herrn Vorgänger, Freith. v. Pillersdorff missverstanden worden, indem ich als Augenzeuge berichten muß, daß in Prag im Beisein einer in dieser Angelegenheit abgesendeten Hofcommission und in Beisein der zu diesem Zwecke abgesendeten Deputation von Prager Bürgern und Studenten der Fürst Windischgrätz diese Antwort gegeben habe — also nicht unmittelbar einem hohen Ministerium, sondern jedenfalls der abgeordneten Hofcommission, im Beisein der Prager Deputation, bestehend aus dem Bürgermeister, zwei Stadtverordneten und drei Mitgliedern der Studenten, unter welchen auch ich zu sein die Ehre hatte.
Abg. Pillersdorff. Ich wollte nicht für das Ministerium eine Entschuldigung vorbringen, indem dieser Vorfall nicht zur Kenntnißnahme des Ministeriums gekommen ist; ich wollte nur das erwähnen, was der Antragsteller selbst erwähnt, und damit seine Aufgabe erfüllt hat.
Abg. Löhner, Herr Präsident, ich bin genöthigt, sogleich das Wort zu ergreifen, und über das, was mein Herr Vorgänger früher bemerkt hat, geradezu erklären, daß die Nachricht von einem Belagerungszustande auf dem Lande durchaus eine falsche ist, und ich sie so lange als eine falsche erkläre, bis vom Berichterstatter der genaue Beweis geliefert sein wird, und mache daher den Vorschlag, also gleich zur Geschäftsordnung überzugehen; denn wenn wir auf diesem Wege der Interpellationen fortfahren, so werden wir auch nach Verlauf von vier Wochen zur Tagesordnung noch nicht übergehen können, indem eine ganze Sitzung mit solcher Debatte verstreichen wurde. Übrigens finde ich zu bemerken, daß die Geschäftsordnung eine sehr dringende Sache ist, und stelle daher den Antrag, also gleich zur Geschäftsordnung zu schreiten.
Präs. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Übergang zur Geschäftsordnung angenommen werde, mögen aufstehen. (Majorität). Die 4. Abtheilung hat ihre Mitglieder eingeladen, sich um 5 Uhr im Abtheilungs Locale einzufinden; nachdem aber um dieselbe Stunde in diesem Locale die Zusammenkunft der Ausschußmitglieder für den Antrag des Herrn Abgeordneten Straffer stattfindet, so dürfte es dem Vorstände der 4, Abtheilung genehm sein, die Stunde der Zusammenkunft der 4. Abtheilung auf 6Uhr festzusetzen. Ich ersuche den Herrn Vorstand der 4. Abtheilung, sich darüber zu äußern.
Vorstand der 4. Abtheilung. Ich erkläre mich damit einverstanden.
Präs. Die Herren Mitglieder der 4. Abtheilung werden demnach eingeladen, sich um 6 Uhr im Abtheilungslocale einzufinden. Bezüglich der Urlaubsgesuche erlaube ich mir ein für allemal eine Mittheilung zu machen. Es ist die Vorkehrung getroffen worden, daß im Bureau über die Urlaube ein eigenes Register geführt wird, und zwar deswegen, weil bei längerem Urlaube auf die finanzielle Frage Rücksicht genommen werden muß. Ich ersuche wohin jene Herren Abgeordneten, welche von dem Steckte des Urlaubes Gebrauch machen, sich bei ihrer Zurückfunkt bei dem Schriftführer Ullepitsch eintragen lassen zu wollen. So eben ist mir das Gesuch des Herrn Abg. Michael Leithner vorgelegt worden, welcher um einen dreitägigen Urlaub ansucht. Ich habe ihm denselben ertheilt und bringe es hiermit zur Kenntniß der hohen Kammer. An der Tagesordnung sind jetzt die Berichte der Wahlprüfungskommissionen an der Reihe. Ich ersuche die Herren Berichterstatter der Abtheilungen, über die geprüften Wahlen zu referieren. (In der 1. und 2. Abtheilung liegt nichts vor. Der Herr Berichterstatter der 3. Abtheilung berichtet über die Wahl des Abg. Franz Vidulich für Cherso im Küstenland, und trägt auf die Giftigkeitserklärung dieser Wahl von der hohen Versammlung an. Diese Wahl wurde einstimmig als giftig anerkannt,) Berichterstatter der 4, Abtheilung. In der 4. Abheilung konnte keine Wahlprüfung vorgenommen werden, weil nicht alle Mitglieder anwesend waren.
Abg. V i o l a n d. Die 5. Abheilung des ersten constituirenden Reichstages hat folgende ihr zur Prüfung zugetheilte Wahlacten anstandslos befunden: 1. die des Michael Facchinetti, Deputirter des Bezirkes Montana in Istrien; 2. des Johann P l a ß, Deput. des Bezirkes Ebelsberg in Oberösterreich; 3. des Friedrich Thiemann, Deput. des Bezirkes Rumburg in Böhmen. Die 5. Abtheilung stellt demnach den Antrag, diese Wahlen für gültig zu erklären. (Werden angenommen) 4. Rücksichtlich der Wahl des Michael Thar, Deput. des Wahlbezirkes Mölk, kommt zu bemerken, daß nach dem Berichte des landesfürstlichen Commissärs sich vor der Wahl ein Mitglied der Wahlcommission heftig dahin ansprach, daß kein Beamter, sondern nur ein Bürger oder Bauer gewählt werden dürfe. Dieß wurde mit allgemeinem Beifall aufgenommen und so hin Michael Thar, ein Economiesitzer, welcher auch zugleich ein Fleischhauergewerbe und eine Wirthhaus Gerechtigkeit ausübt, gewählt. Kaum war Thar gewählt, so verlangten die Wahlmänner die Wahl eines Ersatzmannes und erklärten: wenn zu derselben nicht geschritten würde, so wollten sie auch den Abgeordneten nicht anerkennend zu Ermessen schreiten und gemeinschaftlich nach Wien ziehen. Über die Weigerung des landesfürstlichen Commissärs einen Ersatzmann wählen zu lassen, stiegen sie auf die Sessel, schlugen auf die Tische und es drohte ein gefährlicher Tumult. In Folge dessen, um Gewaltthätigkeiten zu vermeiden, ließ der landesfürstl. Commissär auch die Wahl eines Ersatzmannes vernehmen. Sie siel mit absoluter Stimmenmehrheit auf Andreas Heigl von Mautern, Die 5, Abtheilung ist der Ansicht, daß die Wahl des Michael Thar als gültig anerkannt werden müsse, da die Äußerung eines Wahlkommissionsmitgliedes, daß man keinen Beamten wählen solle, nicht als Wahlumtrieb angesehen werden könne; sie erachtet aber, daß die Wahl des Ersatzmannes nicht berücksichtiget werden dürfe und trägt an: die Reichsversammlung wolle die Wahl des Michael Thar, als Deputaten des Mölker Wahlbezirkes als gültig, die des gewählten Ersatzmannes Andreas H e i g l aber als ungültig erklären.
Präs. Ist etwas dagegen zu erinnern? (Es meldet sich Niemand um das Wort). So stelle ich die Frage, ob dieser Wahlact als gültig und die Wahl des Michael Thar angenommen wird. (Wird angenommen). Ich stelle weiter die Frage: ob die Wahl des Ersatzmannes Andreas H e i g l anerkannt wird. (Minorität).
Berichterstatter. Die 5. Abtheilung des ersten constituirenden Reichstages erstattet ferner über den ihr zur Prüfung zugewiesenen Wahlact des Michael Ambrosch folgenden Bericht: