453.

V Praze, 21. května 1611.



Vyslaní dolnolužičtí vyslaným slezským: Žádají, aby je doporučili knížatům a stavům slezským, aby při obnově konfederace česko-slezské z 1609 byli také Dolnolužičané ještě na tomto sněmě přijati do této konfederace.

Kopie v Gerštorfské knihovně v Budyšíně: ms. 40, fol. 526.

Num. 30. - Der herrn gesandten aus Niederlausnitz an die herrn gesandten aus Schlesien ander credenzialschreiben.

Durchleuchter, hochgeborner fürst und herr, wohlgeborne, edle.... Welcher gestalt die evangelischen drei stände im königreich Beheimb mit den herrn fürsten und ständen in Ober- und Niederschlesien am 25. Juni des längst abgewichnen ein tausent sechs hundertisten und neundten jahrs in puncto religionis auf die erlangte kaiserliche und königliche majestätbriefe eine notdrängliche christliche defension und verbundnus aufgerichtet, [Srovn. svazek předcházející, úvod.] auch darüber kaiserliche confirmation erlanget und dessen gnädigste renovation jetzo wiederumb bitten tuen, haben unsere principalen mit mehrerm vernomben.

Dieweil dann solch der herrn Böhmen und herrn fürsten und stände in Schlesien vorgenombene christliche intention bei diesen beschwerten und beträngten zeiten ein hochnötig und zuerträglich werk ist und zue nichts anders den zuer beförderung gottes ehre, fortpflanzung seiner heiligen kirchen und erhaltung der bisher in exercitiis augustaneae confessionis wohlhergebrachten frei geüebten possession gemeinet, und zwar wir und unsere principalen bishero in gleichem ungeanderten gebrauch und exercitio religionis augspurgischer confession, darin wir erzogen und bis an unser ende vermittels göttlicher gnaden zu verpleiben gedenken, in kirchen und schuelen sicher und ungehindert, darfür dem ewigen gott zue danken, bishero gelassen worden, auch zwar nochmalen der undertänigisten Zuversicht leben, die kgl. Mt, unser gnädigister herr, wie sie es bei antretung ihrer glückseligen regierung jetzo befinden, uns und unsere principalen darbei nochmaln gnädigist verpleiben lassen werden, alldieweiln aber bei dieser zeit lauften und besčhwerungen die zue einem corpore gehörige glieder und religionsgenossen billich zuesammentreten und wie in andern fällen, also auch in religionspunkten beieinander für einen mann stehen, leben und haften, so ersuechen und pitten E. fürstl. Gn. Gn. und die herrn wir im namen unser herren principalen hiemit underdienstlich, dienstlich, die gnädig und grosgünstig geruehen bei dero herrn principaien, den herrn fürsten und ständen in Ober- und Niederschlesien, unsere principalen de meliori zue recommendiren und dieselbe bei den evangelischen herrn ständen jetzo dahin zue befördern, damit sie bei wärendem diesem allgemeinen landtage in dieselbe vereinund religionsverbundnus auch mitgenomben, und die jetzo neu gesuechte confirmation zuegleich auch auf unsere principalen dirigieret und gerichtet werden möchte.

Soliches werden mehrgedachte unsere principalen mit aller treu und gueten aufrichtigen freundschaft und dienst erkennen und mit gleicher zuesetzung, des landes vermögen und erträglichkeit nach, in allem notigen Vorfall unverrukt halten und befestigen, dieselbe E. fürstl. Gn. und den herrn zue beständiger freundschaft, correspondenz, gnaden und gunsten wir hiemit treulichen recommendiren.

Signatum Prag den 21. Mai anno 1611.

 

E. fürstl. Gn. Gn. dem herrn ganz dienstwillige

 

N. N. vollmächtige abgesandten des marggraftumbs Niederlausnitz.






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