443. Účtárna dvorská zprávu dává komoře dvorské, že žádaný výkaz o příjmu a vynaložení kontribucí, iného a peněz na stavby, jež za celé války turecké od zemí koruny České byly povoleny, z nedostatku potřebných pomůcek nemůže sestaviti.

19. února 1604. — Orig. v c. a k. společ. arch. financ, ve Vídni. (Böhmen 1604 12. März.)

Gnädige Herren! In beiverwahrtem Decret haben E. Gnaden der Hofbuchhalterei auferlegt ttd befohlen, einen speeificierten Auszug zu verfassen und in Rath zu übergeben, was die ganze Zeit es währunden offenen Türkenkriegs und jedes Jahrs besonder Ihrer Mt. das Kunigreich Beheimb übt dessen incorporierten Landen Schlesien, Marhern und beeden Lausnitz zu unterschiedlichen iinari und extraordinari Contributionen, Bierund Baugeldern, auch andern Bewilligungen, wie die iamben haben mugen, für Hilfen gethan, was dieselben ertragen, ob sie auch alle jedes Orts völlig Wie einkommen und wohin oder zu was Händen erlegt und verwendt worden, oder daran eines; des andern Orts, auch an was für einer Hilf in specie noch hintersteilig verbleibe.

Hierauf werden E. Gnaden in Gehorsamb eriüdert, dass, obwohl alle dieselben Bewilligungen den Landtagsabschieden von den verflossenen Jahren des währunden Türkenkriegs ungefähr Bhten gezogen werden, so sein aber dieselben Abschied nicht alle vorhanden, und ob sie gleich Stell wären, so sein die Bewilligungen nicht alle Zeit zu Geld, sondern theils von den Landden an Volk angeschlagen worden, darüber sie ihre sonderbare Zahlmeister selbst halten: deroen solches zu dem End, als man es bedürftig, und ehe man die Nothdurft darzu bekommen möchte, ieinem grossen Saumbsal gerathen wurde.

Fürs ander, ob die Bewilligung alle und jedes Orts völlig und wie einkommen und wohin ier zu wes Händen erlegt und verwendt worden, oder daran eines oder des andern Orts, auch an i für einer Hilf in specie noch hinterstellig verbleibe, darüber ist bei der Hofbuchhalterei noch weniger fáchrichtung verhanden; dann die monatlichen Auszüge vom beheimbischen Rentmeisterambt, wie diesem im Brauch gehalten worden, von etlich Jahren hero mangeln und gar nicht mehr bei der ttammer einkomben. Wiewohl nun die Marherisehen Raitungen und die Schlesischen Quartalsauszüg der Buchhalterei verhanden, so ist doch uber den aufgeloffen Kriegskosten, dieweil die Stand, wie ge ihre sonderbare Zahlmeister halten, die allein ihnen und nicht Ihrer Mt. uber die absonderliche rilligte Volk und Geldhilf Raitung thun müssen, das wenigiste daraus nit zu nehmben, viel iger zu wissen, was bei jedem Ort, auch an was für einer Hilf begehrtermassen in specie noch interstellig verbleibt.

Dieweil dann bei so beschaffner Sachen dergleichen Auszug nirgend anderswo, dann bei den Landkammern, als die darumben die beste Wissenschaft haben, verfasst werden mügen, so hätten E. Gnd. hierauf dero Gelegenheit nach dieselben also zu uberschicken, zu verordnen. Actum dea 19. Februarii anno 1604.

Hoföuchhalterei.




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