442. Evangelické mìšanstvo v Krumlovì stìžuje si u císaøe, že dìkan místní osobuje si právo na høbitov, náležející obyvatelstvu vyznání katolického i evangelického, a žádného evangelíka že tam nedovoluje pohibiti; žádá tudíž za ochranu.

K 16. únoru 1604. — Souè. opis v arch. místodrž. v Praze. R. 109—15.

Allerdurchleuchtigster etc. Allergnädigister Kaiser und Heir! E. Kais. Mt. bitten wir allerunterthänigist umb Gottes Willen, diese unsere hohe Beschwernussen, in der wir uns ein lange Zeit hero in höchster Demuth geduldet, allergnädigist anzuhören.

Nachdem uns der hochgeborn Fürst und Herr, Herr Peter Wok Herr von Rosenberg, verwichnen zwölften Tag Mai anno 1602 neben andernBürgersleuten und Gemein allhie des Gehorsambs mit Gnaden erlassen, und als wir sammentlich mit der Herrschaft und Stadt Krumau E. Rom. Kais. Mt. übergeben worden, haben wir evangelische Verwandten E. Mt. anwesenden Herrn Commissarien zu Händen des wohlgebornen Herrn, Herrn Stefan von Sternberg, E. Mt. Rath und Präsident bei der böhmischen Kammer, an E. Kais. Mt. ein allerunterthänigstes Supplicieren übergeben, in dem wir ganz unterthänig gebeten, weiln uns die Jesuiten so gar unverschambt ohn Unterlass aus öffentlicher Kanzel zugesetzt und daneben uns mit der Wegschaffung hoch gedrohet, E. Kais. Mt. geruhten uns vor solch ihrer Lästerung und Bedrohung allergnädigst zu schützen.

Hierauf uns sein berührten Herrn von Sternberg Gnai im Namen und Befehlch E. Kais, Mt. angezeigt, dass E. Kais. Mt. nit bedacht sein, einigen Bauern, geschweigen einen Burger oder Handwerksmann der Religion halber von allhier wegzuschaffen, derwegen wir uns, da wir änderst friedlich und einig unter einander, inmassen hievor unter gedachtem Herrn von Rosenberg Ihrer Fürstl. Gnd., hausen werden, im wenigsten der Religion oder Wegschaffung halber nichts zu befahren haben sollten. Gleichergestalt Herr Präsident den allhieigen Herrn Dechant zu sich erfordert und ihm nit weniger E. Kais. Mt. allergnädigsten Befehlch vermelt, dass er den Evangelischen allhie sowohl als den Katholiken alle christliche Lieb mit der Sepultur, Kindertaufen, Copulation erweisen solle. Er Herr Dechant sollt auch den Jesuiten anzeigen, dass sie auf der Kanzel ihr Scalieren, Schänden und Schmähen, bei Vermeidung E. Kais. Mt. höchsten Ungnad, hinfurter einstellen sollten.

Wie aber, allergnädigster Herr, demselben E. Kais. Mt. Befehlch nachgelebt wird, ist allhie mäniglichen unverborgen, sintemaln uns Evangelischen durch berührten Herrn Dechant uber solch E. Mt. allergnädigste Vermahnung der Gottsacker allhie, dessen Stell von einer ehrsamen Burgerschaft um Gemeingeld zu ihrem Ruhbettlein mit Bewilligung des hochund wohlgebornen Herrn, Herrn Wilhelms von Rosenberg seliger Gedächtnus, im 85. Jahr erkauft und hernach mit grossem Unkosten denselben mit einer Mauer sambt einem Lazaret umbfangen, ohne Wissen der armen Gemein will benommen und den Geistlichen, als ob sie darüber Collatores wären, eingeraumbt werden, und sich dessen Herr Dechant schon allbereit unterwindt und keine abgeleibte Person von uns Evangelischen mehr darin will legen lassen, wie wir dann unlängst zwo verstorbene evangelische Frauenpersonen in eines Burgers Garten mit betrübtem Gemüth selbst einlegen und begraben müssen, haben sie änderst des lieben Erdrichs sollen theilhaftig werden. Obwohl wir bei einem ehrsammen Rath und sonsten gebührliche Hilf gesucht, haben wir doch keinen Schutz haben mögen.

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Wir evangelische neben der katholichen Burgerschaft und Gemein haben also in ermelten Gottsacker zugleich ohn alle Unterscheid in die viel Jahr hero unser Sepultur ruhig und unverwehrt gehabt und noch darinnen zu haben gedenken; derwegen gestehen wir dem Herrn Dechant und Geistlichen allhie, weil es ein gemeines zugleich erkauftes Wesen ist, durchaus keine Collatur nit, die Geistlichen werdens auch nicht darthun noch erweisen können und ist allein ihr Furnehmen dahin angesehen, wie unter der Burgerschaft und Gemein mit solchem Gottsacker ein Zertrennung und Widerwärtigkeit beschehen, ein und das Ander unter und uber sich gehen und sie desto fuglicher Alles nach ihrem Humor richten möchten.

Zu deine sein [auf] umb Gottes Willen gebetenes Anhalten Florian Ranuers, eines katholischen Rathburgern allhie, welches der furnehmbst Practicant zur Uneinigkeit ist, zwei Schreiben von der Kanzlei zu Krumau ergangen, die uns etwas fremd furkommen, weiln uns und männiglichen bewusst, wessen sich E. Rom Kais. Mt. wegen Nitturbierung der evangelischen Meuten zu Krumau gegen Ihre Fürstl. Gnd. dem Herrn von Rosenberg mildiglichen vernehmen und sie vertrösten lassen, und ungeachtet dessen allen ist ein ganze ehrsame Burgerschaft und Gemein zu oftermaln aufs Rathaus beschickt worden, dardurch dann sonderlichen die Handwerksleut ihr Handarbeit und Nahrung hochbeschwerlichen verabsäumen müssen. Darbei es nit blieben, sondern ist ein Examen durch Anstiftung besagten Ranners im Schloss Krumau angestellt und, als sein, Ranners, blosse Gedanken nit eingeschlagen, hat man uns bis annero in suspenso des comminierten arctioris processus gehen lassen. Und hätt man sonsten billichen des Raunern öffentlich Zuhalten mit einer gewesenen Wittib Funkenauerin dies Orts anzuziehen, wofern ünsers Willens wäre, mit dergleichen ferner E. Kais. ML zu beladen.

Sonsten ist ebenfalls kurzlich in Demuth zu vermelden einer im äussern Rath, mit Namen Christoph Reichenthaler, der in seinem Ehestand mit des Herrn von Rosenberg seiner Fürstl. Gnd. Unterthanen einer von Kaplic den Ehebruch begangen und noch deswegen, weil er ihr die Ehe versprochen, mit einander zu Feld liegen und litigieren.

Wir können auch darneben E Kais. Mt. allerunterthänigst nicht verhalten, dass sich ein ander Rathsfreund, Florian Felicitas genannt, frei öffentlich vernehmen lassen, dass er E. Kais. Mt. sowohl auch den Geistlichen zwen Eid gethan; erbefinde aber den geistlichen Eid viel höher, als den er E. Kais. Mt. geschworen habe, das auf ihn gnugsam zu erweisen sein kann. Und wann dieses bei den Laien and Bürgern einreissen sollt, wissen E. Mt. als der verständigst, was für ein Consequenz es nach sich ziehen möchte. Desgleich ist eben er Felicitas, ehe die Veränderung mit Krumau beschehen, einmal und hernach zum andermal in geheimen Rathsachen für einen eidbruchigen Manu erfanden worden; derwegen, weiln andere Rathsfreund weiter neben ihm nicht sitzen wollen, ist er umb Offenbahrung der geheimen Sachen des Rathsmittel entsetzt und hernach durch Furschub vielberuhrten Florian Ranners (der wegen seines Abfalls ein sonderlichen Credit bei den Jesuiten hat und reciprove durcheinander sich höchlichen befurdern) uber alle gethane Bericht wiederuinb darein genommen worden, und dagegen die meisten Evangelischen heraus gethan, das dann billich, in Betrachtung der andern hohen Verbrechen und Inhabilität, nit hätt besehenen sollen.

Aus den erzählten Sachen nun können E. Kais. Mt. allergnädigst wohl abnehmen, was von solchen bemailigten Leuten zu halten, die im Rath geduldet und unter der Burgerschaft und Gemein allhie wohnen und uns ohne Unterlass unbillich verketzern und, wo sie können, allen Verdruss zufügen und thun, daraus gemeiner Stadt Krumau äusserst Verderben und grosse Empörungen entspringen. Wie schwer und bedenklich uns nun unter solchen Leuten zu wohnen sein thut, können E. Kais. Mt. allergnädigst wohl erwägen. Sonsten empfinden wir keinen Bedräng von dem obern und niedern Rath, wie wir dann wohl mit ihnen und sie mit uns verhoffentlich wohl zufrieden sein, ausgenommen der drei Personen. Dann allergnädigster Herr, unter uns Evangelischen allhie, ohne Ruhm zu melden, allerlei kunstreiche Handwerksleut zu befinden sein, die weiland der hochgeborn Fürst und Herr Herr Wilhelm Herr von Rosenberg, seliger Gedächtnus, sowohl auch sein geliebter Herr Bruder, Herr Peter Wok, mit grosseii Unkosten aus den furnehmbsten Reichsstädten und andern mehr Orten hieher gen Krumau gebracht haben, und noch gerne länger mit Weib und Kind allhie verbleiben, und ihr Nahrung suchen wollten. Sie beklagen sich nicht wenig, dass solcher Zertrennung halber keine Gesellen zu Abbruch ihrer Handwerksnahrung bei ihnen weiter zu erhalten sein wollen, wo nit E. Kais. Mt. durch ernstliche Befehlch oder unparteiische Commisarien allergnädigstes Einsehen thun werden.

Weiln dann obengenennter Gottesacker gehörtermassen ohne Mittel den katholischen und evangelischen Bürgern ingemein zugehörig und die meisten des innern und äussern Raths, wie vermerkt wird, einiches Wissen haben wollen, wasgestalt und durch wen derselb der armen Gemein will benommen werden, ist daraus zu vermuthen, dass solcher durch die namhaft gemachten Personen und derselben Mitconsorten heimblich practicierender Weis den Geistlichen will für eigen eingeraumbt werden; wir uns aber desselben (weiln ein ziembliche Anzahl der evangelischen behausten Bürger über die hundert, und sonst von Inleuten, Mannsund Weibspersonen, Dienstboten und Handwerksgesind, als in allem über 400 lebendiger Seelen derzeit allhie in Krumau erfunden werden) im wenigsten ausser E. Kais. Mt. allergnädigsten Resolution nit begeben können: als ist au E. Kais. Mt., unsern allergnädigsten Herrn, durch Gott unser allerunterthänigstes Bitten, die geruhen uns bei solchem der itzen Gemein angehörigen Gottsacker zu erhalten und auch die angebene Befehlch zu restringieren, vor denen unter uns wohnenden beflekten, infamierten, und unruhigen Leuten allergaädigst zu Schützen, und, so was von jemanden E. Kais. Mt. wider uns furgebracht wurde, wir darunter auch mit unser fenern Nothdurft allergnäligst möchten gehört werden.

Das von Gott dem allmächtigen die Zeit unsers Lebens umb E. Kais. Mt. langwierigen Gesund iund glücklichen Regierung mit unserm täglichen Gebet zu bitten wollen wir nit unterlassen. Thun: pns also hierüber E. Röin. Kais. Mt. unserm allergnädigsten Herra, neben getröster Abhelfung solch Lpnsern hohen Beschwerungen mit Zusetzung Leib, Guts und Bluts in allergnädigsten Schutz als getreue Unterthanen unterthänigst befehlen.

E. Rom. Kais. Mt. allerunterthänig gehorsambste

N. und N. die anwesenden einer ehrsamen Gemein

und Bürgerschaft der Evangelischen allhie zu Krumau.




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