441. Petr Vok z Rožmberka ujímá se při nejvyšším hejtmanu panství Krumlovského Šimonu Tenclovi z Tracperku, vrchním zemském lovčím v Rakousích a v markrabství Burgavském, evangelických měšťanů, v Krumlove, kteří sobě stěžují do děkana a Jesuitů, tamtéž, že osobují si právo k hřbitovu " od Viléma z Rožmberka 1. 1585 jmenované obci k pohřbívání katolických i evangelických obyvatelů prodaného, a že brání evangelíkům své mrtvé tam do země klásti; císař aby Jesuitům les k užívání. propůjčený pro nehospodářství jich odňal.

V TŘEBONI, 16. února 1604. — Orig. v arch. místodrž. král. Česk. v Praie. R. 109—15.

Mein freundlichen Gruss und alles Gutes zuvor. Edler, gestrenger, besunder lieber Freund. Es hat mich ein ganze ehrsame und zu Böhmischen Krombaue der evangelischen Religion zugethane Burgerschaft und Gemein, also klagund beweglichen in ihren anliegenden und anderen Orten hero ihnen unnöthiglichen zugefügten hohen Beschwernussen angeschrieen und deren Berängnussen so hoch zu Gemüth geführet, dass ich zwar anfänglichen uf ihr Suchen, sunderlich aber aus bewusster Beschaffenheit der Rom. Kais. Mt, meines allergnädigsten Herrn, hierin mir gethaner allergnädigster Vertröstung die Rom. Kais. Mt. hierunter ersuchen und sie des Grunds beständig berichten, auch darbei uinb ernstliches Einsehen in Uutertblnigkeit bitten wollen; es hat mich aber das meiste Theil, dass ich nämblichen mehr als ungern euch hierdurch eine Ungelegenheit oder sonsten ichtes anders beschwerlichere bei Ihrer Mt. verursachte, hiervon abgehalten und zurückgezogen. Diesem nach kann ich euch freundlicher Wohlmeinung und zur Nachrichtung zu erkennen und zu verstehen zu geben nicht umbgehen, wie dass weiland der hochgeborne Herr, Herr Wilhelm Herr zu Rosenberg, regierender Herr des Hauses Rosenberg, obrister Burggrafe dieser Krön Böheim und der Rom. Kais. Mt. geheimer Rath, mein geliebter Herr Bruder, lobseligster Gedächtnus, in anno 85. ein Stuck Felds zu einem Gottesacker einer ehrsamen Bürgerschaft und der Gemein kaufund erbauch 1 ediglichen umb ein gewisses Geld hingeben und seind seit der Zeit hero ohne allen Unterschied beeder, der katholischen und evangelischen Religion zugethane abgeleibte Personen dahin begraben und gelegt worden, welches dann den Evangelischeu von der Zeit an bis daher gestattet, weilen ausser diesem Mittel man schwerlichen kunstreiche Handwerker zu Krombaue der Rosenbergisehen Residenz erhalten hätte können. Warumb aber weiland mein geliebter Herr Bruder, hochmilder Gedächtnus, etlichen, doch sehr wenigen Personen in diesem Gottesacker zur Erden zu statten verbieten lassen, solches ist einzig dahero erfolgt, dass dergleichen Personen mehr Athei gewesen, als sonsten zu einicher Religion sich bekennet, und kann aus diesem Exempel den jetzigen Eyanger lischen durch des Dechants blösslich angemašste Gollatur nicht derogiert und benommen, viel weniger genügsamer, richtiger und erheblicher Behelf dagegen von den Jesuitern erzwungen werden, ininassen ich neben hochbesagtem meinem H; Brüdern, christmildigsten Angedenkens, uber solchen Gottesacker niemalen einig geistlich Recht oder Anspruch zu haben gestanden, sondern solcher Acker ist der Gemeine also lediglichen verkauft und hingegeben worden, welches anjetzo zweifelsohne die Rom, Kais. Mt. auch auf die Geistlichkeit zu wenden nit zugeben werden.

Als ich nun für zweien Jahren durch gepflogene Unterhandlung uber die Abtretung der Herrschaft Krombaue bei der Rom. Kais. Mt. allerunterthänigst endlich angehalten, die wollten in Ansehung vieler kunstreichen Handwerksleuten und anderer zu Krombaue unter mir wohnender evangelischer treuherziger Inleuten, sie wegen der Religion wider ihr Gewissen nicht anfechten, sondern dahero der Jusuiterischen schier aller Orten gesuchten bösen Kirchenzwang sie zu Krombaue mildiglichen beschützen und darüber durch die Jesuiter oder durch deren Anstiftung durch andere nit gefahren noch molestieren lassen. Hierüber haben sich Ihr Mt. allergnädigst zurück gegen mir vernehmen, dass sie in diesem die Evangelische ihr gnädig befohlen sein und wollten desswegen den Commissarien bei Abtretung der Herrschaft Krombaue Bereich geben lassen, mit fernerer gnädigster Vermeidung, da auch die Evangelischen sich künftig beschwert befinden wurden, sollten sie jedesmalen für Andern allergnädigst gehört und darüber ihre Beschwerde abgeleinet, auch alles gebührund ernstliches Einsehen durch Ihr Mt. furgewendet werden, darin ich denn kein Zweifel setzen wollt.

Dass dann dor Dechant neben den Jesuwidern zu Krombaue wider dieses vielfaltiglichen gehandelt und sonsten er Dechant zu viel anderm zu mir seit Abtretung der Herrschaft Krombaue sich genöthiget, mir allen Yerdruss thut, wo er kann und mag, auch wider alle Billigkeit uralte Rosenbergische Einkommen zu geben verboten und anjetzo aus lauterer Privataffection und aus Anstiftung anderer unruhiger Köpf ungebührlicher Passion wider ausdruckliche ledige Rosenbergische übergab sine ulla clausula Collator uber obgedachten Gottesacker zu sein praetendiert und darumb abgeleibte Personen hineinlegen und begraben zu lassen halstarrig vermeinter rechtlicher, doch nichtiger Weis, verbiet, davon hab ich anjetzo in einem sonderbaren antwortlichem Schreiben an des hochwürdigen Herrn Herrn.Sbinco, Erzbischofen zu Prag, meines geliebten Herrn Schwager L, mit mehrerm geschrieben. Wird hierauf der Dechant zu Krombaue sich weiter gegen mir oder demjenigen, was mich und die Meinigen von Altershero concerniert und betrifft, vorgreifen und mehr dergleichen unbilliche Molestien mir zufügen und im wenigsten sich vernehmen lassen, so muss ich gleichsam gezwungen hierunter die Rom. Kais. Mt., meinen allergnädigsten Kaiser und Herrn, dermassen in Demuth und mit Bestand berichten, dass ihme und seinen Adhaerenten dieses mit höchstem Ernst gewehret und dergleichen durch Ihr Kais. Mt. Hochheit scharf vermittelt und allerseits dardurch Ruhe geschaffen werde, sintemalen ich mir nicht einbilden, vielweniger mich aus erkannter der Rom. Kais. Mt. angeborner mildreicher Moderation überreden lassen kann, dass dieselb dieser Orten jemanden wider sein Gewissen zwingen oder die Sepultur dergestalt verboten haben sollten; da es.aber uf einseitiges Furtragen, wider gleichwohl mein Verhoffen, beschehen oder noch sollt, wurde es nur an richtiger Information und Erinnerung, gelegen sein.

Was sonsten ausser diesem obernennt ehrsame Gemeinund Bürgerschaft an die Rom. Kais. Mt. wider etliche Privatpersonen im Rath gelangen lassen wollen, und wie die Jesuider mit Ihrer Mt Wald umbgehen, das geben beide Beilagen sub Nro. 1. und 2. signiert weiter zu vernehmen, und lass ich dieses zwar uf sich meines Theils beruhen, aber ungern sehe ich dass das erste dergestalt Ihr Mt. furkommen und nicht zuvor durch euch in etwas examiniert und pro re nata zur Billigkeit gebracht wurde, dann Ihr als ein Verständiger wisst, dass kein grössere Zerrüttung entspringet, als wenn man unterm Schein der Religion die weltliche Sachen führet, alles darnach richtet und wenig Privatpersonen nur allein Gehör gibt und den Affecten nachhangt. Und wollt ich dieses allein dem Herrn zu weiterem Nachdenken einestheils, anderntheils aber, damit er denen Dingen, so viel muglichen, obliegenden Ambts halben bei Zeiten gebührlichen furkomme und selbsten hierdurch die Rom. Kais. Mt., so sonsten mit andern hochwichtigen Geschäften beladen, mit dergleichen sublevierte, dann sie sonsten nach ereigenden angébenen Dingen etwau hierüber die Schärf ergehen lassen möchte. Wie nun alles oben Erholtes diesorts treulichen eingewendet, also wolle es der Herr euch anderer Gestalt nicht vermerken und ich bin auch verbleib dem Herrn damit zu Erzeugung ohne dies alles freundlichen guten Willens sonders wohl geneigt, und erwart hierüber nachrichtlicher Antwort. Datum Wittingau den 16. Februarii anno 1604.

    1. Euer gutwilliger Freund allezeit
    2. Peter Wok Ursinus Herr zu Rosenberg, regierender Herr des Hauses Rosenberg. [Eigenhändig]: Main aigen Hand.


    3. [Beilage]. Nöthiger Punkt, so bei Ihr Mt. bohemischer Kammer wider die Jesuwider einzugeben. Den Wald, so Herr Wilhelmb, Herr von Rosenberg, den Jesuiten zu ihrer Hausnothdurft geben, darein itziger regierender Herr von Rosenberg niemals,verwilligt, noch sein Insiegel aufgedruckt, sich auch nit unterschrieben, und deswegen Ihre Kais. Mt. umb soviel fuglicher einzugreifen hat. Die Jesuiten haben, das zu beweisen, Florian Rannern in ermeltem Wald umbsonst 800 Klafter Holz zu hauen verwilligt, und weiln sie uber ihre Nothdurften Andern den Wald zu verschwenden geben, des sie keineswegs befugt, kann aus oberzählten Ursachen derselb Wald durch Ihr Kais. Mt. wohl fuglich benommen und den Jesuitern ihr deputiertes Holz mit besserer Ordnung gereichet werden.




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