422. Instrukcí daná radou mìsta Chebu poslùm do Prahy vyslaným, co tam jednati mají v pøíèinì snížení požadované kontribuce, zrušení cla v Chebu, zavedení gregorianského kalendáøe místo julianského, všelikých jiných záležitostí mìsta a kraje se týkajících, a komu a jaké dary odevzdati mají.

5. prosince (25. listop.) 1603. — Orig. v arch. mìsta Chebu.

Instructio, wessen sich unsere und gemeiner Stadt Abgesandte, Herr Wolfgang Bachelbel, Bürgermeister, Herr Andres Meinel, des Raths und Doctor Heinrich Thylesius, unser Syndicus, in unsern und gemeiner Stadt angelegenen Sachen bei der Rom. Kaiser auch zu Hungern und Beheimb Königl. Mt., unsenn allergnädigisten Herrn, allenthalben zu vorhalten haben.

Und erstlich, nachdem in Kraft beschehener Tractation und Handelung die Ritterschaft und Stadt vor das vergangene und itzige Jahr 6500 fl. zur Contribution und Türkensteuer auf zwen Termin, als Galli itzigen und Georgi künftigen Jahres, abzuführen bewilliget und nunmehr der erste Termin verstrichen, sollen unsere Abgesandte mit dem halben Theil bewilligter Contribution, benenntlich 3250 fl. sich auf Prag erheben, solche beim Rentmeisterambt doselbst auszahlen und dagegen die gawöhnlichen Revers, Compulsorialia und Quittung sollicitieren und ihnen ausgeben lassen. Do ufm Fall ihnen der lange Verzug vorwiesen werden sollte, haben sie sich nicht allein mit der Bürger und Bauern Armuth und Unvermögenheit zu entschuldigen, sondern auch, dass die von Adel im Kreis an ihrer quota weder Heller noch Pfennig abgeführet, zu berichten und demselben die Schuld beizumessen.

Vors andere haben unsere Abgeordnete hiemit ein unterthänigist Schreiben an Ihre Kais. Mt. lautend, so die Markgräfischen attentata und die Zollbeschwerung betrifft, zu empfahen, welches sie bei der beheimbischen Kammer eingeben und doselbst um Resolution anhalten sollen.

Drittens ist unser Befehlich und Wille, damit in gehörten beeden Punkten soviel eher gewiihrige Resolution erfolge, dass unsere Abgesandte sich Anfangs bei Herrn Kammerpräsident von unserntwegen aufhalten und Ihre Gnd. auf vorgehende gebührliche Salutation und Gratulation gehorsamblich bitten, in berührten und anderen der Stadt Sachen ein gnädiger Förderer zu sein, und Ihrer Gnd. dabei diese Vorwähnung zu thuen, wofern e in der Zollsache wir und die Unsern auf Mass und Weise, wie unsere eingegebene Supplication meldet, des Gränitzzolls benommen, dass gegen Ihrer Gnd. wir uns nicht mit Worten, sondern im Werk dankbarlich erzeigen wollen.

Desgleichen sollen sie auch auf diese Mass mit Herrn Schwarzbergern, Herrn Kreczschmaiem und Herrn Buchhaltern, jedem besonders, doch unverbindlich, wann keine andere Resolution, als die anno 93 erfolgen würde, reden und handeln. Was sie sonst bei andern Kammerräthen, als Herrn Caspar Käplern, Herrn Melchior von Rechenberg und Herrn Schlosshauptmann oc sonderlich zu guter Beförderung erlangen und zuwege bringen können, werden sie ohne unsere Erinderung ihren Fleiss anzuwenden wissen.

Würde dann unser Begehren mit Einstellung und Abschaffung des Zolls nicht können erhalten werden, es sei dann, dass dafür Ihrer Kais. Mt. die vor Jahren gebotene 3000 fi. nochmaln bewilliget würden, sollen unsere Abgeordnete umb Erlassung deroselben anhalten, weil Ihren Gnaden bewusst, was wir bei diesen der Commissarien Durchzügen, Fortschickung etlicher Artolereiross und in anderer mehr Wege aufgewendet und uns kosten lassen, dogegen wir öfters auf eine kaiserliche Gnad vertröstet worden; im Fall es aber nicht gehen wollte, sollen unsere Abgesandte solche 3000 fl. nochmaln, doch dergestalt zu bewilligen Macht haben, dass sonderbare Befehlich an die Zolleinnehmer allhier gefertiget, dann Specialconfirmation und Verneuerung unserer Zollbefreiung und dero darüber lautenden güldenen Bull sowohl unter der beheimbischen Kammer als der Herren obristen Landofficierer Subscription und Fertigung behändiget werden.

Zum vierten, nachdem Ihre Kais. Mt. uns unlängst durch gnädigiste Befehlich die Abschaffung des alten und Publicierung des neuen Kalenders aufgetragen und wir darauf gebeten, dass gehörter kaiserlicher Befehlich zugleich auf die Edelleute im Kreise gefertiget werden möchte, und aber derzeit weiter Resolution darauf nicht erfolget, derowegen, do diesfalls etwas an unsere Abgesandte gelangen und dero endliche Erklärung begehret werden sollte, haben sie nochmaln auf unser ein-gebenen Bericht Ihrer Mt. allergnädigiste Resolution zu gehen, wo sie aber dabei nicht gelassen, zugleich auch andere ihnen wohl bewusste Bedenken, nämlich wegen der Anrainung mit Pfalz, Sachsen und Brandenburg, jährlicher Abwechselung der Jurisdiction, Vermengung der Unterthanen, pfarrlichen Einkommen und anderer zu praetendieren; wo ihnen aber auch solche nicht furtragen, sondern ungeachtet deroselben auf die Veränderung des Kalenders gedrungen werden sollte, zu bitten, dass, zum Fall ihnen hierüber nicht ein sonderbarer kaiserlicher Befehlich ertheilet, zum wenigisten doch per Decretum dasselbe auferleget werde, damit sie solches uns mit mehrern Grunde und Beweis zu referieren hätten, mit Erbietung inner 3 oder 4 Wochen gehorsamiste Erklärung darauf zu thuen und einzubringen.

Wann auch zum fünften die Confutationund Conclusionschrift contra des von Rottenhans triplica gefertiget, allein wegen Kürze der Zeit nicht umbgeschrieben, soll solche inner 3 oder 4 Tagen hinnach geschicket werden; inmittels sollen unsere Abgeordnete bei der beheimbischen Hofkanzlei umb Dilation anhalten.

Vors sechste sollen unsere Abgesandte möglichen Fleiss an Einbringung der Schulden wegen der Commissarien Zehrung, thut 406 Fl., und Jacob Teuffels Hinterstand, benenntlich 70 Thaler, anwenden oder auf Mittel trachten, ob nit solche zwo Posten an itziger Contribution uns hinwider passieret und gutgemacht werden möchten.

Wie auch zum siebenten fleissige Annahmung thun bei Herrn Graf Ferdinand Schlicken und Herrn Zettwicz seligen Erben oder deroselben Gevollrnächtigten, damit doch ohne weitem Verzug die Zahlung von ihme geleistet werde.

Wegen der Edelleute im Kreis Verweigerung, die Burglehen zu empfahen, sollen vors achte unsere Abgeordnete bei der beheimbischen Hofkanzlei Nachforschung haben, ob sie deswegen doselbst etwas einbracht, und, do es geschehen, sich bemühen, dass es ihnen möchte ausgegeben werden; do nichts eingebracht, ihren Ungehorsamb und Widersetzigkeit auf Ihrer Mt. jüngste Patenta anzubringen und umb erste Poenalmandata anzuhalten.

Nichts minder auch zum neunten Erkundigung einziehen, ob nicht die Wildsteinischen Commissarien ihre Relation wegen ihrer Verrichtung befundenen Zustands daselbst eingebracht haben.

Nachdem wir auch hievor des mehrers Theils der königlichen Burg unser, der Unsern und des Hospitals gravaminum und beschwer wider die Markgräfischen Beambte Ihrer Kais. Mt. allerunterthänigist referieret und umb Abschaffung deroselben bei itziger Gelegenheit vor Empfahung der Lehen gehorsamist gebeten, wollen pro decimo sich deswegen bei Ihren Gnaden Herren obristen Kanzlern und Vicekanzlern unsere Abgeordnete anmelden und umb Beförderung bitten, bei der beheimbischen Kammer aber Bericht thun, dass uns wegen Verpfändung etlicher Ämbter und Güter, zu nähest an uns gelegen, durchaus nichts wisslich, wir auch von niemanden etwas erkundigen können, sonsten wir es unsern Pflichten nach unvormeldet nicht lassen wollten.

Es sollen auch zum eilften unsere Abgeordnete bei den löblichen Appellationen umb Erledigung der Leuteration - Instanz contra das deutsche Haus allhier anhalten und aufm Fall die Acta verleget, sich dohin anmelden und bitten, dass solche de novo cum auscultatione notarii oder des Herrn Registratoris umbgefertiget und eingeben werden sollen.

Belangend zum zwölften die Bürgschaft vor 4000 Thaler bei Bastian Koppel zu Schlackenwalda, weil Ihre Kais. Mt. sich zur Assecuration und Schadloshaltung gnädigist anerbieten, sollen unsere Abgesandte hierumben sollicitieren und dagegen den Befehlich wieder ausantworten.

Schliesslichen nachdem Herr obrister Kanzler uns auf seine Hochzeit invitieret und eingeladen, haben unsere Abgesandte 100 fl. zu empfahen, dafür sie ein Pokal kaufen und solches seiner Gnaden mit gebührlicher Gratulation und unser Recommendation praesentieren, auch weil Herr S. Plateisen, seint er in diesem Ambte, von unserntwegen nicht gratuliert worden, ihme nicht allein gratulieren, sondern damit er auch Ursach habe, unser und gemeiner Stadt Sachen der Billigkeit nach zu befördern, einen Becher per [sic] FI. vorehren sollen.

Was aber uber vorgehende Punkten sonsten vorfallen, besonders der Musterung halben aufs künftige Jahr etwas gehört und vernommen werden möchte, stellen wir in unser Abgeordneten Gut, Discretion und getreue Verwaltung, dazu wir ihnen nichts minder als zu den speeificierten unsere Gewalt und Vollmacht in der beständigisten Formb und Weise Rechtens auftragen und übergeben. Do sie auch mehrers Gewalts, als hierinnen begriffen, bedürftig, denselben wollen wir ihnen hiermit auch auftragen haben, alles auf Gewinn, Verlust und zu allen Rechten getreulich. Zu Urkuiid haben wir zu End anhero unser und gemeiner Stadt Secretinsiegel ufdrucken lassen. Geschehen den 25. Novembris anno 1603.




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