362. Rudolf II. nařizuje arcibiskupovi Pražskému a presidentům komory dvorské a české, aby s preláty v Cechách, kteří jednotlivě do Prahy povoláni býti mají, jednali o dobrovolné pomoci peněžité na potřeby válečné.

V PRAZE, 3. května 1603. — Konc. v c. a k. společ. financ, arch. ve Vídni. (Böhmen 1603 Mai.)

Rudolf II. In was beschwerliche Zeit wir wegen des nun soviel lange Zeit und Jahr behärrig und unausgesetzt gewährten und noch in vollem Schwung gehunden offenen Türkenkriegs und deren uns dannenhero obliegenden so vielen und hohen Ausgaben gerathen, dessen habt ihr euch mehrers, weder wir jetzo hiebei auszuführen für nothwcndig achten, benebens auch gutermassen gehorsamist wohl zu erindern, wasmassen uns aller unserer Königreich, Fürstenthumb und Lande Prälaten und Geistliche hierunter auf gnädigiste Behandlung neben den allgemeinen Landtagsauch mit ansehenlichen extraordinari Hilfen, doch nach Jedes Qualität und Vermügen, gehorsamist und gutwillig beigesprungen, als welche erkennt haben, dass der geistlichen Gestifte Einkumben in so grossen Nöthen, als man jetzo ist, zu der Ehr Gottes, Defension des heiligen christlichen Namens und Glaubens, Erhaltung unzähliger viel Tausend armer unschuldiger Seelen und so ansehenlicher christlicher Lande billich anzugreifen, sowohl als die weltlichen Personen neben Darstreckung ihres Lebens und adelichen Bluts auch ihrer, ihrer Weib und Kinder ererbter und wohlerworbener Güter nit verschonen, inmassen dann auch wir selbst und unsere hochlöblichste Voreltern bishero alle unsere Schätz, Herrschaften, Cleinater und Vermügen aus Lieb und Treu für unsere und dero Untertlianen bis auf das Äusserste ganz gern und willig dargestreckt haben und noch darstrecken thun.

Und so dann nun die Geistlichen und Prälaten in diesem unserm Königreich Beheimb eine gute Zeit hero extraordinarie nichts contribuiert, sich fertigen Jahrs auf beschehene Behandlung ganz und gar entschuldigt, welches nit allein das Kriegsund Proviantwesen, sondern auch obberührte Geistlichen in dieses Künigreichs incorporierten und andern unsern Landen wegen der Ungleichheit hoch empfinden und nunmehr ihre Hilfen auch einzustellen Ursach nehmben, letztlich wohl auch die Weltlichen sich dessen zum Fundament oder Verweigerung gebrauchen möchten, unsere gnädigiste Meinung aber nit ist, ihnen den Geistlichen oder Klöstern was über Vermügen oder unmügliche Ding aufzutragen, dass sie ihre geistliche Güter veralinieren müssen oder dardurch die Verrichtung des heiligen Gottesdiensts, Erhaltung ihrer Priester, Conventualen, Schulen, Kirchendiener, Gebäu und dergleichen verhindert werden sollten, sondern allein was sie ohne ihren und der Klöster und Pfarren sondern Schaden durch spärige eingezogene Haushaltung erobern, von ihren Unterthanen zu Hilf ohne Beschwer ad tempus erhandlen und also mitleidenlich übertragen künnen, seitemal dennoch wissentlich, dass obwohl ja nit alle, doch ein Theil wohl etwas jährlich zurücklegen, theils ihre Wirtschaften einziehen und dennocht ihrem Stand und Würden nach ehrlich und prälatisch leben mügen, dessen sich hernach die Gottshäuser und Klöster, sowohl als die Weltlichen zu erlangendem Frieden und des Erbfeinds Dämpfung reichlich wiederumben zu ergötzen haben werden:

Als haben derolialben wir uns gnädigist entschlossen, berührte dieses unsers Künigreichs Beheimb Prälaten, aber jeden insonderheit, allher erfordern und mit ihnen auch umb ein dergleichen mitleidenliche Kriegsund Provianthilf handien zu lassen, inmassen hievor mehr geschehen und sie sich dessen von Alters, wie die Acta ausweisen, nie geweigert haben, und euch hierzu zu unsern Commissarien gnädigist deputiert und fürgenumben, des Versehens, wie wir euch ohne des zu Befürderung des gemeinen Wesens Wohlfahrt und Besten insonderheit gehorsamist wolgeneigt und affectioniert wissen und dahero das gnädigiste gute Vertrauen zu euch stellen, dass ihr auch solchem nach diese Verrichtung nit allein gutwillig über euch nehmben, sondern auch euch dieselbe der hohen Nothdurft nach zu verhoffendem End und guter Erspriesslichkeit zu bringen alles getreuen embsigen Fleisses ob und angelegen sein lassen werdet. Befehlen demnach euch hiemit gnädiglich. wann du, unser beheimischer Kammerpräsident, unserer nächstverschiener Tagen an dich abgangenen gaädigisten Verordnung nach, nach herkumbenem Gebrauch von deiner Expedition aus sie, die Prälaten, allhie in Beheimb, doch nit auf einmal, sondern nach einander allher erfordert haben wirdest und dieselben darauf erscheinen, ihr wollet sammentlich mit ihnen allen und einem jeden insonderheit nach dessen Vermügen umb ein dergleichen, wie obgemeldt, erspriessliche freie Hilf Handlung pflegen und, was einer und der ander Prälat bewilligt haben würdet, ehe und zuvor sie wieder von hinnen verrücken, gehorsamist berichten, wie ihr zu thun wisst. Daran handlet ihr neben Beförderung ermeltes gemeinen Wesens Wohlfahrt und Besten zu unserm angenehmben Gefallen und seind euch benebens mit kaiserlichen Gnaden gewogen. Geben Prag den 3. Mai, anno 1603.




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