344. Noe Eittner, sekretář při císařském úřadě v Kladsku, podává zprávu arcibiskupovi Pražskému Zbyňkovi Berkovi s Dube o odporu obyvatelstva v Dušníkách, kteří nařízeného tam faráře katolického přijati nechtějí, leda že by jednal vedle vyznání augšpurského.

V KLADSKU, 4. února 1603. — Orig. v arch. arcib. Pražsk. (Registrata fase. III. 1597—1613)

Hochwürdigster in Gott gnädigister Fürst und Herr! Nächst Erbietung meiner gehorsamen schuldigen Dienste soll E. Fürstl. Gnd. ich nicht verhalten, dass nach Verfertigung dieser uberschickten Relation an E. Fürstl. Gnd. wegen Verlauf der Sachen im Grunde und Reinharz, der Herr Hauptmann in angelegenen Sachen zu Ihr Fürst]. Gnd. Herrn Bischofen zu Bresslau gen der Neiss verreiset, daneben in vorhergehender Handlung und condicionierten Bewilligung der Reinharzer, dass sie möchten bei E. Fürstl. Gnd. die Communion sub utraque specie suchen, mit ihnen verlassen auch Ambts halben anbefohlen, dass auf den dritten dits, das ist Montag nach Lichtmess, Herr Vitus der neue Pfarr von ihnen abgeholet würde.

Es hat aber die Gemeinde zu Reinharz in Abholung des Pfarrers wider des Raths und Ältisten ausdruckliche Bewilligung ein Protestation dem kaiserlichen Ambt zugeschickt, in deren sie sich expresse angeben, sie wollten den neuen Pfarrer nicht annehmen, es sei dann dass er sich in Ceremonien und Predigen der augsburgischen Confession gemäss verhielte. Habe derowegen der Nothdürft erachtet, E. Fürstl. Gnd. derselbigen neuen Protestation ein Abschrift mit zu überschicken, daraus E. Fürstl. Gnd. genugsam zu ersehen, was diese Leutlein im Schild führen und sich unterstehen, Ihr Kais. Mt. und E. Fürstl. Gnd. Ordnung furzuschreiben, was sie für Lehr und Prädikanten haben wollen, unangesehen, dass ihnen genugsamb inculciert und vorgetragen worden, dass Ihr Mt. in ihren Kirchen dieser Grafschaft katholische Priester haben und nicht der augsburgischen Confession verwandte sektische Prädikanten dulden und leiden wolle.

Nichtsdestoweniger aber ist von dem kaiserlichen Ambt auf Verordnung des Herrn Hauptmanns erwähnter Herr Vitus als gestern und neben ihme der Pfarr zu Altwilmsdorf, wie auch der zu Oberschwedeidorf ad dandam et capiendam possessionem nach Reinharz verschicket worden. "Wird nun Herr Vitus zu predigen Bedenken haben (wie er ihme dennoch bis auf dato nicht trauet ein Predigt zu thun), weil sie ihnen als einen katholischen nicht hören wollen, mag er es einstellen, damit wir also seine Person bis zu Ankunft eines andern, welchen E. Fürstl. Gnd. umb Gottes Willen ehistes hiehero befördern wollen, honeste salvieren können.

Weiln auch, gnädigister Fürst und Herr, das kaiserliche Ambt in der Reinerzer Sachen Ihr Mt. diesmaln noch keine Relation gethan, sondern allein den Verlauf E. Fürstl. Gnd. referieren wollen, in Bedenken, dass die Sache noch allerdings nicht zu End gelofen und wegen des Herrn Viti diese unverhoffte difficultates fürgefallen und also necessario ein Ander muss substituieret werden: als geruhen E. Fürstl. Gnd. bei Ihr Gnd. dem obristen Herrn Kanzler oder Herrn Barvitio ein kaiserlichen Befehlich an die Reinitzer auszubringen, darinnen ihnen ihr muthwilliges Beginnen, indeme sie die Lehr und Religion halber Ihr Mt. wollen Ordnung fürschreiben, höchlichen verhebet und bei ernstlicher Straf auferleget werde, in Allem und jedem Ihr Mt. all ergnädigsten Befehlich und E. Fürstl. Gnd. Anordnung in besser Acht zu nehmen und gehorsame Folge zu leisten. Zweifel nicht, solches "Würde zur Beförderung dieser Sachen sehr dienstlich sein.

Dies habe ich E. Fürstl. Gnd. treuherziger Meinung und aus schuldiger gehorsamber Pflicht nicht verhalten sollen, E. Fürstl. Gnad hiemit göttlicher Bewahrung, mich aber zu deroselben fürstlichen Gnaden gehorsamist befehlende. Datum Glatz den 4. Februarii anno 1603.

 

    1. E. Fürstl. Gnd. gehorsamister und unterdienstwilligster

Noe Eyttner, Kais. Mt. Ambt-Secretari daselbst.




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