341. Severin Arnold, evangelický faráø v Dušníkách (Rynharci), jehož arcibiskup Pražský z fary vypovìdìl, hájí sebe u císaøského hejtmana hrabství Kladského Jindøicha z Logau proti naøèení, že by byl "predikantem sektáøskýmu, od mládí øemeslníkem, a od biskupa nebyl vysvìcen, i žádá za ochranu na základì míru náboženského, kterým uznána byla konfesí augšpurská.

K 31. lednu 1603. — Souè. opis v arcibisk. arch. v Praze. Registrata fase. III. (1597—1613).

Wohlwürdiger, edler, gestrenger Ritter, gnädiger Herr Hauptmann! E. Gnd. wünsche von Gott dem Allmächtigen ich alle glückselige Wohlfahrt und kann E. Gnd. aus unvermeidlicher hoher Noth gehorsamblich zu berichten keinen Umbgang haben, dass nicht ohne sonderliche Betrübnus meines Gemüts ich nun zweimal vom Herrn Kreisvogt hab anhören müssen die Abkündigung meines Kirchendienstes, erstlich, als Ihr Fürstl. Gnd. der Herr Erzbischof zu Prag bei uns vorgangenen Herbst durchgereiset, ist ihme von Ihr Fürstl. Gnd. auferleget, worden, mir anzuzeigen, dass ich künftig Georgi den Pfarrhof räumen sollte der Person, welche der Herr Erzbischof Ihr Fürstl. Gnd. dahin deputieren und anordnen würde. Gestern den 26. dits wird solche Abkündigung von gemelten Kreisvogt mir abermals insinuieret neben Darstellung des kaiserlichen Befehlichs, daraus ich etlichermassen vernomben die Ursachen, so die Rom. Kais. Mt. unsern allergnädigsten Herrn, meines Kirchendienstes mich zu entsetzen, bewogen, nämblich, dass Ihr Mt. berichtet, dass ich ein Verführer der Seelen, eine Handwerksperson und von keinem Bischof ordiniert sei. Welcher schweren Bezichtigung ich zwar nit wenig erschrocken; doch so heftig mich solche unversehene Zeitung betrübet, so sehr hat mich hinwieder getröstet, meine Unschuld und die Frömmigkeit meines Gewissens.

Dann dass ich kein sectischer Prädikant, gibt meiner Unschuld ein genugsambes und ehrliches Zeugnus vortrefflicher Landherren und Adelspersonen Brief und Siegel, die mich wegen meiner Treu und Aufrichtigkeit geliebet und geehret haben; es giebet meiner Unschuld Zeugnus meine liebe hochvertraute Kirche zum Reinerz, der ich nu ins 13. Jahr die reine un vorfälschte Lehr göttlicher Wahrheit fürgetragen; meiner Unschuld werden Zeugnus geben die zwo volkreichen Kirchenvorsamblungen zu Habelschwerda und die aufm Grunde, in welchen beiden ich viel Gastpredigten gethan habe auf Erforderung und Bitt derselben Prädikanten; meiner Unschuld wird auch Zeugnus geben die vortreffliche theologische Facultät zu Leipzig und der damals treue Inspector der Druckerei D. Burkardus Harbart, der mein Büchlein, welches ich anno 1597 hab ausgehen lassen von der Hochzeit des Königs von Sion, zum Drück befördert hat, in weichern Büchlein ich nicht allein von allen Rotten und Seèten mich absondere, sondern mein öffentlich Glaubensbekanntnus thue und die vornehmbsten Glaubensartikeln erkläre.

Aus welchen wahrhaftigen Zeugnussen allen genugsam erscheinet, dass ich kein sectischer Prädikant und Verführer der Seelen, sondern ein aufrichtiger [Lehrer] göttlicher Wahrheit sei, allerdings der Augspurgischen Confession, so anno 30 der Minderzahl Carolo 5. überantwortet, vorwandt und zugethan, derowegen mit höchster Unbilligkeit Ihr Kais. Mt. sowohl Ihr Furstl. Gnd. dein Herrn Erzbischof für einen Verführer der Seelen eingebildet werde.

Belangend die ander Bezichtigung, dass ich in meiner Jugend aufm Handwerk gewesen, kann E. Gnd. ich gehorsamist zu berichten nicht unterlassen in höchster Demuth bittende, E. Gnd. wollen in sanftmüthiger Geduld den Zustand meiner Jugend anhören, in Betrachtung, dass E. Gnd. wieder gnädige Audienz bei göttlicher Mt. bedörfen werden, wann wir dermaleins von unserm Ambt Rechenschaft werden thun müssen. Es wissen die alten Mitwohner der Stadt Glatz, dass mein lieber Vater für 50 Jahren bei löblichen Schuldiensten zu Glatz sich hat brauchen lassen, erstlich aufm Thum zu unser lieber Frauen, darnach in der Pfarrschulen zu Herzog Ernsts Zeiten; von solchem Schuldienst ist er gen Habelschwerda zum Notariat berufen und solchem Ambt löblich und treulich etlich Jahr furgestanden, wie ihm solch Zeugnus die ganze Stadt Habelschwerda giebet. Als aber lueine liebe Eltern anno 67. beide in einem Jahr durch den zeitlichen Tod abgefordert wurden, hab ich müssen unter frembden Leuten erzogen werden. Darauf gehet anno der Minderzahl 70 und 71 die grosse Theuerung in diesen Landen an. Weil sich dann mein patrimonium so fern nicht erstrecken wollen, dass man in der theuren Zeit zum Studieren mich hätt vorlegen sollen, wissen meine Vormünde und Freundschaft in solcher Noth keinen andern Rath und vordingen mich auf zwei Jahr zu einem ehrlichen Handwerksmann gleichwie in die Kost, damit ich in der schweren Zeit meinen Unterhalt haben möchte. Dieweil aber mein Vater mir, seinem einzigen Sohn, einen schönen Vorrath ven Büchern gelassen, als hat mich mein Herz und Gemüth immer wieder zur Schul gehalten, habe derowegen solcher Zeit der zweien Jahr nicht erwarten wollen, sondern nach anderthalben Jahr mich wiederumb los gemacht und bald wieder zur Schulen gewendet, meine Grammatica wieder zu Händen geuomben, mich darauf nach Breslau gethan und, weil ich bei der Schulen Maria Magdalena meinen Aufenthalt nicht länger haben können, hab ich mich gegen der Liegnitz begeben und daselbst bei der fürstl. wohlbestellten Schul eine Zeit lang gute Förderung und Bequemigkeit gehabt, bis mich unser lieber Gott mit einer grossen Niederlage und schweren Hauptkrankheit angegriffen, dass ich mich wieder nach Habelschwerda zu meiner Freundschaft habe begeben müssen.

Als ich nun durch grosse Leibesschwachheit vorhindert meine gute Gelegenheit versäumet, indem ich mit einem Bürger von der Liegnitz nach Leipzig vorreisen sollen und nun der Winter vor der Thür gewesen, als bin ich auf gelehrter Leut Förderung von einem ehrsamen Rath zum Reinerz zum Schuldienst daselbst ehrlichen berufen und angenommen worden, welchen Dienst bei Kirchen und Schulen ich 5 Jahre nach meinem Vermögen treulich verrichtet habe, wie mir meines treuen Diensts nicht allein gemeiner Stadt Brief und Siegel, sowohl meine hochvertraute Kirchenversammlung, sondern auch in Sonderheit viel meiner gewesenen Schüler und Jüngern Mitwohner, die zum Theil schon etliche Jahr am Rathstische gesessen und zu andern ehrlichen Ämbtern gebraucht werden, ehrliche Zeugnus geben müssen.

Gleichwie es nu kein Schand ist, den Vormünden folgen, ehrliche Handwerk lernen, sondern Gott ewiger Will und Befehl, als hab ich niemals mich gescheuet, vor gelehrten Leuten solches zu bekennen, dass ich etlichermassen versäumet worden, tröste mich aber, dass es Gott aus Ursachen, so ihm selbst bekannt sein, vorhangen hat und dass seine reiche Gnade an mir nie vergeblich gewesen.

Was aber die dritte Bezichtigung anreichen thut, dass ich von keinem Bischof ordinieret bin ich dasselbe zwar in keiner Abrede, aber nichts desto weniger bin ich von einem fürstlichen wohlbestellten Consistorio zur Liegnitz auf vorgehendes fleissiges Examinieren öffentlich vor einer ganzen Kirchenversammlung nach apostolischem Brauch ordinieret und geweihet worden, inmassen ich solches mit einem genügsamen testimonio beweisen und darthun kann. Und dieweil es landkundig und jederman bewusst, dass auch von Ihr Rom. Kais. Mt. Selbsten ejusmodi ordinationes, quae catholico et solenni qnodain ritu peraguntur, vermög des jüngsten im Königreich Böheimb publicierten Edicts approbieret und gebillicht werden, ver hoffe ich zu Gott, es werde meinem einfältigen Erachten nach mir gar nicht praejudicierlich sein, dass ich die Ordination von keinem Bischof bekomben habe.

Dieweil dann in dieser löblichen Grafschaft, als meinem lieben Vaterland, ich sambt meinem lieben in Gott ruhenden Vätern nu bei 50 Jahren in Kirchenund Schuldiensten treulich und redlich hub brauchen lassen, wie viel alte Einwohner dieses Landes uns ehrliche Zeugnuss geben, ich auch von einem wohlbestellten fürstl. Consistorio publice zu einem Priester nach apostolischem Brauch bin ordinieret worden, auch keiner einigen Seèten anhängig, darumb ich billich verstossen würde, viel weniger ein ärgerliches Leben geführet, dass ich zu solcher Straf meiner lieben Obrigkeit Ursach geben und mein redliches Vorhalten den vornehmbsten Städten dieser Grafschaft wohl bekannt ist, meine hochvertraute liebe Kirchkinder mit meiner unwürdigen Person nicht alleine ganz wohl zufrieden sein, sondern auch keines anders Predigers begehren: als gelanget an E. Gnd. mein in aller Demuth unterthänige hochfleissige Bitt, E. Gnd. wollen mich armen Diener Christi nicht übereilen, der ich zuvor mit grossem Schaden und Verderb meiner Nahrung diesen Kirchendienst bezogen, sondern wollen meine geringe Person gegen dem Herrn Erzbischof Ihr Fürst. Gnd. gnädiglich entschuldigen und die Sachen dahin richten helfen, dass ich nach des Herrn Erzbischofs Anordnung bei solch meiner vertrauten Kirchen bis auf Georgi möcht erhalten werden. Der ewige Gott, der die Gerechtigkeit liebet und belohnet, wird E. Gnd. solche Gutthat mit zeitlicher Wohlfahrt und ewiger Herrlichkeit reichlich vergelten, welchem allein unsterblichen Gott E. Gnd. ich herztreulich in seinen allmächtigen Schutz und ewige Gnaden gehorsamblich befehlen thue, von derselbten gnädigen Bescheids gewartende.

E. Gnd. in aller unterthäniger Demuth gehorsamer Severin Arnoldi, Diener des Worts.




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