340. Obec Dušnická (Rynharcká), kteráž na poručení císařské svého evangelického kazatele odstraniti a katolického kněze za správce duchovního přijati má, žádá hejtmana hrabství Kladského Jindřicha z Logau, poněvadž v celé ohci není jediného katolíka a obec přiznává se ke konfesí augšpurské, mírem náboženským stvrzené, aby se za ni u císaře i arcibiskupa Pražského přimluvil a jí lhůty popřál k podání žádosti za ponechání kazatele evangelického.

V DUŠNÍKÁCH, 31. ledna 1603. — Opis souč. v arch. arcib. Pražsk. (Registrata fase. IlI 1597—1613.)

Wohlwürdiger, edler, gestrenger Ritter, gnädiger Herr Hauptmann! E. Gnd. können wir armen Inwohner allerunterthänigst nit verhalten, dass uns der Herr Kreisvogt neben einem ehrbaren Eath und etzlichen geschworenen Ältisten mit grossem Herzleid vermeldet und angezeigt hat, wie das E. Gnd. uns unsern Herrn Pfarr und Seelsorger bei uns seines priesterlichen Ambts entsetzt und an seine Stelle einen römischkatholischen Priester auf Befehlich Ihr Kais. Mt. als unsers allergtiä-digisten Herrn und Kaisers aufund anzunehmen gnädig befohlen haben.

Dieweil wir aber, gnädiger Herr Hauptmann, mit unserm Herrn Pfarr gar wohl zufrieden in die 13 oder 14 Jahr gewet sein und er, in Wahrheit zu melden, seinem vertrauten Ambt gar embsig und fleissig vorgestanden hat, dass wir ob Gott will anders nicht wissen noch glauben können, denn dass er uns den rechten Weg zur ewigen Seligkeit Augsburgischer Confession gemäss gelehrt und gewiesen und eben das geprediget, was uns unser Herr und Heiland Jesus Christus sambt seinen lieben Propheten und Aposteln selber gelehret und gepredigt, rein lauter und klar unsern armen Seelen vorgetragen hat, auch wir, gnädiger Herr, alle in dieser Lehr erzogen worden sind, sowohl auch in unsern ganzen Kirchspiel keine Person vorhanden ist, der wider die Augsburgische Confession und evangelische Lehr war, welches dann nicht Menschenwort, sondern des Herrn Jesu Christi Will und Befehlich selber ist, dass man sein Wort rein, lauter und klar predigen soll.

Dieweil aber, gnädiger Herr Hauptmann, uns armen Leuten mit grossem Ernst von unserm Herrn Kreisvogt und dem Rath auferlegt und befohlen worden ist, dass wir einen römischen katholischen Priester bei E. Gnd. abfordern sollen und in unser Kirch einnehmen, so können wir E. Gnd. unterthänigst und gehorsambst nicht verhalten, dass wir armen Leute ja freilich unserm allergnädigisten Herrn und frommen Kaiser Rudolpho unterworfen sein mit Leib, Ehr und Gut, wollen auch unserm allergnädigsten Herrn und Kaiser willig und gehorsamb [Folge] leisten, auch mit unserm armen Vermögen zu Hilf kommen, [wie] wir armen Leute dann dasselbig vor wenig Jahren aufs höchste in der Ablösung mit grossen Schaden unser Nahrung gethan haben und noch täglich über unser Vermögen mit grossen Steuern und Türkenhilfen uns erzeiget und noch ferner unserm höchsten Vermögen nach gehorsamblich erzeigen wollen, da uns dann freilich bei der Ablösung zugesagt ist worden und Ihr Rom. Kais. Mt. auch Brief und Siegel darüber geben, dass wir bei unsern alten Rechten und Gewohnheiten verbleiben sollen.

Dieweil wir aber, gestrenger Herr Hauptmann, nun diese Lehr uher Menschengedenken gehabt, auch je und allwege von unsern frommen Kaisern sowohl von dem kaiserlichen Ambt beschützet und erhalten worden sein, auch unsere Lehr der Augsburgischen Confession gemäss und von dem frommen Kaiser Carolo dein Fünften selbst publicieret worden ist, welche auf dem Reichstag als von Kaiser Ferdinando und Kaiser Maximiliano hochlöblicher und seliger Gedächtnuss, sowohl auch von den Reichsständen gebillicht und angenomben worden, auch allergnädigist verbleiben lassen, dass diese zwo Lehren ungeirret und unbedränget verbleiben sollen, dann wir keinen andern Prediger, der nicht Augsburgischer Confession und evangelischer Lehr gemäss ist, für unsern Seelsorger erkennen: als gelanget an E. Gnd. unser umb Gottes und umb des theuern Verdiensts Jesu Christi willen unser demüthiges hochfleissiges Bitten, E. Gnd. wollen uns armen Leute hinwieder unser arme Kirche mit einem frommen, aufrichtigen, evangelischen Prediger der Augsburgischen Confession gemäss befördern helfen und uns bei Ihrer Rom. Kais. Mt. sowohl bei Ihr Fürstl. Gud. dem Herrn Erzbischof allergnädigist entschuldigen und uns arme hochbekümmerte Leute nicht übereilen, sondern uns Frist geben, dass wir solches bei der Rom. Kais. Mt. als unserm allei guädigisten Herrn, sowohl bei dem Herrn Erzbischof S. Fürstl. Gnd. selbst suchen und bitten möchten, ungezweifelter Hoffnung, Ihr Rom. Kais. Mt. uns allergnädigist dabei verbleiben lassen, dann es nicht Menschen, sondern unsere armen Seelen antrifft. Solches wollen umb E. Gnd. wir hinwiederumb mit unserm Gebet und schuldigen Gehorsamb unterthänig demüthig verschulden. Actum Reinerz den 31. Januar anno 1603.

Ganze Gemeinde, Gross und Klein, Reich und Arm, zum Heiners.




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