282. Rudolf II napomíná many koruny České, aby vůči nebezpečí, které od Turků po ztrátě. Stoličního Bělehradu království Českému hrozí, pro veřejnou hotovost sněmem svolenou náležitý počet jezdců povolili.

V PRAZE, 14. září 1602. - Orig. v arch. místodrž. král. Česk. (Militare 1566-1602).

Rudolf der Ander etc Wir fugen gnadigist zu wissen, dass die gehorsambe und getreue Stande unser Kron Beheimb auf unsere gnadigiste Ermahnung bei heuriger des Erbfeinds angezogenen grossen Macht durch die von ihnen von vorigen Landtagen hierzu deputierte unsere obriste Landofficierer, Rechtsitzer und Rathe auch andere Personen ihres Mittels dahin geschlossen, auf dem Fall der Erbfeind mit seiner Macht und Gewalt vorbrechen und unsere der Kron Hungern nagst anrainende Lande feindlich mit Streifen, Raub und Brand anfallen wollte, wie ihme durch alIgemeines Aufbot und Zuzug sein Vorhaben mit eilender Gegenwehr gesteuert werden mochte, auf welches dann bald die Bereitschaft und Musterung nicht allein allhier in der Kron angestellt und gehalten worden, sondern demselben auch die incorporierten Lande mit ihrer Hilf gleichermassen auf unsere gnadigiste Ermahnung nachgefolgt und sich gefasst gemacht haben

Weiln dann nunmehr auf den leidigen Verlust der Festung Stuhlweissenburg bei des Feinds grosser Macht und Fortsetzung seines Glucks nichts gewissers, dann eines EinfalIs in unsere der Kron Hungern anrainende Lande zu besorgen, derowegen wir auch die getreue unsere Lande in guter Bereitschaft zu stehen ermahnet haben, und dann auch uns und der Kron Beheimb von [ ] tragenden Lehen wegen zugethan und bei dergleichen Nothen vermog [ ] Lehenspflicht dieselben ihrer Natur und Eigenschaft nach zu verdienen schuldig und verbunden: so ist an [ ] hiemit unser gnadigister BefehIch [ ] wolet [ ] mit [ ] Hilf und Anzahl Pferden nach Gelegenheit [ ] Lehen alsbald ohne einige Behelf und Entschuldigung gefasst machen und in guter Bereitschaft stehen, damit [ ] auf weiter unser Anmahnen der erforderten Noth an Ort und Stellen, dahin wir [ ] bescheiden werden, erscheinen und folgends beneben unsern getreuen Landen und ihren Hilfen, auch denen uns und der Kron Beheimb mit Erbeinigung und Lehendiensten verwandten Chur- und :Fursten und andern getreuen Lehensleuten die bedrangte der Kron Mitglieder retten hellen muget, des gnadigisten Versehens [ ] hierinen ganz wilfahrig und [ ] Pflicht gemass erzeigen, [ ] mit was Anzahl Pferden [ ] auch eintweder selbst, oder durch eine hierzu taugliche Person gefasst machen [ ] solches wolle uns mit dem eheisten zu gnadigister Wissenschaft und Nachrichtung gehorsamblich berichten. Daran erweise [ ] neben schuldiger BiIlicheit ein gutes Werk und unsern gnadigisten gefalIigen WilIen. Geben auf unserm kuniglichen Schloss Prag den vierzehenden Tag des Monats Septembris anno im sechzehenhundert und andern etc.




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