162. Císař Rudolf II. instrukcí dává komisařům k přehlížení klášterů v Čechách ustanoveným, kterak visitací mají vykonati.

V PRAZE, 28. května 1601. — Koně. v c. a k. společn. arch. financ, ve Vídni. (Böhmen, 1601, Juni.)

Rudolf etc. Nachdem umb gewisser Ursachen willen unser Nothdurft erfordert, einen eigentlichen und gründlichen Bericht zu haben, was zu einem und jedem in diesem unserm Künigreich Beheimb wesendem Kloster für Märkte, Dörfer oder angesehene Unterthanen sowohl auch Maierhöfe gehören; item wieviel stete dann auch fallende Einkumben jeder Abt, Probst, Prior oder Dechant zu seinem Kloster hat, wieviel Brüder oder ander Gesind, welches man sonsten nicht entrathen kann, bei dem Kloster gehalten werden, was ubers Jahr zu Unterhaltung des Abts, Brüder und anders Gesind für Zehrung und Unkosten auflauft, in waserlei Gestalt die Klöster mit Gebäu und andern Sachen, wie auch Maierhöfen und Wirtschaften stehen und von des Klosters Einkumben versorget werden; item ob irgend Schulden verhanden, bei weme und umb weswegen und auf wes Bewilligung dieselben gemacht worden, ob auch auf den Klostergründen und woran über die hievorigen Einkumben zu Nutz und Bestem des Klosters ein Verbesserung anzurichten; letztlichen ob alle Klostereinkuniben zu Unterhaltung des Abts, Probsten, Priors oder Dechant, desgleichen der Brüder und anders Gesind jedes Jahrs angewendet werden, ob nit Güter davon alieniert, wer dieselben und mit was Fug oder Gerechtigkeit innehat, was für Freiheiten, so die Klöster selbst den Untersässen ohne Consens ertheilt, verhanden, auch ob und was sie etwo für onera von ihren visitatoribus und provincialibus haben: als haben demnach zu Erkundigung diesem allem wir euch zu unsern Commissarien hiemit fürgenumben und befehlen euch darauf gnädiglich. dass ihr euch euer Zusammenkunft eines gewissen fürderlichen Tages vergleichen, folgends euch in alle Klöster und jedes absonderlich, wie beiliegende Verzeichnus vermag, verfüget und nach Insinuierung dieses unsers gnädigisten Intents von einein jeden Abten, Probsten, Prioru oder Dechant gründlichen Bericht und die Urbariregister oder andere Verzeichnussen aller und jeder Klostereinkuniben abfordert und dass sie sich nach Ausweisung dieses unsers gnädigisten Befehls, ungeachtet was sie für Privilegi haben möchten, also und dermassen erzeigen und euch auf euer Begehren, umb was sie dies Orts befragt werden, nicht allein, wie die Sachen an ihnen selbsten beschaffen, gründlichen Bericht geben, sondern auch die ganze Zeit über, die ihr in dieser Verrichtung in einem oder dem andern Kloster zubringen weidet, euch, euer Gesind und Pferd mit Futter und Mahl, doch aufs genauist und allein der Nothdurft nach aushalten, ihr aber weder in Geistlichen was zu examinieren noch in Weltlichen was zu ändern, bis ihr unsere Resolution erlangt, Macht haben sollet. Wann ihr nun, wie oberzählt, von einem oder dem andern Abten, Probsten, Priorn oder Dechant gründlichen Bericht erlangt und zu Händen gebracht habt, so wollet uns alsdann von wegen eines jeden Klosters zu Händen unserer beheimischen Kammer absonderliche Relation zukumben lassen, wie ihr zu thun wisst. Daran vollbringt ihr unsern gnädigen Willen und Meinung. Geben Prag Montag nach dem Kreuzsonntag anno 1601.




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