27. Štěpán Jiří se Šternberka, president komory české, žádá Jana Barvitiusa, císařského dvorského radu říšského a tajného sekretáře, aby zjednal od císaře nařízení, že spor mezi Jáchymem Oldřichem e Hradce a městem Brnem má napřed slyšán býti před soudem zemským v Čechách a potom na Moravě dává zprávu o usnesení sněmu českého, se ostrov za Královskou Oborou i s vesnicí Zadním Ovencem má postoupen býti císaři za přiměřenou náhradu k úřadu nejvyššího purkrabství, a aby město Mělník v zástavu dáno bylo na dalších deset let synu Jáchyma s Kolovrat aneb někomu jinému z obyvatelů království Českého, a předkládá pro císaře plán k založení bažantnice za hradem Pražským a rybníku tamtéž v zahradě císařské. Žádá Barvitia za přímluvu k císaři, aby komora česká přeložena byla zase do Prahy, kde mor již mizí.

V RAKOVNÍCE, 1. února 1600. — Orig. v c. a kr. stát. arch. ve Vídni. (Bohemica fase. 3.)

Edler und gestrenger, insonders freundlicher lieber Herr Barvitius! Neben Erbietung meiner freundlichen willigen Dienst wünsche ich von Gott dem allmächtigen ihme Gesund und alle zeitliche und ewige Wohlfahrt treulich. Aus beiliegunden zwo Supplicationen ist zu vernehmen, was Herr Joachimb Ulrich von Neuhaus an die Kais. Mt., unsern allergnädigsten Herrn, wegen der Stadt Brunn und ihres gedachtem von Neuhaus wider Recht und Billigkeit wegen seines daselbst habenden Haus zugefügten Schadens und Nachtheils, auch des von Ihrer Kiis. Mt. zwischen ihnen aufm Schloss Prag angestellten Verhörstag gelangen lassen. Und weil es dann hierinnen Ihrer Kais. Mt. Interesse antreffen will und gewiss zu vermuthen, dass die von Brunn derwegen in Ihrer Křís. Mt. Straf gefallen, solches auch au ihnen, wann es nur zur angedeuten Verhör kuinmen sollte, mit Recht erhalten werden kunnte: als hab ich für ein sondere Nothdurft eracht, den Herrn von dieser Sach vertraulich zu avisieren, dass er solches Ihrer Kais. Mt. fürbringen und es auf diesmal bei Ihrer Mt. allein dahin richten wolle, dass Ihr Kais. Mt. dem obristen Herrn behemischen Kanzler gnädigist befehlen thäten, das durch Ihrer Kais. Mt. gnädigisten Befehlich die zwo Ladungen, derer Abschriften zur Nachrichtung bei der Supplication liegen und aus dem Behemischen ins Teusche transferiert worden, mit denen der von Neuhaus von der anderen Part wegen vierzig Tausend Thiler Straf anjetzo vor das Landrecht; in Marhern geladen wirdet, aus Ursachen, dass ers dahin gebracht, dass Ihr Kais. Mt. sie mit ihme vor derselben eigen kaiserliche Person und die obristen Herren Landofficierer und Landrechtssitzer des Künigreichs Behem zum Rechten und Verhör gnädigist citiert, bei gedachtem marherischen Landrechten, so zu Brunn gehalten werden soll und sich nunmehr herzu nahet, eingestellt werden möchten, nur so lang und weit, bis der von Neuhaus in seiner Klag und Beschwer, darauf von Ihrer Kais. Mt. Citation ausgangen, ehe und zuvor vor Ihrer Kais. Mt. eignen Person laut der ausgangnen Citation auf dem Prager Schloss verhört und entschieden, auch Ihrer Mt. Straf ausgesucht wurde. Meines Erachtens und sonderlich, weils Ihrer Kais. Mt. Straf hierinnen concernierf, beschiecht die Einstellung billich, angesehen, dass bemelte Citation und des von Neuhaus mit denen von Brunn vor ihrer Mt. eignen kaiserlichen Person Vorbeschaidung ein lange Zeit zuvor und eher als der von Brunn Ladungen dem von Neuhaus uberantwurt, ausgangen, dann es ist nicht ein kleine Sach, derer sich die von Brunn gegen Ihrer Kais. Mt. unterfangen, nämblichen wollen Ihrer Kais. Mt. Mass und Ordnung fürschreiben, davon der von Neuhaus in seiner Supplication meldet, in welchen Bachen und worinnen Ihr Kais. Mt. als Künig zu Behem und Markgraf in Marhern Macht haben sollen oder nit, ichtes anzuordnen, als wann Ihr Kais. Mt. dessen nit befugt, nicht allein sie, die von Brunn, sondern die höhern Stand in Marhern, sowohl auch aus andern Ihrer Mt. Landen, wohin es Ihrer Kais. Mt. gefällig, zur Verhör zu citieren. Mit diesem wollen sie gern Ihrer Kais. Mt. Citation zuruckstossen und es dahin spielen, dass ihre Ladungen erstlich bei dem marherischen Landrecht fürgenommen werden und Ihrer Kais. Mt. Citation dahinten bleiben möchte. Durch dies Mittel vermeinten sie Ihrer Kais. Mt. Straf zu vertuschen und sich aus dem Handel zu wirken. Do es nun Ihrer Kais. Mt. also gnädigist gefällig, dass die obgemelteD Ladungen eingestellt werden sollten, so wirdet ingleichen auch vonnöthen sein, dass von Ihrer Kais. Mt. derselben Procurator in Marhern laut des von Neuhaus Petition durch einen absonderlichen Befehlich auferlegt wurde, Ihrer Kais. Mt. Autorität, Macht und Hoheit gegen denen von Brunn zu vertreten und sie wegen der Straf vorzunehmben.

Ich hab auch Ihrer Kais. Mt. gnädigsten Befehlich nach nicht unterlassen den Herren Ständen in Behem bei nagst verschienem Landtag wegen der Insel hinter dem Thiergarten Ihrer Mt. Begehren vorzubringen und es dahin gericht, dass die Herren Stand zu gnädigistem Gefallen nicht allein die vermelte Insel, sondern auch ein Dörfel genant HinterBubenecz, so zunägst darbei gelegen, ohne dessen die Insel aus allerlei Ursachen nicht wohl sein mögen, gegen einer billichen Erstattung bewilligt. Was nun Ihr Kais. Mt. entgegen zum obristen Burggrafambt gnädigist zueignen möchten, dassoll selbe von mir zu Ihrer Kais. Mt., wills Gott, glücklichen Ankunft nach Prag, weiter unterthünigist vorbracht werden.

Ingleichen so haben auch die Herren Stand wegen der Herrschaft Mielnik ihren Consens darzugeben, dass Ihre Kais. Mt. dieselbe entweder weiland Herrn Joachimben von Kolowrats nachgelassnen Sohn oder jemands Andern aus den Inwohnern des Künigreichs Behem noch auf zehen Jahr lang verpfänden und verschreiben mögen.

Als ich auch diese Zeit hero zu Prag gewesen und so viel die Zeit wegen der.Landtags sachen geben wollen, hab ich der Sachen nachgedacht, wie etwo Ihrer Kais. Mt. ein Lust mit dem Fasshangarten zunägst des Prager Schloss angericht werden möchte, und bedunkt mich, es solle der Garten hinter dem Prager Schloss an der langen Brücken darzu nicht unbequem sein. Hab derowegen ein Abriss desselben unter Lit. A, wie und wo derselbe angericht werden kunnte, machen lassen. Do es nun Ihrer Mt. also gefällig, so kunnte dasselbe also ins Werk geriebt werden, dann Ihrer Kais. Mt. wurden mit den Fasshanen ein schönen Lust haben, dann es kunnten darin in die zwei Hundert geziegelt und also kirrig gemacht werden, dass sie da stetigs sein und nesten wurden. Sollte es nun also angezeigter Massen bestellt, so müsste ich dessen hinwiederumb zeitlich verständigt werden, damit die Stein und andere Nothdurft zum Bau und ander Zugehörung zeitlich in Vorrath geschafft und sobald die Wartnb angehen wirdet, die Arbeit vor die Hand genommen werden möcht. Ferner hab ich auch Bericht eingezogen, dass ein schöner frischer Quali nit weit von Ihrer Mt. Lustgarten angetroffen, welcher gar leicht in Ihrer Mt. Garten gebracht werden kunnte. Da hab ich im selben Garten auf einem leeren Platz, weil ich weis, dass Ihr Mt. darzu sonderlich geneigt, ein Teuchtel, ein hundert acht Ellen lang und siebenzig Ellen breit, wie der Abriss under Lit. B. solches bezeiget, abmessen lassen. Dieser Teucht kunnte ohne des Gartens sondern Schadea zugericht, mit Fahren und andern Fischen besetzt werden, sein stetigs Quallwasser haben und unter dem Lust haus schön und lustig aussehen. Es kunnten auch schöne Gang herumb gemacht werden, damit Ihr Mt. ein schön lustigen Spazierweg umb den Teucht haben kunnten. Bitt also, mein Herr Barvitius, Ihrer Kais. Mt. dieses mein Anbringen, ob es Ihrer Kais. Mt. gnädigist gefällig, mit Gelegenheit vor zubringen und mich Ihrer Kais. Mt. gnädigisten Willen und Meinung hinwiederumb zu verständigen. Denie nun der Herr wohl zu thun wirdet wissen. Und ich bin ihme zu angenehmben freundlichen Diensten jederzeit geneigt. Gottes Gnad mit uns allen. Datum Rakownik den ersten Februarii anno im Sechzehnhundert.

Des Herrn willigster Freund: St. G. H. v. Sternberg.

Post scripta. Beineben so hab ich auch den Herrn zu erindern für ein Nothdurft angesehen, nachdem die Infection gottlob zu Prag zum Theil nachgelassen und die behemische Hofkanzlei, auch die Appelationräth numehr wiederumb darin, die Recht auch gehalten werden, dass ein Nothdurft sei dass sich das Kammerwesen wiederumb auch hinein wenden möchte aus Ursachen, dass Ihrer Kais. Mt. Rechtfertigungen und andere wichtige Sachen mit Ihrer Mt. Procurator, so sich auch diese Tag nach Prag führen lassen und daselbst krank worden und liegen thuet, berathschlagt werden niüssten. Und dies muss besehenen, ehe und zuvor das Landrecht, so nach dem Sonntag Invocavit schieristkunftig gehalten werden soll, angehet. Ob ich nun wohl Ihrer Kais. Mt. Procurator hieher erfordern wollen, so kann er sich aber seiner Leibsschwachheit halber keineswegs hieher begeben, solche Beratschlagungen künnen auch nindert besser als darin beschehen aus erheblichen Ursachen und deren Nothdurften, so darzu gehörig. Ich und meine Herren Mitgesellen sein sunst wohl zufrieden, es sei hie oder anderstwo, dahin uns Ihr Mt. gnädigist remittieren wollen, zu verhören, allein dass dardurch nur nicht Ihrer Kais. Mt. in dero Rechtsfertigungen und sonsten Nachtheiliges erfolgen möchte. Bitt also ebenfalls, mein Herr Barvitius wollen diesen Artikel auch Ihre Kais. Mt. mit guter Gelegenheit, dem der Herr wohl zu thun weiss, erindern. Kann es beschehen, dass ich bei diesem Currier wiederumb darauf beantwurt werden kunnte, wohl gut, wo nit und es die Gelegenheit auf diesmal nit sein will, so will ich ihrer Mt. ferners Bescheid und gnädigisten Willen allhie unterthänigist gewarten und demselben gehorsamblich nachkommen. In dem allem ich mich dem Herrn treulich befehlen tlrue, dass der Herr die Gelegenheit bei Ihrer Mt. wohl in Acht nehmben wolle, und do er vermeint, dass diese Artikel Ihrer Mt. nit zuwider, so wolle ers Ihrer Mt. fürbringen, wo nit, bis zu einer andern Zeit einstellen. Datum ut in literis.




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