7. Obšírný nìmecký výtah z instrukce, jež královským poslùm na snìm království Èeského ke dni 14. ledna 1600 rozepsaný dána byla.

[1599, 28. prosince]. — Souè. opis v c. a kr. spoleè. financ, arch. ve Vídni. (Böhmen, 1600. Januar.)

Extract aus der Instruction so den geordneten Herrn Commissarien zu dem beheimischen Landtag gegeben worden.

Exordium: Dass die Commissarien den gehorsamben Ständen des Künigreichs Beheimb nach Uberantwortung des Credenzschreibens, auch Vermeidung von Ihrer Mt. kaiserund küniglichen Gnad und alles Guten ihnen anzeigen sollen, dass Ihre Kais. Mt. dieses Ihr zu angesetztem Landtag in so grosser Anzahl Erscheinen zu sonderm gnädigisten Gefallen an und aufnähmben. Und ob Sie wohin die gehorsamben Stand (welche viel Jahr hero, hintangesetzt ihrer eigenen sowohl auch deroselben armen Unterthanen grossen und männiglichen bewussten Unvermögens, ansehenliche und stattliche Hilfen zu diesem türkischen Krieg gutwillig bewilligt) mit Begehren mehrer Hilfen, mit Ansetzung und Haltung dieses Landtags (sonderlich bei dero noch bis dato währenden Infection) nit allein gnädigist gerne verschonen, sondern auch dessen Fürtrag und ganze Tractation beiwohnen und altem löblichen Brauch nach zusambt den Ständen dieser Krön und dessen incorporierten Landen Wohlfahrt, Nutz und Sicherheit wegen selbst gnädigist tractieren wollen; so hat aber vieler erheblicher Ursachen willen (die den Herren obristen Landofficierern, Rechtsitzern und Räthen dieses Künigreichs vor Ausschreibung gegenwärtigen Landtags auf Ihrer Mt. gnädigisten Befehlch nachlängs fürgetragen und vermeldt worden) nit sein künnen, wie es zwar die getreuen Stand aus dem Verfolg des Landtagfürtrags ausführlicher und gehorsamlich vernehmben werden. Dahero Ihro Mt. den geordneten Commissarien gnädigist befohlen, solche Entschuldigung in beiden Artikeln mit Fleiss den Ständen anzubringen und Ihr Mt. so gnädigiste und väterliche Fürsorg, welche Sie für die ganze Christenheit, fürnehmblich aber umb dieses Künigreich und dessen einverleibte Länder haben, nach Nothdurft zu vermelden und also die getreuen Stand dahin zu persvadieren, auf dass sie sowohl mit Ausschreiben dieses Landtags, als auch mit Abwesenheit Ihrer Mt. gehorsamblich zufrieden sein und derowegon zur Tractation Ihrer Mt. gnädigisten Begehren desto forderlicher greifen und sich diesfalls nit weniger, wie vor diesem allzeit mit ihrem grossen Ruhm und Ehren beschehen, willfährig und unterthänigist erzeigen sollen.

Rationes, die Ihre Kais. Mt. zu Haltung dieses Landtags bewegt haben: Dass vielgemelte getreue Stand selbsten verständig bei sich abzunehmen, was denselben wie auch der Krön Hungern, Markgrafthumb Mähren und den Fürstenthumbern Schlesien (zu ihrer desto bessern Assecuration) an Siebenbürgen, damit dieselbe Land in Ihrer Mt. und nit des Feinds Gewalt verbleibe, gelegen sei. Dahero Ihre Kais. Mt. nit unterlassen, auf alle Mittel und Weg bedacht zu sein, wie und wasgestalt benannte Provincia wiederumb zum Gehorsamb gebracht und dem Erbfeind umb soviel leichter und besser mit Einnehmbung etlicher fürnehmen Orter im Künigreich Hungern merklicher Abbruch beigefügt werden kannte. Welchem löblichen und ganz väterlichen Proposito der Allmächtig Gnad und Segen verliehen, dergestalt, dass der Cardinal Bathori (so durchaus keine Recht und Gerechtigkeit zu Siebenbürgen gehabt) mitsambt den Seinigen von Ihrer Mt. Kriegsgeneral deren Orten, dem Weyda in der Wallachei, aufs Haupt erlegt und darzu das Land sambt den Festungen mit gewehrter Hand eingenomben und wiederumben zu Ihrer Mt. Obedienz und Gehorsamb gebracht ist worden. Und weiln ohne allen Zweifel der Erbfeind diese Niederlag und Verlust so ansehentlicher Landschaft mit Schmerzen empfinden und sich täglicher Einfall und Streifen in die vor Constantinopel liegende Länder befahren muss, und also sein ganze Macht, Gewalt und List anzuwenden nit unterlassen wird, wie er sich an Ihrer Mt. rächen und bemelte Landschaft gar oder zum Theil wiederumben recuperieren möchte: dieser Ursachen willen haben Ihre Kais. Mt. nothdrungenlich alle inund ausser Lands liegenden Festungen und Häuser, als Wardein, Hust und andere mehr, mit starker Besatzung, anch notwendiger Artollerei genugsamb versehen und überdies sich umb ein stattliches wohlversuchtes Kriegsvolk, welches Sie zeitlichen in Ungern zu Erlangung eines Vorsprungs schicken möchten, bewerben müssen. Welches aber ohne grosse Darlag nit sein, noch von Ihrer Mt., als die bei diesem so lange Jahr auf einander währenden offenen Krieg fast alle Ihre Kammergüter verkaufen und versetzen und noch darzu jährlichen sich noch in ein grosse Summa Geldes unumbgänglichen einschulden müssen, beschehen kann, sondern mit treuer Hilf deroselben Künigreichen, Lande und lieben Unterthanen ins Werk gesetzt werden muss. Indem wir aber die getreuen Stände dieses Künigreichs (damit sie von so steten Bewilligungen, Hilfen und Contributionen etlicher Massen wiederumben erquicken und respirieren möchten), wann es nur mit Fromben, Nutz und Ehren hätte sein künnen, gnädigist gerne verschonen wollten; weiln es aber je nit auf diesmal sein, noch zu einem beständigen Fried wegen der allzu schweren, vortheilhaftigen und lästigen, vom Erbfeind uns angemuteten Conditionen, die bloss zu seinem Vorthel angesehen worden, inmassen er genugsamblich sein falsches Gemüth zu erkennen geben, indeme unter währunder Tractation ein Theil seines Volks mit den Tartern ein Streif gar an die Mährerischen Gränitzen für sich genomben, gelangen mögen: so versehen sich Ihre Kais. Mt. zu ihren lieben Unterthanen, dass sie jetzo nit weniger als hievor allwegen die Kais. Mt. mit ihrer ferrern Hilf retten und nit verlassen werden. Und obwohl von etzlichen gesagt, die gehorsamben Stände auch (so umb diese Sachen eigentliche Wissenschaft nit haben) ihnen einbilden und dergleichen Gedanken, samb dieses Jahr über wenig ausgerichtet und der Unkosten vergebenlich angelegt worden sei, schöpfen möchten, so sollen aber die verordneten Commissarien solchen Wahn den getreuen Ständen mit genugsamber Ausführung ausm Sinn reden und soviel anzeigen, dass es sich durchaus nit schicken wollen, das Kriegsvolk (welches in einer schlechten Anzahl beisamben gewest) zertheilen und des Feinds Einfallen in Oberhungern und anderstwo (sintemaln dazumahl Siebenbürgen noch nit eingenomben worden) zu steuren und zu wehren und darzu seinem grossen Heer und Macht im Feld eine Schlacht zu liefern und dadurch (wann aus Verhängnus Gottes Ihr Mt. Volk hätte geschlagen oder ein Niederlag leiden sollen) die Krön Hungern und andere Ihre Länder in ein unwiederbringlichen Schaden mit gewisser Verlust der Grenzhäuser und Festungen aus Unbedacht und Unvorsichtigkeit zu setzen und zu bringen, sondern es ist, Gott Lob, genugsamb verrichtet worden, indeme bei des Feinds so grossem Gewalt kein Haus oder Festung verlohren, sondern ihme in Niederhungern drei Häuser, zu welchen etlich Hundert Dörfer gehören, und durch Einnehmbung derselben der Platten see umb ein gutes versichert ist, entzogen sein worden. Und obwohl die Tartern durch ihren Streif ein ziemlich Anzahl Volks weggeführt, so ist ihnen doch der grösste Theil der Beut wiederumben von den Haiduken und anderm Ihr Mt. Kriegsvolk an unterschiedenen Orten abgedrungeu und die Gefangenen wiederumben mehrertheils erledigt worden.

Derowegen so sollen die verordneten Commissari die getreuen Stand dahin vermügen, auf dass sie dies Jahr über im Feld (ohne den Anund Abzug) Ihrer Kais. Mt. zu Ehren und Wohlgefallen auf sechs Monat lang zwei Tausend Pferd (so auf die begehrte Manier, wie es der von Kolonitsch und andere führen, ausgerüst sollen werden) und dann zwei Regiment Knecht von Wallonen und Franzosen, jedes von vier Tausend stark, unterhalten und die Bewilligung darauf, mit welcher man auskomben möchte, dirigieren und richten sollen.

Item dass auch die bewilligten Hilfen ohne einige Exception vor voll eingebracht und abgeführt werden sollen, alldieweil Ihr Kais. Mt durch die im Landtagsbeschluss inserierte Clausel, da jemand von Feuer, Wasser und Hagel Schaden genomben hätte, dass derselb der Contribution befreit solle werden, an den bewilligten Hilfen das Jahr über die 40000 Thaler Schaden empfunden.

Weiter, sintemal die Annehmung und Absendung des Kriegsvolks hinab in Hungern (wegen der gar zu laug und weit hinaus gesetzten Termin nicht änderst als durch Anticipation gericht werden künnen, welches aber Ihr Kais. Mt. bei so gewaltigen und täglichen Aufgaben zu vollziehen unmüglichen, so würdet den deputierten Commissarien auferlegt und befohlen, bei den Ständen diesen Artikel mit Fleiss dahin zu urgieren, auf dass sie die Bezahlung des bestellten Kriegsvolks allerdings, wie sie Anfangs auch gethan, über sich nehmben und hierzu ihre sonderbare Commissarios und Zahlmeister verordnen oder doch zum wenigsten es also nothdurftig bestellen und versorgen sollen, damit die obristen Landofficierer jeder Zeit angeregte Anticipation und Geld aufbringen, in ihrem Gewalt haben und also das Kriegsvolk mit gutem Nutz und Fromben im Feld desto nutzlicher erhalten, auch alle schädliche Verhinderungen dadurch verhütet bleiben und eingestellt werden möchten.

Wann nun solches von den oftgemelten gehorsamben Ständen (wie Ihr Kais. Mt. der gnädigisten väterlichen Hoffnung und Zuversicht zu ihnen sein) beschehen und sie Ihrer Mt. gnädigisten Begnügen und Suchen stattthuen werden, so wollen Ihr Kais. Mt. nit unterlassen, nit allein bei den Churfürsten und Stauden des h. Reichs, sondern auch bei frembden Potentaten umb ansehenliche starke Hilf (auf welches von etzlichen allreit Vertröstung haben) suchen zu lassen und in Summa allen höchsten möglichen Fleiss fürzuwenden, damit diese Ausrüstung und Erlangung von alleo Orten, wie gesagt, starker Hilfen neben Erhandlung wohlversuchter Obristen, unter welchen sich allreit der Herzog von Mercuri aus Frankreich in Ihrer Mt. Diensten eingelassen, zu sonderm Trost der ganzen Christenheit und alle Wohlfahrt dieser Länder wohl angelegt werde.

Und weil dann gar nit zu zweifeln, alldieweiln der Allmächtige Ihr Kais. Mt. so löblichem christlichen Fürnehmen bald Anfangs obgesagter Massen so gnädiglichen beigestanden, darzu auch vieler Potentaten Herz und Gemüth dahin, dass sie sich mit Ihrer Mt. wider den Erbfeind verbinden wollen, gelenket, dass, ob Gott will, das End auch glücklichen erfolgen und zu Lob und Ehren seines heiligen Namens, auch Ausbreitung des christlichen Glaubens eine herrliche Victoøi wider den blutdürstigen Tyrannen erhalten werden solle. Über dies so wäre auch eine gute Hoffnung, dass mit gnädigisten Zuthuen Ihrer Kais. Mt. zwischen beiden widerwärtigen Theilen im Niederland ein Frieden aufgericht und von dannen eine guete Hilf nach Ungern geschickt werden solle.

Die ganze Bewilligung aber soll anderswo nit, allein zu Fortsetzung des Kriegs und Unterhaltung des Kriegsvolks (darauf sich die gehorsamben Stände gänzlichen zu vertrösten und Ihrer Mt. darumben gehorsamblichen vertrauen mügen) angelegt werden. Dann aufm Fall Ihr Kais. Mt. von den getreuen Ständen wie auch annderstwohero keine dergleichen Hilfen (welches sie aber gar nit hoffen wollen) zu dieser bevorstehenden grossen Nothdurft erlangen sollten, so künnen und mögen alle drei Stände dieses Künigreichs bei sich verständig abnehmben, dass derselben unmüglichen wäre, ihre getreue und liebe Unterthanen wider des Feinds Gewalt und Macht zu schützen und zudefendieren. Sie seind aber zu oftgedachten Ständen der gnädigisten und väterlichen Zuversicht, dass sie nach genugsambei Erwägung aller Umbständen dieser besorglichen Sachen ihnen Selbsten (wie mehr als einst gesagt worden) zum Besten das Ihrige treuherzig bei Ihrer Mt. thun und leisten werden.

Was die Disposition des Kriegsvolks und Fertigung der Bestallungen, Musterungen und was weiters demselben anhängig ist, antrifft, da begehren Ihre Kais. Mt. von den gehorsamben Ständen, dass sie das alles derselben gehorsamblich vertrauen und anheimbsetzen, und da sie zu ihrem Kriegsvolk Commissarios verordnen wollten, dass sie gleichwohl hierzu taugliche und verständige Personen fürnehmben und ordnen sollen. Item so sein Ihre Kais. Mt. des gnädigisten Versehens, die getreuen Stände würden mit Haltung der Musterplätze in diesem Künigreich für ihr Kriegsvolk gehorsamblich zufrieden sein.

Ingleichem ersuchen Ihre Kais. Mt. oftgemelte Stand gnädigist, auf weitem Nothfall und des Feinds Fürbrechen darauf bedacht zu sein und es mit dem Landtagsbeschluss nach Nothdurft zu versehen, wie ein Land dem andern mit gnugsamber Hilf (welches umb den Augustùm hinaus am meisten zu besorgen) beispringen und des Feinds schädlichen und hochgefährlichen Fürnehmen zu Erhalttung dieser und anderer Ihrer Mt. Länder auch getreuen Unterthanen gesteuert und alles Übel dardurch abgewendet werden möchte.

Ferrer ersuchen Ihre Mt. die getreuen Stand gleichsfalls gnädigist, damit der Artikel wegen Erhebung der Bergwerch, item der Stöckraumb halb, wie ingleichem, was die Vergleichung der Stadtrecht mit der Landsordnung antrifft, bei diesem gegenwärtigen Landtag auch zu billicher Erörterung gebracht werden.

Item auf Befestigung Co.norn, Gran und Uywar wird auch eine Hilf begehrt.

Schliesslichen erbieten sich auch Ihre Mat., dass sie den Artikel wegen Einfuhr des Salzes aus Baiern mit dem förderlichsten an ein Ort zur Billicheit gnädigist bringen wollen.

Sequitur conciusio, dass sie solches hinwiederumb umb die gehorsamben Stände mit kaiserlichen und küniglichen Gnaden zu allen Zeiten erkennen und mit gnugsamben reversalibus, auf dass es ohne Nachtheil ihren Privilegien sein solle, sich gnädigist versehen wollen.




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