2. Dobré zdání válečné kanceláře při císařském dvoře o artikulích, které by v příčině záležitostí vojenských do proposice na příští sněm království Českého měly býti pojaty.

V PLZNI, 16. prosince 1599. — Souč. opis v arch. c. k. místodrž. pro král. České v Praze (L. 34. 1600-1605).

Kriegsartikel, so in der Proposition zu vorstehunden beheimbischen Landtag

eingebracht werden möchten.

Anfangs und principaliter hat man in allweg dahin zu sehen und zu gedenken, weil numehr wissentlichen, die getreuen Stand nit allein des langwierigen offenen Kriegs und ihrer deshalber etlich Jahr her obgelegenen beschwerlichen Anlagen und Gaben ganz lass und müd sein, sonder und zuforderist auch sich die meisten, zumal die armen Unterthanen, dergleichen Bürd und Coutribution ferrer zu ertragen und zu erschwingen fast uuvermügig befinden wollen, dass dannoch in der Proposition vor allen Dingen ihnen, den getreuen Ständen, die Noth und Gefahr umb soviel mehr mit seiner noth wendigen Ausführung, allermassen die vorigen Jahr mit Gutachten dahin gedeutet worden und man sich deshalber hiemit Kürze halber dahin referiert haben will, nochmaln für Augen gestellt und danebens angehängt werde, obzwar wohl nägstverschienen Sommer- und Herbstzeit Türken und Tartern bei Ihrer Kais, und Kunigl. Mt. einen Frieden selbst gesucht und sie derowegen zu Erlangung desselben, und damit insonderheit neben andern auch die getreuen Stand auf die vorigen so treuherzigen Hilfen einsmals mehrers verschont bleiben künnten, ihre sondere Commissarios deputiert, so hat sich doch endlichen im Werk befunden, dass solche Friedenssuchung von dem Erbfeind bloss auf ein Falsch und Betrug angesehen gewesen, inmassen dann auch unter währunder Tractation die Tartern fürgebrochen und fast bis an den mährerischen Boden von Uywar und den Bergstädten her-werts mit Rauben und Brennen, auch Niederhauund Hinwegführung einer grossen Anzahl armer Christen merklichen Schaden geübt haben; und so dann je diesem Erbfeind nicht zu trauen und daher nach dem Willen des Allmächtigen Ihre Kais, und Königl. Mt. mit dem offenen Krieg nothdrungenlichen continuieren müssen, die Gefahr auch von diesem Feind urnb soviel sorglicher fallen will, dass er allbereit der Gelegenheit und des Weges, wie er leichtlichen auf deutschen Boden und fürnehmblichen gar in Mähren und Beheimb einbrechen kann, wahrgenommen: so wollten sich auch Ihr Mt. gnädigst und väterlichen versehen, sie. die getreuen Stand, werden dieses zu Gemüth und Herzen nehmen und beides zu Rett- und Defendierung der benachbarten christlichen Landen, als auch ihnen und den Ihrigen selbst zu Schutz sich mit ihren Hilfen und Dargaben, weil sonderlichen sich dieselben bei andern ausländischen Potentaten und dem heiligen Reich je mehr sperren wellen, abermalen gutwillig und willfährig angreifen.

Und darauf möchten Ihr Mt. mit dem Begehren auf die ferndige Bewilligung gehen lassen, doch mit dem Anhang, weiln dies Jahrs die Erfahrung geben, dass durch die Clausul, so in jüngsten Landtagsbeschluss wegen der Schäden eingebracht und reserviert worden ist, ein ansehliche Summa an der Bewilligung zurück geblieben, dass jetzo dieselbe ganz und gar ausgelassen und die Bewilligung ohne alle Coudition erlegt und eingebracht werden solle.

Gleichsfalls dieweil es mit ihr, der getreuen Stand, Bewilligung ein solchen Weg hat, dass dieselbe auf weitgesetzte Termin, und zwar auch zu denselbigen schwerlichen erlegt wird, hergegen das Kriegsvolk zeitlichen bestellt und zum Fall nichts damit, versaumbt und auch dasselbe ordentlich bezahlt werden solle, das ganze Werk nur mit der Anticipation, wie jetzt von zwei Jahren hero beschehen, gericht werden muss, darzu sich aber inskünftig von Privatpersonen schwerlich jemand wirdet brauchen lassen, Ihr Mt. auch selbst von der Hofkammer aus hierzu bei andern vielen Ausgaben nit gefolgen künnen, dass derowegen die getreuen Stand fürder die Bezahlung des bestellten

Kriegsvolks allerdings, wie sie Anfangs auch gethan, über sich nehmen und hierzu ihre sondere Commissarios und Zahlmeister verordnen, oder doch zum wenigisten die Herren obristen Landofficierer selbsten zu der Anticipation und, damit sie die Nothdurft Geld jedesmals zu rechter Zeit in Bereitschaft bringen sollen, vermügen; dann ausseil ein oder dem andern würdet das bestellte Kriegsvolk nit zu erhalten, viel weniger die Bewilligung bei so langsamber Erlegung zu dem Nutz, darauf sie von den getreuen Ständen gutherzig gemeint ist, erspriessen künden.

Was die Disposition des Kriegsvolks, auch Fertigung der Bestallungen, Musterungen und was weiter demselben anhängig, betrifft, solches haben Ihr Mt. an die getreuen Stand, Ihro in omnem eventum zu vertrauen, gnädigst suchen und begehren zu lassen und künnte dabei auch angerührt werden, woferre sie inskünftig zu ihrem Kriegsvolk Comnrissarios zu verordnen gedenken, dass sie dannoch solche Personen darzu benennen oder fürnehmen wollten, welche sich auf dergleichen Verrichtungen verstehen und sich des Wesens mehrers, als etwo bisher gespührt worden, annehmen.

In dem übrigen, dass die getreuen Stand die Musterplätz für ihr Kriegsvolk im Land be willigen und gestatten, sich auch zum Fall der Noth und auf des Feinds weiteren Einfall zu mehrer Hilf und Zusprung gefasst machen und halten, item dass die Stadt und Klöster mit Wagen und Bossen zu dem Feldartollereiwesen alle Willfährigkeit erzeigen und leisten sollen, ist die Nothdurft gleichfalls die vorigen und sonderlichen nägstes Jahr mit mehrern anbracht worden, welchem man abermalen inhaerieren und die getreuen Stand nothwendig darzu vermahnen möchte. Doch stehet eins und das andere zu Ihrer Kais. Mt. und dero hochlöblichen Herren Räth selbst ferrern gnädigsten Bedenken. Actum Pilsen den 16. Decembris anno 99. Klainsträtl.




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