533. Doktor Jindøich Tilesius, syndik mìsta Chebu, zprávu dává purkmistru a radì téhož mìsta o svém jednání v Praze v pøíèinì bernì, zrušení cla, postoupení hradu Chebského mìstu a o jiných záležitostech.

1599, 23. (13.) srpna. - Orig. v archivu mìsta Chebu. Skøíò A II. 2, svaz. 18. Contribution.

Relation.

Uf Befehlich eines ehrenfesten, ehrbaren, hochund wohlweisen Burgermeisters und Raths bin ich am 3. [13.] Julii dieses 99. Jahrs mit dem edlen, gestrengen und hochgelahrten Herrn Georg Kahlen auf Schwarzbach, beider Rechten Doctor und der Rom. Kais. Mt. bei den Apellationen auf Prager Schloss Rath und itzo deputierten Commissario, nach Prag verreiset und daselbst den 5. [15.] eiusdem einkommen.

Nachdem dann meine Instruction anfänglich besaget, dass ich mich umb Revers und Compulsorial wegen bewilligter Contribution angeben und sollicitieren soll, hat den 6. [IG.] dieses wohlgedachter Herr Kahl als Commissarius Relation seiner Verrichtung gethan; hierauf mich berichtet, dass niemand als Herr Vicekanzler vorhanden, welcher sie angenommen und, wann die Herren Landofficieren zusammen kommen, ihnen zu übergeben sich erboten. Nichts minder habe ich mich alsbalden durch eine Supplication umb die Compulsorial und Revers angegeben und zugleich umb Befehlich an Herrn Markgrafen, damit ein E. Rath ohne sein Abwehren die und alle vorige versessene Steuern bei den vier Dörfern einbringen müge. Hierauf hat Vicekanzler mich an Herrn Secretarius Mülner. welcher mich ferner, nachdem er nach etlichen verflossenen Tagen zur Kanzlei kommen, an die Kammern gewiesen.

Daselbst man anfänglich die bewilligten 6000 fl. nicht annehmen wollen aus Ursachen, dass der Kaiser 10.000 Thaler begehret vor 3 Jahr, die 6000 fl. aber wären nur 2 Jahr und wäre noch nicht gnugsam beibracht und erwiesen, dass vor das dritte und also vor das 97. Jahr die Contribution gereicht worden, drum wäre mau solche noch schuldig; so könnten auch die Kais. Mt. die 6000 fl. nicht annehmen. Welches ich dann abgelehnet, dass den Herren Commissarien wären zu Eger die Revers, Compulsorial und Quittung auf das 97. Jahr originaliter vorgezeiget worden; so hätte ich auch selbst beneben einem Rathsherrn die Auszahlung zu Prag im Burggrafenambt gethan, dahin uns dann die Kammern mit der Auszahlung gewiesen, allda wir auch nachmaln die Quittung empfangen.

Daruber Herr Rentmeister gehört, welcher seine Unwissenheit berichtet, da ich aber denjenigen gezeiget, mich auch auf denselben beworfen, deme wir die Auszahlung gethan, habe ich ihn vorbringen mussen. Wie er nun Bericht gethan, hat man mich heissen abtreten und mir lassen hinaus vermelden, dass ich wieder anhalten sollte.

Nach diesem hat Herr Ceglein mir in des Buchhalters Registratur und seiner Relation privatim gezeiget, dass die 6000 fl. von der Stadt Eger und Egerer Kreis angenommen, aber des Elbognischen Kreises ausgesetzet und zur andern Tractation remittieret werde.

Solche des Herrn Buchhalters Relation ist zur Kanzlei kommen, dahin ich hierauf von der Kammer gewiesen, daselbst ich nachmaln Compulsorial und Revers bekommen, inmassen ich dieselbe einem E. Rathe überantwortet habe.

2. Der ander Punkt in meiner Instruction meldet von dem Zolle, deswegen Eingangs ermelter Herr Kahl einem E. Rathe Vorwähnung gethan, bei der Kammer und sonst allenthalben Bericht zu thun, was er allhier vor eine Hinderung vermeldet, dass keine Handlung hieher gelegt oder gepflogen, auch selbst Mittel und Wege zu zeigen, wie der von hinnen genommen werden möchte.

Demselben zufolge er mit Herrn Schwarzbergern anfänglich tractieret, auch nachmaln mich an ihn gewiesen, bei ihme erstlich die Brücke zu bauen, inmassen dann ein E. Rath selbst vor das näheste Mittel angesehen und dasselbe zu gebrauchen mir befohlen. Hierauf gedachter Herr Schwarzberger gegen Herrn Kahlen den Zoll, dass die Kais. Mt. denselben jährlich auf 30.000 Thaler genossen, geschätzet; gegen mir aber, als ihme die Vorwähnung einer Verehrung beschehen, ist er etwan milder gangen und sich mit hochbedauerlichen Worten entboten, dass er wünsche gemeiner Stadt zum besten helfen zu befördern, dass der Zoll von dannen gelegt, allein wohin, das wüsste er nicht, damit nicht ein Weg geöffnet, dahin hernach endlich alle andere Zölle, so sonst auf Fleissen, Pfalz und Baiern gehen, gestecket und dem Kaiser keine einzige Gefälle bringen. Wann aber dem Rathe und gemeiner Stadt damit gedienet, dass die Zollgefälle halbieret und also allhier gelassen würden, wollte er verhoffentlich helfen erlangen. Dann er wäre nun unvormuglich; wo ihn unser Herr Gott nicht abfordere, wollte er selbst seinen Dienst aufgeben, so balden er nur eine Gnad von dem Kaiser erlangen werde. Darum er noch zuvorn gar gern der Stadt gewünschte Beförderung thun wollte.

Weil aber dieser Vorschlag kein annehmlich Mittel, sintemal es gleich sowohl wider die kaiserliche Bullen, als der ganze Zoll, und wann dies Mittel angenommen, liesse sich hoc ipso gemeine Stadt aus ihrer Bulla und ihren stattlichen Privilegiis darüber führen: derowegen ich es ihme auf die Weise widerlegt und ausgeschlagen. Darauf er begehret, ich sollte selbst ein Mittel vorschlagen, welches vor gemeine Stadt und zu Erhaltung deroselben Privilegien gereichet, doch aber nicht gemissbrauchet und dahin extendieret wurde, dass allhier ein freier Pass von jedermänniglich und daselbst ein Betrug gebraucht werden könnte, als ob alle Fuhren gen Eger vor derselben Burger gehörten: dergestalt dann dei Kaiser gar keinen Zoll auch von Ausländischen nicht erlangete. Und obwohl Herr Doctor und Herr Secretarius Kahl sich anerboten, auf einen geraumen Tag zu Herrn Schwarzbergern mit mir zu gehen und hievon conjunctim fernere Unterred zu halten, so haben sie doch endlich vor gut angesehen, weil sowohl sie, als ich nicht satten Bericht hätten, wohin der Zoll gelegt werden sollte, dass es vor gemeine Stadt wäre, und dass es auch nicht das Ansehen hätte, gleichsam hierdurch den Ausländischen gerathen und der Kais. Mt. gross geschadet werden möchte, dass ich die Zusammenkunft suspendieren sollte, bis von meinen Herren ich diesfalls gnugsam informieret. Welches der Herr Schwarzberger ihme auch gefallen lassen, und sich noch darüber gegen mir erkläret, dass ich von seinetwegen einem E. Rathe gewiss anmelden und betheuren sollte, er auf Mittel bedacht sein wollte, damit zu ihrem Begehren und Gefallen der Zoll weggelegt und in vorigen Stand gerichtet werden sollte, wie er dann auch zu seiner Anherkunft umb Galli mit einem E. Rathe oder deroselben Mittelspersonen Rath haben und Besichtigung einnehmen wollte, wie es anzustellen, und wohin die Zollstell zu legen. Derowegen ich es bei solchem seinem Erbieten damaln bewenden lassen.

Folget der dritte Punkt, nämlich die Burghandlung betreffend, hat Herr von Sternberg mich an Herrn Graf Ferdinand Schlicken gewiesen, deme er Befehlich gegeben, mit mir an seiner Statt zu tractieren. Wohlgedachter Herr Graf hat mir angezeigt, wie dass Herr von Sternberg die Burg ge meiner Stadt vor andern, sonderlich vor Christof Heinrich von Zedtwitz, der ihme allbereit 8(00Th. geboten, umb 9000 lassen wrollte, und als ich mich auf die jährlichen Gefälle gezogen, daraus zu be finden, dass nicht 7000 Th. vorzinset werden, bin ich bei dem Gebot der 7200 Th., so Herr Burger meister Crahammer zum nächsten mit mir geboten, verblieben, dasselbe auch, so oft Herr Graf bei mir angehalten und bis auf 8900 Th. abgeschlagen, ferner gethan und mir ein mehrers zu bewilligen nicht verantwortlich noch thunlich sein wolle. Welches dann auch Herr Bachhelbel, welcher deswegen von einem E. Rathe mir zum Beistande zugeschicket, nicht anders vorzunehmen, sondern auf dem Gebote als hoch gnugsam zu aquiescieren vor rathsam gehalten. Darum er und ich gegen Herr Graf Schlicken uns endlich angemeldet, wTann es nicht umb die 7200 Th. sein konnte, dass wir ein meh rers darauf nicht setzen, sondern Herrn von Sternberg abgedankt haben wollen. Und weil Herr Graf von Herrn von Steruberg kein Nachlass erlanget, haben wir unsern Weg von dannen genommen und kein Wort ferner darunib verloren.

4. In Georg Adams von Kotzau Sachen, darinnen zuvor ein ganz widerwärtiger Befehlich, gleichsam ihme die Zeugenverhör zuständig, anhero kommen, habe ich Herrn Vicekanzler angespro chen, demselben eines E. Raths darwider habende Beschwer erzählet und solche in einer Schrift verfasst ihme übergeben und umb Änderung des Befehlichs gebeten. Hat er sich erboten, wann die Herren Officierer oder der Rathschlag aus der Appellation die angezogene Ursachen vor erheblich be finden werden, wollte er es gern befördern helfen. Hat die Beschwerschrift von mir angenommen und in die Appellation decretieret, und weil daraus ein guter Rathschlag kommen, ist der vorige Befehlich geändert und darauf gestellet, dass die Zeugenverhör gemeiner Stadt zugehörig, deswegen er, von Kotzau, die Zeugen unverweigert gestellen soll, welchen Befehlich ich einem E. Rathe alsbalden mit bracht und zugestellt habe.

5. Zum fünften, die Wirschbergischen Unkosten bei der Kammer anlangend, habe ich durch ein Memorial bei der Kammer sollicitieret, darauf ich von Herrn Kretzschmar den Bescheid bekommen, dass ich den Befehlich und Decretum von der Kanzlei producieren und fürzeigen sollte, wurde ich darauf ferner beschieden werden Und nachdem ich dieselbe von Eger bekommen und producieret, inmittels gleichwohl Herr Kretzschmar nach Leipzig vorreiset, hat nicht allein H. Quintus, sondern auch H. Präsident mich dahin vorabschiedet, dass die Kammer diese Unkosten nicht wieder zu er statten schuldig, sintemal dieselbe nicht befohlen hätte, dass die Unkosten aufgewendet; hätte nun die Kanzlei solches angeordenet, so möchte ich mich doselbst der Zahlung erholen; denn die Kanzlei hätte der Kammer nichts vorzuschreiben noch zu befehlen, zu deme wäre die Stadt Eger schuldig in dergleichen Fällen solche Unkosten aufzuwenden, damit diejenigen, so ihnen aufsätzig und strafbar befunden, gebührlich bestrafet wurden.

Und wiewohl ich solches mundlich verantwortet, habe ich doch eine andere Schrift folgendes Tages eingegeben und mich, weil es insonderheit mir durch einen E. Rath schriftlich anbefohlen, der Unkosten halber lauterlich angemeldet, dass solche von der ersten Contribution und Steuergeldern abgezogen und inbehalten werden sollten; ist aber der vorige Bescheid von Herrn Präsidenten mir gegeben, nämlich, weil die Kanzlei befohlen, sollte die Kanzlei auch zahlen. Darauf ich gesagt, die Kais. Mt. hätte gleicher Gestalt befohlen und sich resolvieret, dass von den Wirschbergischen Strafgeldern die Unkosten abgetragen und erstattet werden sollten. Hat er mich an Kaiser gewiesen und gesagt, ich sollte mich vom Kaiser zahlen lassen. Darauf ich ihn befraget, wo ich mich sonst beim

Kaiser der Zahlung halber angeben sollte, denn eben bei der Kammer, denn ich vormeinte, eben darum wäre es Ihrer Mt. Kammer, welche an des Kaisers Stelle die Einnahme und Ausgabe hätte. Ist aber H. Präsident fortgangen und hat mir fernere Reden nicht gestehen wollen.

Hierauf Herr D. Heinrich von Pisnitz zu mir gesaget, dass er es nicht gern gesehen, dass ich mit Herr von Sternberg so lang expostulieret, denn er beruhe endlich auf der Meinung, die Kammer sollte diese Unkosten nicht erstatten, es wäre aber sein Rath, dass ich bei der Kanzlei umb einen kaiserlichen Befehlich an die Kammer ansuchte; so balden ich den selben erlanget und zur Kammer einautworten würde, hätte sich Herr von Sternberg ferner nicht zu verweigern, die Anordnung zu thun, dass sie aus dem Rentineisteraint bezahlet würden. Welchem ich gefolget und eine Supplication gestellet und dieselbe neben Abschriften des Befehlichs und Decrets Herrn Mülnern zugestellet, der sich dann der unbilligen Verweigerung verwundett und den Befehlich zu befordern versprochen, dessen man in künftig zu gewarten.

6. In den Nothafftischen Lehensachen hat die Kais. Mt. des Nothhaftens Beschwerschrift einem E. Rathe zu deroselben Gegenbericht und Verantwort mg zugeschicket, welche dam förder mir zukommen und beigelegtermassen beantwortet worden: nachdem ich den Herrn D. Kahlen, D.Donnern und Secretarium Kahlen dieser Sachen halber umb Forderung augelanget und mit ihnen davor discurieret, sind sie sämbtlich der Meinung gewesen, wenn je nicht deducieret oder erwiesen, dass Meuselsdorf böhemisch Lehen wäre, so sollte doch der Rathschlag dahin gehen, dass Nothhaft dem Markt Redwitz auf Darstellung eines Lehenträgers das Dorf als nothhaftisch Eigenlehen zu leihen schuldig sein sollte.

Weil dann die Resolution darüber noch nicht ergangen, sondern ungeacht ihme Nothaft geliehen per decretum ausgesetzet und zuvorbehalten worden, ist man deroselben auch in künftig zu gewarten.

7. Die Commission wegen des Dyllenbergs beruhet noch auf Ernennung der Commissarien, insonderheit aber bin ich mit Herrn Kretzschmar dahin vorblieben, dass Herr D. Heinrich von Pisnitz, wenn er noch diesen Herbst oder künftigen Frühling auf seine Güter reisen würde, hierzu deputieret und ihme Herr Zehentner zu Schlackenwalda und noch ein ander adjungieret werden sollte-Und weil ich anders nicht gewusst, dann meinen Herren werden itzogedachte Herren nicht zuwider oder unangenehm sein, weil es auch eher nicht fuglich vorgenommen werden kann, habe ich es meines Theils nicht ausschlagen können und bin damit zufrieden gewesen.

8. In der bairischen Lehensache, weil ein E. Rath in Manglung endlicher Resolution eine Recognition oder Indult zu begehren vor gut angesehen, habe ich deswegen eine Supplication eingegeben, und Herrn Mülnern und Herrn Ernst Heinzen umb Forderung angesprochen, welche sie mir zugesagt, und darum ungezweifelt zu gewarten.

9. Wegen des Bodensteinerischen Liquidation-Urtheils habe ich Herrn Appellation-Präsidenten angesprochen und ihn von meinen Herren wegen unterdienstlich gebeten, zu befördern, wenn jo jemand unter den abwesenden Herren Räthen dieselben Akten bei sich hätte, dass doch dieselbe abgefordert und einem andern gegeben wurden, hat er mir angezeigt, dass Herr Kauffer solche bei sich, er wäre aber vor Ihrer Mt. gefodert, alsdann sollten diese Acteu zum ehisten erledigt werden; anf den Fall aber er nicht erscheine, sollten doch die Aden von ihme abgefordert und einem andern zu referieren gegeben werden. Habe umb mehrer und gewisser Beförderung willen dieses durch eine sonderbare Supplication bei der Appellation gesuchet und gebeten.

10. In Benedici Klinkervogels langwührigeu Sache contra Simon Sommern habe ich ebner gestalt bei der Appellation und Kanzlei sollicitieret, darauf die Akten vorgenommen und rechtlich er kennet, mir auch das Urtheil, wie beigelegt und einem E. Rath überantwortet, ausgegeben worden.

11. Wiewohl in Quirin Holdorfs Wittib Sachen etwa zu sollicitieren mir nicht befohlen worden, weil aber D. Engelmeier vor sich bei der Kanzlei umb Einstellung der Commission und Verhör bei der Kauz lei supplicieret und mir dasselbe notificieret worden, habe ich mit etlichen Herren davon geredet, warum diese Sachen nicht abgefodert und zur Kanzlei gezogen werden könne: ist hierauf dem Engelmeier per decretum auferlegt, dass sein Weib von sich oder durch einen Gewaltträger vor den deputierten Commissarieu zu erscheinen schuldig sein solle.

12. In Sachen contra Herren Markgrafen Georg Fridrichen betreffend, dass die vier Dörfer au eingehaltener Contribution auf die 200O Fl. schuldig, deswegen gebeten, dass die Kais. Mt. ihme mit mehrern Ernst befehlen wolle, dass er die Stadt ohne einig Abwehren dieselbe besteuern und die ungehorsame durch gebührliche Mittel dazuhalten lassen solle, ist von sich und nicht durch Klag bei seinen Ambtleuten ein Befehlich ausgegeben; aber belangend die andern vier Beschwerpunkten, so der Kastner durch ein Schreiben bei einem E. Raths anbracht, ist zur Appellation kommen und da selbst vorblieben.

13. Der Kauf umb das teutsche Haus, deswegen Rath zu haben mit etlich vertraueten Herren, ob man auch der Kais. Mt. Ratification darüber suchen solle, belangend, sind H. Donner, H. D. Kahl, H. Trost und Herr Secret. Kahl alle der Meinung gewesen, dass es sicherer und gemeiner Stadt zuträglicher sei, wenn es geschehe, als wann es unterlassen werde, ungeacht die Stadt sonst von sich eine freie Macht habe, zu kaufen und zu verkaufen, und nicht erst von der Kais. Mt. Consens erlangen müsse.

Welches in allen specificierten Punkten einem E. Rathe ich also mündlich referieret, dass es sich erzähltermassen zu Prag also verlaufen und begeben habe. Und weil es mir aufgetragen, umb künftiger Nachrichtung willen solches schriftlich zu verfassen und zur Kanzlei zu bringen, habe ich demselben gehorsamlich nachkommen und hiermit von meiner Verrichtung, berichtsweise übergeben sollen und wollen. Und ist diese Relation in sitzendem Rathe von mir mündlich geschehen den 13. [23.] Augusti a. 99.

H. Tilesius D., pro tempore syndicus.









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