523. Zápis o jednání císařských komisařů, hraběte Krištofa Slika a doktora Kahla, rady při apellacích, s rytířstvem kraje Chebského a s obci města Chebu v příčině kontribuce.

1599, 0. července. - Koncept v archivu města Chebu. Skříň A 2, fase. 18.

Anno 99. Als uf der Röm. Kais, auch zu Hungern und Beheim Kunigl. Mt., unsers allergnädigisten Herrns, vorher an die Ritterschaft und Stadt zugleich ausgangene Befehlich und Patenten, dero veroni ente Commissarien. als Herr Christoph Schlick, Graf zu Passau, dann Herr Doctor Khal, Appellationrath allhier, den 25. Junii alten Kalenders [5. Juli n. Kai.] ankommen, belangt die Con-tribution, als haben sie den 26. einsdem [6. Juli] die von der Ritterschaft und Stadt umb 11 Uhr in Sebastian Rupprechts Behausung betaget und seind vor ihnen erschienen Jörg Wolf von Brandt, Wolf Elubogner und Ludwig Bartel von Thain uf Kinsperg, dann Herr Burgermeister Wernher, Herr Meinel, Herr Syndicus und Stadtschreiber.

Haben dieselben kurzlich folgende Proposition gethan: dass nämlich Ihre Kais. Mt. denen von der Ritterschaft und Stadt Ihre kaiserliche Gnade und alles gutes Hessen entbieten, und nehmen sie der Ritterschaft und Stadt Erscheinen zu Gnaden an, und hätten Ihre Kais. Mt. der Ritterschaft und Stadt dieser Zeit gerne verschont gesehen, do nit wichtige Ursachen hierin vorgangen; denn kurz vorrückter Zeit Ihre Kais. Mt. mit den löblichen Ständen des Königreichs Beheimb ein Landtag gehalten, der Turkenhilf halber, do dann die löblichen Stände ein gewisses gewilligt, darumben dann insonderheit die Stände an Ihre Kais. Mt. unterthänigist begehrt, dass die Incorporierte zu gleicher Mitleidung behandelt, doher sie von höchstgedachtist Ihrer Kais. Mt. an die Ritterschaft und Stadt abgefertigt.

Angesehen nun Ihre Kais. Mt. hierin mit grossen und hochwichtigen Ausgaben beladen, und die löbliche Kron Beheimb bisher hiebei das ihre gethan und noch thut, wie auch die Ritterschaft und Stadt und nachmaln der gnädigisten Zuvorsicht, sie sich hierin getreuherzig erzeigen werden, und diesfalls Stadt und Kreis ao. 97 und 98 gefeiert und nichts contribuiert, derwegen Ihre Kais Mt. gnädigist Begehren, dass Stadt und Kreis uf gewisse Termin vor das Versessene Zehen Tausend Thaler sollen und wollen contribuieren. Und wollten sich Ihre Gnd. vorsehen, die Ritterschaft und Stadt hierin nichts difficultieren noch unerheblich Ursachen einwenden werden, angesehen solches zu ihrer eignen Defension, damit sie bei dem Ihren geruhig sein und bleiben mögen; dann Ihre Kais. Mt. ein gross Volk im Feld unterhalten müssen. Wollten sich demnach im Namen Ihrer Kais. Mt. gehorsamister Erklärung vorsehen, damit auch andere, mit denen sie ferner zu handeln Befehlich, zu dergleichen Mitleiden und Anhilfen Anlass haben mögen.

Darauf Bedenkzeit und Hintergang bis uf den morgenden Tag gebeten, der also gewilligt. Darauf dann die Ritterschaft, Burgermeister und Rath sich zusammen neben Gericht und Gemein betaget, die Sachen berathschlagt.

Und weil uf das 97. Jahr schon contribuiert vormög der bei Handen habenden Quittungen, Konipulsorial und Revers, doher dann uf dies Jahr als 97. nichts zu willigen, uf das 98. Jahr aber sich entschuldigen wegen des Misswachs, Theurung, ausgestandenen Musterung, jahrlichen Contribution, Engerung des Kreis, beschwerlichen Zoll, und also in Pausen 1500 fl.




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