499. Bartolomìj Riemer, dìkan a faráø v Kadani, stìžuje si arcibiskupovi Pražskému na jednáni obyvatelù pod obojí v mìstì, kteøí prý vlastnì jsou luteráni a kalvíni.
V KADANI. 1599, 23. bøezna. - Orig. v archivu arcibisk. Pražsk. Registrata f. III., 1597-1613.
Hochwürdigster in Gott gnädigster Fürst und Herr Herr etc.! Hiemit E. Fürstl. Gnd. aus gehorsamer Schuld und Pflicht hab ich unterlassen nit sollen noch künnen den jämmerlichen täglichen wachsenden Zustand der Katholischen allhier zu Kadan durch dieses Schreiben in Demuth zu vermelden. Nachdem, G. Fürst und Herr, nun etlich Jahr anhero die vermeinten zu Kadan sub utraque in vielen Punkten ihrem von sich wegen der Religion gegebenen Revers (wie solches lautbar genugsam und jedermann bekannt)" nit gemäss gelebt, so wäre es dennoch leidlichen, so es bei denselbigen verblieben wäre. Itzund aber also hoch an Tag kommt, dass, was vor heimlichen tractiert, ganz ohn alle Scheu geübet und ins Werk gesetzt wird. Dann vorstrichenes 98. Jahrs Galli, als Wilhelmus von Dornsperg, gewesener Pfarrer unter E. Fürstl. Gnd. Stift Schwecz, von dannen flüchtig zu Kadan deren vermeinten sub utraque Prädicant geworden, hat er nicht allein privatim in magistøi Valentini weiland Behausung auf einer Ehgab, welche er seinem praedecessori, deren sub utraque auch gewesenen Clamanten, Hieremiae Denkhardo, so sich zu Kadan mit grossem Frohlocken muthwilliglichen beweibet, gehalten, sich leichtfertiglichen und gottslästerlichen hören lassen, die römisch Kirch mit allen Gliedern zum heftigsten angegriffen, als sollte sie aus teuflichen Eingeben die Ehe nit der Weltlichen allein, sondern viel mehr der Priester verbieten, welches wider alle göttliche und natürliche Ordnung wäre. Solches zu confirmieren, hat er gräuliche Historien, welche pudice nit leicht erzählet künnen werden, doch im Fall der Noth verhanden sein, einlaufen lassen. Solches, was er privatim gehandelt, hat er öffentlich auf der Kanzel auch nit geschwiegen. An diesem nit genug, schreitet praedictus Wilhelmus zu einer andern Copulation. Nit begnügt, das er sich und obgemelten Hieremiam mitbeweibet, gibt dem dritten auch eines. Derselbige ist verlaufenes 98. Jahrs der vermeinten Utraquisten Capellan gewesen, aber von dem Consistono sub utraque zu Prag amoviert worden, ex causa, dass er aus dem Kloster Grissa in Schlesien, darinnen er etliche Jahr Profess gewesen, gesprungen und entlaufen, und mit dem obberührten Pfarr sich nicht vertragen künnen.
Dieser nun von Grissau, mit Namen Simon, weil er nit weiter kann, nimmt und lässt ihm auch ein vermeintes Weib von itzigem Wilhelmo zutrauen, exerciert sein voriges Ambt nit und wird wie ein ander Bürger zu Kadan geduldet, lieb und werth gehalten, welchem auch die Kadner zu seiner Hochzeit grosse Geschenk gethan, und ist noch verhanden. Remoto hoc nimmt Wilhelmus von Dornsperg einen anderen, nomine Paulus Landtsman, welcher allbereit mit Weib und Kind gar tapfer versehen, vor ein Capellan an. Dieser Paulus ist von wegen seiner Verbrechung, so er in dem Kloster Set. Laurentii zur Gabel, darinnen die seelige Frau und Stifterin desselbigen Klosters, Zdislawa Berkin, ihre Begräbnus hat, muthwilliglichen vorbracht und geübet, aus E. Fürstl. Gnd. ernstlichen Befehlch vor etlichen Jahren auf dem altstädter Rathhaus gefänglich eingezogen worden. Unangesehen, dass er fast nicht recht lesen kann, dannoch aller apostatischer Art nach hat er unter andern am Sonntage Oculi in der Mittagspredigt ein solche grausame lästerliche wider Gottes und seiner heiligen Bilder, wider die Ceremonien Predigt (so es anders also zu nennen) gethan, welche nit den Katholischen allein schwer, sondern auch dem ketzerischen Gesindel unleidlichen vorkommen und, reverenter darvon zu melden, dargegen gespirzelt.
So hat genannter Wilhelm nit unlängst dispensiert mit Gevatterschaften, copuliert und spricht zusammen nach seinem und, wie er vorgibt, aus des Consistorii sub utraque zu Prag Consens und Gefallen, wie dann vor der Fastnacht geschehen mit einem Backen, so Sauer Lorz genannt wird, welcher seine Gevatter geheirat. Diesem Exempel folget nach ein ander, Fux genannt, eben in dem Grad mit einer Kupferschmieden, welche allbereit ihre schliessliche Abberednus gehalten und, dafern E. Fürstl. Gnd. nit ein ernstes Befehlen ergehen lassen werden, nach künftigen Ostern mit hochzeitlicher Solemnität wird vollzogen werden.
Solches wegen dieser meineidigen Prädicanten hab ich gehorsamblich E. Fürstl. Gnd. melden sollen, doch auch darneben, dass zu diesem allem die Herren zu Kadan ihrem Revers zuwider gar stillschweigen, nit allein dieses passieren mit den Prädicanten lassen, sondern auch die katholische Pfarr und Schul, zu welcher sie gehören und gehören sollen, ganz uaterzudrücken mit den "Winkelschulen, deren in die eilf itzund zu finden und verhanden, vormeinen, uber das die Raitung der Pfarr- und Hauptkirchen zu Kadan auf dem Rathhaus nach ihrem Gefallen einnehmen, hergegen aber ihre Zusammenkünften, Einkommen und Einnahmen ihrer vermeinten Kirchen also mit Raitung abkommen, dass ein ehrsamer Rath, viel weniger einiger Katholischer darvon Wissenschaft hat, wiewohl das unleugbar ist, dass die vermeinten sub utraque etlich Tausend Thaler beisammen haben, welches (do es ihnen erlaubt würde) zu ihrem Kirchenbau noch täglich durch ihre heimblichen Praktiken gemehret wird.
Item so gebrauchen sie sich der Glocken bei der katholischen Kirchen ohne mein Vorbe-wusst, wie und wann sie wollen, da sie doch (da Gott behüt) sollten zubrochen werden, sie kein andere nit würden dergleichen giessen lassen. Und in eine Summ alles zu fassen, so ist kein Gottesdienst den Compactaten und Revers gemäss weder bei ihren Pfaffen, weder bei den vermeinten sub utraque, dann kein Fasten, kein Beicht, kein Procession, kein Ceremonien ist bei ihnen nit und wird nit auf Consistorianisch, sondern Lutherisch und zum Theil Kalvinisch bei ihnen gehalten.
Aus angezogenen Punkten, gnädigster Fürst und Herr, kann E. Fürstl. Gnd. gnädigst abnehmen, wohin es gespielt, sintemal der katholischen Kirchen gestiftes uraltes Einkommen und Glocken ihnen geliebet und derselben gebrauchen, hergegen aber die Kirchen und Schulen hassen, an Gebäuden und Einkommen schmälern, ihnen und der heiligen katholischen Kirchen, ja auch Ihrer Rom. Kais. Mt. zu Trutz durch ihre oben angezogene Prädicanten mit Wort und That widersagen.
E. Fürstl. Gnd. aus herzlieh schuldigem Mitleiden des katholischen armen Kadner Häufleins, auch aus E. Fürstl. Gnd. gnädigstem Befehlch und Erforderung meines Ambts, welches ich als der unwürdigste aus E. Fürstl. Gnd. Befehlch trage, hab ich solches gehorsamblich anzumelden nit unterlassen sollen, mit tiefester gehorsambster Bitt, E. Fürstl. Gnd. geruhen mich sambt den armen Katholischen, wiewohl wenigen, gnädiglich schützen und väterlichen handhaben. Will auch nicht unterlassen, umb E. Fürstl. Gnd. gewünschte Gesundheit, langes Leben und glückselige Regierung neben mir befohlenen Katholischen Gott zu bitten, E. Fürstl. Gnd. hiemit Gott und mich E. Fürstl. G. gnädigsten Bedenken befehlend. In Eil Kadan den 23. Martii anno 99.
E. Fürstl. Gnd. unterthänigister, gehorsambister Capellan
Bartholomaeus Riemer, decanus et parochus ibidem. |