496. Dobré zdání komory dvorské o artikulích komorou českou navržených, které by na příštím sněmu, království Českého v příčině prodloužení posavadních sbírek a posudného na další tři léta a odstranění nedostatků při vybírání jich, pak v příčině povznesení hor, propůjčení lesů hraničných na štokrámy, srovnání práv městských se zřízením zemským, vyřízení účtů berničných a drahoty soli stavům předloženy býti měly. Pod čárou poznamenán jest při každém článku posudek presidenta komory české, Štěpána ze Šternberka.

1599, 19. března. - Koncept v c. a kr. finančním archivu ve Vídni. Böhmen, Landtage 1500.

Artikel der beheimischen Kammer verfasst, so bei bevorstehenden Landtag in der Kron Beheimb den Ständen allda furzutragen.

So viel erstlich die Continuation des Biergelds anreicht, weil dergleichen Bewilligung auf schierst kommend Philippi und Jacobi ihr Endschaft erreichen würde, möchte solche wiederumb auf die drei Jahr neben der Haussteuer und Contribution, wie anderemal beschehen, begehrt werden; was aber die Ungleicheit in dem Nitbekennen wegen vieler vom Herren- und Ritterstand auch Freisassen [zu den] Steuern, Zbírka oder Contribution, Bauhilfen des Prager Schloss, desgleichen zur Defension, auch der Bewilligung von dem ausgeliehenen Geld, auch der Victualien Verkauf anlangt, da würdet darfur gehalten, es werde diesfalls unterschieden werden müssen unter denen, die auf dem Land sitzen, und denen, die in den Städten wohnen, und dass etwa gemeldet wurde, bei welchen sich dergleichen Mängel befinden, damit nit etwa die vom Land solches auf die Städte und die Städte "wiederumb auf die vom Land verstunden, und also den Sachen dennocht nit geholfen würde. Und wurde hierbei vonnöthen sein, dass von den Ständen Mittel fürzuschlagen und zu specificieren begehrt werden, wie solche Mängel zurecht gebracht werden künnten, und dass dasjenige, was bewilligt, auch treulich geleistet und darin ein durchgehende Gleichheit gehalten wurde.



[ [In margine]: Dicit Herr von Sternberg: Es seie bei allen der Mängel, kunnte derwegen nit wohl distinguiert werden.]

Dass dann auch die Kreiseinnehmber mit Erlegung ihrer Raitungen saumig erscheinen, da ist wohl das nächste, dass sie zu Erlegung derselben ernstlich vermahnet werden. Man hätt aber vermeint rathsamb zu sein, dass es mit Erlegung der Contribution auf vorigen modum gerichtet werde, dass nämblich die Stände selbst ihre Gebührnus bei dem Bern erlegten und dardurch der Kreiseinnehmber Besoldung, auf welche dennocht des Jahrs nit ein Geringes gehet, erspart und dergleichen Saumbsal mit den Raitungen verhütet wurde.[ [In margine]: Placet dem Herrn von Sternberg und war dieser Weg besser, dann der etlich Jahr gewesene. Sollte aber dies nit zu erhalten sein, so, müssen doch fleissigere Einnehmber bestellt und bessere Ordnung gehalten werden.]

Bei dem Punkt, die Erhebung der Bergwerke betreffend, da möchte dieses mit angebracht und der Verzug etwa also entschuldigt werden: obwohl Ihre Mt. den Personen, welche die Stände in fertigem Landtag benennet, zu solcher Beratschlagung einen Tag und Ort ihrer Zusammenkunft und Handlung gnädigst angesetzt hätten, so wären sie doch daran durch die eingefallenen Sterbs- und Kriegsläufe verhindert worden; wollten aber solche Beratschlagung besser hinaus nochmalen anstellen lassen; allein würden die Stände, do etwa einer oder der ander aus den vorigen benennten Commissarien mit Tod verblichen, an des Abgeleibten Stell einen andern oder andere namhaft zu machen haben.


[ [In margine]: Placet dem Herrn von Srernberg.]

Wegen der Granitzen dies Kunigreichs Beheimb und Verleihung der Walde den Ausländern auf Stockraum, do ist in vorigem Landtag auch Ort und Tag, wann und wohin die benennten Commissari fortreisen sollten, benennet worden. Ob aber solches besehenen, darum weiss die Kammer nit. Wären sie zusammenkommen und solches verrichtet: so war ihre Relation zu begehren und zu ersehen; wo aber nit, so wurde die Forstellung vorverstandenermassen billich gemahnet. [Folgende Stelle ist im Concepte gestrichen:] Es würdet aber darbei erachtet, weil die Commissarien etwo, wo sie den Anfang machen, oder wie sie procedieren sollten, nit eigentlich wissen möchten, es möchte zuvor den Kreishauptleuten, wo solche Stockraum eiwa üblich oder gebräuchig, geschrieben, ihnen die Erkundigung aller Beschaffenheit auferlegt und nach erlangter Gewissheit alsdann dem Landtags-beschluss nach, diese Sachen erörtert und geschlichtet werden.[ [In margine]: Dicit Herr von Sternberg: Ein gewissen Tag zwar wieder zu benennen, doch möchte das mit den Kreishauptleuten zuvor versucht werden.]

Zu Vergleichung des Stadtrechts mit der Landsordnung, do haben es die Stände bei vorigen Commissarien, so anno 97 benennet, verbleiben lassen und wiederumb zu dem Montag nach Set. Katharina verschienen 98 Jahrs determiniert; weil aber die Sachen nit nachgesetzt, so wurden sie nun einen andern Tag zu bestimmen haben, und furnehmblich dies darumb zu befurdern, weil darmit auch die Sachen wegen der Handwerker allzuhohen Steigerung verglichen werden sollte.[ [In margine]: Dicit dominus a Sternlierg: Sollte an die Befurderung und Bestimmung eines gewissen Tags vermalint werden.]

Wegen der Steuerraitungen, do ist auch die Nothdurft in vorigem Landtag furgesehen und zu der Zusammenkunft der Freitag nach Corporis Christi praefigiert; da es nun nit beschehen und die Steuerraitungen nit aufgenommen, so würdet dieses auch zu mahnen und ein anderer Tag zu benennen sein. [[In margine]: Sollte auch gemahnet und darzu ein gewisse Zeit benennet werden.]

[Nachstehende Absätze sind im Concepte durchstrichen:] Des Salzes Theuerung halber und wie die Einfuhr desselben zu befurdern, do hätten diejenigen, welche sich etwa mit den Strasseu beschwert befunden, vermög vorigen Landtags auch ihre Nothdurft den Sambstag vor Medardi einbringen sollen. Ob aber solches beschehen, darvon hätt die Hofkamnier einiche Nachrichtung nit, und do ihr was eingebracht und conimuniciert wurde, wollte sie das ihrige auch gern darzu reden, wie sie denn auch, was zu solcher Sahhereinbeförderung dienstlich, gerne befurdern helfen will. Wäre aber auch dieses, was geschlossen, nit effectuiert und gar ersitzen blieben, so möchten an dasselb die Stände vermahnet und ihr bestes selber zu handlen und fortzustellen ihnen Anzeig und Andeutung beschelieu.[ [In margine]: Dicit dominus a Sternberg: Sollte gemahnet werden und dass sie es nit verschieben. Wegen des Salzes wäre gut, dass zur Kammer geben würde, was wegen des Salzes einkomben, der Kanzlei und den Ständen fürzubringen, so könnte auch inehres darvon geredt und Gutachten geben werden.]

Da nun sie die beheiinbische Ki-mmer dergleichen Mahnungen, wie oberzählt, auch für thunlich haltet, kann sie die Kammerartikel darnach also formieren und dieses, weil die Zeit kurz, aller Möglichkeit nach an gehöriges Ort zu Verfassung der Proposition und fererern Nachdenken geben und befördern lassen. Darbei dann auch ein sondere Nothdurft, dass der Landtag, wann er schon geschlossen, doch noch nit publiciert, Ihrer Mt. zuvor zu ersehen zugestellt und die Kammern darüber vor der Publication gehört wurden, so kunnten die Artikel, so etwa unlauter, desto mehreres erläutert und darbei auf mehrere Richtigkeit oder Ordnung gedacht werden.




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