495. Dobré zdání komory dvorské o artikulích, které by v příčině věcí válečných do proposice na nejbližší sněm království Českého pojaty býti měly.

V PRAZE. 1599, 19. března. - Koncept v c. a kr. společ archivu finančním ve Vídni. (Böhmen, 1599, März.)

Erstlich, dass die Stand 8000 Mann extraordinari zu unterhalten bewilligen wollten mit der Abtheilung, dass 2000 zu Ross und 6000 zu Fuss bestellt werden sollten.

Die 12.000 zu Ross wollten Ihre Mt. auf solche Art und Manier, wie es Ihre Mt. zu jetzigem Kriegsstand am nutzlichsten und zuträglichsten zu sein befinden wurden, abtheilen und sich ausrüsten lassen. Do nun aus der Kron Beheimb oder den incorporierten Ländern Personen gefunden, die sich auf dergleichen Manier und Weis gebrauchen lassen wollten, sollten dieselben auch befurdert und unter solche Bestallung genommen werden.

Das Volk zu Fuss künnte, wie zuvor, auf Wallonen und Franzosen gericht werden, weil man dardurch der Musterplätz mehrerntheils enthebt und auch mit der Unterhaltung umb so viel besser darbei gefolgen künne.

Die Zeit der Unterhaltung wäre auf 6 Monat ausser Anund Abzugs zu begehren mit angehängter Condition, was mit den Carenzen erspart würde, dass es gleichfalls allein zum Kriegswesen deputiert und angewendet werden solle.

Die Disposition und Fertigung der Bestallungen, auch alle Musterung und was demselben anhängig, soll in allweg Ihrer Mt. vertraut werden; dann einmal ausser demselben die löblichen Stände ihnen nur selbst Ungelegenheiten und Nachreden, auch dem Kriegswesen leichtlich Versaumbnussen verursachen möchten.

Bei solcher der Stände hoffentlich folgenden Bewilligung würdet auch auf dies Acht zu geben sein, dass sich bis anhero befunden, wie die Termin der Contribution allzu weit hinausgesetzte und man zu dem Geld langsamb hat kommen und gelangen mugen, hergegen aber das Kriegsvolk zeitlich geworben und bestellt, ins Feld gebracht, auch mit Bezahlung versehen hätt sein sollen. Damit mau nun in der zeitlichen Werbung des Kriegsvolks und dessen Fortfurderung durch die langsamen Termin und spät fallende Gelder nit abermals gehindert werde, so werden die loblichen Stände dahin zu ersuchen sein, damit sie auf Bestimb- und Furnehmbung ehender Termin oder, do solche nit sogleich kommen oder Geld gefällt, wie man darauf in ander Weg sicher anticipieren möchte, gedenken und schliessen.

Uber dies so ist sich dies Jahrs des Feinds sondern Gewalts und Macht, auch Herauszugs ungefährlich auf den Augustum und folgunde Monat zu versehen und mit Zubereitung zum Nachzug keineswegs länger zu feiren oder zu säumen. Damit nun das römische Reich, welches auf dergleichen bereiť bedacht gewest, auch die andern der Kron Beheimb incorporierten Länder zu solcher Präparation desto williger und treuherziger auch furdersamer sein, so würdet von den Ständen dieser Kron auch dies zu begehren sein, sie dahin gedenken und trachten wollten, wie sie zu einem dergleichen Nach- und Zuzug bereit und fertig sein kunnen. Wird man alsdann solchen Nachoder Zuzug nicht bedorffen, so ist solche Anordnung auf ein künftiges dem Land in mehrerlei Weg nutz- und erspriesslich. Do es aber vonnöthen, so würdet dardurch das Land für des Feinds Furbrechen und Einfall verwahret und verhütet.

Letzlich so sollen auch die Granitzenhäuser sehr übel gebaut und offen stehen, welche doch auf allen Fall nit ungebaut zu lassen. Möchten derowegen von den Ständen dieser Kron Beheimb auf Gran, Comorn und Uywar in 20.000 Thaler Bauhilf oder Geld begehrt werden. Actum Prag den 19. Martii 99.




Přihlásit/registrovat se do ISP