494. Návrh učiněný od válečné kanceláře při císařském dvoře v Praze, co by v příčině záležitostí válečných na příštím sněmu českém stavům předložiti se mělo.

V PRAZE. 1599, 17. března. - Orig. v c. a kr. společném archivu finančním ve Vídni. (Böhmen, Landtage 1500 etc.)

Im vorstehenden beheimischen Landtag möchten die Begehren in der Proposition in dem, was das Kriegswesen betrifft, auf nachfolgunde Weg gestellt werden:

Erstlichen wegen der extraordinari Hilfen auf Bewilligung und Unterhaltung 8000 Mann mit der Abtheilung, dass 2000 zu Ross und 6000 zu Fuss bestellt werden sollen. Die zu Ross aber sollten allein mit niederländischen Curazziern und Archibusiern erfüllt oder, wo man dies Orts auch den beheimischen Adel und andere Deutsche dabei befördern wollte, die Anzahl halbiert und närnblichen 1000 niederländische Curazzier und Archibusier und die andern 1000 Pferd auch auf Archibusiern dem deutschen Gebrauch nach, doch unter abgetheilte Trappen bestellt werden, dann einmal allhie auf deutsche Reiter zu gehen, aus vielen Ursachen und Bedenken nit zu rathen sein will.

Das Volk zu Fuss künnte, wie zuvor, auf Wallonen und Franzosen gericht werden, weil man dardurch der Musterplätz mehrern Theils enthebt und auch mit der Unterhaltung umb soviel besser dabei gefolgen kann.

Die Zeit der Unterhaltung wäre auf 6 Monat ausser An- und Abzugs zu begehren mit angehängter Condition, was mit den Vacanzen auch erspart wurde, dass es gleichfalls allein zum Kriegswesen deputiert und angewendet werde.

Die Disposition und Fertigung der Bestallungen, auch alle Musterungen und was demselben anhängig, soll in allweg Ihr Mt. vertraut werden; dann einmal aussei demselben die löblichen Stand ihnen nur seihst Ungelegenheit und Nachreden, auch dem Kriegswesen leichtlichen Versaumbnussen verursachen möchten.

Wie auch bei diesen Punkten und erfolgender der Stand Bewilligung dies die Maxima sein wirdet, dass die Contribution mit mehrerm Ernst und Richtigkeit einbracht, bevorab auf ordenliche anticipationem gedacht und geschlossen werde: als möchte dieses und auch wegen Einbringung der Restanten mit sonderer Beweg- und Ausführung in der Proposition einbracht werden, darüber dann die kaiserliche Hofkammer die Nothdurft zu vermelden weiss.

2. Für das ander hat man bisher mit Schaden zu mehrmalen erfahren, wie höchst nothwendig die gewisse Bestellung der Artollereiross sein will, und weil man je am besten in Beheim, Schlesien und Mährern damit aufkomben kann, so wär mit den löblichen Ständen, sonderlichen auch den Städten und Klöstern, weliche Fuhrleut unter ihnen haben, zu handlen, dass sie dergleichen Ross und Wagen gegen gehührlicher Unterhaltung Ihrer Kais. Mt. zu Nothdurft der Feldartollerei gewisslichen erfolgen lassen und schicken wollten.

3. Also würdet auch die Nothdurft wegen Zufuhr der Proviant einzubringen sein.

4. Item nachdem man sich dies Jahrs des Feinds sondern Gewalts und Macht besorgen muss und demselben auf gählinges Einund Fürbrechen durch die anrainenden Land mit aller christlichen und benachbarten Zusambensetzung begegnet werden muss, so ist vonnöthen, die löblichen Stand auf Richtigkeit und gewisse Ordnung des Nach- oder andern ergäbigen Zuzug zu ermahnen auch darauf den Schluss und Anordnungen ergehen zu lassen.

5. Soviel das ordinari Gränitzwesen betrifft, wäre wohl vonnöthen, die vorige Contribution mit mehrern Anlagen zu verbessern, aber weil es den Ständen nit erschwinglichen sein würdet, möchte man bei demselben verharren, doch auch dahin gedenken und sich vergleichen, dass dieselben ordinari Contributionen zu bestimbten Termin richtig erlegt, auch die Restanten zur Gebühr eingefordert werden.

Schliesslichen und fürs sechste möchte in allweg wieder ein Bauhilf auf Gran, Comorn oder Uywar begehrt werden, weil sonsten dieselben Ort an Gebäuen gar erliegen und in Gefahr bleiben werden.

Weliches bei vorstehenden gemeldten Landtag obiter hat sollen vermelt werden, und da man uber ein oder den andern Punkten mehrern Bericht und Erläuterung bedürfen und begehren [möchte], will man denselben hinnach von der Kriegsexpedition auch thun. Actum Prag den 17. Martii anno 99.




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