476. Jistý Filip Fenner podává Petru Vokovi z Rožmberka zprávu o nezdaøeném oblehání pevnosti Budínské vojskem císaøským, o rozporu mezi arciknížetem Ferdinandem a stavy Štýrskými pro násilné provádìní katolické reformace, o neshodì mezi markrabím Burgavským a stavy v pøedních zemích Rakouských, kteøí se vzpírají, aby v držení markrabství Burgavského uveden byl a zmiòuje se o obecné pochybnosti, je-li nabízené od knížete Zikmunda Bathoryho postoupení knížetství Sedmihradského císaøi za náhradu knížetství Opolského a Ratiboøského opravdu mínìno.

NA ZÁMKU FRÝDECKÉM. 1598, 23. listopadu. - Orig. v archivu Tøeboòském.

Hoch- und wohlgeborner Fürst, gnädiger und hochgebietender Herr! Auf dero gnädiges Schreiben an den wohlgebornen Herrn Herrn Reinharten Strein, Herrn zu Schwarzenau, Rom. Kais Mt. Rath, meinem gnädigen und hochgebietenden Herrn, so wohl der beigelegten gnädigen Kundschaft, mein Person belangund, hätt gegen E. Fürstl. Gnd. aus billichen schuldigen, unterthänigsten Gehorsamb ich mich vor diesem längst noch dankbarlich erzeiget, do ich nit verhofft, E. Fürstl. Gnd. wegen Eroberung Ofen ein schriftwürdiges Partikular unterthänigist zukummen zu lassen. Wie es nun mit denselben in einund andern geschaffen, das wissen E. Fürstl. Gnd. ohne Zweifel nur gar zu viel. Man redt in diesen Landen spöttlich davon, zuvoraus der gemein Mann, als der ihme die immerwährende grosse Anlag zu ertragen nit mehr traut; die Excusation dieses Abzuges erweiset sich meistentheils auf das ungestüme Regenwetter, auch auf der Türken so starkes und beständiges Zusammenhalten, dann dieselben sich ad partem soweit dahin erkläret haben sollen, solche Festung, so lang ihr einer ein Hand haben [wird], nit aufzugeben. So hätt man des grossen Geschütz halben, do es in die Läng währen sollen, bevorab bei ungeschlachten Wetter, dasselbe im Fall der Noth und do ein Entsetzung fürgefallen wäre, nit wohl fortbringen künnen. Das abziehunde Kriegsvolk aber, deren je länger je mehr der Orten herauf zeucht, geben es änderst und also zu verstehen, darvon mir noch keinem anderen nit gebühren will zu schreiben, und will setzen, do es (wie es dann auch änderst nit wohl sein kann) weiter gelangt, dass manchen Bedenken machen würdet. Die Continuation mit Wardein ist gwiss, dass derselbe Bassa Seterschi [Saturdschi] den dritten dieses abzogen.

Was sich in Steiermark zwischen Erzherzog Ferdinand und derselben Landschaft wegen der Religion zugetragen, das würdet E. Fürstl. Gnd. ungezweifelt gnädigist unverborgen sein; es lässt sich zu einem Krieg ansehen, do nit zuvorderist Ihr Kais. Mt. und andere des Reichs Fürsten sich drein legen. Die Landschaft soll all ihr Kriegsvolk von der Granitz abgefordert haben, denn die meisten lutherischen Prädikanten überall vertrieben werden. Man gibt dessenthalben den Jesuiten die Schuld, als die an diesem allen schuldig sein sollen. Der allmächtig, barmherzig Gott, der verleihe gnädigen Frieden, ausser dessen göttlichen Gnaden es zu einer besorgunden bösen Consequenz gereichen würde.

So ist nicht weniger zwischen denen Ständen in Vorlanden und Herrn Markgrafen von Burgau eine grosse Discordia, als welche nit wollen zugeben, dass ihme dieselb Markgrafschaft Burgau ein-geantwort werden soll, mit Fürgeben, es wären die Contraeta ohn Vorwissen ihrer aufgeiicht und gefertiget worden; item Ihr Fürstl. Durchlt. löblicher Gedächtnus hätten für sich selbst des zu thun nit Macht gehabt.

Mit Siebenbürgen, ob man wohl schreibt, das derselbe Fürst wider zu Ihrer Kais. Mt. Gnad sich ergeben und die angebotene Cession seiner Land gegen Überantwortung beider Fürstenthumb Opeln und Ratiboø, sowohl andere seine Praetensionen zu continuieren sich erboten haben soll, so wollen doch aber fürnehme unterschiedene Leut darvon wenig halten und solches vielmehr für einen Schein als Gehorsamb ansehen.

Ich wollt E. Fürstl. Gnd., so ich änderst ein unterthäniges Vertrauen mit Gnaden erhalten und derselben gnädigen Willen spüren kunnt, bevorab, do ich wüsste, dass mir solches bei E. Furstl. Gnd, oder anderer Orten nicht präjudicierte, ein solche Sachen (darvon auf diesmal der Feder nit zu trauen) gehorsambist in Geheim communicieren, darbei E. Furstl. Gnd. sich gnädigist zu verwundern hätten, und theils solche Sachen, daran auch dero hochlöblichen Haus und zuvorderist derselben geliebten Herrn Brüdern löblicher Gedächtnus in mehr Wege viel gelegen gewest, daraus E. Furstl. Gnd. etlicher falscher Leut Gemüther erkenneten, wie fälschlich und hinterrücks etliche Personen, welche nominatim auf diesmal nit zu nennen, doch theils gestorben, theils auch noch leben möchten, mit denselben gehandlet; zu dem, wie gern sie derselben uralten Haus ihr Prädicatum, hohe Präeminenz und Würde auch derselben Aufnehmen gegünnt und gemeint haben möchten. Es bedunkt mich gehorsambist, do Ihr Furstl Gnd. löblicher Gedächtnus solches in ihren Lebzeiten zu Händen kummen wäre, dass sie etwas drumb geben, auch an gebührenden Orten zuvorderist gegen denen Personen ungeahndet nit wurden haben lassen, glaub auch unterthänigist wohl, dass sie denselben zum öftermalen möchten nachgedacht haben, aber nit auf den rechten Grund kummen künnen, darbei oft manicher ehrlicher Mann auch bei derselben vielleicht suspect worden, der sein Lebtag desselben etwo nie gedacht, welches E. Furstl. Gnd. nach dero Tod durch solchen obangedeuten Weg gnädigist erfahren künnten. Was nun, gnädiger Herr, E. Furstl. Durchlt. bei dieser Sachen gnädigist resolviert, erwarte bei diesem meinem mit Fleiss abgefertigten Boten ich in unterthänigem Gehorsamb, und mögen E. Furstl. Gnd. mir gnädig darumb trauen, auch zu dero unwürdigen Diener soviel versehen, dass ichs mit derselben unterthänigist treulich und ohne allen Falsch meine, der gehorsambsten Zuversicht, E. Furstl. Gnd. werden solches mein Schreiben auch änderst nit als dahin gnädigist vermerken.

Gnädiger Fürst und Herr! Meine Sachen belangund, welchermassen E Fürstl. Gnd. dero wider mich billich gefassten Zorn und Ungnade fallen lassen und wie mir dero Leibmedicus, seeliger, geschrieben, dass sie sich mit mir begnügen und nit allein alles Unwillens vergessen, sondern auch mit allen Gnaden gewogen sein und hinfürder sein wollen: bei diesem allem muss ich dero hoch-erleuchtes gnädiges Gemüth spüren, sehen und darbei genugsamb abnehmen, wie hoch E. Fürstl. Gnd. neben ganz gnädigen Erbieten diesfalls gnädig, doch unverdient sich gegen mir erweisen, sehen und scheinen lassen. Und ob nun wohl gratitudinis ergo sich in allweg gebühren will, E. Furstl. Gnd. darumb dankbar zu sein, derselben gnädigen und treuherzigen Willen in steter Angedächtnus zu behalten und zu jeder Zeit wiederinnb nach aller Möglichkeit unterthänigist zu verdienen: so erfind gegen E. Furstl. Gnd. ich höchster Demuth nach zu bedanken mich doch nit genugsamb bereit, schuldig und willig, sondern sei es vielmehr dem gnädigen Willen Gottes heimb, der gegen E. Furstl. Gnd, ein reicher milder Vergelter in Ihrem ewigen Leben sein und bleiben wird. Und weil mir gleichs-falls nit weniger unterthänigist bewusst ist, mit wras wohlmeinundeu Gnaden E. Furstl. Gnd. dero Dienern und gehorsamen Unterthanen zu jeder Zeit ganz gnädig wohlgeneigt und ihren vielen un-zählich viel Guts thuen, wie solches von E. Furstl. Gnd. immer und ausser Landes weit erschollen Gott geb allein denen zu erkennen, die solche milde Gaben immer zu ihrem Nutz brauchen, dass ein jbdlicher für sich selbst solches recht beherzige und nit, als leider oft beschieht, der Welt Dank (wie wir Menschen sunst gesinnet seien), darbei folge und anstatt der Dankbarkeit, wie man zu sagen püegt, den Undank (bonos semper excipiendo) beweisen möchten, welches weder vor Gott noch der Welt verantwortlich wäre.

Demnach wende zu E. Fürstl. Gnd. als meinem gnädigen Fürsten und hochgebietenden Herrn ich mich ganz unterthänigistes Fleiss, bittund, E. Furstl. Gnd. geruhen als ein frommer christlicher Fürst aus dero angebornen milden Gnaden, zuvorderist aber umb Christi verheissenen Belohnung beide des zeitlichen und ewigen Lebens, dann auch ausser der begangenen Versündigung meiner, ob Gott will, derselben fast vou Jugend auf und der bis in das achte Jahr sunst getreuen geleisten Dienste willen, wie Sie sich dann solches selbst gnädigist zu erindern, gegen mir armen Gesellen, als der in fremden Landen nach aller Ehr und Tugend strebt und mit Verleihung göttlicher Gnaden noch zu allem Guten gereichen kann, mit einer schlechten gratia, sowohl als andern meines gleichen beschehen, in Gnaden zu bedenken, darbei E. Fürstl. Gnd. ich die Zeit meines Lebens, wann dieselb immer in Ihrem Ehr- und Ruhebettlein in Christo ruhen und schlafen werden, in meinem Herzen haben, gedenken und vor männiglich rühmen künne. Das alles wird der barmherzig Gott umb Christi, seines geliebten Sohns, Willen umb E. Fürstl. Gnd., wo nit in diesem irdischen, doch in jenem ewigen Leben in regno coeli coram omnibus angelis, in conventu resurgentium ein vielfältig reicher Belohner sein. E. Fürstl. Gnd. zu dero gnädiger unabschläglicher Resolution bei diesem eignen Boten mich in Unterthänigkeit befehlend. Datum etc.




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