459. Josef Herman, primas mìsta Ústí nad Labem, dává správu komoøe èeské o poètu domù, chudobì a nepøíznivém položení téhož mìsta a žádá, aby bernì domovní jen z 225 domù vybírána byla.
V ÚSTÍ n. L. 1598, 9. listopadu. - Orig. v archivu èeského místodržitelství. S. 15/15-175.
Hochund wohlgeborne Herren, Herren, edle gestrenge, ehrenfeste Rittern, der Rom. Kais, auch zu Hungern und Behemb Königl. Mt. etc. wohlverordnete Herren Präsident und Kammerräth im Königreich Behemb. Euer Gnaden und Herrligkeiten sein meine gehorsambste, schuldigste Dienst in gebührender Reverenz jederzeit zuvor. Gnädige Herren! E. Gd. und H. an mich abgangenen Befehlich, belangende die der häuslichen allhier zu Aussig an der Elbe Wohnungen ausgesuchte Anzahl Uberschickung, habe ich empfangen und seines Inhalts vernommen. Thue demnach E. Gd. und H. in gebührender Folge angezogenen Befehlichs die Verzeichnus aller Häuser, Häuslin und Hüttlin in der Mauer und vorn Thoren in genere et specie mit nachfolgendem wahrhaftigen Berichte gehorsamblich übersenden, dass die Stadt Aussig vor Jahren und noch bei Menschengedenken durch zwene in vier Jahren auf einander folgende Brandschaden dermassen in die Aschen gelegt und verderbet worden, dass dieselb hernach in ihr voriges bauliches Wesen und Stand niemal gebracht werden mögen. Dann was zuvor vornehme, des Brauens geniessende Häuser gewesen, deren sein etliche in zwei Häuser zertheilet und an deren, die keine des Bräuens Gerechtigkeit gehabt, leere Hofstätte, wohl drei und vier Häuslin und nur allein Hüttlin, wie auf den Orten der Stadt, Burgstädel und Oster, (so zur Geistlichkeit von Alters gehören und Unterthane seind), Klitschgässel, Nonnengässel und sonsten auch vor den Thoren augenscheinlich zu sehen ist, gesetzt und erbauet; wie dann auch aus zweien Häusern beim Oberthore wohl eilf Häuser gemacht worden, welche jetzt von armen Taglöhnern und bisweilen geringen Handwerksleuten nur umb blosse Herberg bewohnet und gemeinlich zu 10, 20, 30 mehr oder weniger Schocken meissn. nicht umb bar Geld, sondern auf Tagezeiten, da man zum Angelde 4, 5, 6, zum meisten H Schock, zum Nachgelde 2, 3, 4 Schock zu verrichten pfleget, verkauft werden. Daher sich unsere Vorfahren und Alten niemaln mehr, so wohl auch neben beschehener Schätzung anno oc 57, dann zu 225 angesessener Burgerschaft bekannt, jedoch die armen Häuslere, Arbeiter und Taglöhner (so nichts mehr haben, als was sie mit ihren Händen täglichen zu Lohne erwerben) in Verrichtung häuslicher Bern (die wir wohl so hoch und höher als gar reiche, wohlhabende, vermögende, in ebenem Lande gelegene Städte pendieren, wie in unsern Bernregistern genugsam zu ersehen), je und allweg heben und übertragen müssen. Dann von einem solchen geringen Häusel zur Haussteuer oder Bern einen Termin nur 7, 8, 10 und zu 12 Groschen meissn. gegeben wird. Und wann sie denen obermelten 225 ausgesetzten Häusern, (unter welchen doch nur 91 ganze und halbe Bräuhöf gefunden werden) in Erlegung aller deren landtäglichen Gaben gleich gehen und gerechnet werden sollten, wäre nicht möglich, sie sich in solchem Wesen nur ein Jahr allhier erhalten kunnten, sondern müssten mit Weib und Kindern und ihnen nach die ganze Stadt in äusserstes Abnehmen und Verderben gerathen und gesetzt werden; dann Arbeiter (deren in anderweit sonst wenig zu bekommen) man haben muss. Und erstreckt sich der armen Burgerschaft (welche gar keine bürgerliche Nahrung, wie in andern Städten, treiben künnen) Vermögen auch nicht, dieselben mit der häuslichen Contribution oder Monatgelde zu verlegen. Dann die Ding mit uns armen Aussigern also beschaffen, und sein nicht allein fast auf allen Seiten mit hohen feisichten, unfruchtbaren Gebirgen, besondern und viel mehr von denen vom Adel ringsumb umbgeben, beschlossen, verschränkt; haben allerseits von der Stadt uber ein viertel und auch uber ein halb viertel Meil Wegs unsere Grätschaft und Guterlein nicht, so zu verwundern und wohl zu glauben ist, dass keine königliche Stadt in Behemb dermassen bedrängt. Da ist weder Nahrung, Handel noch Abgang. Ein ganzer Bräuhof hat durchs Jahr zwei Gebräu zu thun, ein Weizens und ein Gerstens, ein halber halb so viel. Das Weizenbier, so aufs Loos gebrauen wird, kumbt nicht wohl in dreien Jahren unib; Gerstenbier, dessen man, so lang Jemanden das Los des weizenen nicht betrifft, zwei Gebräu vor voll brauen mag, wird nur von wegen des Trinkens oder Kofents vor die Weinärbter gethan, sonsten ist daran nichts zu erlangen, versauret auch oft mit grossen Schaden, müssen uns damit uber den Sommer bis aufn Winter plagen. Dann alles Bier, so allhier (nur in zweien Brauhäusern) wird gebrauen, muss die Burgerschaft auch unter einander austrinken; dann weil die uns so nahe gelegenen von Adel selbsten ihre Mälz- und Bräuhäuser haben, ist dessen sonsten kein Abgang. Solcher Mangel fällt allhier wegen der Dorfstörer und dann in anderer bürgerlichen Nahrung auch vor, dann von Getreid herein in die Stadt gar wenig und fast nichts zu Markte gefuhret wird. Müssen unser häusliche Nothdurften und Sustentation zu Leitmeritz, Laun, Trebnitz mit grosser Beschwer suchen und kaufen; wird umb uns herumb eine Theurung uber die andere gemacht, dann die Meissner numehr auch in diese Gegend haufenweis einfallen und alles Getreid bei denen von Adel mit grosser Übersetzung, sowohl unsern unuberwund-lichen Unheil, Nachtheil und Verderben aufkaufen thun.
Belangend den Weinwachs, an deine fast all unser Gedeihen und Nahrung hangen will, haben E. Gd. und H. gnädig zu erachten, wasmassen auch diessfalls der allmächtige Gott aus wohlverdienter Straf seine milde Hand und Segen von uns entzogen, dass wir uns nu so viel Jahre anhero nicht allein müde, sondern auch bis ins äusserste Unvermögen verbauet haben. Und wann auch gleich in guten Jahren (so nu mehr fast dünne sein) von einem Burger ein etlich Fässlein Wein (dann die Menge dem hiegischen Gebirge nach nicht zu hoffen) erbauet wurde: wann wir aber daneben sonsten keine erspriessliche Nahrung haben, kann leicht Rechnung gemacht werden, wasgestalt uber alle Darlag wir uns sambt unsern Weibern und Kindern in diesen schweren, theuren, gefährlichen Jahren beneben Verrichtung der grossen Steuern zu behelfen haben, geschwiegen, dass wegen Veränderung etlicher Herrschaften numehr des Weines mit Nutzen auch kein Abgang und denselben (so wohl als das Bier) unter einander ausschenken und trinken müssen, dann auch derselbe uber das hohe Gebirge auf der Axt nicht abgeführet werden kann.
Und obwohl alle der hiegischen armen sehr beschuldeten Inwohnerer und Burgerer Armutei, Gebrechen, Mangel, Noth und Kummer auf einmal zu beschreiben viel Zeit sein wollte und wohl erduldet werden kunnte, dass solches per commissionem (welche wir uns wünschen wollten) besser und grundlicher angesehen werden möchte, so habe doch E. Gd. und H. ich diets aus Erheischumg meines Ambts zum wahren Bericht zu erzählen aufs kürzest nicht unterlassen sollen, damit dieselb gnädig zu erwägen haben, dass oben berührte Häuslin und Hüttlin und dann welche neulich zu Unterhalt mangelnder Weinarbeiter und Taglöhner aufm Stadtgraben vorm Oberthore gebaut und nun auch zu Unterthanen aufgenommen worden, den ausgesetzten 225 Häusern, zu welchen sich unsere Vorfahren und wir bekannt haben, in pensione der gemeldten Turken-Contribution nicht gleich gesetzt noch verlegt, auch die in engem Gebirge gelegene, verschränkte und bedrängte Stadt Aussig andern wohlhabenden, im vollen freien ebenen Lande statuierten königlichen Städten an Privatals Communver-mögen und Einkommen im wenigsten gegleicht, noch etwas mehrers, dann was bishero gegeben, einbracht werden kann; dann sonsten und ohne das die Leute allhier so sehr verarmet und erschöpft sein, dass ein ehrbar Rath sich vor dieselben die Steuern abzurichten zu mehrmalen in anderweit beschulden müssen und destwegen zu E. Gd. und H. der ungezweifeiten Hoffnung und Trosts stehet, dieselben geruhen aus angeborner Milde und Barmherzigkeit ihr Verderben genau nicht suchen, sondern bei Gleichem verbleiben lassen, damit sie (wie bishero williglich geschehen) bei diesem Turken-kriege das Ihre beneben andern als ein schwaches Glied auch thun und verrichten kunnten. Das wird Gott der Allmächtige mit glückseliger Victoøi und Triumpf uber den Erbfeind christlichen Namens väterlich und gnädiglich recompensieren. Thue hierneben mich, die Inwohner und Burgerschaft der Stadt Aussig zu deroselben gnädigen Schutz treulich befehlen. Datum Aussig an der Eiben den 9. Novembris anno 98.
Eur Gnaden und Herrligkeiten unterthäniger gehorsamer |
Josef Herman, Primas doselbsten. |