438. Arcikníže Ferdinand Štýrský projevuje strýci svému arciknížeti Matyášovi své dobré zdání, že by prospìšnìji bylo pøimìti knížete Sedmihradského po dobrém k povolnosti, totiž k postoupení své zemì císaøi, nežli mocí zbrojnou.
V HRADCI ŠTÝRSKÉM. 1598, 9. záøí. - Souè. opis t místodržit. archivu v Jinomostí. (Ferd. ad 40-1, c.)
Freundlicher, geliebter Vetter! Was Euer Ld. uns wegen des Fürsten aus Siebenbürgen vom 30. Augusti dieses laufenden Jahrs zugeschrieben, das haben wir sambt den Beilagen wohl empfangen und vernommen.
Fügen darauf E. Ld. zu freundlicher Antwort so viel an, dass uns sein Vorhaben und Attentat gewisslich nit lieb, sonder ganz frembd und wunderlich furkommen, können auch leichtlich erkennen, solches Ihr Kais. Mt., unserm gnädigisten geliebten Herrn Vettern, und unserm ganzen löblichen Haus Osterreich nicht zu geringem Missfallen, Spott und Verschimpfung gelangen werde.
Wie aber dem allem, weil es ja einmal geschah und vielleicht aus dem langen Verzug, den Ihr Kais. Mt. mit Absendung des Erzherzogen Maximiliani Ld. hineinwärts begangen und dahero erfolget, dass man ihn, Fürsten aus Siebenbürgen, hei vorerst schlechtlich contentiert, als dann solches aus seinen an wohlgedachten Erzherzog Maximilian, wie auch unser geliebte Frau Mutter gethanen Schreiben klärlichen zu vermerken, so wurdet bei so beschehenen und geschaffenen [Dingen] je einmal nun wieder zeitlicher Eath zu schaffen sein, auf dass nicht [das] Übel ärger werde. Und demnach E. Ld. darunter unser Gutachten freundlich begehren, sein (unsers Erachteus) zwen Weg, dardurch etwo der Schimpf und daraus weiter entstehendes Unheil abgethan und denselben furzukommen sein möchte.
Der ein wäre, dass Ihr Kais. Mt. wider ihne das Schwert und Waffen gebrauchten. Ob nun das bei diesen mit Erz- und Erbfeind christlichen Namens verfangenen offenen Kriegen auch sonst allenthalben erscheinenden gefahrlichen Zeiten und Läufen rathsamb und thunlich, stehen wir wahrlich stark an. Einmal dunkt uns fast ein unmüglich und unerschwingliches Ding zu sein, an zweien Orten, gegen dem Türken und Siebenbürgen, zu gefolgen, dann Ihr Kais. Mt. müssten zu Fürnehmung solcher Impresa (unserm Bedenken nach) wo nicht ein mehrers, jedoch soviel Kriegsvolks und Prae-paration, als gegen dem Türken selbst gebrauchen, Ursach, dass die Accessus und Päss zu demselben Land gar eng, und, wie wir vernommen, kann man daraus mit wenig Volk viel Tausend frembder abhalten. So wurde auch die Proviant, Munition, und was mehrers zu solchen Ernst gehört, schwerlich hinein zu bringen sein. Er hat auch ein starkes Pfand in Händen, nämblich unser geliebte Schwester, welche hierdurch in höchste Angst, Noth und Gefahr gestürzt würde. Zu dem, wann man gegen ihme arma movieren sollte, ist grosse Beisorg zu tragen, dass er nit wiederumb dem Türken huldige oder mit den Polaken oder Tartern Freundschaft und Vereinigung mache, und also von der Devotion, die er sonst gegen Ihr Kais. Mt., der Kron Hungern und unserm Haus Österreich trägt, gänzlich absehe. Über dies weil das Volk zu Klausenburg ihme aus Siebenbürgen, ihrer Gelübde, der Kais. Mt. geleistet, ganz liederlich vergessend, so bald gehuldigt, ungezweifelt, die andern Stadt und Flecken sambt den Landleuten und gemeinem Pöbel ihnen auch nachfolgen werden, so würde ihnen derowegen fürter nit wohl zu trauen, "auch da man ihn, aus Siebenbürgen, gleich gar unterdruckte, Ihrer Kais. Mt. dahin geordneter Gubernator nicht wohl sicher, sonder jederzeit in höchster Gefahr verstrickt und des Abfalls und Tradiments besorgend sein, dass wir also zum Schwert gegen ihme fürzuuehmen aus angeregtem und andern mehrern hochwichtigen Bedenken nit wohl rathen künnen. Der ander Weg aber wäre (mit uns) dieser, dass man etwa die Sach auf ein gütige Tractation richte, eintweder Ihr Kais. Mt. zu ihme aus Siebenbürgen oder er zu Ihrer Mt. eine ansehnliche Legation herausschickte, ihme sein begangner ungebührlich Excess zum Höchsten verwiesen, er aus Siebenbürgen auch Ihre Kais. Mt. des wider sie perpetrierten delictum gehorsamblich abbäte und also die Sache eintweder auf die nächsten mit ihme getroffenen pacta (darumben uns gleichwohl wenig wissend) oder aber die ersten gerichtet wurde. Er aus Siebenbürgen wie auch unsere geliebte Schwester hat unserer Frau Mutter geschrieben (so wir E. Ld. auch vertraulich communicieren wollen), wie er die ersten mit der Kais. Mt. geschlossenen Vergleich und Päct zu halten willig und geneigt, sich auch sonst und dem löblichen Haus Österreich aller continuierlichen Freundlichkeit wie auch gegen dem Türken den Krieg zu continuieren, mit unserer geliebten Schwester wie ein Bruder mit seiner Schwester, donec dominus Deus etiam aliter provideat, chonlich in aller Treu und Affection zu leben anerboten hat, auch unsere Schwester wie auch unsere geliebte Frau Mutter alles, was er wider sie gethan, aufs höchste abgebeten. Auf dies alles nun erachten wir die Sachen für Ihr Kais. Mt., unser löblich Haus Österreich und uns, ja der ganzen Christenheit nutz- und fürträglicher zu sein, [dass] der lindere Weg obgehörter oder anderer Massen, wie es etwa Ihr Kais. Mt. oder E. Fürstl. Durchlt. und des Erzherzogen Maximilian Ld. am besten zu sein [schiene], mit mehrenb doch obme unser Massgebung, erwogen werde. Und dies hab Fürstl. Durchlt. auf derselben Schreiben zu Antwort und zu erfordertem Gutachten in Eil nicht verhalten wollen, E. Ld. mit beständiger vetterlicher Affection jeder Zeit beständig beigethan verbleibend. Geben zu Graz den 9. Septembris anno 1598.
Fürstl. Durchlt. dienstwilliger Vetter und Bruder Ferdinand.
Post scripta. E. Ld. haben wir benebens zu Bedenkens auch fürstellen wollen, sintemal Ihr Mt. den siebenbürgischen Kanzler Stephan zu Sakmayr (Szatmár) gefangen hält, und der etwo auskommen und viel Übels anstiften möchte, ob nit rathsamer wäre, ihne weiter heraus gen Pressburg, Wien oder Neustadt gefangener zu führen. Datum ut in literis.