345. Zbyněk Berka z Dubé, arcibiskup Pražský, prosí císaře, aby vyslána byla do Lokte nová komise v příčině odstranění predikantů a zavření nově vystaveného kostela luteránského.
V PRAZE. 1597, 21. června. - Liber memor. decan. Cubit. f. 35.
Allergnädigster Kaiser, König und Herr. Was au E. Röm. Kais. Mt. ich noch den 17. Julii des verflossenen 96. Jahrs wegen meiner und meines Kreuzordens mit dem rotheu Stern angehörigen Pfarr in der Stadt Elbogen allergehorsambst supplicando gelangen lassen und mich benebenst uber den Rath daselbst beschwert, das alles geruhen E. Kais. Mt. ab der Beilag mit litera A. [aller]gnädigst zu vernehmen. Obwohl ich zwar in unterthänigster Hoffnung gestanden, es sollte dasselb mein Supplicieren erheischender hoher Nothdurft nach mit dem Förderlichsten erledigt und die unbillichen Eingriff eigenmächtiger neuer Kirchenbäu und die ungebührliche Einführung ihrer selbstgewachsenen Praedicanten bei ihnen den Elbognern mit Ernst abgeschafft und eingestellt sein worden, so ist doch solches bishero unerörtert liegen verblieben.
Derowegen ich tragenden Ambts, auch schuldiger Pflicht und Gewissens halber, nicht umb- gehen sollen noch mögen, diese Sach, daran vieler Menschen Seelenheil und vorgemelt meinem Orden zu Handhabung derselben Recht und Gerechtigkeit merklich viel gelegen, E. Kais. Mt. abermalen gehorsamist fürzubriugen mit unterthänigster demüthigster Bitt, E. Kais. Mt. wollen ferneren Unrath bei anderen, weliche sonsten auf dieses der Elbogner Exempel fersen wurden, in Zeiten zuvorkommen, etliche. Commissarios, nämblich den Domprobst allhie Johann Jacob Eisengrün etc., E. Mt. Reichs- hofrath und Referendarium, der sich anitzo in Karlsbad gar nahet alldort bei Elbogen befindet, und dann dero Appellationsrath Doctor Mathiasen Kramer, so hievor bei Einsetzung des katholischen Pfarrers auch mit gewest, gnädigst hierzu deputieren und ihnen anbefehlen, dass sie sich auf einen kurz bestimbten Tag dorthin gen Elbogen begeben, allen menschenmüglicben Fleiss fürwenden, damit dieselbe Stadtpfarrkirch und Schul wiederumb in ihren alten vorigen Stand gebracht, der lutherische Clausant von dannen hinweggeschafft und die (aussei E. Kais. Mt. gnädigsten und mein, als des Ordinario loci, Vorwissen und Consens) neugebaute Kirch alsbald gesperrt werde, und alsdann E. Mt ihrer Verrichtens und, wie sich die Elbogner in einem und andern E. Kais. Mt. gnädigstem Willen und Befehlch gemäss verhalten, ausfuhrliche Relation gehorsambst thun sollen. Hieran befördern E. Mt. als ein katholischer Kaiser und nächst Gott höchster Beschützer und Handhaber der heil. katholischer Religion Gott ein angenehmbes Werk, welches sein gottliche Allmacht E. Kais. Mt. mit allen glückseeligen Zuständen und Überwindung aller derselben und gemeiner Christenheit Feinde ohne allen Zweifel reichlich belohnen wird. Und thue E. Kais. Mt. zu kaiserl. Gn. und allergnädig- sten Schutz mich, meine bedrängte Ordenspfarr und ganze Geistlichkeit in tiefster Demuth befehlen.
21. Junii anno 1597. |
Sbinko. |