340. Purkmistr a rada mìsta, Chebu prosí císaøe, aby pøehlídka tøí set jezdcù, kteøí od Franckého rytíøstva na válku s Turkem svoleni byli, jinde vykonána byla.

V CHEBU. 1597. 14. èervna. - Koncept v archivu mìsta Chebu. Skøíò A. Ill, fasc. 2.

Allerdurchlauchtigist, grossmächtigist und unüberwindlichster Rom. Kaiser, auch zu Hungarn und Beheimb König. E. Kais, und Königl. Mt. seind unsere unterthänigist und gehorsamiste Dienst zuvor. Allergnädigister Kaiser, König und Herr! E. Kais. Mt. seind gnädigist ingedenk, dass bishero wegen anderweit zu uns gelegter Musterung der Tausend fränkischen Kreis Bitterschaft Pferd belangt, wir uns nit allein beschwert, sondern auch dessen zu erlassen gebeten, bedacht wir ohne das unsere Steuern auch uber Vermögen bishero unterthänigist gereicht, und weil wir solcher nit erlassen werden mögen, darumben, dass den Reitern in vergangener Werbung der Ort schon angedeut, wir ferner diesfalls Commisarien beides, so der Musterung beiwohnen und die Reiter dannenfuhren " und dass dieselben vor der Reiter Ankunft allhier sein mögen, zeitlich zu verordnen unterthänigist gebeten, darauf dann bishero wir keine Resolution oder Gewissheit, wer dieselben oder wann sie einkommen werden, nit erlangen mögen. Nichts minders, ungeacht in gemein geredt, dass uf den 15. dies alten Calenders [25. Juni] der Musterplatz allererst angestellt, finden sich täglich die Reiter zu zehen und 20 Pferden zur Stell, also dass [wegen] des Vorzugs und der Reiter allzufrüher Ankunft und der Commissarien Abwesenheit wir in allerhand Gefahr und Beschwer sitzen und darunter neben unsern Zugehörigen nit geringe Unkosten ufwenden müssen.

Und sollen neben diesem E. Kais. Mt. unterthänigist ferner zu berichten nit umbgehen, nachdem wir mit höchsten unsern und der Unsern Unheil gehörter Musterung der Tausend Pferd nit uberig sein mögen und doch denselben einige Ausrichtung nit besehenen noch die Nothdurft darzu zur Hand zu schaffen noch bei uns oder den Unsern uns zu erlangen möglich, wie wir uns dann derhalber hievor unterthänigist bei E. Kais. Mt. angemeldt. dass doch nichts minders uber dies die gestrengen, edlen und ehrnfesten Herrn Direktor, Hauptleut, Räth und Ausschuss der reichsgefreiten Ritterschaft aller sechs Ort in Franken an uns gelangen lassen, wie sie anderweit E. Kais. Mt. zu uuterthänigisten Ehren ein Reitersdienst, nämlich drei Hundert Pferd etzlich Monat zu Feld in Hungern bewilligt, und dass solche Reiter durch ihren bestallten Rittmeister Waltin von Selbitz allgereidt geworben und uf den 20. dies Monats alten Calenders [3) Juni] sich nacher Eger versammlen werden, allda weiters Befehlichs zu erwarten, und dass ihre Meinung der Musterplatz allhier bei uns sein soll, mit vormelden, dass sie derhalber allgereit bei E. Kais. Mt. ansuchen lassen, derselben gnädigisten Resolution und unzweifentlichen Willfahrung sie dann unterthänigist øtumllich erwartend wären, also uns angelangt, in ihr Begehreu einzuwilligen, dann aueh uf E. Kais. Mt. guädigiste Patent ihre geworbenen Reiter bei uns einzunehmen und passieren zu lassen, denselben auch gegen ziemlicher und billicher Bezahlung guten Willen zu erzeigen.

Nun wollen zwar wir uns unterthänigist einige Gedanken nit machen, E Kais. Mt. in ihr des Reichs gefreiten Ritterschaft Begehren einwilligen, noch aber uns uber Möglichkeit etwas uitrageu, vielminder uber allgereidt ufm Hals habenden und zuvor zum drittenmal erduldeten Musterungen ferner etwas uitragen, noch dardurch unser und der Unsern äusserst Verderben Ursachen werden, angesehen wir nit allein unsere Steuer und Hilfen gewilligist geleist, sondern zuvor uber unsere Hilfen etzliche Musterungen ausgestanden, bei denselben ein Ansehenliches zugesetzt, neben dem allgereidt eine Musterung uf Tausend Pferd schon ufm Hals, wie auch dieser Zeit an Victualien, als Fleisch, Fisch und andern kein Vorrath, noch einige Gelegenheit nit haben, noch wissen, wo solches zu erlangen, weil sonderlich derzeit auch in Prag salva venia an Ochsenkauf, der Ort wir uns dann im ganzen Jahr zu der Stadt Nothdurft erholen müssen, Mangel erscheinet. Uber dies auch bei vorigen Musterungen und darüber mit eingefallenem Miswachs an Fütterungen aller Vorrath ufgefreszt und das nit zu erlangen, damit die Tausend Pferd kuminer-, sparund schwerlich hinzubringen, zu geschweigen, ohne Klag zu halten, do auch gleich in diesen die angrenzenden Churund Fürsten Handreichung thun sollten oder möchten, doch die Nothdurft nit zu erlangen sein wird, alles dar-umben, dass durch vorige Musterplätz der Kreis alles Vorraths meisten Theils entblösst. Wir wollen ander unser als eines Gränitzhaus zuvor obliegenden Bedrangnus der Zeit geschweigen.

Und weil uber Vermögen niemand nichts ufgetragen werden soll, wir auch ohne das unsere unterthänigisten Gehorsam in Hilfen und erdulten Musterungen uber Vermögen allgereit geleist, auch hierneben schon ferner ein Musterplatz ufm Hals und uber die 1000 Pferd ferner keine unterzubringen, auch keineswegs zu gestatten, dass die Reiter die armen Le ut ufm Land beschweren, noch daselbst einlosirt werden sollen, weil vorige Jahr bei den furgangenen Musterungen denselben ihre Boden und Kästen erbrochen, das Ihre genommen, ja von ihrer Haushaltung bis zu End der Musterung zum Theil vertrieben und solche von Aussen ansehen müssea, neben solchen den armen Leuten an der Zehruug gar nichts oder ja ein Schlechtes geben, uber dies gleich die Feldernt mit dem Math einfällt und der arme Mann zu Feld arbeiten und der Viehzucht versorgen und das, so sich gebührt, richten muss und uf dergleichen Gast nicht Achtung haben kann und leicht Schaden durch Unachtsamkeit mit Feuer oder sonsten vorgehen mag, als ist deine allen vorzukommen unser unterthänigist Bitten, E. Kais. Mt. geruhen gnädigist unser zuvor ufn Hals habende Beschwer und Bedrangnus zu erwegen, des Reichs gefreiten Ritterschaft von ihren Begehren abzuweisen und unser mit ihrer Musterung zu verschonen, auch dieselben damit an andern Ort zu weisen, augesehen, dass es uns ein unmöglich Werk und wir das Geringste an Futterung und Victualien nit herschaffen noch leisten, viel minder Gelegenheiten, solches zu erlangen, haben können, und geruhen E. Kais. Mt. uns als dero Unterthane in Acht zu nehmen und in Ansehung der Unmöglichkeit ferner hierin nichts uftragen zu lassen, darneben nochmaln gnädigist durch Befehlich zu verordnen, dass zur angestellten Musterung derselben Commissarien nunmaln zeitlich allhier einkommen und ihres Absein halber nit Verzug in der Musterung noch andere Ungelegenheit geursacht, dann auch, dass den Obristen ufgetragen, sich mit ihren Reitern bei der Stadt einlosieren zu lassen, damit das Landvolk unbedrängt, auch Ungelegenheit vormieden. Das gegen E. Kais. Mt. unterthänigist zu verdienen seind wir wie schuldigist also auch willigist. Und weil periculum in mora, bitten E. Kais. Mt. wir unterthänigist umb derselben gnädigste Resolution und thun uns in dero kaiserl. und königl. Gnade unterthänigist befehlen. Datum den 14. Juni anno 97.

E. Röm. Kais. Mt. allerunterthänigist und gehorsamiste

Bürgermeister und Rath der Stadt Eger.




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