291. Rozhodnutí císaře Rudolfa II. na dobré zdání komory české o komorních artikulích, které by stavům království Českého na příštím sněmu v královské proposici předloženy býti měly, a sice aby zbírka z domů bez nových požadavků dále vybírána byla, aby sešlo se zvláštní sbírky na zaplacení dluhů válečných, poněvadž od stavů vypravení lidu válečného žádáno bude a aby berně měst horních zmírněna byla. Mimo to dává císař komoře nařízení v příčině mince, srovnání práv městských, plavby po Labi, vydání řádu policejního proti drahotě řemeslníků a v příčině budoucího zařízení při vynakládání a účtování berní a pomocí sněmem povolovaných.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 22. ledna 1597. — Orig. v c. k. místodrž. archívu v Praze. L. 34. (1590—1599.)

Rudolf der Ander von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc. Wohlgeboren, gestreng, ehrenfest, liebe Getreue! Wir haben in Gnaden angehört und verstanden, was ihr uns vom zehenten dies der Kammerartikel halber, so in dem jetzt bevorstehenden Landtag in dieser Kron Beheimb den gehorsamben Ständen fürzutragen sein möchten, gehorsamist berichtet habt, und wollen wir euch unsere gnädigste Resolution darüber folgundermassen nit verhalten.

Als dieweil durch die getreuen Stände das verschienene Jahr die Haussteuer und Biergeld uns auf drei nach einander folgende Jahr bewilligt, daran aber noch zwei Jahr übrig, so halten wir gleichfalls unnoth, weil solche Hülfen continuieren, dass dieser Zeit bei gemelten Ständen deswegen was ferner gesucht, und mag dies gerathner Massen eingestellt werden.

Dass dann ein besondere Anlag zu Bezahlung der ausständigen Kriegsschulden gemacht werden sollte, das erachten wir darumb für unthunlich, weil von den Ständen ein besondere Volkshülf begehrt wird, und werden die gehorsamen Stand verhoffentlich zu Unterhaltung dieses Volks, wie sie hievor auch gehorsambist gethan, solche Mittel und Weg finden, dass man darmit gefolgen und auskommen wird mügen.

Was ihr darnach von der Bergstädt Exemption und Privilegien, auch ihrer deswegen einkommenen Beschwerd und, dass deshalben ein Commission bereits verordnet worden, meldet und dabei für billig haltet, da ja was dabei aus Unwisssenheit übergangen, dass solches mit Glimpfen wieder zurecht bracht werde, das lassen wir uns auch gnädigst gefallen und werdet ihr solches an gehörigem Ort auch anzubringen und zu mahnen, in allweg aber das zu urgieren haben, dass iu Ansehung der jetzigen äusseristen Noth (darinnen billich ein jeder gern contribuieren solle) diejenigen Inwohner in Bergstädten, die sonderliche Nahrung iühren und nit Bergtheil bauen, auch andern Mitbürgern gleich, so in Städten wohnen, die Contribution angedeutennassen reicheu.

Und demnach uns fürkumbt, dass etliche Bergstädte die Steuer, Biergelder und andere Gaben, so durch unsere gehorsambe Stände dieser Kron Beheimb und vor diesem bewilligt, von ihren Mitbürgern und Inwohnern eingenomben und bei sich behalten, so wollet euch desselben bei ihnen förderlich erkundigen, die Raitungen abfordern und in allem solche Bestellung thun, damit diese eingenombene Gelder, wofer es nit bereit besehenen, zu Erbauund Erhebung der Bergwerch angewendet und anderswohin nit verbraucht werden.

Soviel die Hofkammer belangt, da werden ohne Zweifel die Stand unter jetzigem Landtag dieselben ohne das auch unter die Mittel ziehen, die da Mitleiden tragen oder hergeben sollen, darauf ihr dann auch euer Aufacht und Merken zu haben wisst.

Die Befürderung der Bergwerchsachen ist in allweg nothwendig, soll auch durch euch alsbald nach vollendetem Landtag ins Werk gerichtet werden, also dass ihr in Beratschlagung nehmet und uns Personen fürschlägt, welche von unsertwegen zu dieser Consultation zu verordnen und welche neben denen durch unsere Landstände hierzu benennten die hievor allbereit verschienene Jahr angefangene Beratschlagung continuieren nnd zu unserer gnädigsten Resolution bringen helfen. Und habt ihr mit dieser Sach darumb desto weniger zu verziehen, weil euch zur Gnüge bewusst, was uns, dieser unserer Krön und Inwohnern an diesem Werk gelegen.

Wegen der Münz wollet bewusster Massen mit unsern obristen Landofficieren berathschlagen, was dies Orts fürzunehmben, und uns darüber mit euerem Gutachten berichten, auf dass wir dasjenige, so rathsamb befunden wird und vonnöthen, noch in gegenwärtigem Landtag mit den Ständen communicieren können.

Des Stadtrechts Correctur halber habt ihr auch nach verschienem Landtag auf Personen zu gedenken und uns dieselben zu benennen, damit wir die Nothdurft bei unserer beheimbischeu Hofkanzlei verordnen mögen.

Ingleichen weil es mit der Eibschiffahrt der Meinung, so kann es ja zu diesemmal unerwähnt gelassen werden; doch wollet daran zu gehöriger Zeit zu vermahnen auch in kein Vergessen stellen.

Die Polizei einesmals zu Werk zu richten, weil darauf mehrfaltig geschlossen, ist auch ein sondere Nothdurft; wollet aber in Beratschlagung nehmen, auf was Weg dieselb anzuordnen, und uns euere Meinung eröffnen, auf dass wir nach Gestalt und Befund der Sachen dasjenige, so nothwendig, den Ständen noch bei jetzigem Landtag zumuthen und insinuieren können.

Soviel aber die künftige Anordnung und Verraitung bei den Landtagshülfen und Anlagen belanget, da wollet ihr euer Gutachten als in einer Sachen, die euch zum besten bewusst, wie dies in die Proposition einzuverleiben, verfassen und uns dasselbe zukommen lassen, uns darüber gnädigst entschliessen zu haben, dies aber alles also befördern, weil die Zeit kurz, darmit wir damit nit gehindert werden, wie ihr gehorsamblich zu thun wisst. Und es beschieht hieran unser gnädiger Will und Meinung.

Geben auf unserni küniglichen Schloss zu Prag den zweiundzwanzigisten Januarii anno siebenundneunzig etc.




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