288. Dobré zdání rady váleèné o požadavcích, které by císaø v pøíèinì potøeb váleèných pøedložiti mìl snìmu v království Èeském a zemích pøivtélených. Císaøi radí se aby žádal od stavùv Èeských i Moravských na vydržování pevností a posádek na hranicích Uherských pøi mìstech horních roènì 254.000 tolarù, od stavùv Èeských mimo to pomoc na vypravení dvou plukù pìších a 2000 jezdcù na dobu osmi mìsícù, zvláštní pøíspìvek na vystavení a udržování nìkterých pevných míst v Uhrách, ustanovení míst k pøehlídkám vojska, opatøení a stravu pro žoldnéøe z Nìmecké øíše skrze království Èeské do Uher táhnoucí, dovážení potravin pro lid vojenský v Uhrách, zjednání dìlníkù ke kopání náspù, opatøení znaènìjšího poètu vojù a koní k vezení hrubé støelby a munice a koneèné veøejnou hotovost; podobné požadavky aby také ostatnín, zemím koruny Èeské pøedloženy byly.

1597, 15. ledna. — Souè. opis v c. k. spoleè. archivu finanèním ve Vídni (Böhmen, 1597 Januar).

Kriegsartikel, so die Kais, auch Kun. Mt. dero getreuen Ständen der Kron Beheimb und derselben incorporierten Landen bei vorstehunden Landtägen in der Proposition möchten einbringen lassen.

Es ist zwar numehr männiglichen, zumal diesen christlichen Ihr Kais. Mt. Kunigreichen und Landen gnugsamb kund und offenbar, in was gefährlichen Stand sich derzeit insonderheit die noch wenigen Reliquien der Kron Hungern wegen des Erbfeinds des Türken höchst schädlichen Fürbruchs, sonderlich bei erfolgter Eroberund Einnehmbung der stattlichisten Hauptfestungen befinde und was auch eben auf denselben den anrainunden christlichen Landen, unter andern aber fürnehmblich dieser Kron Beheimb für höchste Gefahr beruhen wolle, wie aber auch nichtsdestoweniger in offenen Landtagsversamblungen getreuen Ständen alle Notwendigkeiten fürgetragen werden sollen und müssen, als werden Ihr Kais, und Kun. Mt. im Eingang der Proposition von solchem des Feinds Fürbruch. grossen Macht und Gewalt, auch dies Jahrs weiter besorgenden starken Überzug, zumal wie viel an Erhaltung des vorgenannten Lands Hungern als der Vormauer gelegen sei, die bedürftige Ausführung und Exageration thuen und sie die getreuen Stand danebens zu abermalen wohl erklecklichen Hülf und Bewilligung, damit also dies Jahrs der offene Krieg, weil man je noch zur Zeit aus erheblichen Bedenken und Verhinderungen zu keinem Frieden gelangen kann, weiter prosequiert und darunter mit Beistand des Allmächtigen des Feindes Gewalt divertiert und das gemeine Vaterland conserviert und erhalten werden müge, mit allen dami dienstlichen Motiven und persuasionibus sondern Fleiss vermahnen zu lassen wissen.

Es wöllen aber auch die Begehren an die getreuen Stand principaliter dahin von Ihr Mt. zu stellen sein, wie man nämblichen das unterschiedliche Kriegsvolk zu Gran und vor den bergstädterischen Grenitzen von dieser Landen ordinari Contribution und derselben richtigen und zeitigen Leistung durchs Jahr hin weiter und völlig zahlen, auch dieselben in ihrer Anzahl bei ihren Diensten an den Grenitzen erhalten, dann neben demselben durch ein extraordinari Bewilligung ein starke Anzahl Kriegsvolk zu Ross und Fuss von neuem werben und sie den künftigen Summer hindurch zu Feld nutzlich wider den Feind gebrauchen künne.

Was nun im ersten die ordinari Contribution und ermelte Hungerische Grenitzen anlangt, in dem ist hievor zu mehrmalen umbständiglich fürbracht worden, wie es eigentlich mit den Grenitzen und denen daselbst dienenden Kriegsleuten, insonderheit aber darunter die Sachen also beschaffen sein, dass unmüglich sei, die Anzahl des Kriegsvolks, wie solches ein Zeit hero selbiger Orten noth-wendig hat bestellt und seit Eroberung Gran und Wischegrad noch mehr bestärkt werden müssen, durchs Jahr völlig davon zu zahlen und zu unterhalten. Und dieweil auch bisher die Steuergelder in Behaimb und Märhern nicht zu rechter Zeit und wohl auch unvollkomben sein abgeführt worden, ist berührtes granitzer Kriegsvolk nit allein in merklichen Abgang komben, sondern auch die noch verhandene in solche Armut gerathen, dass fast nit genugsamb davon zu schreiben, aber zum höchsten zu befürchten ist, dtss, wo nit der Allmächtige, wie Er bishero augenscheinlich und greiflich gethau hat, insonderheit veihüten wirdet, einstmals äusseriste Gefahr und Verlust der Grenitzen erfolgen möchte. So dann einmal solches nunmehr besser in Acht zu nehmen und die so fürnehmben Granitzen ferrer nit, wie bishero in der Gefahr und Wagnus zu lassen, sonder vielmehr mit richtiger Bestallund gewisser Bezahlung des dahin bedürftigen Kriegsvolks in Sicherheit zu bringen und zu erhalten sein wollen, soliches auch furnehmblichen der Ursachen halber, dass man bei jetziger offenen Kriegszeit der Granitzer, als die des Feindes gewohnt und geübt sein, im Feld vor andern bedürftig ist, demnach haben Ihr Mt. in allweg dahin gnädigist zu sehen und zu trachten, ob und wie Sie (Resorts eine verlässliche Richtigkeit erlangen und ïardurch die gefährlichen Mängel der Granitzen wirklichen und ohne längern Aufzug remedieren mügen. Damit aber die getreuen Stand nit in Gedanken fallen, als ob ihr bishero beschehene Bewilligung so weit erklecklich sei, dass zusambt dem, was das Markgrafthumb Märhern darzu leistet, die ordinari Granitzer davon völlig contentiert werden künnten, so hätte man denselben, inmassen auch hievor darauf Andeutung beschehen, zu insinuieren, dass jetziger Zeit der granitzer Kriegsstat, sintemal theils Kriegsleuten bei der zunehmbenden Theu-rung ihre Besoldung verbessert und sonsten auch allen Hussaren, so lang sie zu Feld dienen, der fünfte Thaler gereicht werden müsse, so weit sei gesteigert worden, dass jedes Monats zum wenigisten auch ausser der zu Gran im Schloss dienenden teutschen Knecht auf alle Granitzen, so bishero den behembund marherischen Ständen assigniert gewesen, bis in achtundzwanzig, und ein ganzes Jahr bei dreimal Hundert und sechsunddreissig Tausend Gulden rh. laufen thut Und weil Ihr Mt, bei andern höchst beschwerlichen Kriegsausgaben zu Erstattung des Abgangs ja selbst derzeit die Mittel und Gelegenheit nit haben künnen, so wären die getreuen Stand zu vermahnen, dass sie neben den Marhern die ganze bergstädterische Granitz und die Ort, dahin sie vor diesem und noch die Bezahlung thun lassen, uber sich nehmben und furohin die ordinari Bewilligung, so viel Behemb anlangt, des Jahrs auf 165.000 und dann die Marher auf 80.000 Thaler richten und dieselbe Summa zu ordentlichen und gewissen Zeiten leisten und auf die Granitzen führen lassen wollten; dabei auch den getreuen Ständen anzudeuten sein wurde, obgleich angeregte beide Posten, so zusamben zweimalhundert und funfundvierzig Tausend Thaler brächten, die obbemelten dürftigen dreimalhundert und sechsunddreissig Tausend Gulden nit ertragen, dass doch Ihr Mt. selbst Gelegenheiten suchen und machen lassen wollen, auf dass mit Bewilligund ordentlicher Leistung solicher zweiinalhundert und fünfundvierzig Tausend Thaler alle bemelte granitzer Kriegsleut durchs ganze Jahr völlig sollen contentiert und bezahlt werden.

Soviel ferrer die extraordinari Hilfen belanget, da ist nit zu zweifeln, die getreuen Stand werden auf Ihr Mt. gnädigstes Ersuchen und Begehren uuib der bewussten Noth willen, zu Rett-und Erhaltung des gemeinen Vaterlands, wie hievor also auch aufs künftig das Ihrige erspriesslichen durchsetzen und sich hintangesetzt aller Ungelegenheiten mit ihrer Bewilligung dermassen angreifen, dass, wo nit mehr, doch den nägsten Summer hindurch abermalen zwei teutsche Regiment Knecht und zwei Tausend Reiter oder doch der Proportion und Überschlag des Unkostens nach sonsten soviel Kriegsvolk auf völlige acht Monat, sambt dem Anund Abzug zu verstehen, davon unterhalten werden künnen, welches ungefährlichen in allem bei achtmalhundert Tausend Gulden austragen würde. Wie aber auch hiebei furnehmblichen an denie viel gelegen und ein hohe Nothdurft sein will, die Sachen auf soliche Weg zu richten, dass dei gleichen Bewilligungen mit bestem Nutz und allein dem Kriegswesen zu Guten angelegt und verwendt werden, und nun sie die gelreuen Ständ die Zeit hero bereit gespürt und wahrgenumben haben, was für beschwerliche Inconvenienzen und Difficultäten auch Versaumbnus der Zeit in deine, dass etwo die getreuen Stand die Kriegsleut selbst werben oder doch sonsten dieselben etlichermassen auf sie haben bescheiden lassen, erfolgt sein, als ist zu desselben Verhütung das nägste und fürträglichiste, dass ihrer Mt. mit und bei solicher extraordinari Bewilligung die Disposition allermassen wie uber die ordinari Gränitzcontribution absolute und gänzlichen vertrauet und durch die getreuen Stand in vorstehundem Landtag lauter abgehandelt und geschlossen, auch die Mittel gesucht und zum Weg gericht werden, damit sich Ihr Mt. monatlichen und jedes Monat besonder der hundert Tausend Gulden, oder so viel die Bewilligung ertragen würde, gewiss und verlässlichen zu getrösten hätten. Und wann also diese Vergwissung gemacht sein würdet, künnten Ihr Mt. allerdings frei und für sich selbst auch allein auf dero eigne Bestallung und Fertigung das Kriegsvolk zu Ross und Fuss (darunter aber in allweg diejenigen, so im Land angesessen und zu Bereichen tauglich sein, vor andern befördert und gebraucht werden sollen) werben, hergegen die getreuen Stand die Zahlung jedesmals durch ihre insonderheit darzu verordnete Zahlungscommissari, die das Geld in Händen haben, und wie und wohin dasselbe angeschafft und verwendet würdet, sehen und davon Bericht geben künnen, thun lassen. Was dann auch bei solichem bestellten Kriegsvolk von einer zur andern Zeit an Vacanzen (wiewohl die Ersetzungen der verledigten Lücken jedesmals soviel müglich beschehen sollen) wurde zu Gutem gelangen, das solle gleichfalls und also die vollige der getreuen Stand Bewilligung anderstwohin nit als eben dem Kriegswesen zu Gutem, so lang und weit es erklecken würdet, angelegt werden. Und ist hiebei kein Zweifel zu machen, wann die getreuen Stäud der Sachen recht und eiferig nachsinnen und dorunter selbst befinden werden, dass angeregte Disposition und der Modus allein ihnen und gemeinem Wesen zum Besten vermeint und angesehen, sie auch benebens von allen und jeden Ausgaben ihrer Bewilligungen allezeit Bericht haben mügen, sie werden Ihr Mt. soliche Disposition umb so viel lieber und ganz willfährig heimbstellen und vertrauen, also auch, zum Fall es etwo vonnöthen sein wurde, die Obristen und die geworbne Kriegsleut um die Bezahlung vorigennassen mit gefertigten Scheinen versichern. Sintemal neben diesem in omnem eventum die Nothdurft erfordert, dass man Anfangs und zeitlichen sowohl zu der Reiter Anrittgebühr und der Knecht Lauf- und Liefergeld als auch dem ersten Monatsold gefasst sei, so sein die getreuen Stand zu vermahnen, diesfalls auf die Richtigkeit alsbald zu gedenken und ein Summa Gelds so auf ein und die ander dergleichen Ausgab erklecken kann, in Vorrath zu bringen.

Nit weniger werden die getreuen Stand zu bewilligen und sich zu vergleichen, Ihr Mt. aber gehorsambist anzudeuten haben, an was Orten dies Jahr die Musterplätz in diesem Land, die einmal nit künnen vermieden bleiben, zu legen sein wollen, damit nit hinnach deswegen abermalen Difficultäten und Verhinderungen zu sondern Nachtl und Aufzug fürfallen.

Ferre ist die Beisorg zu tragen, weil Ihr Mt. bei den Reichskreisen gleichmässige Hilfen suchen und verhoffentlich erlangen sollen, dass darauf derselben Kriegsleut zum Theil die Musterplätz und Durchzug, wie vor beschehen, in diesen Landen begehren und nehmben werden wollen: derowegen wären die getreuen Stand zu vermahnen, ob sie auch hierunter ein übrigs gethan und auf alle Nothfäll Ort und Gelegenheiten zu solichen ausländischen Musterplätzen gesucht und bestimbt, die Durchzug aber ohne Widerred verstattet, und damit allerhand Schaden und Ungelegenheiten dabei verhüt bleiben mügen, hierzu sondere Commissari, so das Kriegsvolk durch das Land führen und denselben aller Orten die nothwendige Proviantzufuhr verschaffen künnen, benennt und verordnet hätten.

Zu dem Artollereiwesen zu Feld sein Ihr Mt. einer grossen Anzahl starker Wägen, Ross zu Führung Geschütz und Munition bedürftig und ist sonst von Alters her der Gebrauch und Gewohnheit gewesen, dass zu demselben die Stadt, Markt, Klöster und Beneficien insonderheit das Ihrig haben leisten und dergleichen Ross ins Feld schicken und erhalten müssen. Hierauf würde also anzubringen und zu tentieren sein, wie Ihr Mt. neben andern auch aus diesen Landen die freie Unterhaltung einer Anzahl solicher Ross erlangen möchten; doch zum Fall ein soliche Verwilligung erfolgen sollte, so müsste dieselbe nit auf Schickung der Ross. sonder auf Darlag des Gelds, damit von solichem dergleichen Ross und Wägen mit Ordnung auf leidenliche Unterhaltung geworben werden mügen, begehrt und gericht werden.

Von vergangenen Jahren hero hat man in Beheimb und Märhern auch ein Anzahl Schanzknecht ins Feld fürnehniblichen der Ursachen halber geworben, dass etwo dieser Orten mehrer Leut, so zum Schanzen tauglich, sollen zu finden sein; wie aber die Erfahrung dabei geben, dass sich hierzu gemeiniglichen nur das herrenlose und geschlechteste Gesindel gebrauchen lasst, und zwar dasselbe alsbald und wohl, ehe es in das Feld gelangt, wieder entlaufen thut, hergegen dergleichen Leut bei dem Kriegswesen gar nit zu entrathen und nit aller Orten so bequem, als in diesem Land aufzubringen sein: so künnte den getreuen Ständen dies auch furgetragen und sie dabei vermahnt werden, dass sie der Sacheu ihres Theils nachdenken und dieselbe etwo auf den Weg dirigieren und schliessen wollten, ob etwo fürohin jedes Dorf und Flecken nach Gelegenheit ein, zwo oder drei Personen, so bekannt und ohne das Inwohner wären, zum Schanzen ins Feld gegen gebührunder Unterhaltung und dass denen das Entlaufen und Abziehen ohne des Feldgenerals Vorwissen bei Straf inhibiert und eingebunden würd, abgeordnet hätten.

An der Proviant und damit das christlich Kriegsheer zu Feld von einer zur andern Zeit richtig damit versehen werde, ist zumal hoch und viel gelegen und wie nofchwendig derselben Zufuhr aus den benachbarten Landen erfolgen rauss: als wären die getreuen Stand auch in diesem Punkt alles Fleiss zu vermahnen, in vorstehunden Landtag dahin zu schliessen und mit Ernst zu statuieren, auf dass von den nägstgesessenen Inwohnern und Unterthanen, zumal aus Marhern, die Zufuhr allerhand Proviant und Victualien dem künftigen christlichen Feldlager in Hungern umb ein leidenliche Tax oder Werth, so viel immer müglichen, geleistet werde.

Die getreuen Stand haben vor diesem und nämblichen nagst verwichenen Jahrs gleichwohl zu Erbauung Kockern ein sondere Bauverlag bewilligt und theils erlegen lassen; dieweil aber mit solichem wenigen Geld berührtes Ort Kockern nit hat erhebt werden mugen, sondern zu demselben Werk ein starke Verlag gehörig, danebens an der Festung Gran gar gnötige Baumängel, damit der Feind dieselbe nit gähling übersteigen und einnehmben müge, remediert werden müssen, so ist das-jenig Geld, so man an voriger bemelter Bewilligung erlegt und richtig gemacht hat, allein gegen Gran verwendet worden und will zwar die Noth viel ein mehrere Verlag dorthin und auch absonders zu dem Kockerischen Gebäu erfordern. Derhalben, weil diesen anrainenden Landen an völliger Erbauung Gran und Erhebung Kockern zum höchsten gelegen und je untauglich ist, dergleichen Gebäue mit den Rabaten oder allein der Hungern Hilf zu vollführen, so werden Ihr Mt. die Stand zu vermahnen haben, dass sie nit allein den übrigen noch ausständigen Rest des hievor bewilligten Baugelds alsbald erlegen lassen, sonder auch neben demselben von neuem ein wohlergiebige bare Geldhilf zu diesem Gebäu auf dies Jahr gutherzig bewilligen und dieselben gleichsfalls mit dem allerfurderlichi-sten, auf dass die nagst hierzu nahunde Bauzeit nit vergebens hingelassen werde, zu erlegen gewisse Anordnung thun wollten.

Des Saliterwesens soll unter vorstehunden Landtagen keineswegs vergessen, sondern, weil man desselben bei jetzigen offenen Kriegszeiten so hoch bedürftig ist, die Nothdurft dahin angemahnet und gericht werden, auf dass doch die Ausfuhren und heimbliche Vorschwärzungen des Saliters durch ernstliche Mittel verhütet bleiben und derselbe allein zu den aufgerichten Saliterkammern geliefert und eingestellt werden müge.

Schliesslichen haben Ihr Kais. Mt. in der Proposition in allweg anhängen und begehren zu lassen, obgleich die getreuen Stand sich diesmals mit ergiebiger extraordinari Hilf angreifen und also dadurch wider den Feind das Ihrig mit geworbenen und bezahlten Kriegsvolk leisten werden, dass doch nichts desto weniger und zwar in omnem eventum unumbgänglich höchst vonnöthen sein will, sintemaln vielen Exemplen und auch der gemeinen Vernunft nach der Success und Ausgang des Kriegs ungewiss und leichtlich dem christlichen Heer ein Unglück, das Gott gnädig verhüte, zustehen kann, sich in diesen und allen andern benachbarten Landen auf alle zutragende Fäll mit den allgemeinen Aufboten und Deffensionwesen allerdings wohl gefasst und fertig zu halten: darumben dann auch sie, die getreuen Stand, zeitlich darauf zu gedenken und diesfalls gewisser und verlässlicher Ordnungen, dardurch die Aufbot und Zusammenzüg in der Eil bald erfolgen mügen, zu vergleichen und darüber, was vonnöthen, zu rechter Zeit anzustellen haben.

Und was nun hie oben in unterschiedlichen Punkten pro memoria und zur Nothdurft jetziger Zeit und Stands ist angerührt und vermeldt worden, das kann auch proportionabiliter auf die andern incorporierten Land verstanden und jedes Orts in der Proposition die Nothwendigkeiten nach Gelegenheit einbracht werden. Darüber aber eins und das ander zu der Kais. Mt. selbst ferrern gnädigisten Nachdenken und Gefallen stehet. 15. Januarii anno 97.




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