226. Jan Zettelberger z Zettélbergu, hejtman panství Chomutovského, ospravedlòuje se pøed Jcomorou èeskou z naøknuti, které Gabriel Frank, faráø Všestudský, proti nìmu hlavnì v pøíèinì správy jmìní církevního a penìz sirotèích arcibiskupu Pražskému podal, a žádá komoru za pøímluvu k arcibiskupovi, aby naøídil jmenovanému faráøi, aby jemu proto zadost uèinil.

V CHOMUTOVÌ, 1596 5. èervence. — Orig. v arcibiskupském archivu v Praze. "Kecepta ab anno 1596."

"Wohlgeborne Herren, Herren, edle, gestrenge Eitter, gnädige und gebietende Herren! E. Gnd. sind meine gehorsame unterwillige Dienst jederzeit zuvorn. Gnädige Herren! Aus E. Gnd. Befehlen wegen des unruhigen, zänkischen und nicht friedliebenden Gabriel Franken, Pfarrers zu Schössl, ungegründet uber mich dem Herrn Erzbischof Ihr Fürst. Gnd. den 6. Mai dies anno 96 ubergebene Beschwerschriften habe ich inliegend befunden. Darauf soll E. Gnd. ich in Gehorsam mit Grunde und nicht mit gesparter Wahrheit, wie Pfarrer gethan, berichten, dass er Pfarrer wider Gott und Eecht und zuwider seinem priesterlichen Ambt mich an Ehren, Glimpf, guten Namen, Gewissen und meiner der Rom. Kais. Mt., meines allergnädigsten Herrns gethanen Eid und Pflichten, als wann ich dieselben vorgesse und darwider handele, angreift, auch die Rom. Kais. Mt sowohl E. Gnd. informieren will, wie die mir und andern Ihrer Mt. unwürdigen Dienern und Ambtleuten Instruction nach seinem Willen ordnen und stellen sollen. Welches von ihme Pfarrern und geistlichen Person nicht ein geringer Übermuth und Vormessenheit. Solch sein itziges Vornehmen hat er zuvorn unter dem wohlge-bornen Herrn Hansen Wenzln von Lobkowicz, da er auf S. Gnd. Gründen Pfarrer gewesen, auch furgenommen, sich mit allerlei Zank und Hader eingelassen, derowegen dann S. Gnd. ihme das Pfarrlehen aufsagen lassen, von dannen er seinen Fuss weiter setzen müssen, wie dies in Fall der Noth, wann etwas wichtiges daran gelegen, könnte erwiesen werden.

Was auch erinelter Pfarrer vor der Zeit bei Haltung des gewesenen Landhofmeisters, Herrn Georgen von Lobkowicz, anno 94 den 8. Februarii Ihr Fürstl. Gnd. dem Herrn Erzbischof vor ein Klagschrift übergeben, haben E. Gnd. inliegend mit A. signiert gnädig zu befinden, welche Klagschrift von Ihr Fürst. Gnd. dem Herrn Georgen von Lobkowicz zugeschickt worden. Was aber hiergegen unsere (als mein und meines damals Mitconsortens, Tobiasen Reginowecz) Verantwortung darauf erfolget, ïas haben E. Gnd. mit B. bezeichnet klar und gründlich gnädig zu ersehen. Dass also Pfarrer, wie er zuvorn gethan, auf die alte Geigen jetzt wieder neue Saiten aufzeucht, daraus E. Gnd. leicht zu vernehmen, dass der Pfarrer zu Fried und Einigkeit wenig Lust, sondern (wann er nur ein Hadermann bekommen könnte) seine grösste Freude sich mit Zank und Hader zu erlusten.

Weiln aber Pfarrer sein ungegründet Furnehmen wiederumb an Ihr Fürst. Gnd. den Herrn Erzbischof gelangen lassen, welches E. Gnd. gehändiget und mir in Befehlch überschicket, mich vorderhin in Acht zu nehmen, hat mir nicht gebühren wollen, dazu still zu schweigen, damit ich nicht bei E. Gnd., als dass ich meine gethane Eidespflicht nicht in Acht nehme, welche auf meine Instruction gerichtet, derselben zuwider handelte und dies, dazu ich geschworen, vorgesslich hintan setzte (welches keinem ehrliebenden Manne zu thun nicht gebührt) in Verdacht kommen möchte, habe ich diese vermeinte Beschuldigung auf mir nicht lassen, sondern mich dessen gebührlich verantworten sollen. Ich will mir aber hiemit seinen Grad, Ambt und Würden (wiewohl er dies in seiner spitzigen, doch nichtigen Klagschriften gegen mir nicht thuet) Anfangs, Mittels und Endes bedinget und die Verantwortung allein uf sein Privatperson mit gutem Grunde gerichtet haben. Und weiln es dann meiner Ehren Nothdurft erfordert, bitte E. Gnd. in Gehorsam, die wollten darob kein ungnädiges Gefallen tragen, sondern diese meine einfältige Verantwortung mit Gnaden vornehmen und erwägen.

Erstlichen bringet Pfarrer für, dass ich ihne der Waisenrechnung halber solle bei E. Gnd. beklagt haben. Dies wird mein Schreiben nicht geben, sondern wird der Artikel aus meiner Instruction ganz gesatzt, dass alle Waisenund Kircheurechnung sollen in Ambt gehalten werden, der wird auch in Ihrer Mt. Befehlch an ermelten Pfarrer mit ganzen Worten gesatzt; dass aber Pfarrer furgiebet, mit was grosser Beschwernuss der Unterthanen solches beschehe, verhoffe ich, dass ich Kirchen-und Waisenrechnung vermöge von Ihr Mt. und E. Gnd. gefertigten, mir übergebenen und unterschriebenen Instruction mich gemäss verhalten und in diesen nichts unbilliches vorgenommen, sonderlichen weiln es von voriger Herrschaft, sowohl von Ihrer Mt. itzo in meiner lustruetion wieder begriffen. Und in was gute Ordnung nun mit höchstem Fleiss, Muhe und Arbeit diese Raitung allenthalber wiederumb zurecht gebracht, das werden die Waisenund Kirchenbücher klar weisen, darauf ich mich thue referieren.

So wäre es auch ein unmöglich Ding, dieweilen 17 Kirchenrechnung und von 56 Dorfschaften Waisenrechnung, wann von so viel Dörfern die Gericht jährlichen draussen sollten geheget und gehalten werden, sintemal man über 8 ganzer Wochen in Ambt damit zu thun hat, und wann es draussen bei einer jeden Kirchen und jedem Dorf gehalten werden sollte, hätte ich ein ganzes Jahr damit zu schaffen und würde dennoch damit nicht fertig; dagegen niüssten alle Ambtssachen und Hauswirth-schaften vorbleiben. Also vorsichtig wusste Pfarrer dis Sachen anzustellen, deme es als einer geistlichen Person nicht gebühret, einen Fuss auf dem Predigstuhl oder in der Kirchen, und den andern in Ambt und ufm Rathhaus zu haben.

So lasse ich jedes Dorf der Waisen-und Kirchenrechnung dies wohl in guter Zeit wissen, dass sie sich mit den Zinsen und Erbgeldern gefasst machen sollen, wann sie gefordert, wie es dann Pfarrern auch angemeldet worden, dessen er itzund nicht geständig. Thut änderst nicht, dann wie je Der in Terentio: si fecisti, nega; besser kann er nicht davon kommen. Dann bisweilen E. Gnd. Befehlch und andere Ambtssachen, sowohl in Hauswirthschaften andere Geschäft furfallen, dass ich auch die Tage, so vor 3 oder 4 Tagen in Kirchenoder Waisenraitungen angemeldet, wieder zuruckvorlegen muss, und muss alle Sachen nach Gelegenheit und nicht, wie Pfarrer es nach seinem Kopfe haben will, anstellen. Die Zins von den Stammsummen werden jährlichen von Mannfassnacht bis wieder uf Mannfassnacht geraitet, so dann auch bei Herrn Georgen Popels Zeiten also gehalten: ist gar keine Veränderung. Dass aber bisweilen etliche Stammsummen zu Ungewisser Zeit uf Kirchen-nothdurften erlegt werden, davon ist der Schuldner den ganzjährigen Zins zu erlegen nicht pflichtig, sondern so lang ers genossen. So ist auch zuvorn allwege die Kirchenrechnnng zu halten bei voriger Herrschaft durch das Ambt angekündiget und welche Zins bei der Raitung nicht gefallen, wird den Gerichten ernster Befehlch gethan, den Kirchenvätern schleunige Hilfe zu ertheilen. Ist nun bei alter Herrschaft (ehe es in meine Verwaltung kommen) einige Rechnung verloren worden, darutnb gebühret mir nicht zu antworten, doch habe ich fleissige Nachfrage gehabt, habe aber noch zur Zeit keinen Grund dessen haben können.

Dass Pfarrer fürgibet, dass im Ambt in Gegenwart vier oder fünf Personen Kirchenraitungen gehalten werden sollen, darin sparet der gute Herr abermal die Wahrheit und stehet einer geistlichen Person übel an, der die Wahrheit Selbsten lehren soll, denen aber, welche mit Unwahrheit umbgehen, das Gesetze schärfen, sich selbsten mit allen Fleiss davor hüten und andere dafür warnen und strafen soll.

Es giebet auch Pfarrer für, wie dass Waisenund Kirchenrechnung neben anderen Ambtsge-schäften durch einander gewirret, nicht mit kleinen Nachtheil der Kirchen und armen Waisen, gehalten. Dies soll Pfarrer erweisen, wird ihm sonsten nicht gestanden, denn es alle Kirchenund Waisenraitungen, wie zuvor gemelt, klar und viel anders bezeigen.

Das Pfarrer fürgibet, dass die Kirchen zum Schössl um 20 Schock Einkommens vorkürzet, kommt daher, dass meine Instruction vermag, dass man Waisengelder nicht höher ausleihen soll, dann vom Schock 4 Gr. Zins und von Kirchengeldern 3 Gr. Derselben halte ich mich gemäss; wird mir was änderst vonE. Gnd. befohlen, thue ich demselben billiche Folge und hat mich Pfarrer hierin gar nicht zu reformieren, sondern ich habe mein Respect vermög Ihrer Mt. Befehlch auf E. Gnd.

Dass aber Pfarrer Ursachen setzet, warumb die Kirchen verkürzet, kann weder Pfarrer noch niemands sagen, was vor alten Zeiten der Kirchen geben worden, ich hierine in wenigsten, ja auch umb 1 Den. nicht Einhalt gethan, sondern die Kirche nimbts für und für zu ihren Händen und ist auch nicht die wenigste Ursach, dass die Ausgab etlichermassen gesteigert, dass die Kircheugebäude gebessert und was sonsten Pfarrer allerseits zu bauen und zu kaufen angeordnet.

In Summa, es ist dem Pfarrer nur allein darumb zu thun, wie er das Crapulieren und un-nöthiges, überflüssiges Ausgeben zu Schaden der Kirchen Nutz bei der jährlichen Kirchenund Waisenraitung wiederumb in die Dorfschaften einpflanzen möchte, so wurde seinem Gutachten nach allbereit bessere und richtigere Raitung gehalten, es geschehe nun mit Schaden oder Frommen.

Dass bei Haltung Ihrer Mt. Testamente beschehen und Leute (welche keine Kinder noch Geschwister gehabt) testieren wollen und testiert haben, die habens nicht Macht gehabt, sondern derer Ort sind fällige Güter und vererben diessfalls ihre Verlassenschaft auf Ihre Mt.; und wo des Pfarrers Regehren hätte statthaben sollen, wäre es nicht allein wider meine von Ihr Mt. geordnete Instruction, sondern wurde auch in Ihr Mt. Regalien gegriffen. Derowegen ich Ambtswegen den Testamenten nicht stattgeben können, sondern dies auf E. Gnd. als die behmische Cammer gewiesen, da solls Pfarrer suchen. Was dann E. Gnd. hierin geschafft hätten, dem hätte billiche Folge geschehen sollen, dahin ich den Pfarrer gewiesen. Das weiss er sehr wohl, wann er die Wahrheit sagen will, und will mir also noch in solchen Fällen ohne E. Gnd. Furwissen noch Zulassen nicht gebühren; aber das will Pfarrern in seinen Kopf nicht.

So kann auch Pfarrer in all Ewigkeit nicht erweisen, dass durch Abwechslung der Kirchenväter der Kirchen einiger Nachtheil erfolget; hat dies alles aus Hass und Neid erdichtet, und wo Pfarrern dies eingeraumbt, wäre es gleichfalls wider Ihr Mt. Befehlch und Regalien. So hat sich auch niemand in der Gemein über diese Kirchenväter zu beschweren, denn allein der Pfarrer vielleicht dieser Ursachen, dass sie nicht allzeit seines Gefallens des Trunks wollen abwarten.

- Was Schulmeister in Kirchenund Gerichtsbücher dieser und anderer Ort gekleckt, und was vor Unordnung daraus erfolget, darin ich nun in das siebente Jahr gnugsam zu thun gehabt, ehe es wieder in Richtigkeit gebracht, das darf keines Beweises, sondern Kirchenund Waisenbücher Werdens gnugsam und scheinlich in allen Gemeinen klar weisen, dahin ich mich berufe; und kann Pfarrer zu ewigen Zeiten nicht erweisen, dass ich dem Schulmeister zu Schössl das Wenigste, so ihme von der Kirchen gereicht wurde, zu entziehen befohlen hätte, sonder hat es jederzeit empfangen, beruhet auch alles bei voriger Herrschaft Anordnung und Ihr Mt. allergnädigst ertheilten Instruction.

Dass der vierte Pfennig an Kirchenzinsen weniger einkombt, vermag mein Instruction und E. Gnd. mir darauf gegebener Befehlch, wie hiebevorn auch widerleget, dass ich von Kirchengeldern, da man vom Schock 4 Gr. Zins geben, itzo aber nicht mehr als 3 Gr. sollte genommen werden: darin hat Pfarrer weder Ihre Mt. noch E. Gnd. zu informieren.

Es stände Pfarrern viel besser an, er versorgte seine Pfarrkinder mit guter Lehr und Exem-pel, dann dass er an andern Orten in Glocken den Firlefanz von Schwaben tanzet und wirft den Rock von sich, sagt: "Hie liegt der Pfaff"; ja auch nicht in die Dorfkretschmen liefe, sich mit den Bauern raufte und wann Ihrer Mt. darunter nicht verschonet wurden und ehrliche Leute, so darbei gewesen, nicht etwas änderst in Acht genommen, die Bauern ihme wohl zurauft, wo nicht gar erschlagen hätten.

Es setzet auch Pfarrer, er habe Ihrer Mt. Befehlch zu unterthänigister und gehorsamister Folge nachkommen, das Kirchenbuch von Händen geben und in die Kirchen überliefern sollen, wie seine Wort lauten; hat aber denselben Ihr Mt. Befehlchen in wenigsten nicht nachgelebt, sondern das Kirchenbuch in das Sacramenthäuslein versatzt, den Kirchenvätern die Schlüssel dazu gelegt, sie solltens selbsten nehmen, welches doch die einfältigen Leute nicht thuu wollen, sondern zu mir kommen, mich umb Rath gefragt. Denen habe ichs zu nehmen verboten, dann da es die armen Leute aus Einfalt gethan, wurde dies Pfarrer vor ein sacrilegium angezogen und also Ursach gehabt haben, bei Ihrer Fürstl. Gnd. dem Herrn Erzbischof dies schrecklichen fürzubringen. Ist also das Kirchenbuch bis auf diese Stunde den Kirchenvätern, zuwider Ihr Mt. Befehlch, zu Händen nicht geantwort und wird also die Kirchenrechnung bis auf dato nicht gehalten; kann sich derwegen mit dem wenigsten nicht rühmen, dass er der Rom. Kais. Mt. zwen Befehlchen in wenigsten nachgesetzt.

Aus diesen allen werden E. Gnd. gnädig zu ersehen haben, dass ich mich I. Mt. allergnädig-sten Befehlchen und der mir zu Händen gestellten Instruction sowohl auch E. Gnd. Befehlchen ge-mäss allergehorsamist und gehorsamlich verhalten.

So kann nun Pfarrer an mir nicht haften, sondern noch mehr bei Ihr Fürstl. Gnd. dem Herrn Erzbischof aus lautern Ungrund, Hass, Zorn und Neid zu verunglimpfen sich understehet.

Ich wollte gerne, dass er ein katholischen Priester furstellet oder einen anderen ehrlichen Mann, welcher der katholischen Religion zugethan, der mir solches dürfte mit Grund und Wahrheit unter Augen sagen ohne diesen Pfarrer, welcher ohne Gott schreibet alles mit lauter hässigen, unwahrhaftigen Gemüth, welches keinem ehrlichen Priester nicht zuständig, den ich die Tage meines Lebens, er sei auch welcher Religion er wolle, nicht verfolget oder wissentlich in meinem Ambt Unrecht gethan oder geschehen lassen; und wann er weiters in seinen vermeinten Vorhaben nicht vorfahren kann, muss er die Religion zum Deckel und erdichten Behelf einziehen, kann aber nicht wissen, ob er den gewesenen Herrn Landhofmeister oder desselben damals Agenten, Tobias Reginowecz, in diesem Punkt auch beschuldigen will, sintemal er zu derselben Zeit alles dergleichen Gezänk und Muthwillen bei Ihr Fürstl. Gnd., wie obbezeichnet lit. A., vermeintlichen angegossen, aber seine Antwort lit. B. darauf erlanget.

Dass aber Pfarrer sich bedunken lässt, ich sollte ihme beichten, er mich absolvieren, halte ich von meiner Beicht, so ich ihme thäte, und seiner Absolution, so er mich absolvierte, eben so viel, als wann — mit Ehr vor E. Gnd. zu melden — ein Hund dem anderen Flöhe sucht.

Fromme, gottselige Priester will ich hiemit nicht genennet noch die gerühret haben, dann dieselben jederzeit von mir in gebührenden Ehren gehalten und noch; so weiss ich gewiss, dass sich keiner mit dem wenigsten über mich wird zu beschweren haben, wie ich dann in gleichen über die andern eingehörenden Pfarrer nicht zu klagen hab. Ich warte meines Ambts nach bestem Vermögen, darin sie mir keinen Einhalt thun, ingleichen sie von mir bei Ruhe und Friede in den ihrigen gelassen werden; doch wo einige Klage (davon mir jetzt unwissend) erregt, will ich meine Verantwortung bedinget haben.

Es schreibet auch Pfarrer mit Ungrund von sich, dass wann ein katholischer Priester beleidiget, keinen Schutz nicht habe, sondern noch ausgespottet werde. Darin nimbt er zum Behelf Herrn M. Zacharias Fabern, welcher zu Pritschapel entleibt worden. Thut mir hierin auch Gewalt und Unrecht, dann Herr Zacharias seliger hat sich in Kretschmern und in der Pfarr (wiewohl ich dies nicht gerne melde und den Todten niemands soll übel nachreden) gerauft und geschlagen, auch mit seiner Schwester Mann dem Kinderler, welcher nach Fabern itzo die Erbschaft fordern will, sich geschlagen, auch Herr Zacharias in Kopf verwundet worden. Denselben Kinderler habe ich auf Pfarrers Klagen zu gefänglicher Haft nehmen lassen. Wassmassen er mit Herrn Zachariä seinen Schwägern vortragen und von der Herrschaft weggeschafft, haben E. Gnd. des Vertrags Abschriften aus dem Ambtsbrief, beigelegt mit lit. C, gnädig zu ersehen, daraus abermal erwiesen, dass Frank mit Ungrunde Ihr Fürstl. Gnd. berichtet. Und wann nun Pfarrer des Herrn Zachariä Unfall oder wegen des Pfarrers zu Geörgenthal (da doch mir kein Thäter wegen dieses Pfarrers bis dato nicht wissend, viel weniger sein Herr Collator im wenigsten Jemanden in Ambt beschuldigen oder beklagen lassen) itzt nicht einzuwenden hätte, was hat ihm dann zuvor bei Herrn Popels Inhabung verursacht, sich zu beschweren, das kein einiger Pfarrer von dannen ohne zugefügten Schaden und Schande verurlaubt, welches ihm hernach und bis dato an Beweis, wie in anderen Punkten, höchlichen gemangelt.

Indem auch Pfarrer vorbringt, dass des Herrn Zachariä Verlassenschaft seinen Freunden wider Recht entzogen, darin spart er die Wahrheit, und wissen E. Gnd. am besten, wie es damit beschaffen; in diesen er dann auch E. Gnd. zu benachtheiligen kein Bedenken trägt. Dies zu E. Gnd. fernem gnädigen Erwägen gesatzt.

In Summa alles dies sein Vorbringen will mit der Wahrheit nicht einstimmen, und scheuet sich dieser Gabriel Frank weder vor Gott noch der Welt, solche ungereiinbte und unbegründete Sachen aus lauterem Hass und rachgierigen Gemüthe auf die Bahn zu bringen.

Ob ich nun wohl mit meinem Ambt genugsam und überflüssig zu thun und zu schaffen, dass ich dieses Franken ungegründtes Furbringen und Verunglimpfen gerne wollte überhoben sein, so habe ich doch gar nicht wegen meiner Ehren Nothdurft umbgehen können noch sollen, mich dieser boshaften Bezichtigung mit Grunde der Wahrheit bei E. Gnd. zu verantworten, damit nicht auf mich ge--argwohnt, ich möchte derselben schuldig sein.

Gelanget derwegen an E. Gnd. mein ingehorsames Bitten, die wollten es (damit ich mein Ambt desto bas ungehindert verrichten, Ihr Mt. Nutz und Frommen schaffen und mit solchen un nöthigen Zankhandeln mein Ambt [nicht] versäumen müsste, darin ich an mir nichts erwinden lassen will) bei Ihr Fürstl. Gnd. dem Herrn Erzbischof dahin gnädig befördern, damit mir vor diesem unruhigen Kopfe Fried geschaffet, und dass mir von ihme Gabriel Franken, Pfarrern zum Schössl, dieweilen er mich an Ehren und guten Namen, Eid und Pflicht zur Ungebühr verletzet, ein Widerspruch und Abbittung [ge]than [werden] möchte. Ich bin ein Mensch und habe meine Gebrechen auch, es möchte mir von ermeltem Pfarrer zu grob gemacht werden, dass mir etwas menschlichs in ein Zorn widerfahren möchte, welches mir hernach nicht lieb und ich nicht wieder zurückwenden könnte. Das erkenn ich mich umb E. Gnd. in höchstem Gehorsam zu verdienen schuldig und pflichtig. Thue mich derselben zu Gnad und Gunsten befehlen. Datum Commethau den 4. Julii anno 1596.

E. Gnd. unterwilliger

Hans Zettelberger von Zettelberg.





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