202. Alexandr z Velenu, nejvyšší nad vojskem, zprávu èiní nejvyšším úøedníkùm zemským království Èeského o rozpuštìní pluku nìmeckých pìšákù na náklad stavù èeských najatých, kteøí navracujíce se z Uher v Pelhøimovì pro spozdìné zaplacení žoldu se zbouøili, jmenovaného nejvyššího svého návodem Pelhøimovských u vìzení drželi a zle s ním nakládali.

V PRAZE, 6. dubna 1596. — Souèasný opis v archivu Jindøichohradeckém.

Nachdem der Herr Obriste von Velen ein Regiment teutscher Fusskneehte der Kron Beheimb zu Dienste gerichtet, dasselbig mit geübtem Kriegsvolk, gutem Gewehr und Kleidung dermassen staffieret, dass jedermänniglich im Lager für Gran solches hoch gorühmet und ein Wohlgefallen daran getragen, folgends auch solch Regiment nach Vizegrad und von dannen nach OberHungern, hernacher auf Set. Nicias, Zolnok und mehr Orten gebraucht und in solchem währenden Dienste von der Kron Beheimb die versprochene Bezahlung zu rechter Zeit nicht nachgeschicket worden und also der Herr Obriste von dem Seinigen und was er von andern guten Freunden auch sunsten mit Erlangung guter Quartier zuwegen bringen mögen, dem Regiment, so viel müglich gewesen, Unterhalt schaffen helfen; ob nun wohl der Obriste zu vielmalen schriftlichen und durch eine besondere Person zu Prag und folgends durch seinen obristen Leutenambt zu Wien bei den Herren Commissarien bis in die acht Wochen lang um nothwendige Bezahlung angehalten und sollicitieren lassen: so ist doch über vielfältiges Anhalten weiters nicht, als ein Fürlehen erlanget und der Obriste durch die Commissarien nach Wien und Prag gefordert, dahin dann der Herr Obriste erschienen und daselbst wider Verhoffen bis in die sieben Wochen lang auf schweren Unkosten aufgehalten worden, ehe dann er des Regiments Bezahlung halben abgefertigt hat werden können.

In solcher Abfertigung nun ist die geschworne Zeit der sechs Monaten mitsambt dem Abzug passiert, dem Regiment aber wegen des Musterplatzes und andern Landvolksunkosten eine ansehnliche Summa abgekurzet und die Bezahlung einstheils alsbald in Prag bar geschehen, ein Theil daselbsten auf einen benannten Termin verschoben, der mehrer Theil aber durch Wechsel nach Wien übergewiesen, wie dann allsolche Vergleichung schriftlich verfasset, von den Herren obristen Land-officierern und dem Obristen Velen versiegelt und unterschrieben und dem Herrn Obristen Velen solche den Knechten fürzulegen und sich deroselben bei den Knechten zu gebrauchen, mitgegeben worden.

Nach solcher Abfertigung nun ist der Obriste dem Regiment zugeeilet, solches bei der Stadt Pilgram im Feld angetroffen, für seine Person in die Stadt, das Kriegsvolk aber in die Vorstadt sich gelagert, darselbsten dann alsbald für Ankunft der Knechte an Bürgermeister und Rath begehrt worden, dass sie ihre Stadt und Pforten zu Verhütung allerhand besorgenden Aufruhr wohl verwahren und nur den Aussehuss (bis er der Bezahlung halben mit den Knechten abgehandlet) einlassen wollen, welches sie also zu thun zugsaeget.

Darauf dann der Obriste einen Aussehuss vom Regiment begehrt und demselben nach der Länge alles, was zu Prag fürgelaufen, referiert und die Original-Verhandlung ihnen fürgelegt und selbst verlesen lassen, sich allsolcher Gestalt zu bezahlen anerboten. Darüber dann der Aussehuss Bedenkens genommen.

Inmittelst aber werden die Knechte durch die Bürgerschaft angehetzt, an ihrer Bezahlung das Geringste nicht nachzulassen, dann der Obriste hätte dieselbe fürlängsten aufm Musterplatz zu Glattau schon völlig empfangen und mit sich auf Wien genommen; wofern auch die Knechte dem Obristeu bis zu völliger Bezahlung nicht anhalten wollten, so thäten sie sich darzu erbieten, wie sie dann darüber alsbald ihre Pforten ihrer Zusag zuwider selbst eröffnet und die Knechte (den Obristeu ungewarnetj mit ihrem Gewehr hinein ziehen lassen, wie solches alles hernach von den Knechten öffentlich ausgesagt und bekannt worden.

Als nun der Herr Obriste der Bürgerschaft Anhetzen und Einblasen getreulich avisiert worden und durch des Ausschusses abschlägliche Widerantwort die "Veränderung der Gemüther gespüret und die Sachen sich zur Gewalt angestellet, hat er nach zugesagtem freiem Geleite sich zu ihnen in den Ring begeben, den Knechten die vollige Bezahlung zugesaget mit Ermahnung, weil das Geld erst von Wien kommen müsste und ihnen wohl bewusst, dass einer des Regiments Fähndrich postweis, solches zu empfangen, abgefertiget, dass die Kriegsleute inmittelst gut Regiment halten wollten, und darmit solches desto besser geschehen könnte, thäte er sich anerbieten, ihnen unterdessen ein Fürlehen bis zu Ankunft des Geldes zu reichen.

Darauf dann die Knechte die vollige Bezahlung gern angenommen, aber gut Regiment zu halten nicht allein abgeschlagen, sondern alsbald das zugesagte Geleite gebrochen und den Obristen initsambt dem obristen Leutenambt nnd Quartiermeister gefänglich anhalten und verwahren, auch fürs erste kein Wasser oder Brod ihnen zu Speis oder Trank folgen lassen, die Gefangene (so Leib und Leben beim Regiment verwirket) mit Gewalt aus den Bauden und Eisen geschlagen, auch einem Hauptmann mit Namen Christoph von Akenschock mit Gewalt ins Losament gefallen, zu sich in den Ring gezogen und ohne Ursach Maul und Nasen blutig geschlagen, den Herrn Obristen und andere in ihrer Gefäugnus mit solchen Schmäheund Scheltworten so unaufhörlich Tag und Nacht ohne einige Ruhe angegriffen, dass es unmöglich alles in die Feder zu verfassen, wie dann mit ihren unhöflichen Gestank der eine uinb den andern sich für den Meister erzeigen wollen, auch den obristen Leutenambt gezwungen, dass er zu ihnen in den Ring kommen und schwören müssen, obwohl sie ihne zum höchsten geschmähet und an seinen Ehren stundlich angriffen, dass er solches nimmer gedenken und rächen, sondern sie alle für ehrliche und redliche Kriegsleute halten wollte.

Und obwohl der Obriste allsolcher Gewalt, Muthwillen und Frevel dero Rom. Kais. Mt. und den behemischen obristen Landofficierern gerne ausführlich verständigen wollen, so hat er doch weder schrittoder mündlieh das geringste Wort aus der Gefängnus wegen scharfer Wrachten nicht bringen mögen, ausserhalb desjenigen, so gemelter obrister Hofmeister (der durch Praktik und Gefahr seines Lebens aus der Stadt gekommen) den Herrn obristen Landofficierern mündlich und, so viel die höchste Eil erleiden mögen, schriftlich fürgetragen, welches umb mehrer Nachrichtung halben copeilich hier bei mit A. verzeichnet übergeben wird.

Und dieweil eilender Schutz und Beistand zum höchsten und fleissigsten begehrt und gebeten, auch gemelter Hofmeister dessen darüber vertröstet worden, so ist doch durch Ausbleibung allsolches Beistands die Sach je länger je ärger geworden, ja dass auch zu Ankunft des Commissarii sein selbst Diener etlichen viel beisammen stehenden Knechten angezeigt: worfern sein Herr nur einen Tag ehender und zuvor gekommen wäre, hätte man den Knechten die acht völlige Monaten reichen sollen, wie solches die Knechte ausdrucklich hin und wieder dem Obristen und anderer Obrigkeit verwiesen, wie auch dann zu Stärkung dessen Bürgermeister und Rath der Stadt Pilgramb dem Obristen in seinem Gefängnus in Beiwesen und anhörend dero Knechten mit ausdrucklichen hellen Worten neben anderer Unfreundlichkeit trutziglich fürgeworfen, warumb er sein Kriegsvolk so übel in Ober-Ungern bezahlt und Noth und Armut halber verderben lassen, da er doch fürlängst und zu Glattau aufm Musterplatz des Regiments vollige Bezahlung empfangen und mit sich auf Wien genommen habe. Und weil die Sache in solchem Tumult, der Obriste gar keinen Beistand oder Rucken vernehmen mögen und die Knechte tagliehs durch obgemelte und dergleichen böse Stucke gegen ihrer Obrigkeit mehr erhitzt und ergrimmet, also dass der Obriste mitsambt andern Befehlichshabern keine Stund ihres Lebens versichert gewesen, und inmittelst Zeitung angekommen, dass das Geld von Wien auf der Nahend vorhanden sei, hat er die Knechte beweget, einen Eid zu thun, keinen Gewalt an dem Geld zu üben, sondern sich ordentlich von ihrer Obrigkeit bezahlen zu lassen.

Als aber die Knechte vermerket, dass ihre Obrigkeit keinen weitern Beistand und Kucken von den Landständen gehabt, sein sie daher (ungeacht ihres gethanen Eids) mit solcher ungestümer Gewalt ins Zimmer, da das Geld gestanden, gefallen, dass es nicht genugsam auszusprechen und zu erzählen, und sich fast nach ihrem selbst eigenen Lust und Wohlgefallen bezahlt gemacht, und erstlichen das Geld nicht, wie es die Kron Behem legen lassen, haben wollen, sondern Reichsthaler, so dem Obristen zu 75 Kreutzer gerechnet, nur zu 72 Kreutzer und einen Dukaten, so zu 2 Gulden gerechnet, nur zu 112 Kreutzer annehmen, die fürgestreckte Kleidungen und Bandelieren durchaus nicht bezahlen, das Gewehr, fürgestreckfes Geld und andere dergleichen Stucke haben etliche nach ihrem selbsten Wohlgefallen, etliche aber gar nicht bezahlen, auch des Regiments aufgeloffene schwere Unkosten in geringsten nicht passieren wollen, mit Andeutung, da die Bezahlung zu rechter Zeit geschehen, wären die Unkosten nicht aufgangen. Metzger, Marketender und dergleichen Leute hat man gleich den Gefreiten bezahlen und über das die Passporten etlichemal umbschreiben und nach ihrem selbst Willen und Gefallen verfertigen müssen und dar einige Weigerung geschehen, ist solcher Gewalt geübt, dass es nicht auszuschreiben.

Allsolchen Gewalt nun hat der Obrister dem anwesenden Commissario verständigen lassen mit begehrten Bericht, wie er sich darinnen zu verhalten; aber dar ist kein weiterer Rath, als dem Gewalt zu gehorsamen gewesen. Nachdem aber das Kriegsvolk ubgemeltermassen bezahlet, sich voll und toll gesoffen und ihre verordnete Wacht beim Obristen sich verloren, hat der Obrister aus vieler-hand Ursachen und zu Vermeidung allerhand Unglücks rathsamb befunden, eine Stund, zwei oder drei, bis die Abdankung geschehen, sich zu absentieren und zu dem End das Abdankungsschreibeu daselbst verlassen. Als aber das Kriegsvolk des Obristen Abwesen vernommen, haben sie sich allerhand Gedanken geschöpfet und eiliger Straf befürchtet und sich derhalben in Eil ohne weiter Gewalt oder Rumor abgedankt und davon gezogen.

Dieweil dann aus oberzählten Stucken genugsam zu spüren und klar und hell am Tag, dass allsolche gewaltthätige Handlung mit des Obristen allergeringsten Verursachung nicht beschehen, sondern durch die verweilete langsambe Bezahlung und hernacher durch Anreitzung und Mithülf etlicher behemischen Landsassen selbst verursachet und abgangen, dass auch dardurch dem Obristen das Seinige mit Gewalt im Königreich Behemb in einer verschlossenen Stadt de facto abgedrungen und er auf sein vielfältiges Anhalten darüber nicht geschützet werden mögen, als thut sich der Obriste gänzlichen versehen, es werden die Herren obriste Landofficierer diese Sache und solchen seinen mit Gewalt abgedrungenen Schaden mit reifen Rath treulich und mitleidentlich beherzigen und ihnie, Obristen, in allsolchem grossen Schaden nicht stecken lassen, sondern die Billichkeit darin handeln und fürnehmen, darmit er wegen geleisteter treuer Dienste bei der löblichen Kron Behemb in kein Verderb und Schaden gerathen möge. Solches (ohne dem, dass es an sich selbsten gottlich und billich) gegen der Kron Behemb in General und Particular wiederumb zu verdienen, ist er erbietig und willig, der Herren behemischen Landofficierer förderliche Resolution und Antwort hierauf bittend und erwartend. Geben Prag den 6. April 1596.

Dero hochlöblichen Kron Beheimb dienstwilligster

Alexander von Velen, Obrister.


K zprávì nahoøe podané pøiložen jest seznam škod, jež Alexandrovi z Velenu, nejvyššímu vojska, pøi zbouøení jeho pluku nìmeckého lidu pìšího v Pelhøimovì zpùsobeny byly.

Verzeichnus etlicher Stucke, so durch Anstiftung und Mithülf deren von Pil-gramb gegen und wider ihrer selbst geschehene Gelübd und Zusage dem Herrn Obristen Velen von seines Eegiments gemeinen Knechten mit Gewalt abgedrungen und abgenommen.

Erstlichen, weilen die von Pilgramb deu Knechten gänzlichen eingebildet, dass der Obriste bis zum letzten Pfennig von der Krön Beheimb bezahlt worden sei, als haben die Knechte durchaus keinen Abzug gestatten wollen und also die von der Krön Beheimb abgezogene 15.000 Gulden sich im geringsten nicht abziehen lassen, kam also durch solche Verursachung der Obriste

in Schaden

15.000

Gulden

.


Weiter nachdem fürgemelte von Pilgramb den Knechten in anhörend des Obristen und Haupt leuten angezeigt, dass dem Obristen bei Aufrichtung und Musterung des Regiments zu Glattau als bald die ganze vollige Bezahlung bis auf den letzten Tag ihres Dienstes zugestellet und er solches zu Wien auf Wucher liegen lassen und den Knechten in Ungarn nicht mittheilen wollen, so haben die Knechte auch keines Regiments Unkosten (als unnöthig angewendet) abziehen lassen wollen,

welches dann in Wahrheit zum wenigsten belauft

3.500

Gulden

.


Zum dritten, dieweil die von Pilgramb den Knechten eingeblasen, dass sie einen Thaler zu 75 Kreutzer auch einen Dukaten zu zwei Gulden bei der Landsteuer nicht einbringen, als habens die Knechte auch also nicht angenommen, sondern einen Thaler nur zu 72 Kreutzer und einen Du katen zu 112 Kreutzer empfangen wollen, wird also der Verlust ungefährlich

ausgerechnet auf

3.500

Gulden

.


Zum Vierten, nachdem die Knechte durch solche Anreitzung ergrimmet, haben ihrer viel das Gewehr nach ihrem Selbsten Wohlgefallen und Gutbedunken bezahlet, etliche aber nichts darfür kürtzen lassen, welches dann auch ein ziemblicher Schad

gewesen, setze es doch nur auf

1.000

Gulden

.


Zum Fünften ist bei gemelter Ergrimmung der Knechte nicht zu erlangen gewesen, dass sie die empfangene Kasacken bezahlt hätten,

welches beträgt ungefähr

2.000

 

.


Zum Sechsten haben die Knechte den Obristen gezwungen, dass er die Metzger, Marketender und dergleichen Leut ebenmässig den Gefreiten bezahlen müssen. Solcher Schad traget

zum allerwenigsten

800

Gulden

.


Zum Siebendten, weil der Tumult so gross gewesen, dass auch die Knechte auf und umb die Fässer (darinnen das Geld gewesen), gestanden, gesessen, ihres Gefallens darein gegriffen, hat sich bei der endlichen Abrechnung befunden, dass gar ein grosse Summa abgangen, jedoch wird hieher

alleine gesetzet

600

Gulden

.





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