178. Komora dvorská projevuje vedle nařízení císařshého své dobré zdání o odpovědi sněmu českého ze dne 26. února, v kteréž stavové žádají, aby berně domovní na zaplacení lidu válečného na hranicích Uherských při městech horních v moci jejich zůstavena byla: poukazuje k velkým výlohám, mnohým nesnázím, nedostatkům a nepořádkům, zejména k zpronevěření bývalého colmistra Viléma Malotice, jež dosud při placení žoldu osobami od stavů, k tornu zřízenými se vyskytovaly, a k výhodnosti placení žoldu skrze císařské komisaře u přítomnosti osob od stavů k tomu ustanovených.
1596, 27. února. — Koncept v c. a k. společ. arch. finančním ve Vídni. (Böhmen 1596).
Demnach die Stand der Kron Beheim in der an gestern der Kais. Mt. ubergebnen Landtagsantwort die Haussteuer wie vorige Jahr auf die Bergstädterische Gränitz auf zwei Jahr bewilligen, daneben aber Ihre Mt, unterthänigist bitten, dass sie solche Steuer, wie hievor etwo gewest, bei den Ständen verbleiben und durch ihre Leut abzahlen lassen wollten, mit dem Vermelden, dass dasselbigmal, wie es also gehalten worden, viel besser und richtiger zugangen, man auch besser mit den Steuergeldern gefolgen mügen, ist darauf auf Befehlch der Kais. Mt. nachgesehen worden, wie es mit solcher Steuer, darauf die Landständ jetzt andeuten, ein Meinung gehabt. Do befindet sich, dass anno 79, do Ihre Mt. ein Generallandtag der Krön Beheim und incorporierten Lande allhie gehalten, dieselb Ordnung, darauf die Stand do deuten, beschehen und bis ins 83 Jahr also gewährt hat, dabei aber merkliche Ungelegenheiten fürgefallen, die Gränitzen nit bezahlt und das Geld, so gefallen und auf die Gränitzen deputiert gewest, grosses Theils und in grossen Summen anderer Orten austheilt worden. Und unter andern vielen hat sich alsbald in der ersten Bezahlung, so in Kraft vorbemelten 79-jährigen Landtags von den Bergstädten beschehen, zutragen, dass die aus Beheim, Märhern und Schlesien ihre Commissarien und Zahlmeister auf die Gränitzen vor den Bergstädten geschickt, daselbst ausser Ihrer Mt. Vorwissen oder Befehl einem jeden Land etliche sonderbare Flecken, die in eines jeden Land Bezahlung sein sollen, abtheilt und benennt, darauf die Bezahlung gethan, und weil die Gefall aller dreier Lande ein mehrers, als sich der Kriegsstat derer Orten verloffen, gewest, haben sie den Überschuss in jedes Land zurückgeführt. Ob auch wohl Ihre Kais. Mt. hernach bei der Krön Beheim und incorporierten Landen sich dessen mit Befrembdung beschwert und, weil solches wider den klaren Landtagsbeschluss sei, den Überschuss, als weit der gewährt, auf die Gränitzen zu verwenden begehrt, haben sie sich doch mit Ihrer Mt. dahin geschickten Commissario, dero gewesten Kriegsrath Herren Christophen von Zelckhing, als mit dessen Wissen und Willen es beschehen, entschuldigt, welcher sich aber, weil er nach verrichter Eeis bald gestorben, nit verantworten kunnen. Ob es nun wohl, wie vor gemeldt, ausser Ihrer Mt. Willen und Wissen beschehen, so hat es doch allerhand Beschwerde, Disputationen, Aufzug und, wie hernach zu sehen, Eingriffe ins Geld durch die Personen es nit beschehen sollen, verursacht, in folgunden Bezahlungen auch alsbalt erfolgt, dass die aus Schlesien, welche durch diese unbedächtige Bezahlung ihre Gränitzen in Oberhungern gar blos befunden und nichts als gewisse Verlassung derselben Gränitzen und Einfall des Türken zu besorgen gehabt, wiederumb mit ihrer Bewilligung anf Oberhungern gesehen und daselbsthin die Bezahlung geführt, darauf die Örter und Gränitzhäuser, so vor den Bergstädten in vorgeschriebner ersten Abtheilung und Bezahlung durch die aus Schlesien bezahlt worden, ohne Bezahlung verblieben. Und obwohl Ihre Mt. an die Stand der Krön Beheim und Märhern begehrt, ihren Überrest, so sie über ihre Gränitzhäuser bei den Steuern gehabt, auf diese den Schlesiern zutheilte Gränitzhäuser zu verwenden, haben sie sich doch desselbigen geweigert, und ist also der Überschuss in Behem und Märhern verblieben, dagegen der Rest und Ausstand der Grä-nitzer in Häusern hoch erwachsen, welches ein hoher Schad, viel grosse Irrungen und Verwirrungen gemacht und, do es Gott nit sonderlich verhütet, den Türken dardurch nit kleine Gelegenheit zu ferrern Fürbruch geben war worden. Zu solchen ist auch dem gewesten behmischen Einnehmber und Zahlmeister Wilhelmen Malowecz die Gelegenheit kommen, dass er, weil er niemanden, als den wenigen deputierten Personen den Bericht zu geben schuldig und beeidigt gewest, in das Biergeld, so Ihrer Mt. zu dero Hofhaltung theils und theils zu Bezahlung dero Schuldenlasts bewilligt gewest, in 20.000 Thaler griffen, gleichsfalls in die Steuer, so auf das Kriegsvolk verwendet sollen werden, 40.000 Thaler zu seinen Händen genumben, dasselb auch ohne Interesse zu seinen eignen Nutz behalten bis in sein End. Und hat man auf den Grund nit kommen mügen, bis nach seinem End die Raitungen aufgenomben worden.
Es werden sich auch unter den Landständen, welche bei Aufnehmbung derselben Raitung von den Ständen verordnet gewest, zu erindern wissen, wies auch im Fall der Noth die aufgenum-bnen und noch vorhandnen Raitungen erweisen werden, wie grosse und übermässige Zehrungen, Verehrungen und allerhand andere Verschwendungen durch ihne Malowecz besehenen, welche ihine gleichwohl in Aufnehmbung solcher Raitungen passiert worden, billicher aber zu Nutz dem Gränitzwesen, dahin es von Landständen treuherzig gemeint gewest. angelegt werden sollen. Aus welchen allen und, do Noth thut, noch mehrern Ursachen, die zu erzählen wären, abzunehmben, wie schädlich derselb modus damaln gewest, do sich dann zu dieser Zeit, do es auf denselben kommen sollt, nichts bessers zu befahren.
Ihre Kais. Mt. haben aber hievor mehrmals für ein ISiothdurft geachtet, dass die Stand der Krön Beheim, wie auch die aus Mährern ihre sonderbare Commissarien zu den Bezahlungen ordnen sollen, welche neben Ihrer Mt. darzu geordneten Kriegsräthen, Mustermeistern und Commissarien bei denen Bezahlungen wären, die Gelegenheit erkundigten und, was sie für Unordnungen befinden, dieselben meldeten, auch in ihrer Relation Ihrer Mt. und den Ständen anbrächten: so wären Ihre Mt. gnädigist gemeint, alle Unordnungen abzustellen und, was im Rath befunden wrirdet, gute nutze Wirthschaft daselbst anzustellen. Das achten Ihre Mt. nochmals das Best zu sein, wurde also auf den Weg viel besser und nutzer gehaust und der Intent, den die Stand allda zu erlangen vermeinen, nämlichen dass man ihr Geld nützlich und wohl auf die Gränitzen anleg, gleich auf den Weg ins Werk gerichtet. Den 27. Februar 96.