112. Jan Zettelberger z Zettelbergu, hejtman panství Chomutovského, komoøe èeské správu dává o stavbì kolleje jesuitské v Chomutovì, vykládá pøíèiny, proè mnoho lidu mìstského navštìvuje luteránské služby boží v okolí, a hájí se proti náøku kacíøství ukazováním k zásluhám svým o zachránìní jesuitù pøi zbouøení roku 1591 proti nim povstalém.

V CHOMUTOVÌ, 22. èervence 1595. — Souè. opis v arcib. archivu v Praze. Soc. Jesu. Fasc. I.

Wohlgeborner gnädiger Herr Herr, edler gestrenger Ritter, gnädige und gebietende Herren! E. Gnd. seind meine gehorsame unterwillige Dienst iderzeit zuvorn. Gnädige Herren! E. Gnd. Befehlich sub dato 14. Julii wegen einer eingelegten Schrift, welche von dem nuncio apostolico der Röm. Kais. Mt., meinem allergnädigisten Herrn, ubergeben, mir zu ubersenden, auch darauf E. Gnd. wiederumben in Gehorsamb zu antworten, habe ich empfangen und inhalts vernomben.

Was erstlich anbelangen thut den Bau des Collegii allhier, dass dieser zu grossem Schaden dessen, so albereit zu bauen angefangen und furnehmblichen, dass das Dach nicht gebaut wird, damit die Mauern vor Ungewitter und Regen sicher wären, hierauf soll E. Gnd. ich gehorsamblichen berichten, dass [ich] alles dies, was zu solchem Bau vom gewesenen Landhofmeister dazu geben und wie derselbe vollführet werden soll, auch was die Jesuiter von ihrem Deputat dazu geben und jährlich daran verbauen sollen, E. Gnd. meiner Einfalt nach und soviel ich in frischem Gedächtnus mich noch zu berichten, im nächsten Schreiben sub dato den 18. Julii dies anno etc. 95 in Gehorsamb ausführlich berichtet, und verwundert mich nicht wenig, dass die Jesuiter den nuncium apostolicum ansinnen dörfen, als hätten Ihre Mt diese anderthalb Jahr nichts dazu ordnen sollen, damit ferners Ihre Röm. Kais. Mt., meinen allergenädigisten Herrn, damit zu belästigen.

Und wie E. Gnd. aus meinem nägst obermelten Schreiben gnädig zu ersehen, dass die Jesuiten, demnach ihre Anzahl der Personen noch zur Zeit im Collegio nicht vor voll haben, auch nicht vor voll sein sollen, dann bis zu ganzer Fertigung und Ausbauung des Collegii und von den 2000 Schock ihres Deputats jährlichen nicht mehr dann ein Tausend zu ihrem Unterhalt brauchen, das ander Tausend an des Collegii Bau zu vorwenden schuldig.

Furs ander sollen sie nach Verfertigung des Collegii 100 armer Knaben in domo pauperum halten, darauf ihnen geben wird 1000 Schock; unterdessen sollen sie nicht mehr als 20 Knaben halten, wie dann ihrer rneines Wissens nicht mehr sein. Auf diese 20 Knaben sind ihnen 200 Schock sonderlich geordnet, das wird ihnen alle Quartal zu 50 Schock aus dem Rentambt allhier gereicht, und sollen daneben die andern 1000 Schock, wie oben berührt, jährlichen zum Bau des Collegii auch angewendet werden. Also hätten sie 2000 Schock das vergangene 94 Jahr verbauen sollen; wie aber dasselbe beschehen, weiss ich nicht, und meines geringen Erachtens hätte dasselbe Stück von solcher Summa des meisten Theils daran gefertiget worden sein [sollen].

Was dann dies 95 Jahr belangen thuet, haben Ihre Mt. abermal gnädig befohlen pro domo pauperum 1000 Schock zu geben und dann mehr durch zwen underschiedliche Befehlch 800 Schock. Dies alles wird ihnen völlig gereicht. Wann sie nun von ihrem Deputat der zwei Tausend Thaler abermals ein Tausend Schock dazu gelegt, sowohl die andern 1000 Schock von domo pauperum, so hätten sie auf dies Jahr 2800 Schock zu verbauen gehabt. Dass aber nichts gebauet oder warumb es beschicht, gebühret ihnen zu verantworten und davon Bericht zu thuen.

Was aber von anno etc. 90 von Herrn Georgen von Lobkowicz auf den Bau und zu ihrem Deputat ihnen gereicht worden bis auf dato, das haben E. Gnd. aus der Ambtsraitungen hiebeigelegtem Extract umb besser Nachrichtung willen gnädig zu ersehen.

Zum dritten, dass die Religion von Tag zu Tage abnehmen sollte und dass die Obrigkeit die Processionen nicht hält, sonderlich am Feste Corporis Christi, und dass sie sich ingleichen aller Gottesdienst mit grossem Ärgernus entschlahen, darauf soll E. Gnd. ich in Gehorsamb berichten, dass ich vor meine Person eben diese Zeit zum Rechten nach Prag verreisen müssen. dem Rath und den Handwerken vor meinem Abreisen befohlen, dass sie nichts underlassen sollen, was zu Ehrwürdigung dieses Festes gehöret. Ist auch zu meiner Wiederkunft von niemands, weder von den Jesuiten noch andern, keine Klage entstanden, dass an diesem Fest etwas Unziembliches vorgenomben wäre worden, und ist also ein Sprichwort: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Dass aber die Rathspersonen nicht alle zur Stelle gewesen, davon hab ich kein Wissenschaft, wer davon aussenblieben; das habe ich aber zu meiner Ankunft erfahren, dass eine grosse Menge Volkes, wie dann zuvorn beschehen, der Procession gefolget.

So kann ich auch noch zur Zeit nicht spüren, dass der Gottesdienst und die Predigten, sonderlich an Sonntagen und Feiertagen nicht besucht würden, demnach alle Sonntag sich soviel Volks zur Kirchen findet, als je zu des gewesenen Landhofmeisters Zeiten; dass aber männiglich nicht zur Kirchen kumbt, ist zuvorn bei Innhabung Herrn Georgen von Lobkowicz gleichsfalls beschehen und ist an allen Orten der Welt, dass mehr Leut sicher und rochlos leben, dann sich der Gottseligkeit befleissigen, da werde ich noch ein ander dies dazu bringen können. Dies aber ist nicht der Obrigkeit Schuld, sondern derer, die dergleichen rochlos und sicher Leben führen, dafür sie dann künftig ihre Belohnung zu gewarten.

Zum vierten, dass das gemeine Volk in grosser Menge und Anzahl an andere Ort zu den lutherischen Predikanten laufen soll, daselbsten zu communicieren, ingleichen sich auch trauen lassen, verlassen ihre katholische Priester und obwohl ihnen durch ein Kammerbefehlich solches aufgetragen und befohlen worden, werde es doch nicht exequieret und vielleicht, dass ihnen dazu Anleitung gegeben werde. Diesen Punkt belangende mag gar wohl sein, dass viel Volkes anderer Ort zur Kirchen lauft, dann allhier an diesem Ort der meiste Theil frembdes Gesinds, weiln diese Herrschaft an der meissnischen Grenze lieget, von vielen Handwerksgesellen, Knechten, Mägden und allerlei Arbeitern. Sollte nun diesem Einhalt gethan werden (sonderlich weiln sie von frembden Orten und anhero unverbunden sind), würde die Stadt eröden und äusserster Mangel an Handwerksleuten, Dienstboten und Taglöhnern vorfallen, wie dann auf den Dorfschaften dieser Herrschaft bei 1300 Hausgenossen bei Zeiten des Herrn von Hasenstein gewesen, jetzo aber uber 900 nicht viel verhanden, dann wegen der Religion die andern, welche nichts zu verlassen gehabt, alle entloffen, dass mir also an allerlei Arbeitern und sonderlichen Holzhauern nicht geringer, sondern grosser Mangel furfallen thut. Es ist mir aber nicht verborgen, dass etliche an andern Orten sich zur Ehe geben lassen, dieweiln die katholischen Priester dieselben nicht zur Ehe geben wollen. Auch hab ich E. Gnd. zuvor habenden Befehlch, dass die Leute sich zur Kirchen finden und gottselig leben sollen, mit allem Ernst vorgehalten; dass nun jederman demselben nicht gehorsamet, ist nicht meine Schuld und ist mir unmuglichen auf alle Ort zu sehen. So sind mir von Ihrer Mt. und E. Gnd. allein die Ambtssachen und Hauswirtschaften befohlen, mit denen ich uberflüssig von Morgen bis in die Nacht zu schaffen, ich auch zu geistlichen Sachen nicht bestellt, viel weniger, dass ich dieselben vorrichten oder mich derselben (derer ich viel zu wenig) unterstehen sollte, kann es aber mit guten Gewissen bezeugen, dass ich kein einigen Menschen davon abhalte oder abgehalten habe, wird mich auch dessen niemands mit Grund bezichtigen können.

Dass aber der apostolische Nuncius vormeldet, wie dieses Übel wohl und leicht konnte abgewendt werden, dass erstlich, wann die Rathsverneuerung geschähe (welche uf E. Gnd. gnädigen Befehlich allbereit geschehen ist), dass ein katholischer Primas und ganzer katholischer Rath gesatzt würde: darauf bericht E. Gnd. ich in Gehorsamb, dass vor ein Jahr Herr Jan von Wrzesowicz den Rathstuhl besatzt und verneuert, darein, so viel er katholisch bekomben können, dazu verordnet. Diese alle hab ich bei der itzigen Rathsverneuerung wieder verbleiben lassen; weil aber einer aus ihrem Mittel verstorben gewesen, hab ich ein andern katholischen, so zuvor nicht in des Raths Mittel gesessen, an desselben Stelle geordnet, unangesehen, dass derselbige kein eigen Haus hat, sondern dasselb noch zu Zeit seines Weibs ist, weiln ich ihrer aber nicht mehr, so zu solchem Ambt tuglich, finden können, hab ichs dabei müssen wenden lassen. Dass auch dem nuncio apostolico furbracht worden, ich sei ein Ketzer, auch jeder Zeit ein Ketzer gewesen, darauf sage ich, dass mir darinnen zum hochsten Unrecht beschicht, dann ich die Tage meines Lebens keiner Secten noch Ketzerei niemals anhängig worden, sondern je und alle Zeit der uralten böhmischen Religion unter beider Gestalt gewesen und noch bin, wie dann die Stände in dieser löblichen Kron Beheimb mit sondern Compactaten vorglichen und voreiniget, und dass die Stände in Beheimb, so sub utraque sowohl als die sub una, Kinder der christliehen Kirchen von dem nuncio apostolico zur selben Zeit erkannt worden, hab auch diesfalls keinen einigen Menschen von der katholischen Religion nie abgehalten oder die Katholischen verächtlich gehalten, noch zu einer andern Religion Anleitung geben; gebührt mir auch nicht, dann ich ohne dessen mit Ihrer Mt. Ambtssachen und Hauswirthschaften gnugsamb zu thun, dass ich nicht in ein ander Ambt greifen, so mir nit befohlen, sondern des, so mir zuvorn aufgetragen, gehorsambst verrichten solle.

Und da ich war ein Ketzer gewesen, hätte mich der gewesene Landhofmeister in sein Dienst nicht zogen und wider mein Willen zu eim Hauptmann nicht aufgehalten.

Wäre ich ein Ketzer gewesen, so hätte ich mich vor dem aufrührischen Pöbelvolk, da sie anno 91 das Schloss stürmeten, nicht vorkriechen und entlaufen müssen, keiner andern Ursach, dann dass ich ein Rebellen eingezogen, nach den andern auch greifen wollen, darüber ich meines Lebens in Gefahr kommen. Da ich nit entwischet, wäre ich von den Rebellen erschlagen worden.

Wäre ich und mein Weib ketzerisch gewesen, so hätte sie (wie das Collegium von den Rebellen gestürmet) die Jesuiten nicht in ein verborgen Gewölbe vorsperret, die mit Essen und Trank erquicket, ihr Leib und Leben gewaget und in Gefahr gesetzt und, da es die Rebellen gewusst, hätten die Jesuiten neben meinem Weib und Kindern des Todes sein müssen, dazu das Haus gestürmet und geplündert worden.

Wär ich ein Ketzer gewesen, so hätt ich die Jesuiten, so in meinem Hause verborgen, zu Mitternacht in der Stille nicht herausgenomben, die in der finstern Nacht mit meinen Consorten nach Görkau in Gewahrsamb geführt.

Wär ich ein Ketzer gewesen, so hätte ich nicht allein einem ganzen Rath, sondern auch der ganzen Gemeine offentlich uf dem Rathaus in jungster Rathsverneuerung anfänglich vor allen Dingen ernstlich vorgehalten, sich der Gottesfurcht [zu] befleissigen, fleissig Gottes Wort zu hören und die Geistlichkeit in Ehren zu halten.

Soll ich nun vor alle erzeigte Wohlthaten, dass ich und die Meinen an den Jesuiten bewiesen, die nächst Gott bei Leib und Leben erhalten, diesen Dank davon bringen, dass ich vor ein Ketzer soll ausgeschrieen werden (der ich doch die Tage meines Lebens keiner gewesen und noch nicht), so ist es ja wohl zu erbarmen. Gott vergebe es denen, welche mich bei dem nuncio apostolico mit Ungrund angegeben, dies aber wird, Gott Lob und Dank, mit Grunde der Wahrheit in Ewigkeit auf mich nicht können dargethan werden.

Bitte demnach ganz gehorsamblich, E. Gnd., die wollen mich bei der Röm. Kais. Mt., meinem allergnädigisten Herrn, gnädigist entschuldigen helfen und entschuldiget halten.

Was aber die Röm. Kais. Mt., mein allergnädigister Herr, allergnädigist mit dem Bau des Collegii ferners anordnen, sowohl in Religionssachen rathschlüssig werden, das wird zu Ihrer Mt. allergnädigisten Willen und Wohlgefallen gestellt. Meiner aber bitt ich hierin allergnädigist mit Gnaden zu verschonen, dann ich auch zuvorhin bei Haltung des Georgen von Lobkowicz mit geistlichen Sachen nichts zu thun gehabt, allein, wie obgedacht, der Ambtssachen und Hauswirthschaften abgewartet.

Den Primas und die Rathspersonen zu Komotau belangende, habe ich ihnen solches, dieweil sie es antrifft, darauf zu antworten, ubergeben. Was diesfalls ihr Einbringen, haben E. Gnd. beiverwahrt gnädig zu befinden. Solches alles E. Gnd. ich gehorsamblich berichten sollen. Thue mich derselben zu Gnaden und Gunsten gehorsamist befehlen. Datum Komutau den 22. Julii anno 95.

E. Gnd. unterdienstwilliger Diener

Hans Zettelberger von Zettelberg




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