104. Poslové Bedřicha kurfirsta Falckého podávají pánu svému zprávu, co po přijeti len českých dále vyjednávali s nejvyššími úředníky zemskými a s radami nad apellacími v příčině obnovení smlouvy dědičné.
V PRAZE. 1595, 8. a 9. června. — Orig. v říšském archivu v Mnichově. (Erbeinigungsacta i. 52, roth. Invent.)
Durchleuchtigster u. s. w. Eur ChurfürstL Gnd. haben aus unserm dero unter dato den 29. Mai unterthänigst zugefertigtem Bericht sonder Zweifel nunmehr gnädigst verstanden, welicher Gestalt die behemische Lehenempfängnus Erichtag den 27. desselben Monats vorgangen, und ob wir wohl in Hoffnung gestanden, mit dem andern Punkten, als Erneuerung der Erbeinigung, auch zeitlicher fertig zu werden, so seind wir doch damit etwas ufgezogen. Und sollen E. Churfürstl. Gnaden wir zu dero gnädigsten Nachrichtung unberichtet nit lassen, wie E. Churfürstl. Gnd. künftig aus dem gehaltenen Protokoll und demselben einverleibten Beilagen mit mehrerm gnädigst befinden werden, dass wir uns gleichwohl bestes Fleiss bemühet, die Sach mit berührter Erbeinigung uf die Weg, wie das anno 79. verfertigte Concept ausweiset, zu richten; dieweil aber dasselbig bei den kaiserlichen Präsidenten und Appellationräthen nicht zu erhalten gewesen, so haben wir uns gegen ihnen uf die beiderseits, wie gehört, vorgaugeue Wechselschriften endlich dies Punkten halb erklärt, wie die Abschrift gibt zu erkennen. Darbei es wohlermelte Präsident und Appellationsräthe, wie uns Secretarius Mülner verschienen Freitag und noch heut zu verstehen geben, allerdings durchaus gelassen, in Hoffnung, E. Churfürstl. Gnd. werden Ihnen solichen Weg, als dardurch unsers unterthänigsten Erachtens denen bisher vorgelaufenen Repressalien fürkommen würdet, auch gnädigst gefallen lassen, wie es dann nunmehr allein an dem ist, dass wir desselben endlichen Abhandlung, darzu uns gestern von dem obersten Burggrafen und andern Landofficierern uf unser Erforderen und Erscheinen mit vorgehender Entschuldigung wegen des Verzugs uf morgen Montag ohn längeren Ufzug angesagt und darbei angedeut, uns anheimbs zu halten, gewarten.
Was nun würdet endlich vorgehen, sollen E. Churfürstl. Gnd. gleichfalls hienach mit dem vertrösten Protokoll, darzu gehörigen Beilagen und endlich verglichenem Concept der erneuerten Erbeinigung berichtet werden. Denen wir uns zu Gnaden in unterthänigstem Gehorsamb hiemit befehlen. Datum Prag den 8. Junii anno 95. E. Churfürstl. Gnaden uuterthänigste gehorsame
Clas Henrich von Ebenbach. Johann Christof Feiner Dr.
Nach Verfertigung dieses unsers Schreibens sollen E. Churfürstl. Gnd. wir unterthänigst berichten, dass wir heut Montag von dem obristeu Burggrafen, dem Herrn von Neuhaus, und andern Landofficierern uf ihr uns verschienen Sambstag gethan Erbieten in die beheimische Kanzlei erfordert, und als der beheimische Vicekanzler im Namen der andern Landofficierer von uns zu wissen begehrt, ob wir nochmals es bei unser ubergebenen Erklärung liessen, wir uns auch hinwieder, dass es (wofern das anno 79 verfasste Concept nit statt hätt, des wir uns doch nicht versehen) nochmals bei derselben Begriff blieb und wir uns keinen Zweifel machten, E. Churfürstl. Gnd. Ihnen solichen Weg gleichsfalls gnädigst gefallen lassen würden, erklärt, hat wohlermelter Herr Vicekanzler mit andern Landofficierern sich unterredet und darauf erboten, dasjenige, was sich also allenthalben verlaufen, der Kais. Mt. mit dem ehisten zu referieren und uns weiters zu bescheiden; unterdessen sollten wir uns gedulden und nicht zweifeln, Ihre Mt. würden sich nicht allein gnädigst und forderlich resol-vieren, sonder wir auch ohn langen Ufzug unser Abfertigung erlangen, deren wir nunmehr gewarten. Und thun E. Churfürstl. Gnd. u. s. w. Datum Prag den 9. Junii anno 95.