96. Komora česká podává zprávu císaři vedle nařízení ze dne 30. dubna, že neradí, aby z peněz sirotčích na panstvích císařských napřed vybráno bylo 17.000 tolarů, poněvadž posudné na splacení jih ustanovené nepostačuje, a ze nemůže ani při stavích panském a rytířském ani při městech královských a duchovenstvu zjednati půjčky. Komora připomíná císaři neblahé následky, které by nezaplacení tržní ceny za panství Líčkovské mělo v zápětí.

V PRAZE. 1595, 9. května. — Orig. v c. a kr. společ. financ, archivu ve Vídni. (Böhmen 1595).

Allergnädigister Kaiser und Herr! Euer Kais. Mt. vom letzten Aprilis verschienen wegen Anticipierung siebenzehen Tausend Thaler aus den Waisengeldern bei E. Mt. eigenthumblichen Herrschaften in Beheimb und Aufbringung einer Summa Gelds, sowohl auch Auszählung der Litschkawischen Kaufgelder an uns ausgangen Befehlich haben wir mit unterthänigister Reverenz empfangen. Soviel erstlich die Waisengelder betrifft, ist wohl vor diesem von den Hauptleuten dieser Bericht erfolgt, dass an denen Gefallen was verhanden, dabei aber vermeldt worden, dass man gleichwohl noch an den hievor längst erhebten Waisengeldern etlich Tausend Thal er zu bezahlen ausständig sei, dann obwohl von E. Mt. das Biergeld bei den Herrschaften zu Abzahlung der Waisengelder deputiert, so war doch solches hiezu nit erklecklich, welches den armen Waisen zu merklicher Verkürzung ihrer Gerechtigkeit erfolgte und sunderlich denjenigen, die erwachsen und des ihrigen bedürftig, in Mangel desselben oftmals Ursach gebe, dass sie entliefen und sich auf Dieberei, Eauben und ander böse Händel legeten, und darumben wir unsers Theils solche Anticipierung gar nit rathsamb, viel weniger gegen Gott verantwurtlich befinden mugen, wie wir E. Kais. Mt. in unserm jüngsten Bericht vom achten Aprilis auch unterthänigist angedeut.

So haben wir auch fürs ander bei Herrnund Ritterstandspersonen, sowohl bei den Städten, auch Geistlichen und Handelsleuten allhie in Behem und ander Orten allen Fleiss und Handlung gebraucht; aber ein jeder entschuldigt sich mit sein Unvermögen und klagt sein eigene Noth und Obliegen, dass sie bei diesen schweren Lauften nit allein nichts darleihen künden, sondern noch einstheils, die zuvor dargeliehen, umb Bezahlung ihrer Summa zum höchsten bitten thun.

Was dann die Litschkawischen Kaufgelder belangt, da haben E. Mt. wir noch den siebenundzwanzigisten Februari unser gehorsamist Bedenken laut inliegender Abschrift angezeigt, wie es in diesen Fällen, wann E. Kais. Mt. dergleichen Pönfall durch Urtel und Recht zuerkennt, mit der Landordnung versehen und ausgemessen ist, und do derselben zuwider die Bezahlung nit erfolgen sollte, was E. Kais. Mt. für Ungelegenheit darauf beruhet. Wüssten derhalben nochmals kein anders zu berichten noch zu rathen, jedoch stehet eines und das ander zu E. Kais. Mt. gnädigisten Gefallen und fernem Anordnung. Und im Fall E. Kais. Mt. diese Gelder je anderstwohin mit Gnaden verwenden lassen wollten und derselben Glaubiger halben mit rechtlicher Einführung, wie es dann täglich darauf stehet, nit allein in die verkauften Güter Schaden und Nachtheil erfolgen, sondern auch mit den andern E. Kais. Mt. liebsten Herrschaften und Forsten Gefahr leiden und wir dasselb der Landsordnung zuwider nit wehren noch verhüten würden künnen, so bitten wir unterthänigist, E. Kais. Mt. geruhen uns allergnädigist entschuldigt zu halten. Actum Prag den neunten Mai anno im funfundneunzigisten. E. Rom. Kais. Mt. oc. unterthänigiste gehorsambiste

Joh. v. Kolowrat. Humprecht Czernin.




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