69. Rudolf II. nařizuje purkmistru a radě města Chebu, aby k přehlídce 1000 jezdců, z kraje Franckého, která tam konati se má dne 17. dubna, potřebné nařídili přípravy.
NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1595, 1. dubna. — Současný opis v archivu města Chebu. (Skříň A. 2, sn. 18.)
Rudolf der Ander, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, auch zu Hungern und Böheimb König. Ehrbare, liebe Getreue. Wir haben euer gehorsambistes Schreiben vom vierundzwanzigisten Martii nägsthin empfangen, daraus euere Beschwer wegen der nach Eger bestimmten Musterung der ein Tausend deutschen fränkischen Pferd und daneben angezogene grosse Ungelegenheit gnädigist mit mehrern vernomben und geben euch hierauf gnädigister Meinung zu vernehmen, dass wir auf vorhergehabte genügsame Erwägung der Sachen uns nägster Tagen freilich dahin entschlossen, bemelte ein Tausend Pferd, als die wir bei nunmehr angehunder Frühlingszeit zu Widerstand des allgemeinen Christenfeinds, des Türken, wie das die hohe Noth auch also erfordert, hinab in die Kron Hungern mit dem schleunigisten befurdert gnädigist gerne sehen wollten, allda bei euch, als an einem hierzu bequemben Ort, auf den siebenzehenden dies eingehenden Monats Aprilis mustern zu lassen, inmassen wir, dass euch solches zu avisiren, allbereit im Werk gewesen. Dieweiln wir aber auch ohne das euer als unser gehorsamben Unterthanen der Stadt und Kreises Eger Bestes vorbetrachtet und in Acht genommen, also haben wir beneben dem und unangesehen sich gedachte Reiter sambt ihren vornehmbsten Befehlsleuten dahin erboten, alles und jedes umb einen gleichen billichen Pfenning, inmassen dann auch vorgehendes Jahrs, wie männiglich bewusst, von ihnen beschehen, zu bezahlen, dannach auch mehrer Sicherheit halber von unsertwegen gewisse Personen und Commissarios verordnet, die neben Abwartung der Musterung, welche vorhoffentlich in wenig Tagen vorrichtet würdet, in allem eine fleissige Inspection und gute Iustitiam erhalten helfen sollen, also dass wir uns des wenigisten vorsehen, euch hierinnen einicher Drangsal und Beschwemus besehenen werde. Befehlchen derowegen euch hierauf gnädigist, dass ihr sowohl in der Stadt als auf dem Land herumb die endliche und gewisse Verordnung thuet, damit an notwendiger Profiant und Futterung, die, wie obge-dacht, um ein leidlichen Pfennig und gebührliche Taxa männiglich bezahlt werden solle, kein Abgang oder Mangel erscheine, welches ihr dann der Zeit halben noch gar wohl thuen und bestellen künnet. Wollten wir euch zu euer gehorsambisten Nachrichtung gnädigist nicht vorhalten. Ihr vollbringt auch hieran unsern gnädigisten Willen und Meinung. Geben auf unserm königlichen Schloss Prag den ersten Tag des Monats Aprilis anno im funfundneunzigisten u. s. w.