59. Poslové kurfiršta Falckého podávají z Prahy pánu svému zprávu o konečném slyšení před císařem v příčině obnovení smlouvy dědičné a přijetí lén českých, dále, že stavové království Českého na posledním sněmu zpěčovali se, aby jmenovanému kurfirštu (Falckému) léna opět dána byla, poněvadž týž o ně nepožádal skrze osobu vyššího stavu, že však na žádost císařovu a k přímluvě nejvyššího purkrabí se usnesli, aby léna česká, kteráž drží, jako posud na novo byla mu udělena.

V PRAZE.1595, 22. března.—Orig. v říšském archivu v Mnichově. (Erbeinigungsacta Nro. 52, roth. Invent.)

Durchleuchtigister u. s. w. Euer Churfürstl. Gnd. haben nunmehr sonder Zweifel gnädigist empfangen und verstanden, was dero wir unter dato den 11. hujus von hie aus unterthänigst zu erkennen gegeben, lassen auch E. Churfürstl. Gnd. ingleichem hiemit der Kais. Mt. an dieselb ausgangen und uns zugestellt Schreiben zukommen. Und sollen dero darbei unterthänigst nicht bergen, dass wir nichts wenigers umb die zuvor gesuchte Audienz nicht allein embsig sollicitiert und angemahnt, sonder die auch den 20. hujus nach Mittag umb zwei Uhr erlangt und mit dem fürstl. Neuburgischen Gesandten unser Instruction gemäss den Vortrag gethan, darauf Ihre Kais. Mt. durch dero Reichsvicekanzler sich gegen E. Churfürstl. Gnd. des unterthänigen Zuentbietens gnädig und freundlich bedanket und dero hinwieder nit allein alle glückliche Wohlfahrt, Liebs und Guts vermelden lassen, sonder die Hauptsach auch zur Berathschlagung gezogen und uns angezeigt, dass sie sich in derselben zuvor informieren lassen und vorters gegen uns gnädigst resolvieren wollten, darumb wir dann hiezwischen gleichsfalls angemahnt. Und obwohl der Herr von Neuhaus als obrister Burggraf des Königreichs Beheimb, den wir von E. Churfürstl. Gnd. wegen auch ersucht, sich nicht allein zu aller guten Beförderung erboten, sonder auch vermeint, bei Ihr Kais. Mt. die Sach dahin zu bringen, dass die Landofficier, so zu der Handlung deputiert, vielleicht noch jetzt herein gefordert werden möchten, so seind wir doch anheut berichtet, dass Ihre Kais. Mt. es bei deroselben hie obgemelten Schreiben gnädigst bleiben lassen und wir noch nach Mittag unser Abfertigung erlangen sollen, die E. Churfürstl. Gnd. alsdann wir ingleichen zuzuordnen und uns vorters sobalden von hinnen nach Haus zu unsern anbefohlenen Diensten zu begeben gedacht. Was E. Churfürstl. Gnd. u. s. w. Datum Prag den 22. Marta anno etc. 95.

E. Churfürstl. Gnd. unterthänigste gehorsame

Clas Henrich von Eberbach. Johann Christof Rheiner D.

Auch, gnädigster Herr, sollen E. Churfürstl. Gnd. wir unterthänigst nicht bergen, dass wir von S. Müllner verstanden, wie die Stand der Kron Beheimb uf jüngstem allhie gehaltenen Landtag die behmische Belehnung stark difficultiert, aus Ursachen, dass E. Churfürstl. Gnd. dieselb noch zur Zeit bei Kais. Mt. durch eine fürnehme Adelsoder Herrnstandsperson nicht suchen lassen, daher sie in denen Gedanken wären gestanden, als ob E. Churfürstl. Gnd. sie dessen nicht gewürdiget, und dass die Sachen mit dem Stift Waldsassen und der Probstei Ingelheim noch nicht richtig. Darauf Ihre Kais. Mt. ihnen den Ständen allerhand und sonderlich das jetzige Kriegswesen in Ungarn und darbei Erhaltung nothwendiger guter Nachbarschaft mit E. Churfürstl. Gnd. sowohl als andern Ständen des Reichs ausführlich und schriftlich zu Gemüth geführt, darbei der obriste Burggraf und er Müllner das beste gethan und dardurch bei ihnen den Ständen der Kron Beheimb soviel erhalten, dass sie mit Kais. Mt. als König in Beheimb sich sambtlich entschlossen, dass E. Churfürstl. Gnd. nunmehr ihre behmische Lehen, wie von Alters herkommen, geliehen werden sollen. Es ist ihm aber hinwieder soviel zu verstehen gegeben, dass die Sach mit Waldsassen und Ingelheim an ihrem Ort beruheten, ihr Erörterung künftig erlangen würden und mit der Belehnung gar nichts zu thun hätten. Dass aber die Lehen durch Adelsoder höhers Stands Personen nicht ersucht wären, wüssten wir ihne mit Wahrheit zu berichten, dass anno etc. 92 E. Churfürstl. Gnd. gräfliche und adeliche Personen neben Gelehrten hieher abgefertigt und durch dieselben jedesmals nicht allein des Reichs, sonder auch behemische Lehen suchen lassen, wie dann darauf ein Recognition unter Ihrer Kais. Mt. Insiegel ertheilt und dieselb noch bei Churfürstlicher Pfalz verhanden, dorauf aber, ungeacht E. Churfürstl. Gnd. öfters angemahnt, nichts erfolgt. Darbei es diesmal ermelter Müller bewenden lassen und seinem bei dieser Sachen gehabten Fleiss uns ziemblichermassen angedeut, darneben sich auch in dieser und andern E. Churfürstl. Gnd. Sachen jederzeit das Best künftig auch zu thun erboten. E. Churfürstl. Gnd. uns zu Gnaden unterthänigst hiemit befehlend. Datum ut in litteris Prag 22. März etc. 95.

Auch, gnädigster Herr, sollen E. Churfürstl. Gnd. wir unterthänigst nicht bergen, dass am kaiserl. Hof allhie etwas übel ufgenommen würdet, dass die zwen geistlichen Churfürsten Mainz und Trier neben E. Churfürstl. Gnd. das Mansfeldische Kriegsvolk ohne genügsame Caution nicht durch ihr Land passieren lassen wollen, und würdet sonderlich von etlichen vorgeben, ob es nicht fast das Ansehen hab, als wann man mit dem Türken diesfalls colludierte oder derjenige, der den Türken zum Friedbruch verhetzt, erstgedachte Churfürsten zu dergleichen Vorhaben mit Ufhaltung dieses Kriegsvolks auch verleite.

Sonsten gebet allhie bei Hof die Sag, wie E. Churfürstl. Gnd. vielleicht aus den gemeinen Zeitungen allbereit vernommen haben mögen, dass der itzige türkische Kaiser Mechomet von seinen eigenen Janitzscharn und Leuten zu Stücken gehauen. Ob es sich continuieren würdet, mag die Zeit mit sich bringen. Datum ut in litteris Prag 22. Martii etc. 95.




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