48. Poslové Bedřicha kurfiršta Falckého podávají pánu svému zprávu o vyjednávání při dvoře císařském v Praze v příčině přijetí lén a obnovení dědičné smlouvy, o smutku nad úmrtím arciknížat Ferdinanda a Arnošta; císař že učinil sněmu již předložení v příčině odevzdání lén a obnovení smluv dědičných a vedle snesení se stavy ustanovil den 19. května, kterého nejen s kurfirštem Falckým nýbrž také s knížaty Saským a Braniborským o obnovení smluv dědičných a udělení lén má býti jednáno.

V PRAZE, 11. března 1595. — Original v říšském archivu v Mnichově (Erbeinignngsacta Nr. 52. roth. Invent.)

Durchleuchtigster etc. Uf Euer Churfürstl. Gn. dero Regierung zu Amberg zugefertigten gnä-digisten Befehlch haben wir beede neben Secretario Preussen uns, sobalden sich das Gewässer ein wenig verlaufen und wir uns getrauet fortzukommen, uf den Weg begeben und seien nägstverschienen Sambstags, den 8. hujus, allhie nach Mittag einkommen, do wir dann des Durchl. hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philipps Ludwigs Pfalzgrafen oc, unsers gnädigen Herrn, Eath D. Johann Georg Flosculum, den sein fürstl. Gnaden ebenmässig mit Credenz und Instruction abgeordnet befunden. Und als gemelter D. Flosculus solche unsere Ankunft erfahren, und folgenden Tags, die Palmarum, zu uns kommen, haben wir uns mit ihm unterredet und soviel vernommen, dass seine Instruction der unserigen durchaus gemäss gewesen, daher wir nicht unterlassen, bei Herrn Wolf Rümpfen, der Kais. Mt. obristen Hofmeister, uns heut dato anzugeben und umb allergnädigste Audienz bei Ihrer Kais. Mt. anzulangen. Darzu sich dann wohlermelter Herr Rumpf sobalden willfährig und geneigt erboten, und verhoffen wir nunmehr mit dem fürderlichsten soliche Audienz zu erlangen. Und ob wir wohl gewillt gewesen, dasjenig noch den Palmsonntag oder Montag hernach zu thun, so ist es doch an dem gewesen, dass wir an dem Sonntag als einem hohen Fest zu Ihren Gnaden nicht füglich gelangen mögen, und dann nicht allein von gemeltem Herrn D. Flosculo verstanden, dass sein gnädiger Herr, hochernannter Herzog Philipp Ludwig Pfalzgraf, neben ihren Räthen wegen tödtlichen Abgangs Erzherzog-Ferdinanden und Ernsten bei dero Hofstat trauern, sondern auch allhie gleichsfalls gesehen und erfähren, dass Ihrer Kais. Mt. Räth, fiirnehmbste Diener und etlich andere und irembde Personen, so an dem kaiserlichen Hof zu thun, gleichergestalt Ihrer Kais. Mt. verstorbenen Vetters und Bruders tödtlichen Abgang klagen, daher wir neben dem fürstl. Neuburgischen Gesandten der Meinung gewesen, dass sich nicht wohl schicken möcht, wann wir ohn Klagkleider vor Ihre Mt. und derselben fürnehmen Räthe kommen sollten, wie wir dann auch darfür gehalten, da die böhmische Belehnuug nunmehr, wie wir hoffen, vorgehen sollt, dass E. Churfürstl. Gnd. dieselben in solcher Klag ersuchen und empfangen lassen möchten. Darumb wir uns unsers Theils neben dem zugeordneten Secretano drei Klagmäntel und Trauerkleider machen lassen, der unterthänigsten Hoffnung, E. Churfürstl. Gnd. werden Ihnen solches gnädigst gefallen lassen. Unterdessen hab ich D. Rheiner mich zu dem Secretario Müllner bei der böhmischen Canzlei begeben und von ihme soviel verstanden, dass uf nächst allhie gehaltenem Landtag, die Kais. Mt. den Ständen der Kron Böheimb nicht allein den Punkten wegen Erneuerung der Erbeinigung, sonder auch der böhmischen Belehnung halben nothdurftig zu berathschlagen untergeben lassen, und dass allbereit Ihre Mt. mit den Ständen der Kron Böheimb dahin verglichen und allerdings beschlossen sei, das uf den 19. künftigen Monats Mai stylo novo zu Erneuerung der Erbeinigung nicht allein E. Churfürstl. Gnd. sonder auch Sachsen und Brandenburg, so gleichergestalt umb Erneuerung und Erleuterung Ihrer mit Böheimb habenden Erbeinigung angesucht, ein Tag hiehero bestimmt, uf welchen von berührten Erbeinigungen und allen daraus bis daher entstandenen Irrungen gleichwohl unterschiedlich und mit jedem insonderheit tractieret und forders E. Churfürstl. Gnd. Ihre böhmische Lehen, wie von alters herkommen und gebräuchlich, geliehen werden soll, wie wir dann vernehmen, dass die Schreiben an E. Churfürstl. Gnd. sowohl als auch Sachsen und Brandenburg schon fertig und allein uf Ihrer Kais. Mt. Subscription und fernerer Ausfertigung beruhen. Daher wir gleichwohl die Fürsorg tragen, ob wir sehou bei Ihrer Kais. Mt. die gesuchte Audienz erlangen, es möcht bei solichem Beschluss verbleiben, nichts wenigers wollen wir nicht allein um fürderlichste Audienz nochmals anmahnen, und alsdann unser gesambten Instruction nachsetzen, sondern auch dahin sehen, damit soviel möglich diesnials, und damit wir nit vergeblich und mit Unkosten allhero gelangt seien, mit uns zur Handlung geschritten werden möcht. Im Fall es aber je bei angesetztem Tag verbleiben sollt, sein wir entschlossen uns alsbald wieder von hinnen nacher Haus zu unsern Diensten zu begeben und etc. Datum Prag den 11. Martii anno etc 95.

Euer Churfürstl. Gnaden unterthänigste gehorsame

Glas Henrich von Eberbach.

Johann Christof Rheiner D.



 




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