44. Poslové knížat a stavů Slezských na jenerálním sněmu zemí koruny České léta 1595 v Praze přítomní svolují jménem stavů Slezských sbírku z komínů částkou 70.000 tolarů na zaplacení posádek v pevnostech pohraničných v horních Uhrách podél hranic Slezských, mimo to 1500 jezdců, 2000 lidu pěšího a na zachování pevností Komárna a Nových Zámků 4000 tolarů. Slibují, že o to se přičiní, aby knížata a stavové Slezští o nařízení veřejné hotovosti se uradili, žádají za snížení cen při spíži, zaustanovení nejvyššího mistra nad špíží, nejvyššího vůdce polního a za svolání sněmu knížat a stavů Slezských k vyřízení těchto i jiných záležitostí zemských.

1595. — Současný opis v archivu c. k. místodržitelství v Praze (L 34, 1590—99).

Auf der Röm. Kais. Mt. auch zu Hungern und Beheimb Künigl. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, gnädigistes Begehren, die siebenzig Tausend Thaler betreffend, wollen die Fürsten und Stände wie es das vorgehende Jahr Ihrer Kais. Mt. gefolget worden, obwohl andere Lande solchs nicht gethan und die Rauchsteuern innenbehalten, dieses 1595 Jahr die bemelte Turkensteuer der siebenzig


Tausend Thaler den zweien bewilligten Terminen nach, als itzt Lichtmess verflossen und Bartholomaei künftig, gutwillig erlegen und darreichen, als dass durch Händen ihres Zahlmeisters dieselben dem Kriegsvolk auf den Grenzhäusern gegen Schlesien, soweit es reichet, sambt dem Gewinn am Gelde, wenn das Kriegsvolk zuvorn in Gegenwart ihres Zahlmeisters gemustert ist, auszahlen und bar gut machen lassen, damit die Grenzhäuser und Festungen in unbruchhaftem Zustand so viel besser mügen erhalten werden, doch dass der vorigen Fürstentage Beschluss nach der Gehorsame den Ungehorsamen zu übertragen nit schuldig und, wie es auszahlt, dass die Musterregister auch ihren Zahlmeistern zubracht werden.

Zum andern im Feld wider den Erbfeind den Türken auf sechs Monat, wie man sich anitzo des Anzugs vergleichen wird, ein Tausend fünf Hundert Pferd und zwei Tausend Knecht.

Zum dritten auf die zwo Festungen Comorn und Uywar 4000, jedes zwei Tausend Thaler, doch dass auf einen Termin, wie der von Ihrer Kais. Mt. wird benennt werden, dass des Künigreichs Beheimen, des Markgrafthumbs Mähren, Schlesien und Lausnitzische bewilligte Hilfen zusammengetragen und dem Kriegsvolk aus den Festungen zu Erbauung derselben durch eine hierzu verordnete taugliche Person wöchentlichen vor voll ausgezählet und berechnet werden.

Zum vierten die Bereitschaft im Lande anlangend, wollen zu ihrer Anheimkunft die Herren Abgesandten aus Schlesien bei der Fürsten und Stände gemeinen Zusammenkunft darob sein, damit dieselbe auch in nothdürftige Berathschlagung nach des Landes Vermögen angestellet werden möge, da dann, wann der persönliche Zuzug, das Gott gnädiglichen verhüten wolle, sein solle, die obermelte und alle anderen Hilfen ruhen, und zu demselben würden gebraucht werden müssen.

Es solle aber.bei Beschliessung und Anordnung in solcher allgemeinen Noth und Schutzhilfen von den mehrern Votis und Stimmen anders nicht decretieret, angeordnet, geschlossen und furgenommen werden, dann das, was mit Fug, Gebühr und Billigkeit immer beschehen und fortgestellet werden kann, davon dann die wenigen Stände und Stimmen, wie für Alters zu provocieren, oder in andere Ort zu ziehen und solche allgemeine beschlossene Nothhilfen aufzuhalten nicht Macht noch Fug haben sollen, auch niemand, weder geistlichen noch weltlichen Standes, sowohl alle die, welche Güter und liegende Gründe an Lehen, Erb und Eigen, auch Pfandschilling halten, exempt sein solle.

Zum fünften, weil des Proviants halben grosse Beschwer furfallen, der Eigennützigkeit übermässigen Taxa, auch dass derselbe öfters dem Kriegsmann und Rossen zu Vorderb gereichet, so wird in aller Untertänigkeit gesucht und alles Fleisses gebeten, dass der Kauf und Werth der Besoldungen nach also möge zuvorn wohl berathschlaget und angestellet werden, dass das Kriegsvolk dabei dienen und bestehen, auch erheblichen und möglichen sein könne, und dass Ihre Kais. Mt. einen ansehenlichen Generalproviantmeister, wie für Jahren durch eine Fürstenperson versehen, dann dass auch Ihre Kais. Mt. einen Feldobristen mit ehistem ernennen wollten, welcher dem Kriegsvolk angenehm und soviel eher und besser die Werbungen mügen fortgestellt werden.

Und bitten die Herren Abgesandten aus Schlesien, Ihre Kais, und Königl. Mt. geruhen ehistes und förderlichen ihren gemeinen ubergebenen Landesbeschwerungen in kaiserlichen und königlichen Gnaden abzuhelfen, auch dass von Ihrer Kais. Mt. förderlichen und gnädigist dem Herrn Bischof, als obristen Hauptmann in Schlesien zugeschrieben und auferleget werde, eine Zusammenkunft der Fürsten und Stände auszuschreiben und zu halten, auf dass solches alles, und was mehr der Nothdurft, also wirklichen ins Werk gerichtet und fortgestellet werden möge.




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