40. Německým jazykem sepsaný výtah s odpovědi, kterou císař Rudolf II. dal na předložené jemu usnesení jenerálniho sněmu z r. 1595.

[1595, 4. března]. — Souč. opis v arch. ministerstva vnitř, zálež, ve Vídni. IV, H. 3.

Die Kais, und Kunigl. Mt. etc hat mit mehrern verstanden, was die Stände uber hievorige Contribution aus Treuherzigkeit extraordinarie gutwillig bewilligt, wie viel sie nämblich sechs Monat lang auf eigenen Kosten zu Ross und Fuss unterhalten wollen, und ermahnen sie dorauf gnädigist, dass nunmehr auf Absterben des türkischen Kaisers, weil sein Sohn als proclamatus successor in eigner Person den angefangenen Krieg zu prosequieren sich vernehmben lässt, sie die Stände sich besser angreifen und zu den bewilligten 2000 Pferden noch 1000 deutsche Pferd, dann zu den 1000 Schützen noch andere gutwillig bewilligen wollten und die also disponieren, dass aus den 4000 Knechten und 2000 Schützen zwei Regiment, jedes zu 3000 stark, angerichtet das eine allhier im Lande das ander im Reich geworben werden möchte. Im Fall aber wider Zuversicht den Ständen mit der Reiterei beschwerlich furfallen sollte, so versehen und verlassen sich Ihre Kais. Mt. dass die Stände zum wenigisten 1000 deutsche Pferd und anstatt der Kosacken oder Husaren auch 1000 Archibusier oder deutsche Pferd, dann die begehrte Zahl des Fussvolkes für voll unweigerlich bewilligen wollten und die gewisse Anordnung thun, dass der Anzug gewiss auf den halben oder ja aufs längste zu Ende des Aprils erfolgen mochten.

Betreffend die bewilligten 6000 Thaler zu Erbauung der Festen Komorn und anderer Casteln vermeinen Ihre Kais. Mt., es gar zu wenig sei, begehren demnach etwas ansehenlicheres. Sonsten aber haben Ihre Kais. Mt. ihre angeordnete Mittel der Ausrüstung und Unterhaltung des Kriegsvolkes vernomben und ob es wohl hiebevor den Namben gehabt, samb hätten die Herren ihre Unterthanen aus eigenen Säckel verlegt, so hätte sich doch bei vielen im Werk das contrarium befunden, dohero unter den Armen grosse Beschwerungen und Seufzen zu Gott entstanden. Und weiln dann in diesem Königreich ihr viel an baren Geld oder aber an andern ansehenlich begütert, anjetzo aber wichtige Ursachen verhanden, worumb diese extraordinari Hilfen begehrt werden: als begehren Ihre Kais. Mt. gute und richtige Gleichheit zu halten und auf Mittel zu gedenken, dass der arme Mann uber sein Vermögen nit beschweret, sondern übertragen werde. Entgegen aber lassen Ihre Kais. Mt. Ihro die in diesem Königreich sowohl im Glatzischen und Elbognischen auf die Freisassen, Freirichter, Freibauren und Pfarrherrn, so Präbenden und Einkomben haben, auch auf die Juden angelegte Hilf und zu was Zeit sie contribuieren sollen, wie auch [dass] diese damit angerichte Bewilligung (und die im vorschienen Jahr gethane Hilfen) hinter den Ständen verbleiben und sie ihren eigenen Zahlmeister haben mögen, gnädigist gefallen, doch dass er mit Ihrer Kais. Mt. Zahlmeister treulich Correspondenz halte, und versehen sich auch Ihre Kais. Mt., die Stände werden dorauf bedacht sein, quo modo et sub qua poena ermelte Gontribution zeitlichen anhero zu bringen sei, und dass die Annehmbung des Kriegsvolkes ehist beschehe, domit der Anzug im April ins Werk gebracht werde.

Mit der Bereitschaft im Lande auf allen Nothfall und dass die Musterungen in den Kreisen zu rechter Zeit gehalten werden sollen, seind Ihre Kais. Mt. auch zufrieden. Allein ersuchen sie die Stände, do es (welches Gott behüten wollte) zu einem Generalzug komben sollte, und das gerufen Volk zu Rettung dieses Kunigreiehs oder deren incorporierten Landen gebraucht werden müssten, dass nichts desto weniger die Türkenhilf ohne Hinterhalt auf die Granitzen einen Weg als den andern erfolgen sollen, sonsten wurden aus Mangel der Nichtbezahlung die Festungen zum Verderben dieser Land in Gefahr stehen. Anlangend aber den Artikel, dass alle hochwichtige, dieses Königreich betreffende nothwendige Sachen auf gemeinem Landtag von allen Ständen tractiert und geschlossen werden sollen, versehen sich Ihre Kais. Mt., weiln zu Ansatzung und Haltung eines Landtages viel Wochen gehören, die Stände sich dohin vergleichen sollen, dass zu forderist Ihr Kais. Mt. und dem ganzen Landrecht sowohl auch aus jeden Kreisen zwei oder drei Personen, die von dergleichen nöthigen Sachen, ubi periculum est in mora, richtig handien und schliessen möchten, voller Gewalt geben solle werden. Bei der von Ständen aufgerichten Handwerksordnung, wie alle zum Kriegswesen nothwendige Sachen zu verkaufen, lassens Ihre Kais. Mt. verbleiben, doch dass mit guter Vorsehung eine Gleichheit gehalten werde.

Aber wegen der getroffenen Vergleichung der Abgeordneten aus Marhern, dass die beim vorigen Landtag bewilligte Hilf aufn Fall einer Generalexpedition hinter den Ständen vorbleiben solle, vorsehen sich Ihre Kais. Mt., sie werden umb allerlei doraus entstehenden Unheils willen dieselbe sine exceptione pure bewilligen und sodann, do es zu angeregter Expedition komben sollte, auf andere Mittel zu Unterhaltung des Kriegsvolks bedacht sein, und vermeinen, dass die jetzige bewilligte fünf Hundert deutsche Pferd, soviel Archibusier und noch andere 500 Pferd, sowohl (ausser eines starken Fähndlein Knecht) 1500 zu Fuss nach Gestalt der Sachen viel zu wenig sei, und begehren demnach, dass sie noch 1000 Archibusier zu Fuss, aber ausgenomben des sonderbaren Fähndleins 2000 mit etzlichen dorunter Muscatern, unweigerlichen bewilligen auch auf Komorn und Uywar als nunmehr ihre einige Vormauer ein mehrers deputieren wollten.

Von den Abgesandten aus dem Fürstenthumb Schlesien nehmen Ihre Kais. Mt. zu sonderen Gefallen an, dass sie uber ihre vorige bewilligte Hilf neben gleichsfalles im Lande gebührlichen Vorsehung die 70.000 Thaler auf die Granitzen durch ihren Zahlmeister liefern wollen, und vorsehen sich Ihr Kais. Mt. gleichsfalles zu ihnen, sie werden zu den 1500 bewilligten deutschen Pferden noch 500 Archibusier und 3000 als ein völliges Kegiment Knecht, wie auch zu obbemelten Häusern mehrere Contribution bewilligen.

Ebenermassen voi sehen sich auch Ihre Kais. Mt. zu den Abgeordneten aus Oberlausitz, dass sie sich mit der Hilf auf die jetzt gemelte Häuser andern gleichförmig erzeigen und ihre Bewilligung auf 300 zu Ross und 500 zu Fuss, die aber aus Niederlausitz auf 200 zu Ross und 40 zu Fuss richten sollen.

In andern Punkten aber seind Ihr Kais. Mt. erbietig, der Proviant des Turkenzugs und Ausschreibung der Mandata und Kriegsämbter halber gute Fursehung und Anordnung zu thun.

Und sollen die Stände nunmehr förderlichst auf taugliche geschickte Personen, denen die obgenannte Granitzhäuser mochten vertraut werden, bedacht sein und dieselben Ihrer Kais. Mt. nambhaft machen.




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