13. Dobré zdání válečné rady o artikulích, které by v příčině potřeb válečných jenerálnímu sněmu království Českého se měly předložiti. Válečná rada navrhuje, aby císař žádal od stavů v Čechách i v zemích přivtělených vydatnou berní s domův a aby stavové v případě potřeby veřejné hotovosti na místě vypravení lidu zbrojného složili připadající na to peníze, za které by bylo lze najmouti vojsko Je válce schopné. Dále navrhuje, aby císař na vydržování pevnosti Komárna a Nových zámků (Ujváru) jakož i tvrzí na ostrově Šutském od stavů království Českého i zemí přivtélených nejméně 80.000 tolarů jako pomoc válečnou žádal, ke konečnému ujednání vzájemné defensí stavovské výbory ze zemí koruny České, z dědičných zemí Dolnorakouských a z Uher k společné schůzi svolal, nedoplacené berně v Čechách a na Moravě kázal zvyupomínati na zaplacení posádek na báňských hranicích Uherských, a aby při stavích Moravských zjednal, aby sanytr z Moravy jenom do Vídně byl dodáván.

1592, 2. února. — Orig. v c. a kr. společném finančním archivu ve Vídni (Böhmen 1595.)

Kriegsartikel zu dem vorstehenden behembischen Generallandtag.

Der Kriegsrath erkennt und weiss sich gleichwohl obliegunder Pflicht nach schuldig, demjenigen, was ihme von der Kais. Mt. unsers allergenädigisten Herrn diesund andersfalls mit den Beratschlagungen auferlegt wirdet, gehorsame Folg zu thun, als er dann auch mit Verfassung der Kriegsartikel, so bei jetzt vorstehundem behembischen Generallandtag einzubringen, gethan hätte, dieweil ihme aber die vorigen behembischen Landtagshandlung, sonderlich deren Beschluss mangeln, also, dass er umb soviel weniger sein Gutachten nach Veränderung der Zeit und Lauf fundieren kann, doch aber die jetzige eingefallne Veränderung des eingefallenen offnen Kriegs und starken Furbrechen des Feinds selbs Anlass gibt, was bei solchem Stand zur nothwendigen Defension vonnöthen, anzuzeigen: so will der Kriegsrath sein Gutachten nit auf die Mass und Ausführung, wie zuvorn bei andern Landtagen in Friedszeiten geschehen sein mag, sonder wie es jetzigen leidigen und gefährlichen Stands Nothdurft, wie geinelt, zu notwendiger Defension Ihrer Mt. gehorsambist und treuherzig furgebracht und angezeigt haben, bei deren und ihren wohlgeordneten geheimben und andern Räthen wirdet folgunds stehen, ob und wie sie darauf die Proposition bei diesem Generallandtag formieren lassen wollen.

Soviel nun anfangs den Principalpunkt oder Gränitzcontribution betrifft, da sehen die Stand der Kron Behemb und der andern incorporierten Land vor Augen, dass, ob sie wohl zuvorn in andern Landtagen sich bei ihrem Vermugen sonderlich in jüngstem Zuzug an die Gränitz stark angegriffen, dass es doch auf diesmal bei der eingefallnen leidigen Gränitzveränderung, sonderlich der Verlust Kaab, Papa und anderer Ort noch mehrers vonnöthen sein will; inmassen dann die getreuen Stand wohl zu beherzigen, dass besser sei, den Feind noch in der Weiten, wo sie auch ihr äusseristes angreifen und darschiessen sollen, aufzuhalten, als denselben mit schädlichem Hindersichhalten gar an des gemeinen Vaterlands Boden kumbem und darinnen sein unmenschliches Rauben, Brennen und Verheeren mit tyrannischer Verführung und Niederhauung Weib und Kind seinem Wohlgefallen nach furnehmben und üben zu lassen.

Diesem des Feinds schädlichen tyrannischen Beginnen und Intention neben andern Ihrer Mt. Gränitzhilfen zu begegnen, und ihne den Feind selbs mit seinem Gewalt und Furbrechen aufzuhalten, eracht der Kriegsrath gehorsambist, es sollte Ihr Mt. wichtige und dringentliche Ursach haben, bei den Ständen sowohl der Krön Beheimb, als auch der incorporierten Land mit einer durchgehenden Gleichheit von jedem Haus, wie die bishero bei andern Landtagen und Contributionen abgezählt und angeschlagen worden, zween Thaler und dieselbe nit auf zween weitere Termin, wie zuvorn bei andern Landtagen geschehen, sonder auf ein furderlichen kurzen Termin und auf drei die nächst nacheinander folgende Jahr zu begehren und zu erlangen sein. Und dies Begehren kunnte dahin limitiert werden, weil wohl zu erachten, der arme Mann werde es bei seiner Armuth und Obliegen diese Dargab schwerlich zu erschwingen haben, dass hierunter der Reiche den Armen [zu] übertragen hätt, und mit solcher Limitation kunnten dann folgunds nit allein die ordinari armen Gränitzer der bergstädterischen und oberhungarischen Gränitzen, als denen man, sonderlich den Bergstädterischen nunmehr in die einunddreissig Monat ausständig, so auch von zweien Jahren hero nit mit geringen der Gränitz Schaden, Nachtheil und höchster Unordnung nit gemustert worden, mit der Zahlung zu ihrer Erhaltung und lustigem Dienen versehen, sunder auch ein extraordinari Anzahl Kriegsvolk zu Ross und Fuss annehmen und unterhalten, welches je sunsten dieser Gestalt ein unmuglich Ding sein und endlich die Unordnung verursachen würde, dass die Gränitz mit der hinterliegunden Lande höchsten Gefahr, in äusseristes Verderben und Untergang gestürzt werden dürfte, darüber der Kriegsrath vor diesem vielfältige treuherzige und gehorsambe Warnung an Ihr Mt. gethan hat.

Der Kriegsrath erinnert sich, dass sich die Stand der Kron Beheimb und incorporierten Lande bisher mit den Zuund Anzügen, sonderlich in jungst verschiener Expedition, gleichwohl eben stark angriffen, dass aber auch solche ihr der Lande geleiste Treuherzigkeit wenig fruchtbarliches ausgeben, noch den verhofften Effect erlangt, wie auch dasjenige gegen den Feind nit mit sich bringen wollen, was dies Orts vonnöthen gewest. Das hat zwar auch der Augenschein mit sich gebracht, und war daher der Kriegsrath der gehorsambisten Meinung, wie er auch bei dem niederund oberennserischen Landtag gehorsambist gerathen, es sollten ihnen die getreuen Stand anstatt des dreissigisten, zehenden und fünften Manns, wo es zu dem Aufbot kuinmen sollt, nit zuwider sein lassen, wie es ihnen dann auch viel zuträglicher sein wurde, das gebührende Geld dem Anschlag nach darzugeben, doch in allweg mit der Bescheidenheit, da etliche Landleut des Herrnund Ritterstands, wie auch von denen Bürgerschaften Lust und Neigung hätten, sich gegen dem Feind ins Feld oder Besatzung zu gebrauchen, dass es denselben frei bevorstehen und sie hierunter zu Befehlchen vor andern Ausländischen gezogen und gebraucht werden sollen. Und hierdurch würde nit allein der Bauersund Handwerksmann bei seinem Gewerb, Hantierung, Feldund Ackerbau erhalten, sonder man hätte sich auch daher im Land einer Reiterei und Hinterhalt, wo der Allmächtige, der doch lang darvor sein wöll, je dem Feind sein Furbrechen und Einfall in die Land verhängen sollt, zu versehen, dardurch demselben etwas gewehrt und Widerstand gethan werden möcht, welches sonsten bei den gewöhnlichen Zuzügen nit wurde geschehen kunnen. Wollte aber solches bei den Ständen der Krön Beheimb und deren incorporierten Landen nit zu erhalten sein oder Ihr Mt. sonsten Bedenken hierüber haben, so möchten es dieselb auf den Weg, Form und Mass bei diesem Punkt moderieren und richten lassen, wie jungstlich der Kriegsrath in seinem Hauptgutachten gehorsambist gerathen, doch in allweg mit diesem ausdrucklichen Vorbehalt, dass die Contribution und Zahlung der alten Gränitzer vor den bergstädterischen und in Oberhungern nit ausgeschlossen, sonder in allweg darunter erhalten werden sollen.

Aus der Stand des Fürstenthumbs Oberund Niederschlesien, wie auch des Markgrafthumbs Märhern Landtagsbeschlüssen befindet der Kriegsrath, dass sie sich gleichwohl von der Hilf und Bewilligung zu Erweiterung Komorn, wie auch Erhebung der Kastell in der Schutt etlichermassen stark entschuldigen und exempt machen wollen. Ob nun wohl Ihr Mt. zu solchem Werk und Furhaben bereit ein Summa Gelds heraus verschaffen lassen, so ist doch wohl zu erachten, dieselb werde bei weitem unerklecklich und furders Ihrer Mt. neben andern vielfältigen schweren Obliegen und Kriegsausgaben unerschwinglich sein, ferrer Verlag, so hiebei mangeln wurde, sogleich zu gefolgea. Es geschweigt der Kriegsrath, wie gefährlich es mit der Hauptfesten Uywar, als gleich des Markgrafthumbs Märhern einiche Vormauer, des unvollführten Gebäus halben beschaffen, da doch männiglich bewusst ist, wo solche Festung etwas zu deren Perfection aufgebracht, dass auch sonderlich dem Land Märhern und consequenter der Krön Beheimb sonder guter Schutz und Aufenthalt zustehen, hergegen aber und da solche Versicherung nit alsbald furgenumnien werden sollt, die höchste Gefahr darauf beruhen werde. Derowegen und damit Ihr Mt. mit diesem unterschiedlichen Gebäu zu ihr der Stand selbst Versicherung, Erhaltung und Wohlfahrt jetzt gegen den eingehunden Frühling, da nun die gute Bauzeit wieder angehet, umb soviel desto mehr gefolgen und also dieselbe schleunig und eheist furnehmen und vollführen kunnten, so möchten Ihr Mt. an die Stand der Kron Beheimb, also auch Schlesien, Lausnitz und Märhern, wo nit mehrers, doch in die achtzig Tausend Thaler begehren und darauf die Behandlung unausgesetzt treiben und anstellen lassen, zumalen weil Ihr Mt. nit allein ihren Anschlag auf den Unkosten zu dieser Erbauung, sonder auch der nothwendigen Besatzung mit Kriegsvolk und anderer Fursehung in allweg zu machen haben und denselben sowohl, als auf andere Gränitz werden richten müssen. Doch soll hierunter nit verstanden werden, dass mit Bewilligung dieser achtzig Tausend Thaler ein Genügen und Auskummen zu Verrichtung dieser Gebäu sein, sonder dass es allein zu etlichen Erhebung und Besserung in der Schutt sei.

Damit die gemeinen Stand bei diesen und andern Contributionen und Bewilligungen ihnen die Gedanken nit macheten, als ob dieselben in andern Gebrauch und zu andern Nothdurften gezogen werden wollten, so möchten sie Ihr Mt. genädiglich dahin erbieten, diese und andere Contributionen in ihre der Stand Hand und die anderstwohin nit, als dahin sie vermeinet und bewilligt, anwenden zu lassen, dabei Ihr Mt. sonderlich vergewisst sein wurden, dass Sie mit den Werbungen bei der baren Zahlung der Stand als sonsten viel eher zu einer guten Anzahl Kriegsvolk zu Koss und Fuss wurden kummen und dasselbe erhalten kunnen, seitemalen bewusst ist, wie schwerlich und langsamb man sonsten dieser Zeit mit den Werbungen, so in Ihr Mt. Namen geschehen, allenthalben gefolgen kann, das Kriegsvolk auch bei den langsamen Zahlungen nit zu erhalten ist, ja auch daher Ursach nehmen, die armen Leut auf dem Land gar in äusseristes Verderben, wie im vorigen Jahr und jetzt noch geschieht, zu setzen, inmassen es viel leidige Exempel bishero im Augenschein und Werk leider bezeugt haben.

Wie oft und viel bisher bei etlichen auf einander gehaltenen, sonderlich den österreichischen Landtagen umb Vergleichung des Defensionwerks, wie nämblichen ein Land dem andern in Feindsnöthen und Fällen zuspringen und die Hand bieten sollen, bei Ihr Mt. angehalten, dasselbe aber bishero nit zu Werk gezogen worden, das wissen sich Ihr Mt. selbst genädigist zu erindern. Damit nun einmal solch heilsamb Werk zu seiner Wirklichkeit und Effect kummen mug, so hätten Ihr Kais. Mt. unter diesem Generallandtag die Sachen dahin zu richten, dass ein Ausschuss sowohl der Kron Beheimb und der incorporierten als auch dieser Ihrer Mt. N. Ö. Erbland, wie auch der Kron Hungern gemacht, derselbe auf ein gelegen Ort und furderlich Termin, wie sich dessen Ihr Mt. mit den Ständen vergleichen möchte, beschrieben und also einmal zu solchem Defensionwerk und dessen Vergleichung gegriffen und zu der Land Nachrichtung zu fürderlichem Schluss gebracht wurde, inmassen dann der Kriegsrath soviel Nachrichtung hat, dass die Stand dieser N. Ost. Land, wie auch der Kron Hungern diesfalls an ihrer furderlichen Erscheinung gar nichts werden erwinden lassen. Der Kriegsrath erindert sich, dass er gleichwohl bei jüngsten behembischen Landtag von wegen Einbringung und Eichtigmachung der alten behembund marherischen Eestanten zu Abledigung der bergstädterischen Kriegsleut starken Eests gehorsamiste Anmahnung gethan hat; wie er aber änderst nit weiss, so sein dieselbe bishero noch zu keiner Eichtigkeit gebracht worden. Daher wollt der Kriegsrath Ihr. Kais. Mt. nochmaln gehorsambist vermahnt haben, nochmaln auf furderliche Eichtigkeit, im Fall solches ohne Verhinderung und Abbruch der andern Contribution bei den Ständen gütlich zu erhalten, zu gedenken, zumalen, weil der Kriegsrath je kein ander Mittel siehet, wie diese Ausstand meistes armer Wittib und Waisen künftig abgericht werden sollen, inmassen sich dann Ihr Mt. zu versehen hätten, dass dannocht das abkunibene Kriegsvolk hiedurch wiederumb zu ihren "Wehren, Ross und Rüstungen, davon sie in jüngster Expedition und Zügen meistes kummen, gebracht, zu Ihrer Mt. Diensten lustiger gemacht und in denselben erhalten wurden, da sunsten jetzt die meisten bei den vielfaltigen gesteigerten Werbungund Besoldungen von ihren Stellen trachten und sich hin und wieder in frembder Herren Dienst begeben wollen, dass daher Ihrer Mt. je beschwerlich genug sein und fallen würdet, wo Ihr Mt. auch mit barer Zahlung gefasst und gleich die Steigerung willigen, sonderlich mit dem hungarischen Kriegsvolk, dessen Ihr Mt. gar nit entrathen kann, zu gefolgen und auszukummen, furnehmblich, weil nunmehr der Frühling an der Hand und mit den Werbungen, soll änderst nit der Feind den Vorstreich erlangen, zu welchem End der Feind und zwar die meisten Türken und Tartaren hervorn an der Gränitz im Winterlager geblieben, kein Stund noch Zeit weiters zu versaumben ist.

Also ist unter andern auch zum höchsten vonnöthen, dass sich Ihr Mt. mit Verführung des Saliters einer rechten gewissen Ordnung, Kaufs und Anschlags sowohl bei den Landleuten, als auch den Städten in Märhern verglichen und die Sachen bei ihnen dahin gericht wurden, solchen Saliter ninderst änderst wohin, als hieher gegen Wien in Ihrer Mt. Saliterkammer zu verfuhren; allein hätten Ihr Mt. auch dahin zu gedenken, dass es diesfalls an der darzu gehörigen Verlag nit mangle, wie dann der Kriegsrath gar nit zweifeln will, wo solch Saliterwesen einmal in ein Schwung gebracht, es wurde Ihrer Mt. sonder guter Nutz neben dem, dass Ihr Mt. auf alle Fäll bei dem Zeugwesen mit Pulver und Saliter versehen, zustehen.

Welches alles der Kriegsrath bei diesem Generallandtag in der Eil und weil ihme, wie anfangs gemelt, allerlei Nachrichtung und Schriften gemangelt, dannocht zu begehrten Gutachten kurzlich unvermelt nit lassen wollen. Der thuet sich Ihrer Kais. Mt. zu Gnaden allerunterthänigist befehlen. 2. Februarii 95.




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