2. Rudolf II. žádá Bedřicha kurfiršta Falckého, aby po odpovědi, kterou jemu dál v příčině požadované pomoci válečné posly své před vánocemi pro obnovení smlouvy dědičné vyslal do Prahy, aby výsledek jednání o tom příštímu jenerálnímu sněmu zemí koruny České mohl býti předložen.
NA HRADĚ PRAŽSKÉM, 22. listopadu 1595. - Original v říšsk. arch. v Mnichově. (Erbeinigungsacta Nr. 52 roth. Invent.)
Rudolf der Ander etc. Hochgeborner lieber Oheimb und Churfürst! Wir erinnern uns genädigist und freundlich, wasgestalt Deiner Liebden auf hievorige unsere kraft der zwischen unser Krön Beheimb und Churpfalz vor vielen Jahren aufgerichten Erbeinigung beschehene Aufmahnung zu Rett- und Defendierung gemelter unser Kron Beheimb und dessen incorporierten Landen in einem Ihren darauf erfolgten Antwortschreiben vom siebenzehenden Augusti dies ablaufenden Jahrs der gemelten alten Erbeinigung Verneurungs halben für Erwähnung gethan, und dass Sie Ihr nämblichen die Renovierung derselben Ihres Theils wohl gefallen Hessen, mit angehefter Bitt, solches also ins Werk komben zu lassen.
Nun seind wir zwar unserstheils auch genädigist nicht ungeneigt, diese alte von unser beiderseits Vorfahren gemachte Verbindnus wiederumb von neuem zu erfrischen; demnach aber die Sach ihrer Bestandund Wichtigkeit nach einer sonderbaren Berathschlagung, Abrede und Vergleichung zwischen uns beiderseits vonnöthen, so begehren wir an Deine Liebden genädigist und freundlich, Sie wolle diese Verfügung thun, damit Ihre Gesandten zu Verrichtung solches Werks mit gnugsamben Befehlch und Instruction gefasst an unsern kaiserlichen Hof sich desto zeitlicher und noch vor herzu nahenden Weihnachtfeiertagen allhero verfügeten, auf dass dasjenig, so von gemelten Deinen Abgesandten und unsern hierzu Deputierten hierinnen auf unser beiderseits Ratifikation geschlossen, folgends unsern gehorsamben Ständen der Kron Beheimb auf dem bald angehunden allgemeinen Landtag furgehalten und als ein gewisse zuverlässliche Richtigkeit diesfalls zu Werk gerichtet werden muge, wie wir uns dann genädigist und freundlich keinen Zweifel machen, D. L. uns hierauf nach-richtunde Antwort unverlangt werden zukommen lassen. Und wir sein D. L. mit kaiserl. und kunigl. Gnaden in Freundschaft vorders wohl geneigt. Geben auf unserm kuniglichen Schloss Prag den zwea-undzwanzigisten Tag des Monats Novembris anno im vierundneunzigisten unserer Reiche, des römischen im zwanzigisten etc.