1. Komora dvorská ve Vídni podávajíc císaři dobré zdání, co by na nejbližších sněmích v království Českém a v zemích přivtělených v příčině povolení pomoci válečné na opatření hranic Uherských a zaplacení lidu válečného předneseno býti mělo, radí, aby stavové napomenuti byli k odvádění berně domovní měrou vydatnější a aby kromě berně na obranu hranic ještě také kontribuci, kterou v případu osobního tažení ukládají, na tři léta povolili, kterýmižto penězi císař bude moci najmouti lid k válce způsobilý a užiti jeho dle potřeby.

VE VÍDNI, 22. listopadu 1594. - Koncept v c. a kr. společném archivu finančním ve Vídni. (Böhmen, Herrschaftsakten B, 6.;

Allerguädigister Herr! Auf Euer Kais. Mt. Verordnung und Befehl vom 26. October haben wir in Berathschlagung gezogen, was auf bevorstehenden Landtag in Beheimb und denen incorporierten Landen in Kammerartikeln, sonderlichen der Granitzhilfen halben den Ständen fürgetragen und uns vorhero in denen uns hernach überschickten nächsten Landtagsbeschlüssen ersehen, wie die im verschienen 1593 und diesem 1594 Jahr an einem und andern Ort ergangen, und unter andern daraus soviel befunden, dass solche Granitzhilfen, darein die Land auf drei Jahr und fast allerdings auf den Weg, Form und Weis, wie hievor beschehen, bei Beheimb und Lausnitz aber mit dem Anhang, zum Fall es zu dem personlichen Zuzug käme, dass solche Granitzhilf ihnen den Landen in Händen gelassen werden solle.

So wir nun die gegenwärtige Noth und den gefährlichen Stand, darein das Wesen in gemein mit dem leidigen Verlust Eaab und der übrigen Eaaberischen Granitz kommen, bedenken, und dass nunmehr auch dem Kunigreich Beheimb, sonderlichen dem Markgrafthum Marhern die Gefahr und Noth grösser und gleich vor der Thür und E. Kais. Mt. ein mehrere und stärkere Granitz zu schliessen benöthigt: so haben Sie demnach, sowohl die Land selbst grosse Ursach, dahin zu gedenken, wie solcher Gefahr durch richtige und ordentliche Bezahlund Unterhaltung derselben Granitz begegnet und dem Feind sein weiter Fürbrechen gesteuert und gewehrt werde, und zu demselben ist unsers Erachtens nach Gott dies das einige Mittel, dass die Land getreulich zusammensetzen, einander die Hand bieten und nit allein die von etlichen Jahren hero gebräuchige Haussteuer der 20 und wohl auch nach Gelegenheit weniger Groschen contribuieren, sonder in Betrachtung solcher Noth und Gefahr dieselb Steuer hinfüro, soviel nur immer müglichen sein kann, reicher und ergiebiger und auf die Granitz wohl erklecklicher, in allweg aber so richtig leisten und erlegen, damit E. Kais. Mt. derselben gewiss sein und solche continue auf allen Nothfall zu Unterhalt der Granitz und des Kriegsvolks haben und gebrauchen kunnen. Daher wir nun der gehorsamen Meinung, E. Kais. Mt. sollten denen Ständen solche Noth und Gefahr in der Proposition mit guter notwendiger Ausführung und umständiglich fürtragen lassen uud sich ferrers erst in diesem Punkt zum äussersten bemühen, damit solche Haussteuer auf ein mehrere und reichere Ertragung gebracht werde und im wenigisten so weit, damit sie auf die bergstädterische und Komornische Granitz und auf die vorhabende Bestärkung alldort, auch auf Richtung neuer Kastell und Verwahrung der Päss derselben Orten erklecklich seie. Für eins.

Fürs ander, so ist nit weniger ein sondere hohe Nothdurft, dass auch dieselb Steuer, wie gemeldet, aui allen Nothfall, und da es gleich zu dem persönlichen Zuzug wieder kommen müsste, einen wie den andern "Weg geleistet und nit inbehalten werde, wie es unlangist mit dem Steuertermin Bartholomäi in Beheimb, Marhern und Lausnitz beschehen und besorglichen mit dem jetzigen Termin auch beschehen möchte. Dann weil das Fürstenthum Schlesien neben solchem persönlichen Zuzug die Contribution und Granitzsteuer gutwillig gereicht, inmassen auch andere Land, als Österreich unter und ob der Enns gehorsamlichen gethan, so kann sich ja Beheimb und die übrigen Land, als die es Gott Lob an Vermögen wohl haben, welche auch die Feindesnoth und den Drangsal von dem durchziehenden Kriegsvolk nit so stark und beschwerlich als andere Land empfinden, desselben mit keinem Fug verweigern. Und das erfordert einmal nit allein derselben Granitz hohe Nothdurft, darauf die beheimbund marherische Steuer bishero angewendet worden, sondern es ist auch der oberhungerischen, der österreichischen und übrigen ganzen Granitz an diesem Artikel hoch und viel gelegen, damit derselb bei Beheimb richtig und auf den gehörten Weg gehalten werde, aus Ursachen, wann es bei Beheimb nit beschehen, sondern hinfüro die Contribution im Fall des persönlichen Zuzugs wieder inbehalten werden sollte, dass die übrigen Land alle demselben Exempel folgen, inmassen dann das Land Schlesien in dem nächsten Landtagsbeschluss bereit darauf gedeutet und also die Granitz, an deren Aufenthalt doch denen Landen viel mehrers weder an ihren persönlichen Zuzug gelegen, mit endlichen Untergang derselben bloss und unbezahlt gelassen werden müssten, es hätten dann E. Kais. Mt. auf Bezahlung derselben Granitz andere und gewisse Mittel, die wir aber unsers-theils nit wüssten noch sähen. Darum, wie gemeldet, ein sondere Nothdurft, wann E. Kais. Mt. anders diese und andere Granitz länger erhalten wollen, dass sie diesen Artikel mit dem Königreich Beheimb ausser einiges Vorbehalts in Richtigkeit und auf den gehörten Weg bringen, dann aussei desselben unsers gehorsamisten Erachtens einmal unmuglich, die Granitz zu erhalten Und haben die Stand diesorts zu helfen desto mehr Ursach, dass, wann der Granitz die nothwendig Fürsehung mit Bezahlung und in anderweg nit beschieht, dieselb endlichen untergehen und die nächst dahinter liegenden Land in gleiches Verderben gesetzt, der Sachen auch alsdann mit dem persönlichen Zuzug wenig oder nichts geholfen sein würde.

Hiebei dann auch zu bedenken und die Sach bei den Ständen in bevorstehenden Landtag dahin zu richten sein werde, dass sie zwischen denen Termin und unter dem die Granitzhilf zusammengebracht wird, jedes Jahrs auf einoder zweimal ein Summa Gelds hinein in die Bergstädt eintweder gen Uywar oder anders gelegenes Ort zu Händen des Feld Schreibers oder jemand andern, dem hierum zu trauen, zu einem Furlehen für diejenigen Ort ordnen, die bishero solche Furlehen von der Kammer Krembnitz gehabt, die man aber dieser Zeit nit mehr dannenhero nehmen kann, weil die Bergwerk in etwas Abfall kommen und man des Münzüberschuss von den wenigen Silbergefällen zu Verlag der Bergwerk in allweg bedürftig, ja auch zu demselben allein nit wohl erklecklich, und weil dieselb Granitz solcher Furlehen nit entrathen kann, denen Ständen in Beheimb und Marhern auch mit Hineinverordnung und Eeichung derselben an ihrer Contribution das wenigist einkummen, aus Ursachen, dass es um ein nit so grosse und unerschwingliche Summa und jährlichen um mehrers nit, dann 20.000 Thaler in allen zu thun sein wurde, welche sie die Stand bei denen Bezahlungen jederzeit wieder aufheben oder darauf abraiten lassen könnten. Inmassen E. Kais. Mt. solches durch Ihr Durchlaucht, unsern gnädigisten Herrn, und uns zu vielmalen und erst jüngstlich abermaln gehorsamist und ausführlich zugeschrieben worden, darauf wir uns geliebten kurz halben referieren: so sehen wir je unserstheils nit Ursach, um deren Willen ein solches bei ihnen den Ständen nit zu erhalten oder aus was Fug sie sich desselben verweigern sollten. Dem werden nun E. Kais. Mt. allergnädigist nachzudenken wissen.

Die sollen wir auch hiebei des personlichen Zuzugs halben, obwohl derselb Punkt principaliter kein Hofkammersach, dannoch soviel erinnern, dieweil auf solchen Zuzug, wie uns fürkommt, in Beheimb ein stattliches ansehenliches angewendet worden und doch E. Kais. Mt., der Granitz und denen Landen wenig damit gedienet, aus Ursachen, dass das gemeine Landvolk des Kriegs, der Granitz und des Feinds unerfahren, des Lands und des Lufts nit gewöhnet, zudem auch, ehe und vor dem dasselb auf die Granitz gebracht, die meiste Zeit der Verwilligung aus und vorüber und ein jeder wieder zu Haus zeucht, daraus nun, wie gemeldt, der Granitzund gemeinen Wesen nit allein kein Nutz nit erfolgt, sonder unter den Durchzügen denen Landen grosse Beschwer aufgethan und fast unsäglicher Schaden zugefügt wird: so wäre demnach unsers Erachtens auch diesfalls dahin zu trachten, damit für solchen persönlichen Zuzug mit und neben der Granitzsteuer ein sondere Contribution, welche ungefährlich demjenigen, so die Stand zu dem nächsten Zug aufgewendet, gleich wäre, auf drei Jahr erhalten wurde, damit könnte E. Kais. Mt. ein taugliches geübtes, des Feinds und Lufts gewohntes und nothleidendes Kriegsvolk bestellen und dasselb zu ihrem Gefallen an eins und das ander Ort nach Gelegenheit der Noth und der Feindsgefahr gebrauchen und führen, welches sich mit dem Landvolk nit also gelegentlich und mit solchem Nutz thun lässt, wie man solches erst neulich erfahren. Das stehet nun bei E. Kais. Mt. ferrern gnädigisten Bedenken.

Was die übrigen Artikel belangt, in denen wird sonder Zweifel die anwesend Hofkammer die Nothdurft bedacht haben und unnoth sein, dass wir von denselben diesorts ichtes weiters melden thun. Wien, den 22. November 1594.




Přihlásit/registrovat se do ISP