Den 11. (1.) Martii. Zu Früh wieder zu Hof ufgewartet, von den Sachen nichts vornehmen mögen, dann dass Herr Präsident noch krank und doher nit konnte zu Hof kommen, wie auch Herr obrister Burggraf nit zu Hof kommen. Nachmain dem Herrn Quinto zugesprochen, des Herrn Kammerpräsidenten Abschied angemeldt und demselben gem[ä]ss Bescheid gebeten. Hat uns vormeldt, er wart uf den Herrn obristen Burggrafen; do derselbe zu Hof käme, hätt er Befehlich, sich mit demselben der Zeit, Orts und anders zu bereden, nachmaln solches dem Herrn Präsidenten anzumelden, darauf dann bald ein Tag folgen könnte, dohin wir uns sollten gedulden. Ist aber dies Tags Herr obrister Burggraf nicht zu Hof kommen.
Den 2. (12.) Martii anno etc 94. Zu Früh wieder zu Hof ufgewartet, haben bei Herren Kammerpräsidenten, zuvorderst Herrn obristen Burggrafen ufgewart. Ist keiner zu Hof kommen.
Nachmain bei der Kammer ferner ufgewartet. Seind dannen zun Officierern erfordert. Do wir dohin langen sollen, zuvor bei Herrn Quinto angemelt, dass unter den Abgeordenten einer krank und nit bei der Stell, derwegen Ihren G. frei gestellt, entweder die Proposition, weil wir nit vollständig zur Stell, uns in Schriften zuzustellen, oder den Tag zu vorschieben, wo nit, dass wir die Proposition anhören, doch nochmaln Hintergang begehren wollten.
Solches Herr Quintus den Herren Officierern angemelt, etzlich Zeit aussen blieben, endlich Herr Schlosshauptmann und uns den Bescheid, do sie aus dem Rath gangen, geben, dass wir ufm Montag zwischen 8 und 9 Uhr wieder erscheinen sollten, da würde die Verhör folgen.
Den 3. (13.) Martii, als am Sonntag, ist zu Hof nichts zu vorrichten.
Den 4. (14.) Martii. Zippelar halber zu Hof führen lassen. Zu Hof ferner ufgewartet, bei den Herren Officierern, endlich bei dem Herren Secretari Müller angeben und gebeten, do Ihr G. zusammkommen, sie der Stadt Eger des Vorbeschieds halber zu erindern und sonderlich, dass am nägsten Sonnabend der Tag uf heut vorlegt und umb Beförderung gebeten. Hat sich solches zu referieren erboten, doch mit angemeldt, er befahrte sich, dass an heut nichts daraus werden möchte, weil andere Sachen vorgefallen und die Herren nit wurden zusammenkommen.
Ferner bei dem Herrn Quinto ufgewartet und in der Kammer zugesprochen, wann wir anheut betagt und die Herren Officierer nit zusammenkommen, wenn wir uns ferner Vorhör zu vorsehen? Hat er uns zum Bescheid geben, dass anheut nichts aus den Sachen würde, Ursach, dass andere nöthige Sachen vorgestossen und dass derwegen wir uf morgen wieder sollten ufwarten. Wollt uf der Herren Zuammenkunft uns ferner anmelden und bescheiden.
Dann bei der Appellation des Bodensteiners Glaubiger halber sowohl Haseis und Rustlers halber angehalten. Hat Herr Secretari Khal zum Bescheid geben, wir sollten uns noch etzlich Tage gedulden.
Den 15. (5.) Martii. Wieder zu Hof bei den Herren Officierern ufgewartet. Seind die Herren nit zu Rath kommen und haben des Herrn Kurzen, Reichskanzlers, Begräbnuss, so zu früh umb 10 Uhr angestellt, beigewohnt, wie er dann dies Tags mit sondern Pracht zu S. Thomas uf der Kleinseiten begraben worden.
Überdies bei der Kammer ufgewartet und dem Herrn Secretari Quinto zugesprochen. Hat uns vormeldt, dass anheut wegen des Herrn Kurzen Begriibnuss aus den Sachen nichts werden konnte, sollten uns bis uf morgen gedulden. Do die Herren Räth würden zusammkommen, wollt er sie wegen unser erindern, dann Herr Präsident in der Kammer war krank, darumben den Herren Officierern die Sachen befohlen.
Bei der Hofkammer vormög der ubergebenen Memorial umb Ausgebung der Hauptquittung sowohl Einstellung des Zolls angehalten, zum Bescheid erlangt, do wir der Hilfen halber in der Handlung erledigt, dass auch hierin wir würden beschieden werden.
Den 16. (6.) Martii anno etc 94. Anderweit zu Hof ufgewartet beides vor der Kammer und den Herren Officierern, endlich dem Herrn Landrichter, so in die Audienz gangen, zugesprochen, des Vorbeschieds erindert und dass wir bishero mit schweren Unkosten ufgewartet und zu keiner Erledigung langen können, derwegen Sein G. umb Beförderung gebeten. Hat zum Bescheid geben, was an ihm, wollte er gerne befördern. Ist also allein in der Officierer Zimmer gangen, und weil Ihr G. sonsten keine Herren antroffen, seind sie wieder dannen gangen. Ist also dies Tags ferner kein Herr zu Rath kommen. Ob wir wohl ferner dem Herrn Landkammerer ufgewartet, in Meinung, denselben auch umb Abfertigung anzulangen, haben wir zu Seiner G. nit langen mögen darumben, dass Ihr G. diesen ganzen auch etliche Tag zuvor aneinander in der Grünstuben Zeugen contra Herrn Landhofmeister vorhört.
Den 17. (7.) Martii. Haben wir uns wieder zu Hof vor die behemisch Hofkanzlei begeben und ufgewartet. Ist von den Herren Officierern niemand dahin gelangt, ausser Herr Selintzki , beheimischer Vicekanzler. Als wir denselben durch Herrn Trost unsers Vorbeschieds erindern und umb Beförderung bitten lassen, hat er uns zum Bescheid anmelden lassen, dass uf heut keine Herren zur Stell. Darumben wir uns gedulden müssen. Haben ferner dem Herrn Quinto in der Kammerkanzlei zugesprochen, der uns zum Bescheid geben, dass Ihre Kais. Mt. Befehlich geben, uns abzufertigen, und weil die von Einbogen nunmehr auch zur Stell, würde die Sachen mit dem nächsten vorgenommen werden; allein beut wurde nichts folgen mögen, dann die Herren Officierer mit andern Sachen zu thun.
N. (Herr Landkammerer, der von Walstein, hat anheut nochmaln Zeugen vorhört.)
Den 18. (8.) Martii. Abermain bei der Hofkanzlei, dohin wir beschieden, bis gegen 12 Uhrufgewartet. Ist kein Officierer dohin kommen. Ferner bei Herrn Secretari Quinto angehalten. Zum Bescheid bekommen, wir müssten uns gedulden, es wären den Herren Officierern, denen die Sachen mit uns zu handeln anbefohlen, andere Sachen vorgestossen und dörften anheut ferner nit ufwarten. Ferner bei Herrn Pencken, Secretari, wegen der Quittung und Einstellung des Zolls angehalten. Hat uns zum Bescheid geben, dass Herr Präsident uns anzumelden ihme befohlen, do wir der Steuer halber erledigt, dass auch in obgemelten beeden Punkten wir bald sollten beschieden und erledigt werden.
Dies Tags seine! abermaln von Herrn Landkammerer Zeugen in der Grünstuben vorhört. Den 19. (9.) Martii. Bei der Appellation wegen Erledigung Jörg Bodensteinerschen Glaubiger Urtheil angehalten. Seind uf die ander Wochen ferner anzuhalten beschieden.
Bei der Kammer und Hofkanzlei ufgewartet. Seind an beiden Orfen keine Herren in die Räth kommen, endlich dem Herrn Quinto zugesprochen und uns des langen Vorzugs beschwert. Hat zum Bescheid geben, wir müssten uns gedulden, bis man mit den Elnbognern fertig; zudem wären sonsten itzo nöthige und Ihr Mt. Sachen zu vorrichten, darumben alle Partei Sachen eingestellt.
Aber Zeugen in der Grünstuben, als Lasslau Popels Gemahl und derselben zwei Töchter, item Herrn Jerosla von Kolovrat Gemahl, contra Herr Landhofmeister.
Den 20. (10.) Martii. Uf heuf als Sonntags ist nichts zu vorrichten gewesen.
Den 21. (11.) Martii, als am Montag, haben wir uns zu Früh bei dem Herrn Landkammerer angeben und angemelt, warumben die Rittorschaft und Stadt vorbeschieden, und dass wir schon in die dritte Wochen ufwarten thäten und noch nit gehört worden, derwegen Sein G. umb Beförderung gebeten. Hat sich entschuldigt, dass itzo soviel zu thun und soviel Sachen zu vorrichten, dass er nit wusste, was zum ersten oder letzten anzugreifen; doch wollte Sein G. unser gedenken, wann die Herren würden beisammen sein.
Ferner bei dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet und bei Ihren G. umb Abfertigung angehalten und des langen Vorzugs beschwert. Hat uns an Herrn Präsidenten remittiert und gewiesen.
Dannen zum Herrn Präsidenten gangen und demselden ufgewartet. Nit können furkommen, ist noch krank gewesen.
Nachmain vor der Kammer ufgewartet, endlich von Secretari Quinto zum Bescheid bekommen, dass anheut aus den Sachen nichts werden möchte, dann die Herren nit beisammen.
Nota, Die Elnbogner anheut ihre Privilegia bei der Landtafel producieren müssen. Ihnen vorgehalten, dass sie sich so lang ufhalten und der Hilfen vorweigern thäten; machten sie, dass der Eger Kreis sich auch nach ihnen richten wollte etc.
Den 22. (12.) Martii. Wieder zu Hof ufgewartet. Seind weder die Officierer, noch Kammerräth zu Hof kommen. Haben derwegen uns zu dem Herrn Kammerpräsidenten in sein Haus begeben, uns durch seine Diener anzumelden angehalten, die uns vormeldt, dass Sein G. die Nacht nit geschlafen und allererst entschlafen und dass sie niemand dorften anmelden noch vorlassen.
Wieder zu Hof gangen, vor der Kammer ufgewartet, endlich den Herrn Schlosshauptmann allein in der Kammer antroffen, denselben des Vorbeschieds und dass nun hierüber wir drei Wochen fast vorgeblich ufgewartet, erindert und umb Abfertigung gebeten. Hat uns zum Bescheid geben, dass itzo und die Zeit hero soviel zu thun, dass alle Parteisachen eingestellt, wie dann auch itziger Zeit das Waisenrecht ferner Hinderung brächt; sollten uns noch zwene Tag gedulden, alsdann gewisser Abfeitigung gewarten.
Den 23. (13.) Martii. In Continuierung des Vorbescheids, weil man bis dato uber alles mund und schriftlichs Solliciteren nit mögen gehört werden, haben die Abgeordente im Rath erwogen, ein Memorial ferner einzugeben, die Nothdurft erfordern wollt. Haben also dasselbe begriffen und fertigenlassen, auch dem Herrn obristen Burggrafen uf heut durch Seiner G. Kammerdiener, weil wir Selbsten nit vorkommen mögen, einantworten lassen.
Nachfolgends bei dem Herrn Kammerpräsidenten bis uf zehn Uhr ufgewartet in Meinung, Ihren G. auch ein Memorial einzugeben. Haben uber öfters Anhalten nit mögen vorgelassen werden.
Ferner vor die beheimisch Hofkanzlei uns begeben und ufgewartet bis nach 11 Uhr. Ist kein Officierer dahin gelangt. Anderweit bei der Kammer ufgewartet. Ist niemand, dann Herr Liedel, darin befunden. Dem Herrn Secretari Quinto zugesprochen und uns des Aufzugs beschwert. Hat uns an Herrn Schlosshauptmann remittiert; ist aber derselbe dies Tags nit zu Hof gelangt.
Nachmittag bei dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet, Ihr G. des Vorbeschieds erindert und des langen Verzugs und Unkosten beschwert. Haben Ihr G. uns zum Bescheid geben, sie hätten anheut unser übergeben Supplicieren empfangen, auch anitzo das Solliticieren angehört; so wären die Sachen also beschaffen, dass solche vor Ihr G. nit, sonder vor die Kammer gehörig, und Ihr G. hätten mit den Sachen nichts zu thun, wollten aber uf morgen mit dem Herrn Präsidenten daraus ferner reden. Und wann dieser Zeit Ihr G. gleich ein Panket gehalten und sich von der [...] abtragen lassen, haben wir also müssen abscheiden und content sein.
Anderweit dannen uns zum Herrn Kammerpräsidenten begeben, doselbsten etzlich Stund ufgewartet, endlich durch Ihr G. Kammerdiener uns angeben lassen. Hat uns zum Bescheid geben durch dessen Diener, dass Ihr G. unser nit konnten abwarten wegen Leibsschwachheit, zu dem dass die Sachen derwegen, wie vorbeschieden, nit vor Ihr G., sondern die Herren Officierer gehörig, und weil sonsten viel zu thun; müssten wir uns noch etzlich Tage gedulden, doch da man morgen mit den Elnbognern fertig, könnte man das da eher auch gefertigt werden. Haben also ein Memorial, in forma dem Herrn Burggrafen übergeben, eingeben wollen, hat aber nit angenommen wollen werden. Und wann die Gesandten so wiederwärtigen Bescheid bekommen, haben sie sich des Aufzugs beschwert, darbei angemelt, weil sie also von ein zum andern Ort gewiesen, dass sie nunmehr Ursach, sich dessen bei Ihrer Kais. Mt. zu beschweren, in Bedenken, der Stadt und Kreis diesen Unkosten zu ertragen unmöglich, und weil sich niemand der Sachen, darumben wir vorbeschieden, annehmen wollte, wären wir entschlossen, wieder abzureisen.
Den 24. (14.) Martii. Ferner bei der Kammer und beheimischen Hofkanzlei ufgewartet und weil niemand von Officierern noch Räthen dohin gelangt, haben wir endlich den Herrn Schlosshauptmann ufm Saal antroffen, denselben umb Abfertiguug zugesprochen. Hat sich gestellt, als sehe er uns nit, auch einige Antwort nit geben. Ferner dem Herrn Quinto zugesprochen. Hat uns zum Bescheid geben, dass anheut aber aus den Sachen nichts würde, weil die Herren nit zur Stell, zu dem andere wichtige Sachen vorstunden, sollten ufm Sonnabend zu Früh wieder ufwarten. Ob wir ans wohl des täglichen Ufzugs beschwert, hat er geantwortet, dass es itzo änderst nit sein könnt, überdies dem Herrn Schlosshauptmann anderweit zugesprochen und Ihren G. ein Memorial übergeben wollen. Hat sich entschuldigt, dass er itzo nit in die Kammer gienge und andere nöthige Sachen zu vorrichten, indem er Ein müssen lassen einziehen, so Ihrer Kais. Mt. übel nachgerecht, und also das Memorial nit annehmen wollen. Ferner den Herrn von Walstein auch angesprochen und gegen Seiner G. uns beschwert, dass wir uf Dato nit gehört und also uber drei Wochen ufgewart und nit geringe Unkosten ufgewandt: derwegen Ihr G. umb Beförderung gebeten. Hat sich Ihr G. erboten, do die Herren Officierer würden zusammkommen, dass er die Sachen treulich wollt befördern.Den 25. (15.) Martii, ist ein Feiertag gewesen, hat nichts mögen vorricht werden.
Den 26. (16.) Martii. Demnach anheut des Landhofmeisters Georgen Popels Tag innen gestanden und darumben alle andere Sachen vorschoben, haben wir ferner dem Herrn Landkammerer ufgewartet und endlich Ihren G. zugesprochen, des langen Ufwartens und derwegen beschwerlich uflaufenden Unkostens uns beschwert und umb Beförderung gebeten. Haben Ihr Gn. uns zur Antwort geben, dass dieser Zeit Ihrer Mt. nöthige Sachen, das Reich und sonsten betreffend, so viel vorfielen, dass unmöglich unser abzuwarten, und war am besten, dass wir uf ein andere Zeit beschieden und nach Haus verreisen möchten; ei wollt die Sachen, do die Herren zusammkommen, zum treulichsten befördern.
Ferner wir dem Herrn Schlosshauptmann ingleichen angesprochen. Hat uns den Bescheid geben, wie Herr Landkammerer. überdies wir dem Herrn Präsidenten in der Kammer angesprochen, der sich anheut wieder zu Hof tragen lassen, uns des Ufzugs beschwert, ihm ein Memorial übergeben und umb Abfertigung gebeten. Hat uns zum Bescheid geben, dass es nit sein könne, es sei zu viel zu thun.
Hernacher wir von dem Herrn Quinto in die Kanzlei erfordert. Hat uns zum Bescheid angemeldt, demnach wir dem Herrn Präsidenten ein Memorial übergeben, so er dann bei Händen, als hat er ihm befohlen, uns, bis ufn Montag zu gedulden, anzumelden, do sollten wir ein Bescheid haben. Wir ferner angehalten, weil in den Poplischen und andern Sachen so viel zu thun, dass wir bishero, sowohl ferner itzo, wie zu fürchten, nit können gehört werden und die heilige Zeit auch innen stunde, ob uns nit mocht abzureisen nachgesehen werden. Hat geantwort, wir sollten bis ufm Montag in Geduld stehen. Ist also nach zehen Uhr des Landhofmeisters Vorhör angangen, hat gewährt bis gegen ein Uhr und seind nach solchen die Sachen bis ufm Montag vorlegt und dem Herrn Popel zum Bescheid worden, sich ufm Montag in eigner Person zu gesteilen. Hat sich uf Gnaden Ihrer Mt. durch ein Supplication ergeben.
Den 27. (17.) Martii. Weil heut Sonntag und Feiertag gewesen, hat aber nichts mögen vorricht werden.
Den 28. (18.) Martii. Anderweit zu Hof ufgewartet, beides vor der Kammer und beheimischen Hofkanzlei, und haben donialn ein Memorial gefertigt dem Herrn obristen Burggrafen übergeben wollen, weiln aber sichs mit Ihren G. vorzogen, haben wir dasselbe dem Herrn Landkammerer überreicht und umb Abfertigung gebeten, auch des Vorzugs beschwert. Haben Ihr G. die Supplication angenommen und vormeldt, ob sie wohl bei der Kammer nichts zu thun, dass sie doch alsbalden dohin gehen, die Supplication dem Herrn Präsidenten Selbsten übergeben und mit ihm reden wolle unser Abfertigung halber. Seind darauf in die Kammer gangen, darin bei einer halben Stunde verwartet, endlich im Herausgehen uns vormeldt, sie hätten, soviel möglich, mit dem Herrn Präsidenten geredt, wir müssten uns noch ein kleines gedulden.
Nach diesem den Herrn Präsidenten ufgewart, do er sich zu des Popels angestallten Rechtsvorhör tragen lassen, Ihre G. erindert, der von Eger ingedenk zu sein und mit dem Abfertigen zu befördern. Hat mit Ungestümb geantwort, Ihr G. gedenken unser ohne Erindern, man sehe aber, was vor wichtige Ihrer Mt. Sachen vorstunden, müssen uns ferner gedulden, und sich immer fort tragen lassen.
Fer[ner] dem Secretari Quinto zugesprochen. Hat uns zum Bescheid geben, wir sollten ufwarten, do das Recht mit dem Herrn Popel nit fortgieng und sich die Herren bald würden lassen von einander tragen, möchten wir gehört werden, wo nit, würde heut aber nichts daraus. Die von Einbogen und wir sollten zugleich abgefertigt werden.
Ferner dem Herrn Präsidenten und obristen Burggrafen, bis sie aus dem Recht oder der Poplischen Vorhör getragen, ufgewartet, so nach vier Uhr gegen den Abend beschehen: haben sich erzeigt, ob sie uns nit sehen.
Ferner bei Herrn Pencken der Quittung und Zolls halber angehalten. Hat uns vermeldt, do die Handlung der Hilf halber richtig, könnten wir auch hierin ein Bescheid haben.
Den 29. (19.) Martii anno etc 94. Anderweit dem Herrn Obristen Burggrafen, Herrn Kammerpräsidenten und Herrn Landkammerer ufgewartet und umb Beförderung angelangt. Haben eines Inhalts die Abgeordente vorabschiedet, dass nämlich unmöglich derzeit ichtwas mit ihnen zu tractieren, in Bedenken, Ihrer Mt. nöthige Sachen derzeit gehandelt und also alle andere Sachen Instand haben müssten.
Uber das Herrn Secretari Quinto in der Kanzlei zugesprochen und anderweit des täglichen Ufzugs uns beschwert. Hat uns angemelt, dass Ihr Mt. Sachen, so itzo durch die Herren Officierer und Landrechtsitzer tractiert, so wichtig, dass auch Ihr Mt. Gesandte, so hin und her in der Muskau und sonsten verschickt und nun etzlich Wochen zu Prag liegen, nit konnten gehört werden darumben, weil derzeit die Herren uf die Kammer nit zusammenkämen und andere Ihrer Mt. Sachen verschoben, müssten wir uns auch gedulden.
Und ist also dies Tags abermaln allein des Landhofmeisters Sachen tractiert, damaln auch dessen zwene Vettern, so an dessen Stell bei den Rechten erschienen und eine Supplication übergeben, die Herr Landhofmeister revociert und dero nit geständig sein wollen, beschickt, sich ufm Dornstag nach Ostern wieder vor Ihr Mt. zu stellen und das, so Ihr Kais Mt. zu ihnen zu sprechen, anzuhören. Und ist dies Tags abermaln das Recht uf folgenden Tag der Supplication halber vorlegt worden.
Den 20. (30.) Martii. Aber ufgewartet, und wo wir angehalten, den Bescheid bekommen, wir konnten und mochten nichts vorrichten, solang Herrn Jörg Popels, gewesenen Landhofmeisters, Sachen zum End gebracht. Ist dies Tags abermaln, ungeacht die Herren Rechtsitzer beisamm gewesen, des Herrn Popels Recht wieder uf morgen vorlegt.
Den 21. (31.) Martii. Dem Herrn Präsidenten zu Früh umb sechs Uhr ufgewartet, do er sich zu Hof führen lassen, Seiner G. zugesprochen und umb Beförderung gebeten. Hat uns zum Bescheid geben, dass anheut des Popels Rechtsachen würden zum End kommen; sollten uns bis uf morgen gedulden, do wir dann gewiss sollten vorkommen.
Abermaln den Herrn obristen Burggrafen auch angeloffen, hat ebenmässig sich erklärt, dass uf morgen wir sollten gehört werden, und Selbsten gebeten uns dohin zu gedulden.
Do wir nun also bis uf zehen Uhi vor der Kanzlei ufwarten und nit vormeinen, etwas aus den Sachen kraft voriger Abschied werden möchte, kumbt unvorsehens der Thürhüter, meldt uns an. dass wir in die Kammer kommen sollen. Do wir hinein gelangen, ist Herr Präsident, Joachim von Kolowrat, dann Herr Humprecht Czernin, Schlosshauptmann, Herr Paul Liedel und Quintus gegenwärtig. Und bringt Herr Präsident für, dass durch Ihre Kais. Mt. die Ritterschaft und Stadt uf den 7. Martii vorbeschieden, aber bishero ander Ihrer Kais. Mt. hochwichtigen Sachen halber nit mögen gehört werden, wie man dann die Ebehaften selbsten gesehen. Die Ursachen der Erforderung war diese, dass man würde gehört und erfahren haben, welchergestalt der Erbfeind der Christenheit Ihrer Kais. Mt. den Frieden aufund hergegen den Krieg ankündigt, auch sich zum heftigisten in die Waffen gelegt, darwider Ihre Kais. Mt. sich zur Gegenwehr, zu Beschützung dero Gränitz, auch ganzen Christenheit richten und darumben grossen Unkosten ufwenden müssen. Und weil es ein solch Werk, so Ihro Mt. allein nit, sondern die ganze Christenheit betreffen thät, auch Ihr Mt. Vormögen und Einkommen hierzu nit genung, auch nit schuldig, solches allein darzugeben, hätten Ihr Mt. bei dem Papst, wällischen und andern ausländischen Potentaten, bevor im ganzen heiligen Römischen Reich umb Hilf ansuchen lassen, dann von allerseits sich hierzu willig erzeigt und wirkliche Hilf geleist. Darumben dann ferner Ihre Kais. Mt. bei derselben Königreich Beheimb,. Erbland und also allen dero Underthanen ingleichen umb Hilfen handien lassen, doher die löblichen Stände auch ein Wichtiges uf Biergelt, Haussteuer sowohl wegen der Unterthanen uf drei Jahr gewilligt. Und wann nun Kreis und Stadt Eger Ihrer Mt. unterthänig und seider dem zu End geloffenen etc 91. Jahr mit ihren Hilfen gefeiret, zudem der Defensionhilf halber Ihre Kais. Mt. bei der Bewilligung der 22.000 fl. ihr ferner Recht lauter reserviert und vorbehalten, also begehrten Ihre Kais. Mt. diesfalls in ein Pausen von Kreis und Stadt Eger vor alles 15.000 Thaler; das würden die Abgeordente anstatt ihrer Principalen gerne willigen, in Bedenken, jede beheimische Stadt oder Markt in vier Jahren Ihrer Mt. ein Mehrers reichen thäten, und weil die Feiertag bei der Stell, sollt man sich nit lang aufhalten und bald willigen.
Hierauf wir Abgeordente ein Austritt genommen und uf Vorkommen uns dessen bedankt, auch Ihren G. der Ritterschaft [und] Stadt Dienst angemeldt, den Vorbeschied, so uf den 7. gageben und ernannt, wiederholt, des Vorzugs und, dass der Vorbescheid in dergleichen Sachen wider alt Herkommen uber unterthänigiste Entschuldigung nit eingestellt, beschwert, bedacht, sonsten jederzeit durch Commissarien gehandelt, weil in der Ritterschaft noch eines Raths Mächten nit, etwas ausser der Gemein Wissen zu willigen; darbei angebracht, dass zu dem Mal aus unterthänigisten Gehorsam, und weil die Noth des Türken so gross, sie die Ritterschaft und Rath solches ersuchen und sich getrösten wollen, Ihre Kais. Mt. bei künftiger Nothdurft Kreis und Stadt bei alten Herkommen gnädigist erhalten und vorbleiben lassen werden.
Und was die Noth des Erbfeindes belangt, dass dieser Zeit Ihre Kais. Mt. von demselben so wichtig angriffen und nit geringe Bekummernus und Sorg darumben haben müssen, derhalben wären die Ritterschaft und Stadt als gehorsame Unterthone vor Ihre Mt. unterthänigist mitleidend, erkennten sich auch schuldig, in dieser allgemeinen Sachen das Vaterland der ganzen Christenheit zu schützen, ihre Hilfen nach Vormögen Ihrer Kais. Mt. unterthänigist darzureichen und zu geben, wie sie auch hierzu willig; allein befänden sie aus der Proposition, dass von ihnen mehr, dann in ihrem Vermögen, begehrt würde, in Bedenken, Kreis und Stadt vor sich enge, und dass sonsten andere Stadt und Markt darzu nit gehörig, dass auch im circulo uf ein viertel und halbe Meil Pfalz, Sachsen und Markgrafthum grenzen thät, und also ein Gränitzhaus war, dass auch Kreis und Stadt ferner uber Vortrag von dem Markgrafthumb geengert und demselben itzo neuerlich vier Dörfer, Schönlind, Wil-denau, Lauterbach und Reichenbach de facto aus der Steuer entzogen und dardurch das territorium geengert, dass auch vor kurzer Zeit Kreis und Stadt 22.000 fl. bewilligt und allgereit erlegt, aber zu denselben uber 10.000 antieipiert und dass uf dato zu Wiederablegung derselben Kreis und Stadt contribuieren thät, so sich also noch uf zwei Jahr hinaus erstrecken möcht. Und über das insonderheit Kreis und Stadt hoch beschwerlich, ungeacht benannte 22.000 fl. allgereit abgestattet, doch uf dato uber alles Anhalten sie die Haubtquittung darüber nit erlangen mögen und darunter in die 1500 ii. Unkosten uf Zehrung wenden müssen.
So wäre auch bei Kreis und Stadt keine Gewerb oder Hantierung, dardurch die Inwohner zu Aufnehmen gedeihen könnten. So war es mit deu Ackerbau, so das Einzige bei Kreis und Stadt, also beschaffen, dass man die Nothdurft darbei auch nit haben, noch etwas zu vorkaufen uberig haben konnte, sondern müssen sich des Meisten aus der Krön Beheimb erholen, dardurch der Vorrath an Geld auch gänzlich aus Kreis und Stadt geführt und gebracht.
Uber solches fiele noch beschwerlich für, dass der angestellte Gränitzzoll, so wider der Stadt Privilegien und continuiert Recht nit wollt angethan (sicj werden, dardurch die Burgerschaft bisher nit allein vorarmet, indem alle Hantierung von der Stadt zu den benachbarten Chur- und Fürsten gediehen, sondern es riss die Armuth nunmaln dermassen bei den Inwohnern ein, dass zu zehen und mehr Häusern und Höfen in Stadt und Land sich vielmal nit ein Kaufmann finde. Dardurch die Güter aus Kreis und Stadt öd und wüst.
Uber das die Schulden, darin gemeine Stadt und Kreis haftend, und dass doher sie in ewiger Besteurung und solchen Servituten und Bürden haftend, dem in der Krön Beheimb alle Stadt gefreiet, und doher Ihren G. zu bedenken geben, dass Kreis und Stadt schwer etwas zu willigen.
Uf solches der Präsident eingefallen und gemelt, man hätt diese Beschwer zuvor öfters vorbracht und müssten itzo alle Beschwer schweigen und dieser wichtigen Noth geholfen werden, und man sollt sich erklären, dann sie müssten anderweit Ihrer Mt. Sachen vornehmen und verrichten, könnten in die Läng mit uns nit umbgehen.
Hierauf wir uns 4000 fl jeden zu 56 Kr. zu Fristen zu geben erboten, doch dass hergegen die aussenständige Hauptquittung uns ohne ferner Aufhalten gefolge, ingleichen von dem beschwerlichen Zoll geholfen, dann dass auch Kreis und Stadt insonderheit ein Decret ertheilt, sie ungehindert der Markgräfischen Anmassen bei den vier Dörfern die vertagte und konftige Steuer anzulegen und einzubringen befugt, mit Bitten, bei gehörten Erbieten Kreis und Stadt bleiben zu lassen und anders, wie gebeten, mitzutheilen.
Uf dies die Räth solch Erbieten vor ein Gespött gehalten, und dass sie in so wichtiger Noth damit vor Ihr Kais. Mt. sich nit dörften hören lassen, dass auch uf solch Begeben Kreis und Stadt in höchste Ungenade würden einlaufen; man sollt sich anders erklären und sie nit lang ufziehen, do man richtig sollt die Quittung und Decret, wie begehrt, auch folgen; so hätten derzeit Ihre Mt. nit Leut gehabt, die zu Commissarien hätten abgefertigt mögen werden, sollte inkunftig ferner bedacht werden.
Uf dies mit Wiederholung voriges Einbringens des Unvormögens und anders noch 2000 fl. hinnach bewilligt. Herwieder Ihr G. vorgebracht, sie könnten es nit annehmen, auch bei Ihrer Mt. vorantworten. Uns wieder entweichen lassen. Uf fernem Eintritt vorbracht, dass sie der Stadt und Kreis Beschwer bewogen, und war ihnen wissend, dass viel ärmere Stadt in der Krön Beheimb, dann Eger, hielten sich aber weit besser und müssten es nur vor Gespött achten, Ihr Mt. würden solches nit annehmen, dorften auch sich damit nit hören lassen, und do wir keiner andern Meinung, so wären Ihr Mt. entschlossen, Commissarien dohin zu vorordenen, jedes Burgers Vormögen beschreiben, die Bräuhäuser besichtigen und die jährlichen Bräuund Einkommen erforschen zu lassen, nochmal darauf die Anlag zu machen, wie es von Ständen bewilligt, oder im Reich üblich. Do nun Kreis und Stadt ein andere Beschwer, so hernacher nit zurückzubringen, daraus enstehen und zugezogen, sollt man Niemand, dann ihnen selbsten die Schuld beimessen. Wollten demnach anderweit eines andern zu erklären und zu schliessen ermahnet haben und ihrestheils das Begehren bei 12000 Thaler bewenden lassen. Und man dörft sich so arm nit machen, sie hätten andern Bericht und war an dem, dass der Stadtschreiber allein 70000 fl in Vormögen, Sein G. Herr Präsident gemeldt und ferner gesagt, er kennte ihn wohl, auch ehe ihm der Kopf so weiss worden.
Überdies wir anderweit der Stadt Armut vorgewandt und wegen des Zolls, dass wir zu keiner Erledigung kommen konnten, beschwert, umb Abhelfung des Zolls und dass man Kreis und Stadt uber ihr Vormögen ferner nit beschweren, noch ein Unmöglichs ufseilen wolle, gebeten; darbei, weil man nach Vormögen zu contribuieren erbotig, vorhoffend war, Ihr Mt. zu der bedrohten Commission nit Ursach haben, noch dieselbe zu Werk setzen würden, in Bedenken, der Stadt und Kreises Unvormögen dardurch nur offenbart und den Benachbarten nur Ursach zu grosser Ungelegenheit wider die Stadt gegeben, und also darfur gebeten, in Bedenken, es sonsten bei der Burgerschaft auch allerhand Missvorstand gebären würde, und darbei annectiert, dass wir uber das, so bewilligt, mehr nit in mandatis.
Herwieder Herr Präsident gemeldt, so müsste die Commission ihren Fortgang haben und wir hätten uns unsers Mandats in nichte zu behelfen, weil wider Ihre Mt., der allein Mandata zugeben gebührte, dieselben nit Statt hätten. Und do wir keiner andern Meinung, würden wir auch ferner das zum Bescheid bekommen, so wir nit gern würden hören, und würden das, so begehrt, geben müssen, ob gleich Engelzungen gegenwärtig redeten.
Hingegen wir, dass Ihr G. das Wort "Mandat" widerwärtig wollten anziehen, unsere Meinung und Erklärung gethan, dass es nämlich uf unser Vollmacht gemeint, wie dann keiner sich von einer Commun aus ohn gewissen Mandat abfertigen, viel minder ohne dasselbe ichtwas beständiges handeln könnte, doher Ihr G. den widerwärtigen Verstand fallen zu lassen und darbei gemeiner Ritterschaft und Stadt gnädige Herrn zu sein, auch vor ihre Person uber beschehener Bewilligung weiter nichts, so dem Kreis und Stadt unmöglich, zu begehren, darbei gegen höchstgedachtist Ihrer Kais. Mt. zu entschuldigen, damit sie bei dem, so sie bewilligt, gelassen, dass etc.
Hierauf wir ferner entweichen müssen und etzlich Zeit ufgewart. Seind ferner durch Herrn Secretari Quintum befragt aus Befehlich der Herren Räth , ob wir uns weiter nichts bedacht. Wir hinwieder geantwort, dass aus dem, so wir uns einmal bewilligt, weil des Zolls halber kein Bescheid folgen wollt, ferner kraft unsers habenden Gewalts nichts konnten willigen.
Ist der Bescheid [erjgangen, wir müssten uns gedulden, die Sachen müssten bewogen und Ihr Mt. referiert werden.
Nach diesem ist ferner des gewesenen Landhofmeisters Kecht angangen, do dann alle Herren zusamm sich begeben.
Haben ferner dem Herrn obristen Burggrafen zugesprochen; hat uns zur Geduld gewiesen.
Und diesen Tag ist ihm, Herrn Popel, als gewesenen Landrichter, aberkannt Ehr und Gut; das Leben haben Ihr Mt. ferner zu Bedenken genommen, weil er sich uf Gnade ergeben, doch ist nach dem Urthel er Popel alsbalden in sein Haus durch den Herrn Schlosshauptmann in Bestrickung angenommen und darauf durch etzliche Dowarschen*) die Wach uf ihm angestallt worden, die also bis uf Ihrer Mt. Resolution, wie es mit dessen Leben bewandt, continuieren.
Den 22. Martii (1. April) haben wir den Herrn Präsidenten wieder ufgewartet und zu kein Bescheid langen mögen. Endlich dem Herrn obristen Burggrafen ferner zugesprochen. Hat uns ermahnt, bis uf morgen in Geduld zu stehen, hätt es mit der Kammer vorlassen, sich dohin dieser Sachen halber zu vorfügen und derselben abzuhelfen.
Ferner dem Herrn Präsidenten bei der Kammer wieder ufgewartet, bis er sich zu Haus tragen lassen, auch dohin gelangt, denselben umb Abfertigung gebeten. Hat mit Ungestümb geantwortet, der Stadtschreiber war Ursach, dass nit geschlossen werden könnte; machte die Ritterschaft und Stadt mit sein Räthen so widerwärtig, war vielen Herren allhier bekannt und wissend: item er machte soviel Redens, dass Noth, Ihr Mt. hätten zeheti Procuratores, so ihm darauf Antwort geben; sollt sich in Acht nehmen und ferner reden nit gestatten wollen.
Den 23. Martii (2. April). Zu Früh wieder ufgewartet, vor die Kanzlei gefordert und durch den Herrn Quintum aus Befehlich der Herren Räth zum Bescheid bekommen, dass geschlossen, Comissarien nach Eger zu Beschreibung jedes Burgers Vormögen, dann Einnehmung des Augenscheins der Bräuhäuser und Erforschung dero Einkommen und anders geschlossen, allein liessen die Herren uns ermahnen, wir es darzu nit kommen und weiter dessen, so wir uns bedacht, erklären sollten.
Haben wir ihm der Noth, so er bei dem Kreis zu jenem Mal, do er Nebencomissarius gewesen, befunden und dessen, so dieser Zeit vorbracht, erindert und derselben ferner gegen den Herrn zu gedenken gebeten und uber vorige 6000 fl. noch zwei Tausend hinnach bewilligt mit genügsamer Deduction, dass man weiter nichts leisten könnte, auch dies uber des Kreis Vermögen. Ist abgangen,den Herren Käthen solches anzumelden, bei einer Stund aussen blieben und wieder kommen, vormeldt, dass die Herren solches nit annehmen, viel minder zu der Stadt Gefahr Ihr Mt. referieren wollten, bedacht, die Noth zu gross und also nochmaln dass der Herren Meinung und Schluss, es mit der Stadt und Kreis gerne gut sehen, sie 10.000 Thaler unterein baar Georgi contribuieren, dargegen ihnen der Revers, Compulsorial, Hauptquittung und Decret der vier Dörfer halber gefolgen sollte, und ferner angehalten, dass man es zur Commission nit gedeihen lassen sollte.
Und wann nun mit der Commission so heftig gedroht und die Instruction die 9000 fl. zu willigen besagt, haben zu Abschneidung Weiterung die Abgesandten das uberig 1000 fl. hinnach und also in Summa 9000 fl. bewilligt.
Hat uber das noch ferner angehalten, die Herren Räth hätten jederzeit Thaler begehrt und wüssten die 9000 fl. so bewilligt, änderst nit, dann uf Thaler anzunehmen, doch dass man die überi gen 1000 Thaler noch sollt hinnach willigen, wo nit, sollt der Stadtschreiber zurück und aus den andern Abgesandten noch einer vorbleiben und der dritte zu Haus reisen und referieren, dass Ihr Mt. weniger nit, dann 10.000 Thaler zu nehmen geschlossen, und do hierin die Gemein ferner vorweigern würde, dieselbe gewärtig sein sollt, dass sie auch herein erfordert; zu was Unkosten es laufen würde, man bedenken sollte.
Ungeacht solches Abschieds die Abgeordente begehrt, ihnen zugleich zu Haus zu reisen nachzusehen und zu erlauben, mit Erbieten, nachdem sie die Sachen referiert, sich wieder einzustellen. Hat herwieder vormeldt, er hab kein andern Bescheid.
Überdies nach einer Stund zu den Abgeordenten gelangt, dass er ihnen rathen wollt, sie noch die 10.000 bewilligen sollten, in Bedenken, ihm wohl wissend, worauf die Commission beruhen thät, und man sollt andere Ort, wie es denselben ergangen, in Acht nehmen. Seind die Abgeordente uf ihrer Meinung blieben, die Instruction vorzulegen sich erboten.
Nach solchen ist der Stadtschreiber von ihrne Quinto an ein besonder Ort allein aus der Kaminerkanzlei durch ein finstern Winkel uf ein Gang gefuhrt und ihme angemeldt, die Herren Räth wüssten, dass er an diesen Sachen, dass nit geschlossen und die Ritterschaft neben der Stadt so hart, Ursach und Hinderer; Hessen ihne warnen, sich in Acht zu nehmen und zu bedenken, wie es dem Laudhofmeister ergangen, der auch gehindert, dass der Landtag zu jenem Mal nit fortgangen, und hätt deswegen weder des Papst noch Cardinal, auch ander Vorbitt nit geholfen: sollte mich also vorsehen. Ist von mir privatim die Entschuldigung besehenen, dass der Angeber mir Unrecht thät, mich uf ein Inquisition und zum nägsten uf die beihanden habende Instruction beworfen. Hat demnach ferner die 10.000 Thaler zu contribuieren begehrt. Solches alles den Mitabgeordenten Herren referiert, die auch erstlich entschuldigt und nachmaln die Instruction vorgelegt und darbei uf voriger Meinung vorharrt.
überdies, do er ferner gegen 12 Uhr von Herren wieder aus der Kammer zu weiter Bewilligung geschickt, haben sie noch 1000 fl. und in Summa 10.000 fl. bewilligt, damit ihre Meinung der 9000 Thaler halber fallen und aufhören und den Sachen ein endlicher Ausschlag gemacht, bewilligt, doch zu Fristen und dass der Stadt des Zolls halber auch geholfen, die Hauptquittung und Decret ihnen sowohl der Revers und Compulsorial der Bewilligung nach ausgeben. Ist also abgangen, den Herren Räthen solches anzumelden, und wieder kommen, vormeldend, es könnt änderst nit, dann mit 10.000 Thalern abgehen.
Uber solches ferner dem Herrn Präsidenten vorgewartet und Bescheid begehrt. Hat uns an Herrn Secret. Quintum gewiesen. Do wir denselben zu Haus umb Bescheid ersucht, ist er verreiset gewesen. Damit es gleich Abend worden.
Den 24. Martii. [3. April], als am Sonntag, dem Herrn obristen Burggrafen und Kammer Präsidenten ufgewartet, an kein Ort mögen vorkommen. So ist Ihr Mt. dies Tags nit in die Kirche kommen.
Den 25. Martii [4. April.] Dies Tags ferner zu Hof ufgewartet, bei dem Herrn Landkammerer angehalten, uns des langen Vorzugs beschwert, darbei erklärt, dass wir schon mehr bewilligt, als wir in Befehlich, und umb Beförderung gebeten. Haben Ihr G. geantwort, dass sie mit diesen Sachen nichts zu thun, sonsten wollten sie uns gerne befördern, und wären dies Kammersachen, do man dem Präsidenten nit einzurathen.
überdies den Herrn Schlosshauptmann angeloffen. Hat ihnen Bescheid geben, uf heut sollten die Sachen erledigt werden.
überdies ferner ufgewartet vor der beheimischen Kammer und Hofkanzlei. Seind endlichen gefordert und zum Bescheid bekommen: zehen Tausend Thaler sollt man unter einem geben, und könnte anders nit sein; do wir nit willigen wollten, sollt einer allein zu Haus reisen, die andern zurück bleiben.
Haben dohin geschlossen, dass einer soll fortreisen, allein ferner angehalten, ob möglich, dass wir zugleich zu Haus reisen mochten, wo nit, müssten wir uns gedulden, allein würde die Gemein allerhand Beschwer tragen etc.
Uf dies der Bescheid geben: obwohl die Herren Räth nit bedacht, aus dem Bescheid zu schreiten, doch wollten sie der heiligen Zeit halber uns erlauben, änderst nit, dann uf die 10.000 Thaler, konnten es unsern Principalen also anmelden; sollten ein Bescheid haben.
Seind abgangen.
Umb fünf Uhr uns der Bescheid zu Haus geschickt, widerwärtig befunden.
Den 26 Martii. [5. April] zu Früh zu Hof gangen, das, so beschwerlich in Bescheid, gemelt, gegen Mittag den Abscheid erlangt, darauf abgereist den 27. Martii [6. April.]
Nota. Herr Quintus uns vormeldt, do unsere Principalen die 10.000 Thaler nit gutwillig willigen wurden, werden solche ihnen uftragen werden, darbei, do solche alsdann gewilligt, wenig Gnade haben oder erlangen, dass solche uf eine Frist sollten erlegt werden; hätt er den Herrn Präsidenten unsere Beschwer, dass es nit möglich, bericht, würde uf die Erklärung wrohl uf zwei Frist zu bringen sein.