211. Zápisky vyslaných Chebských v Praze o jednání jejich pøi dvoøe císaøském od 3. ledna do 5. dubnu 1594 v pøíèinì bernì od Chebských požadované, zrušení cla v Chebu a vydání kvitance z 22.000 zlatých již døíve zaplacených. Denník obsahuje také mnohé poznámky o soudním øízení proti Jiøímu Popelovi z Lobkovic.

1594, 8. ledna - 5. dubna. - Koncept v archivu mìsta Chebu

Den 8. Januarii anno etc. 94 (29. Decemb. anno etc 931 seind uf der Rom. Kais., auch zu Hungern und Beheimb Königlichen Mt., unsers allergnädigisten Herrns, Erforderung von der Ritterschaft des Egerischen Kreis, dann Burgermeister und Rath der Stadt Eger, an dero Stell nach Prag zu reisen, abgeordent: Georg Wolf von Brande uf Seeberg, dann Herr Burger Adam Cramer und Clemens Holdorff, Stadtschreiber. Die seind mit göttlicher Verleihung den 11. (1) Januarii in Prag umb Mittag einkommen und bei Herrn Secretari Penken in Herberg einzogen.

Nachmain sie dies Tags sich bei dem Herrn obristen Burggrafen ufgehalten und ufgewart in Meinung, sich zu erzeigen. Wie sie nach etzlichen Ufwarten sich durch dero Kammerdiener angeben lassen und begehrt sie zu hören, ist der Bescheid worden, do die Gesandten in Schriften nichts zu übergeben, sollten sie uf Morgen uf 9. hora wieder erscheinen.

Ferner vor die beheimische Kammer gangen und ufgewart. Ist Herr Präsident dies Tags nit in die Kammer kommen, so seind die Herren Räth auch aus der Kammer abgangen, überdies dem Herrn Hofkammerpräsidenten ufgewart, endlich, do Ihr G. aus dem Rath gangen und die Gesandten vorgelassen, sie Ihrer G. der von der Ritterschaft und Stadt Dienst angemelt, darbei ein glückseliges Neues Jahr gewünscht und des Vorbescheids erindert und uinb gnädige Beförderung gebeten. Darauf Ihr G. sich des Zuentbietens und Wunschs bedankt und darbei gemelt, do man sich bei der Kammer nit angeben, sollt man noch thun, und darbei erboten, was er befordern künnt, gerne zu thun, und zweifelte nit, in dieser Noth die Ritterschaft und Stadt sich als getreue Unterthane erzeigen würden, mit fernem Anzeigen, dass er darfür hielte, dieser Vorbescheid von der Kammer ausgangeii, auch dahin gehörig. Herwider die Abgeordente angemelt, dass der Vorbescheid vor Ihrer Kais. Mt. obriste Officierer, Kammerpräsidenten und Räthe sich erstreckte, derwegen sich die Gesandten bei Ihrer G. und den Herren Officierern sich erstlich sollen angeben mit Erbieten, sich bei der Kammer auch anzugeben. Und haben sich die Gesandten der gnädig erbotenen Beförderung bedankt.

(Zde položeno zadání vyslancù Chebských k nejvyšším úøedníkùm zemským v pøíèinì vyzdvižení cla a oznámení, mnoholi císaø pomoci proti Turku od Chebských žádá.)

Den 12. (2.) Januarii haben die Abgeordente Ihrer Kais. Mt, do dieselben aus dem Oratorio gangen, der Ritterschaft und Stadt Nothturft sub dato den 6. Januarii in Schriften, wie dieselbe den Abgeordenten zu Händen zugestellt, übergeben und in Namen ihrer Principaln Ihrer Kais. Mt. derselben unterthänigiste Dienst angemelt, ein glückselig, freudenreich Neues Jahr, langes Leben glückliche Regierung und stetigs währende Victorien zuwider den Erbfeind gewünscht.

Darbei Ihre Kais. Mt. des Vorbeschieds erindert, und dass derwegen die Nothturft hiemit Ihrer Kais. Mt. übergeben und darauf underthänigist gebeten, dass Ihr Kais. Mt. dieselbe gnädigist geruhen zu erwägen und hierauf, wie von der Ritterschaft und Stadt gebeten, zu resolvieren und der Ritterschaft und Stadt gnädigister Kaiser und Herr zu bleiben, das erbieten sich erwähnte Ritttrschaft und Stadt unterthänigist zu vordienen.

Hierauf Ihre Kais. Mt. sich erklärt, dass Sie in Sachen sich ersehen und dieselben in Bewägung nehmen, nachmaln derohalben resolvieren wollten.

Ferner zum Herrn obristen Burggrafeu, dem von Neuhaus, gangen und ufgewart, nit mögen vorkommen. Do Ihr G. sich zu Hof tragen lassen, derselben zugesprochen, in Namen der Ritterschaft und Stadt ein glückseliges Neues Jahr, glückliche Regierung und langes Leben gewünscht, der Ritterschaft und Stadt unterthänigisten Dienst angemelt, des Vorbeschieds erindeit und darbei entdeckt, dass bei Ihrer Kais. Mt. derhalben der Ritterschaft und Stadt Nothdurft übergeben, und derhalben Ihre G. umb Beförderung gebeten.

Haben Ihr G. herwieder sich des Zuentbietens und Wunsches bedankt und herwieder der Ritterschaft und Stadt ingleichen ein glückselig neues Jahr gewünscht und ferner gemelt, dass Ihr G. sich des Vorbeschieds wohl zu erindern und dass sie geneigt, die Ritterschaft und Stadt zu befördern. Allein uf morgen würden die Herren Officierer bei einander sein, sollte man Ihr G. wieder erindern und ein Memorial übergeben, wollte Sein G. die Sachen den Herren Officierern vortragen, damit einesmals denselben gänzlich abgeholfen, dann es müsste je einmal beschehen, den Zoll gemeint.

Herwieder gegen Ihren G. wir uns des gnädigen Erbietens bedankt, nachmaln Ihren G. bis zu Hof nachgefolgt.

Weiter für die beheimisch Kammer gangen, daselbsten bei den Herren Praesidenten angeben und bis auf 12 Uhr ufgewart Endlich haben Ihr G. durch Herrn Kretzschmaier fragen lassen, wieviel der Abgeordenten und ob sie vollkommlich und mit voller Macht abgeordent. Darauf geantwortt, dass der Abgeordenten drei Person bei der Stell und dass der Vollmacht halber und Anders, so der Stadt Nothturft, Ihrer Kais. Mt. anheut übergeben und dass Kraft desselben Eingehens, und weiter nit, die Abgeordente gevollmächtigt, als nämlich das Begehren anzuhörn und solches alsdann zurückzubringen.

Darauf der Beschied erfolgt, dass wir uns müssen gedulden, bis die Sachen, so Ihrer Kais. Mt. übergeben, zur Kanzlei gelangen werden.

Nachmain bei dem Herrn Trost des sächsischen Gleits halber angesucht. Hat zum Bescheid geben, dass solches nocht nit erledigt.

Ferner bei der Appellation wegen der Bodensteinerischen Glaubiger und des Rustlers und Hasel Sachen angehalten, sind auch nit erledigt gewesen.

Den 13. (3.) Januarii anderweit dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet und Ihrer G. gestrigen Abschied nach ferner der Sachen erindern und dies Memorial übergeben wollen, wie vorhergehend zu vornehmen. Haben bis auf 10 Uhr ufgewartet, dannen nach Hof gangen, weil wir nit vorgelassen mögen werden, neben dem auch Ihr G. mit nach Hof sich tragen lassen, und also zu Hof bei der Hofkanzlei und Kammer nachgefragt, ob der Ritterschaft und Stadt Eger durch ihre Abgeordente Ihrer Kais. Mt. überreichte Schriften zukommen, und demnach bei der Kanzlei von nichte wissen wollen, wir ferner bei dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet. Ist entlieh ein Trabant kommen, so etzliche Sachen beisammen, darunter der Stadt und Ritterschaft Sachen, so eingeben, begriffen und vorpetzschiert gewesen, wie an dem Paket der Stadt Sachen erkennt, übergeben. Und do wir das vormerkt, hat uns ferner zu dem Mal anzuhalten und Ihre G., so die Sachen noch nit gelesen, zu molestieren bedenklich sein wollen. Seind wieder abtreten und nach Hof gangen und beides bei der beheimischen Kammer und Hofkanzlei ufgewartet.

Entzwischen auch bei der Hofkanzlei der Ratifikation des pfälzischen Vortrags halber nachgefragt, wie es damit beschaffen. Zum Bescheid bekommen, dass derzeit nichts geschlossen und die Sachen bei der Appellation zu weiter Beratschlagung beruhen thäten.

Nach diesem Herrn Doctor Tonner zugesprochen, beides in der pfälzischen, dann Bodensteinerischen und des Rustlers, sowohl Hesels Sachen, hat uns zur Antwort geben, dass nichts vorkommen und uns an Herrn Präsidenten remittiert. Ist alo ferner nichts zu expedieren gewesen.

Den 14. (4.) Januarii anno etc 94 aber zu Fuss nach Hof gangen, bei der Kammer ufgewartet, nit vorgelassen mögen werden, Ursach, dass Ihrer Kais. Mt. Sachen in Berathschlagung zogen. Dannen zum Herrn obristen Burggrafen gangen, ufgewart, solang sich Ihr G. lassen zu Hof tragen, und alsdann Ihrer G. die Supplication, so vorgehend, übergeben und umb Beförderung gebeten. Haben Ihr G. solche angenommen und vor die Kanzlei beschieden.

Uber solches wieder bei der beheimischen Kammer ufgewartet, umb 11 Uhr, als sich Herr Präsident zun Herren Officierern tragen lassen, denselben der Ritterschaft und Stadt Eger halber des Vorbeschieds erindert und umb Beförderung gebeten.

Darauf Sein G. angefangen. "Was soll man mit euch machen? Ist doch Niemand mit vollen Gewalt von Ständen zur Stell." Herwieder Ihren G. vormelt, dass Stadt und Ritterschaft mit Gewalt abgeordent, doch dergestalt, wie sie sich in Schriften gegen Ihrer Kais. Mt. unterthänigist angeben. Darauf Ihr G. angefangen, man woll es machen, wie Chur und F., soll nur Commissarien schicken, gescheh Ihrer Kais. Mt. zu Vorkleinerung etc.

Herwieder Ihren G. anzeigt, dass man ein Vollmacht, doch uf gewisse Mass, dass auch gewisse Personen zur Stell und Ihrer Kais. Mt. in Wenigsten hierin die Ritterschaft und Stadt zu Verkleinerung handeln thäten, sondern das, so ihre Nothdurft. Haben sich also Ihr G. forttragen lassen, wie auch in solchen diese Reden fürgangen, bis in der Herren Oficierer Zimmer, do man aufwartet.

Ferner bei den Herren Oficierern bis uf 1 Uhr ufgewart, do Herr obrister Burggraf sich lassen heraustragen und Ihren G., was die Abgeordneten zu hoffen, und darauf umb Beförderung angehalten haben, Ihr G. zum Bescheid geben, man sollt sich gedulden, Ihrer Kais. Mt. Sachen müssen erst erledigt werden.

Und dies Tags im Aufwarten hat Herr Doctor Schwalb uns berichtet, dass gestriges Tags von Ihrer Kais. Mt. dem obristen Burggrafen der Stadt Sachen zukommen und dass Ihr G. dieselben gelesen.

Und als wir dem Herrn Kammerpräsidenten vorgewartet, und derselbe sich in die Kammer tragen lassen, hat er sich gestellt, ob sehe er uns nit. Do wir ihm vorgewartet, bis er sich wieder aus der Kammer tragen lassen, hat er von sich angefangen, dass er mit dem Herrn obristen Burggraf geiedt, der wolle von dem Schreiben, so Ihrer Kais. Mt. übergeben, nichts wissen, hätt auch mit ihm anitzo davon geredt. Herwieder wir vormeldt, uns ferner bei Ihren G. ufzuhalten.

(Opìt zapsáno zadání Chebských vyslancù a sice presidentu a radám soudu nad apellacími v pøíèinì vyøízení projednání, kteréž r. 1591 mezi Chebskem a Valdsasy prostøednictvím císaøských a falckých komisaøù se stalo; dále zadáni na presidenta a rady dvorské, aby clo v Chebu za podávaných 3000 zlatých zrušeno bylo, a koneènì, aby jim kvitance na zaplacených již 22000 zlatých bernì vydána byla.)

Den 15. (5.) Januarii. Zu Früh wieder nach Hof gangen und von der Kammer bis gegen 11 Uhr ufgewartet und diesfalls, weil Herr Hofkammerpräsident nit dahin gelangt, nichts vornehmen mögen, überdies dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet; hat sich gegen 11 Uhr allererst nach Hof tragen lassen. Do Herr Kanzler zur Kanzlei gelangt, seind der Ritterschaft und Stadt bei der Kais. Mt. des Mittwochs zuvor eingewandte Schriften in Contributionund Zollsachen zu der behamischen Kammer geschickt, und weil Herr Präsident und Räth ufgestanden, solche hinwieder zur Kanzlei bis uf der Herren Kammerräth Zusammkunft zurückgetragen.

Nochmain die Gesandten dem Herrn Apellationpräsidenten ufgewartet, der Stadt Dienst vermeldt und in der pfalzischen Sachen wegen Autentisierung des Recess, weil dieselben von der Kanzlei dohin remittiert, angehalten, darbei die Erledigung der Bodensteinerischen Glaubiger, dann des Ruslers und Haseis, dahin uberschickte Acta gebeten und darbei dies Memorial, wie vorhergehend zu finden, eingeben. Hierauf Sein G. des Zuentbietens sich bedankt und erboten, ufn Montag, do in der Appellation Rath gehalten, den Sachen nachzufragen und solche ufsuchen zu lassen und wo möglich mit ehisten erledigen zu lassen. Dessen sich die Gesandten bedankt. Nochmain dem Herrn Hofkammerpräsidenten ufgewart und zwei Memorial, eins in Zollsachen, dann das ander die Hauptquittung belangt, eingeben wollen, und weil dies Tags Ihr G. Audienz gehabt, nit vorkommen megen. Und wann also ferner in der Kammer die Herren Räth nit zusammkommen, hat auch ferner nichts verriebt werden mögen.

Den 16. (6.) Januarii, als den Sonntag, ist zu Früh nichts zu vorrichten gewesen, wie auch Nachmittag; doch haben wir uns bei Herrn Trost ufgehalten, wegen des sächsischen Gleits angehalten. Der hat uns zu vornehmen geben, dass es uf die Appellation müsse zur Berathschlagung geben werden, dohin ers dann wollt befördern, allein weil die Stadt sich in andern hievor des Klägers Stand beschwert, zu dem der Herr von Wildenfels die Zusag des Gestellens von sich geben, und zu erachten, derselbe sich dessen bei dem Herrn Administrator insonderheit beschweren und solches hernacher nach Hof berieht werden möchte, wollt er diese Sachen noch etwas vorschieben. Die Schrift, so der Contribution und Zoll halber bei Ihrer Kais. Mt. eingeben, wäre noch bei der Kanzlei. Weil gestern Sonnabends Nachmittag niemand gesessen, wollt er solche uf morgen zur Kammer antworten lassen.

Den 17. (7.) Januarii zu Früh dem Herrn Hofkammerpräsidenten ufgewartet bis uf zehen Uhr nahend ufgewartet, nit mögen vorkommen, endlich, weil Ihr G. im Rath gewesen, diese zwei Memorial durch den Thürhüter wegen des Zolls und Quittung... lassen einantworten, und do Ihre G. im Rath ufgestanden, derwegen ferner dem Herrn von Fels mundlich zugesprochen und des langwierigen Sollicitierens erindert und umb Abhelfung der Sachen gebeten Hat er geantwort, dass er sich der Sachen wohl zu erindern; doch wären es Sachen, so zur beheimischen Kammer gehörig, do müssen wir anhalten. Als wir herwieder repliciert, dass die Hauptquittung jederzeit bei der Hofkammer sollicitiert, doselbsten dann die 22.000 auszahlt, auch die Particularquittung ausgeben, und dass doher gehörter Orten die Haubtquittung ferner müss ausgeben werden, hat Sein G. uns an Herrn Hoffman gewiesen mit Vormelden, er würde gleich mit ihme nach Hof fahren, haben wir ferner ufgewart, und wann die Pferd allgereit angespannt, der Hoffnung gewesen, vor Ihr G. zu kommen, weil Herr von Fels ingleichen vorwartet. Ist doch endlich dessen Secretari kommen und vormeldt, dass Ihr G. Gemahl in eine gählinge Schwachheit gefallen, darumben sie nit konnten nach Hof kommen. Also dannen. müssen abgehen, uns ferner vor die beheimischen Kammer begeben, daselbsten ufgewartet, aber nit können vorkommen; endlich, als sich Ihr G. zun Herren Officierern lassen tragen, Ihrer G. zugesprochen. Der hat angemeldt, dass anitzo erst der Ritterschaft und Stadt Ihrer Kais. Mt. ubergebene Schrift zur Kanzlei oder Kammer kommen, und dass Ihr G. sich darinnen noch nit ersehen, mit fernem Vermelden, dass allein die Zollsach darin begriffen, wo die andere Schrift sein müsste, wüsste er nit. Ist Seiner G. zugesprochen, dass beides, die Zoll und Contribution, darin begriffen und Ihr G. umb Beförderung gebeten. Hat sich also immerfort zu den Herren Officierern tragen lassen.

Nach solchen ferner bei der Appellation ufgewartet und den Herrn Präsidenten des ubergebenen Memorials erindert. Hat zum Bescheid geben, dass schon befohlen, die sollieitierte Sachen ufzusuchen, und man müsste sich gedulden.

Dannen zu Herren Officierern gangen und bis gegen zwei Uhr ufgewartet. Als Herr obrister Burggraf sich lassen heraustragen, gegen Ihren G. angeben. Hat sich lassen forttragen.

Nachmain Herrn Kammerpräsidenten zugesprochen und umb Beförderung gebeten. Hat angefangen: Ihr habt Ihrer Mt. eine Summa Geldes gegen Einstellung des Zolls bewilligt; wo bleibt ihr mit dem Geld? Hingegen Ihr G. geantwort, dass es das Geld nit säumen thät, do allein Ihrer Mt. Resolution der Stadt ausgeben und die Confirmation darüber zugestellt und der Zoll abgethan, sollten die Gelder unvorzuglich erlegt werden. Darauf Ihr G. uns uf Morgen vor die Kammer beschieden. Und wann derzeit alle Kanzlei ledig und vor Herrn Hoffman dessen Gemahls Schwachheit halber Niemand mögen vorkommen, ist ferner dies Tags nichts zu vorrichten gewesen.

Den 18. (8.) Januarii wieder vor der Kammer ufgewartet und nach langem Warten ist uns angemelt, dass H. Präsident an heut nit nach Hof käme. Seind derwegen zu ihm in sein Haus gangen und ufgewartet und endlich dem Herrn Kretzschmaier, Kammerrath, so von Ihren G. herausgangen, zugesprochen und umb Beförderung gebeten. Hat uns angemelt, dass Ihr G. Arznei einnehmen und darumben nit nach Hof kommen würden, derwegen unser Aufwarten umbsonsten; doch wollt er uns bei Ihren G. anmelden. Und also zu Ihr G. ins Zimmer gangen und endlich uns angemeldet, Ihr G. Hessen sich entschuldigen, so wären der Ritterschaft und Stadt Sachen von der Kanzlei gestern erst zur Kammer geben und noch nit bewogeu, sollten uns also bis uf morgen gedulden.

Den 19. (9.) Januarii zu früh vor der Kammer ufgewartet, den H. Kretzschmaier zum zweiten umb Beförderung gebeten. Hat uns allezeit an H. Präsidenten gewiesen. Do wir uns bei dem H. Präsidenten in Rath angeben lassen, hat er uns zu Vorwarten anmelden lassen, und do er aus dem Rath ufgestanden oder heimtragen lassen, wir Ihren G. ferner umb Erledigung gebeten. Ist uns der Bescheid worden, dass wir bei H. Quinto sollen ansuchen, der hätt Befehlich, uns ein schrift Snìmové,.jednáni I. 1593 i 1594. Suns angemelt, er wollt den Beschied befördern, dass wir ihn an heut sollten bekommen; würden wieder herein müssen. Und weil wir nit gewusst noch vornehmen mögen, wasgestalt uns abzureisen nachgelassen, haben wir uns, bis wir den Bescheid zu Händen bekommen, gedulden müssen.

Gegen drei Uhr wird uns durch H. Quintum der Bescheid oder ein kaiserlich Decret zu Händen überantwortet, und wann wir aus demselben befunden, uns also zu Haus zu reisen, viel minder in so kurzer Zeit wieder zu erscheinen unmöglich, haben wir nothwendig zu sein befunden, uns derwegen bei Ihren G. dem Herrn obristen Burggrafen, Herrn Hofkammerpräsidenten und dem Herrn beheimischen Kammerpräsidenten ufzuhalten und die Nothdurft einzuwenden. Und derwegen den H. Hofkammerpräsidenten anfangs zugesprochen, des Bescheids beschwert, und dass unmöglich in so kurzer Zeit hin und her zu reisen, und als andere Beschwer wollen einwenden, haben Ihr G. uns alsbalden eingefahren und gemelt, dass uf Morgen vor der Kanzlei, do die Herren dann würden beisammen sein, wir uns sollten ufhalten und anmelden und Bescheids erwarten, und damit abgeschieden, überdies, damit wir bei dem Herrn obristen Burggrafen umb soviel eher mögen vorkommen, haben wir beigelegte Supplication begriffen und Ihren G. durch derselben Kammerling eingeben und bitten lassen, dass Ihr G. uns hören wollten, und nochmaln, bis es finster worden, ufgewartet, aber nit vorkommen können. Als wir uns aber anderweit durch den Kammerling anmelden lassen und vorzukommen anhalten lassen, ist uns der Bescheid worden, Ihr G. hätten derzeit mit dem Herrn Vicekanzler nöthige Sachen zu tractieren, derwegen sie uns nit hören könnten, sollten aber uf Morgen umb 9 Uhr wieder erscheinen und uns angeben lassen, wollten Ihr G. uns gerne hören.

Und ob wir wohl ferner gemeint, den Herrn beheimischen Kammerpräsidenten auch derwegen zu ersuchen, hat es doch nit sein können, weil es schon finster worden. Und haben demnach die Abgeordnete ferner die Nothdurft ufs Papier bracht und des folgenden Tags zu Früh dem Herrn Kammerpräsidenten und Herrn obristen Burggrafen übergeben und umb Bescheid gebeten, wie hernacher zu vornehmen.

(Zde zapsána žádost poslancù Chebských k nejvyššímu purkrabímu za slyšení jakož i prosebná žádost k císaøi za prodloužení lhùty k opìtnému jednání v pøíèinì požadované bernì a za vyzdvižení cla Chebského.)

Den 20. (10.) Januarii wieder nach Hofgangen und anfangs dem Herrn Präsidenten ufgewartet, auch endlich bei Ihr G. anmelden lassen. Und als wir vorkommen, haben wir das gesterig uns zugestellte Decret wiederholt und darbei difficultiert, dass uber so lang Ufwarten wir allererst nach Haus reisen und in so schneller Zeit, welches unmüglich, wieder erscheinen sollen, darneben angezeigt, dass wir von unsern Principalen Befehlich in dieser Nothsachen, do allein denselben anfangs in der Zollsachen geholfen, Ihrer Kais. Mt. gnädigist Begehren diesfalls unterthänigist anzuhören und dai auf der Ritterschaft und Stadt unterthänigiste Hilfen anmelden sollen, daraus Ihr G. zu vornehmen, do allein der Zoll expediert, dass auch die Ritterschaft und Stadt ihre Hilfen leisten wollen, wie wir auch hierauf nach angehörter Proposition derselben unterthänigiste Erklärung zu thun Befehlich; allein vor unsere Principalen insonderheit beschwerlich, wann vor der Zeit in vorgefallenen Hilfen jederzeit durch Commissarien gehandelt, dass anitzo ein anders begehrt, so altem Herkommen zuwider. Darumben nochmaln gebeten, Ihr G. die Sachen dohin richten wollten, dass durch Commissarien alten Herkommen nach itzig vorstehende Hilfen gehandelt. Im Fall an dem, do Stadt und Kreis in Zoll expediert, war man darumben beider und also auch gevollmächtigt, der Ritterschaft und Stadt unterthänigiste Hilf anzumelden und Handlung zu erwarten. Hätten demnach der Stadt und Kreis unvor-meidliche Nothdurft ufs Papier bracht, wollten solche Ihr G. übergeben und gebeten haben, Kreis und Stadt zur Billigkeit zu bedenken, dass etc.

Do wir also noch in Reden gewesen, ist Ihr G. alsbalden eingefahren: er wisse die Sachen wohl, könnt uns heut nit zuhören, müsse nach Hof. Kreis und Stadt wollten jederzeit frei sein, und Ihr Mt. nichts geben und man müsste stets mit ihnen brangen (sic); die kleinste Stadt oder Mark in der Krön Beheim gab Ihr Mt. mehr, dann die Stadt Eger; so hätten Ihr Mt. in dieser Nothsachen fast alle Räth in Comissionen in Schlesien, Ober- und Niederlausnitz und ins Reich vorschickt; so wären wir auch nit Chur- oder Fürsten, dass man müsste zu uns Commissarien ordenen, und wir stunden sonsten bei Ihrer Kais. Mt. nit wohl, möchten mit zusehen; wollte Ihr Mt. die Sachen gerne referieren, allein wir sollten zusehen, dass uns nit ein anders begegne.

Do wir Ihr G. hinwieder zu Gemüth zogen, dass Kreis und Stadt vor wenig Jahren 22000 fl. bewilligt und ungefähr erst vor ein Jahr damit ufgehört, und daher der Ritterschaft und Stadt ja nit zuzumessen, dass sie frei gesessen und dass noch derselben Gemüth Ihrer Kais. Mt. nach Vormögen unterthänigiste Treu zu leisten, hat er bald angefangen: Wie lang habs.t zuvor nichts geben!

Do wir nun ferner der Stadt und Kreis Obliegen wegen der sonsten ufin Hals habenden Beschwer und der Nachbarn Bedrangnus wollen ausführen, jist er wieder eingefallen und gemeldt, man möchts auch wohl bescheidener gegen denselben halten, Ihr Mt. würde unsernthalber gegen denselben kein Krieg anfangen, dann Ihr Mt. bedurfte derselben itzo auch. Was die Zoll belangt, do würde es Ihr Mt. nit machen, wie wirs haben wollten, dann dass Ihr Mt. uns bei Chur- und Fürsten des Zolls sollten freihalten, könnt nit sein; do wir die Mittel, wie vorgeloffen, nit wollten annehmen, mochten wirs lassen.

Do wir wieder die Xothdurft wollen furbringen und unter andern allein gemeldt, wir begehrten weiter nichts, dann was die Privilegia hierin vormochten, hat er bald geredt: Privilegia, Privilegia! und sich lassen forttragen und weiter nit wollen hören, auch unser übergeben Supplicieren zum dritten Mal lassen an die Erden fallen und vormeldt, die Herren Officierer, so diese Sachen zu handeln uf sich genommen, wären anheut verreist und konnte aus den Sachen nichts werden, sonderlich weil wir kein vollkommenen Gewalt.

Überdies wir ferner vor die Kammer Seiner G. nachgefolgt und dem Herrn Quinto, Secretari, zugesprochen, dass unsern Principaln dem Decret nachzukommen höchst beschwerlich, weil hievor jederzeit durch Commissarien gehandelt, und dass derwegen wir dem Herrn Präsidenten die Nothdurft übergeben, ihn auch gebeten, ein guter Förderer zu sein, und dass uns auch insonderheit ein Bescheid des Zolls halber möchte mitgetheilt werden. Ist er stracks fortgangen, hernacher uns in die Kanzlei fordern lassen. Do wir vorkommen, das Decret von uns abgefordert, und uns ferner ufwarten heissen.

Dannen zum Herrn obristen Burggrafen gangen, aber nit vorkommen mögen, bis er sich zu Hof tragen lassen. Do Ihr G. uns ersehen, sich lassen niedersetzen. Darauf wir kurzlich uns des gestrigen Tags zugestellten Decrets beschwert, darbei anzeigt, dass zuvor in dergleichen durch Commissarien gehandelt. Doch ungeacht dessen wir zur Stell, das gnädigiste Begehrn underthänigist anzuhören und darauf die Erledigung des Zolls zu bitten, nachmaln der Ritterschaft und Stadt unterthänigiste Hilfen anzumelden; derwegen gebeten, dass wir möchten gehört werden, wo nit nochmaln Commissarien vorordent, oder do es nit sein könnt, der Ritterschaft und Stadt geraume Zeit ferner hierzu gegönnt, und dass zuvorderst der Zoll bei der Stadt eingestellt, und Ihren G. die Nothdurft in Schriften wie dem Herrn Kammerpräsidenten übergeben und umb Beförderung gebeten. Hierauf sich Sein G. erklärt, dass sie sich des Vorbeschieds gar wohl hätten zu erindern, dass nichts tractiert; wären Ihr Mt. Sachen die Vorhinderung; so wären die Officierer sonsten vorreist, und wann Herr Präsident diese Sachen Ihr Mt. referiert, auch sonsten vorgenommen, wollt er mit ihm daraus reden und, was ihm möglich, befördern helfen, ob es ferner zur Commission möcht bracht werden.

Do wir Seiner G. nach Hof nachgefolgt, bis auf 12 Uhr ufgewartet, ist uns der Bescheid in Schrift geben, darbet abzureisen angemeldt, in Bedenken, dass in Abwesen der Herren Officierer nichts mögen gehandelt werden, und ist der Abschied dies Inhalts.

Den 18. (28() dies ist dies Alles, wie vorgehend begriffen, der Ritterschaft und Stadt referiert worden.

Haben sich anderweit zufolge des Vorbescheids Abordnung mit vollen Gewalt verglichen. Darzu dann die Ritterschaft Jörg Adam von Kotzau, dann Burgermeister und Rath Herren B. Adam Cramer, dann Clemens Holdorff, Stadtschreiber, abgeordent.

Do itzo gemelte Abgeordente nach Prag dannen abgereist und bis gegen das Renholz gelangt, wird ihnen ein kaiserlicher Befehlich überantwortet. Do derselbe durch sie eröffnet, wird befunden, dass die Tagfahrten uf den 7. Martii Ihre Kais. Mt. vorlängert. Haben also den Weg wieder zurück genommen.

Den 15. (25.) Februarii sich die Ritterschaft anderweit Abordenung mit Herrn Bürgermeister und Rath vorglichen. Seind die Abgeordente Caspar von Wirschperg, Herr B. Adam Cramer und Stadtschreiber gewesen.

Den 21. Februarii (3. März) haben sich Caspar von Wirschperg uf Wildstein, Herr B. Adam Cramer und Holdorf, Stadtschreiber, als von der Ritterschaft und Stadt Abgeordente, von Eger erhoben und seind den 24. Februarii (6. März) doselbsten ankommen.

Den 7. Martii (2ö. Februarii) zu Früh dem Herrn Präsidenten in der Appellation ufgewartet, ein Memorial umb Erledigung der Bodensteinerischen Glaubiger eingewandt und nach Prag überschickte Acta, sowohl des Haseis und Rustlers Acta halber übergeben und mundlich sollicitiert. Hat den Bescheid geben, dass Ihr G. sich in der Schrift ersehen und neben dem, was Recht und Billigkeit, befördern wollen.

Nachmain kraft des Vorbeschieds dem Herrn Kammerpräsidenten ufgewartet, und uns bei demselben zu Haus lassen angeben. Hat uns nit furlassen wollen, sondern vor die Kammer beschieden und vermelden lassen, ob Ihr G. uns gerne hören wollten, so wären sie übel auf, wollte sich aber bald nach Hof begeben und uns doselbsten hören.

Dannen dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet, des Vorbeschieds nach gebührlicher Salutation erindert, umb Beförderung gebeten und derhalben ein Memorial übergeben. Darauf sich Sein G., so sich zum Landrechten tragen lassen, erklärt, es wäre gut, wollt sich mit den Herren Präsidenten beider Kammer bereden; sollten uns gedulden, es wäre itzo viel zu thun.

Überdies ferner dem Herrn Präsidenten ufgewartet, und weil wir nit vorkommen können, haben wir ein Memorial in die Kammer hinein geben. Nachmain dem Herrn Präsidenten, so sich zum Landrechten, dannen zun Herren Officierern tragen lassen, des ubergebenen Memorials und Vorbescheids erindert und umb Beförderung gebeten. Haben Ihr G. zum Bescheid geben, dass sie hievon allgereit sich mit dem Herrn obristen Burggrafen underredt und wollten sich ehist eines Tags entschliessen, wir sollten uns gedulden, dann es war itzo viel zu thun.

Den 8. Martii (26. Februarii). Haben die Abgeordente ein Memorial der Haubtquittung halber bei der Hofkammer übergeben. Soviel Berichts bekommen, wann Befehlich ergeht, soll es die Quittung nit hindern. Daraus soviel zu vorsehen, dass noch nichts hierin decretiert.

Nochmain dem Herrn Präsidenten bei der Kammer ufgewartet. Ist krank gewesen, und ist also dies Tags nit zu Hof kommen. Und weil Sein G. abwesend, ist das Aufwarten vorgebens gewesen, wie dann die Herren Officierer dem Landrechten auch beigewohnt, und daher wie in andern, also auch in unser Sachen nichts mögen tractiert werden.

Den 9. Martii (27. Februarii) anderweit zu Hofgangen, vor der Kammer ufgewartet. Weil Ihr G. aber nit dahin kommen, derselben zu Haus ufgewart; nit mögen vorkommen. Seind Sein G. am Ziperla gelegen und haben niemand vorgelassen. Haben demnach Seiner G. Secretarium angesprochen, do Sein G. würde aufstehen, uns bei derselben anzugeben.

Nochmain ein Memorial wegen des Zolls gefertigt und dasselbe bei der Hofkammer eingeben und ferner ufgewartet, auch bei dem Herrn Bencken umb Bescheid angehalten. Hat uns vormeldt, dass beide Sachen, als die Haubtquittung und Zollsachen, wie sie einkommen, allgereit im Rath geben, und dass wir uns derwegen sollten gedulden.

Ratification des Pfälzischen Vortrags belangt, haben ingleichen bei dem Herrn Trösten und Secretari Khal angehalten umb Erledigung. Zum Beschied bekommen, weil Ihr Mt. einmal ratificiert, wie auch die Pfalz und die Stadt beide ßatificationes bei Händen, konnten die Herrn Appellation-räth nit finden, wie auch Ihr G. erachten, dass es ferners Ratificierens bedürftig, und die Stadt möcht sich der erfolgten Ratification halten.

Den 28. Februarii (10. März) anno etc 94. Die Pferd wieder nach Haus mit Schreiben abgefertigt. Dann zu Hof vor der Kammer und Officierern ufgewartet. Ist weder Herr Burggraf noch Kammerpräsident zu Hof kommen. Ferner dem Herin Kammerpräsidenten zu Haus ufgewartet. Ist derselbe noch zu Bett krank gelegen. Sein Secretari zugesprochen, dass er uns bei Ihren G. angeben wolle, wessen wir besag unsers Seiner G. ubergebenen Supplicieren des Vorbeschieds und Handlung halber zu erwarten. Hat uns zum Bescheid angemeldt, dass wir uns bei dem Herrn Secretari Quinto sollten angeben, der würde uns uf Seiner G. demselben gegebenen Bereich nach anmelden, wenn, wo und durch wen die Handlung sollt vorrichtet werden. Überdies, do wir dem Quinto nachgangen und ihne gesucht, ist er nindert anzutreffen gewesen.




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